Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018
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<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand 14.02.<strong>2018</strong> Seite 12<br />
Fluglärmkommission Frankfurt<br />
Forum Flughafen und Region (FFR)<br />
Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum<br />
(RDF). Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens<br />
und wurde am 13.06.2008 aufgelöst.<br />
Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an<br />
die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter<br />
Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche<br />
Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd.<br />
1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums<br />
von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser<br />
Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen Überflüge<br />
in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />
und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen.<br />
Eine Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />
10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />
Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter<br />
sind ersatzlos zu streichen.<br />
U nsere Forderung:<br />
Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt<br />
sind zu überarbeiten.<br />
Koordinierungsrat, Expertengruppe Aktiver Schallschutz<br />
EpASS, Konvent und Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />
werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis<br />
auf den BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen<br />
Fluglärm e.V. sind keine kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />
Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />
wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen<br />
und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft<br />
stehen im Vordergrund.