HartzIVSparbuch_RMK_Stand0218_DRUCK
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Vermögen, welches nachweislich zur baldigen Beschaffung,<br />
Erhaltung oder Verbesserung eines angemessenen Hauses<br />
oder einer Eigentumswohnung bestimmt ist, soweit dies auch<br />
(nicht ausschließlich!) zu Wohnzwecken behinderter oder<br />
pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll.<br />
Für die „baldige“ Beschaffung von Grundstücken gilt ein<br />
Zeitraum von einem Jahr, in dem zumindest ein Vorvertrag<br />
geschlossen oder eine Planung erstellt werden muss. Es ist<br />
auch nicht erforderlich, dass die Behinderten Mitglied der<br />
Bedarfsgemeinschaft sind. Es reicht, wenn sie Verlobte,<br />
Enkel, Großeltern, Pflegeeltern bzw. Kinder, Geschwister,<br />
Onkel, Tante, Neffe oder Nichte des Hartz IV (Alg II) -<br />
Beziehenden sind.<br />
Angemessener Hausrat, der kein besonderer Luxus ist und<br />
dem täglichen Gebrauch dient.<br />
Vermögen, welches der Aufnahme oder Fortsetzung einer<br />
Ausbildung oder der Ausübung einer Erwerbsarbeit dient.<br />
Alle anderen Vermögensarten sind nicht geschützt, wenn sie<br />
die vorab genannten Freibeträge übersteigen.<br />
Eingliederungsvereinbarung - was ist das?<br />
Eingliederungsvereinbarungen werden in Deutschland vor<br />
allem im Bereich der Eingliederung der Bezieher von Hartz IV<br />
(Alg II) im Arbeitsmarkt eingesetzt. Sie werden dort zwischen<br />
der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen<br />
Träger (Optionskommune) und der leistungsberechtigten<br />
Person als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. In<br />
diesem Bereich ist der Abschluss der Eingliederungsvereinbarung<br />
in der Regel vorgeschrieben.<br />
Im Unterschied zur früheren Rechtslage bleibt seit dem<br />
1. April 2011 die Weigerung einer leistungsberechtigten Person,<br />
eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, jedoch<br />
sanktionslos. Allerdings kann die Behörde, anstelle der Eingliederungsvereinbarung,<br />
die Eingliederung auch einseitig<br />
durch Erlass eines Verwaltungsakts regeln.<br />
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