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Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018

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<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> Stand 14.02.<strong>2018</strong> Seite 12<br />

Fluglärmkommission Frankfurt<br />

Forum Flughafen und Region (FFR)<br />

Das FFR ist Nachfolgeplattform zum Regionalen Dialogforum<br />

(RDF). Das RDF war Bestandteil des Mediationsverfahrens<br />

und wurde am 13.06.2008 aufgelöst.<br />

Das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt ist u.a. an<br />

die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter<br />

Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche<br />

Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd.<br />

1.800 Meter). Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums<br />

von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser<br />

Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Ebenso führen Überflüge<br />

in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden<br />

und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen.<br />

Eine Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von<br />

10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.<br />

Die Einschränkungen für die Entsendung kommunaler Vertreter<br />

sind ersatzlos zu streichen.<br />

U nsere Forderung:<br />

Die Kriterien für eine Mitgliedschaft in der FLK Frankfurt<br />

sind zu überarbeiten.<br />

Koordinierungsrat, Expertengruppe Aktiver Schallschutz<br />

EpASS, Konvent und Umwelt- und Nachbarschaftshaus UNH<br />

werden seit Jahren von denselben Personen dominiert. Bis<br />

auf den BUND Hessen und die Bundesvereinigung gegen<br />

Fluglärm e.V. sind keine kritischen Bürgerinitiativen vertreten.<br />

Die eigentliche Aufgabenstellung eines Dialogs mit den Betroffenen<br />

wird - wenn überhaupt - un<strong>zur</strong>eichend wahrgenommen<br />

und die Interessen der Luftverkehrswirtschaft<br />

stehen im Vordergrund.

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