E_1929_Zeitung_Nr.038
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N« 18 - <strong>1929</strong> ÄUTOMOBTL-RFVIJB 13<br />
Zürichs Regierung gegen ein Nachtfahrverbot<br />
Ein vorbildlicher Bericht des Reglerungsrates.<br />
Dio Diskussion über ein eventuelles Nachtfahrverbot<br />
ist auch im fortschrittlichen Zürich nie ganz<br />
verstummt und fand jeweilen besonders dann wieder<br />
neue Nahrung, wenn die Rückständigkeit ausserkantonaler<br />
Behörden in Verkehrssachen zu solchen<br />
Verboten in den betreffenden Gebieten führten.<br />
Umso erfreulicher war es, dass der Zürcher<br />
Regierungsrat seine ablehnende Haltung, die übrigens<br />
sehr sorgfältig begründet war, allen gegenteiligen<br />
Entscheiden ausserkantonaler Regierungen<br />
zum Trotz, aufrecht erhalten hat. Anlässlich der<br />
'Abnahme des regierun?srätlichen Geschäftsberichtes<br />
über das Jahr 1926 hat der Kantonsrat im Februar<br />
1928 ein Postulat gutgeheissen, mit welchem<br />
die Regierung «eingeladen wurde, die Frage der<br />
Revision des Automobilgesetzes und der bezüglichen<br />
Verordnung unter Einbezug eines Nachtfahrverbotes<br />
für Motorvelos und Lastautos, Besetzung der<br />
Lastautomobile mit Anhänger mit zwei Mann, Regelung<br />
der Arbeitszeit der Chauffeure etc. zu prüfen.»<br />
Der vom Regierungsrat zu diesm Postulat ausgearbeitete<br />
Bericht wird nun dem gestern erstmals<br />
zusammengetretenen neuen Kantonsrat unterbreitet<br />
werden. Er schliesst mit dem Antrag, an dor<br />
jetzigen Regelung des Verkehrs festzuhalten und<br />
das Postulat abzuschreiben. Die Begründung dafür<br />
ist so zutreffend und stichhaltig, dass sie eine ausführliche<br />
Wiedergabe verdient und hoffentlich gerade<br />
in Kantonen, wo erst in jüngster Zeit Nachtfahrverbote<br />
eingeführt wurden oder solche Massnahmen<br />
noch zur Diskussion stehen, die gebührende<br />
Beachtung findet.<br />
Es wird einmal in der Vernehmlassung der<br />
Standpunkt vertreten, der gegenwärtige Zeitpunkt<br />
für eine Generalrevision der Verkehrsvorschriften<br />
sei nicht geeignet, weil die Ausarbeitung eines<br />
Bundesgesetzes über diese Materie bereits im Gange<br />
sei. Die möglichst baldige Vereinheitlichung der<br />
Verkehrsgesetzgebung für alle Kantone sei als<br />
Hauptziel in den Vordergrund zu stellen und deshalb<br />
eine weitere Zersplitterung auf kantonalem<br />
Boden unzweckmässig. Es liege im Interesse der<br />
Sache, die Revision kantonaler Bestimmungen auf<br />
das unumgängliche Minimum zu beschränken.<br />
Diese Auffassung, die einen kantonalen Particularismus<br />
verhütet, ist nur zu begrüssen und wird<br />
gerade bezüglich der Gesetzgebung in Verkehrssachen<br />
wohl von jedermann geteilt. Es scheint uns<br />
zwar, als ob die Auffassungen betreffend der baldigen<br />
Einführung des erwarteten Bundesgesetzes<br />
etwas zu optimistisch wären und haben diesbezüglich<br />
bereits bei anderer Gelegenheit einige Bedenken<br />
geäussort, weil nun das «unumgängliche Mindestmass»<br />
der Revision bei anderen Verkehrsfragen<br />
im Hinblick auf diesen Optimismus allzugering angesetzt<br />
worden ist.<br />
' Die Frage des Nachtfahrverbotes selbst ist vom<br />
Regierungsrat schon öfters beraten und geprüft<br />
worden. Man ist aber, wie der Bericht erklärt,<br />
«immer wieder von einem Verbot abgekommen, indem<br />
man verhüten wollte, wegen der Unvernunft<br />
einzelner, der grossen Zahl anständiger, zu Aussetzungen<br />
keinen Anlass gebender Fahrer, polizeiliche<br />
Fesseln aufzuerlegen.»<br />
Dies führt zu der folgerichtigen Stellungnahme,<br />
«es bestehe für ein Nachtfahrverbot heute kein<br />
dringendes Bedürfnis.» Sehr bemerkenswert ist die<br />
Feststellung, «ein allgemeiner Rechtsgrundsatz gehe<br />
dahin, jede Polizeimassnahme müsse zu ihrem<br />
Zweck in angemessenem Verhältnis stehen. Was im<br />
vorliegenden Fall durch ein Nachtfahrverbot gewonnen<br />
werden könnte, stände in keinem richtigen<br />
Verhältnis zu den schweren Schädigungen der allgemeinen<br />
Volkswirtschaft und der Verletzung anderweitiger<br />
Interessen.» Klarer und deutlicher hätte<br />
wohl die Unzweckmässigkeit einer Verkehrseinschränkung<br />
zur Nachtzeit nicht dargestellt werden<br />
können! Wir haben bei unserer ständigen Stellungnahme<br />
gegen solche Verbote immer mit Nachdruck<br />
darauf verwiesen, dass, ganz abgesehen von der<br />
wirtschaftlichen Beeinträchtigung weiter Kreise,<br />
eine unverantwortliche Diskrepanz zwischen Aufwand<br />
und Erfolg besteht. Wegen einer Störung der<br />
verdienten Nachtruhe durch eine sehr beschränkte<br />
Zahl von unvernünftigen Fahrern soll kurzerhand<br />
der gesamte Verkehr auf Stunden hinaus lahmgelegt<br />
und unterbunden werden, wie im frühen<br />
Mittelalter, da jeder Transport aufhörte, wenn die<br />
Stadttore geschlossen wurden! Die Behörden stellen<br />
sich dadurch selbst das Armutazeugnis aus, dass<br />
es ihnen nicht möglich sei, einigen Gesetzesverächtern<br />
das Handwerk zu legen und es deshalb vorziehen,<br />
mittelalterliche Zustände wieder einzuführen.<br />
Das Ausland hat uns auch hier das Beispiel<br />
geben müssen, wie solchen Elementen beizukommen<br />
ist: nächtliche Razzien und Kontrollen der<br />
Motorfahrzeuge, welche übermässigen Lärm verursachen,<br />
Konfiskation der Maschine und strenge<br />
Bestrafung der Fehlbaren mit event. zeitweiligem<br />
Entzug der Fahrbewilligung. Selbst in Riesenstädten<br />
wie Berlin hat auf diese Weise die Nachtruhestörung<br />
durch Motorfahrzeuge praktisch aufgehört<br />
Der Kanton Zürich ist auch hier seinerzeit führend<br />
vorangegangen und hat, als die Forderung nach<br />
Nachtfahrverboten aus verkehrsfeindlichen Kreisen<br />
immer lauter wurde, Ende 1927 eine Bekanntmachung<br />
erlassen, in welcher den Fehlbaren der<br />
Entzug der Verkehrs- oder Führerbewilligung angedroht<br />
wurde. Die Regierung stellt in ihrem Berichte<br />
fest, dass allein diese Bekanntmachung, die<br />
doch strenge Ahndung nur in Aussicht stellte, Ihre<br />
Wirkung nicht verfehlt hat. Die Motorfahrzeugbesitzer<br />
haben aber auch gar nichts dagegen einzuwenden,<br />
wenn die Behörde über die Drohung<br />
hinausgeht und diese zur Wirklichkeit werden Iä6st.<br />
Es liegt im Intersse aller Fahrer, wenn die Ruhestörer<br />
einen tüchtigen Denkzettel erhalten und aufhören,<br />
alle übrigen Automobilisten und Motorradler<br />
zu diskreditieren.<br />
Die Verhältnisse haben sich im Kanton Zürich<br />
allein auf Grund der erwähnten Bekanntmachung<br />
derart gebessert, dass nach dem Bericht «auch für<br />
die Motorräder ein Fahrverbot zurzeit nicht mehr<br />
notwendig erscheint. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge<br />
hat wesentliche Fortschritte gemacht, die eine<br />
Verminderung des Lärms im Gefolge haben.»<br />
Der Stellungnahme der Zürcher Regierung in<br />
dieser Angelegenheit darf umso mehr Gewicht beigemessen<br />
werden, als es sich bei Zürich doch um<br />
einen der verkehrsreichsten Kantone handelt. Umso<br />
unverständlicher erscheinen die getroffenen Nachtfahrverbote<br />
in den übrigen Kantonen, die, abgesehen<br />
von Bern, das ja den Nachtlärm nur als Vorwand<br />
für den- Schutz der Dekretsbahnen zitierte,<br />
sich bezüglich der Verkehrsintonsität mit Zürich<br />
nicht messen können. Die Regierung von St. Gallen<br />
hat vor nicht allzulanger Zeit die Bemühungen<br />
der Motorfahrzeugbesitzer um Aufhebung des vor<br />
wenigen Monaten eingeführten Nacntfahrverbotes<br />
damit beantwortet, es müsse erst die Stellungnahme<br />
in anderen Kantonen abgewartet werden. Seither<br />
haben sich verschiedene Kantone zur Sache geäussert<br />
So hat z. B. Luzern von solchen Massnahmen<br />
abgesehen und nun empfiehlt auch der Zürcher<br />
Regierungsrat, von einem derartigen Verbot Abstand<br />
zu nehmen. Es fehlt also nicht mehr an<br />
guten Beispielen für die St. Galler, um auf ihren<br />
seinerzeitigen Erlass zurückzukommen!<br />
Was nun die Ausdehnung einer Fahrbeschränkung<br />
auf die Lastwagen anbetrifft, so macht der<br />
Bericht darauf aufmerksam, dass in absehbarer<br />
Zeit keine schweren Wagen mit Vollgummibereifung<br />
mehr zur Abnahme zugelassen werden. Der<br />
pneubereifte Lastwagen unterscheide sich in Geräusch<br />
und Erschütterung nicht mehr wesentlich<br />
vom Personenwagen, jedenfalls nicht so, dass von<br />
einer erheblichen Störung der Nachtruhe gesprochen<br />
werden könne. Die Technik arbeite zudem<br />
selbst auf die Vervollkommnung der Fahrzeuge hin<br />
und werde im Interesse des Absatzes suchen, Mängel<br />
zu beheben. Gerade im Zeitpunkt des Lastwagen-Salons<br />
ist es doppelt erfreulich, feststellen<br />
zu können, welche weitsichtige Auffassung die Zürcher<br />
Regierung vom Lastwagenverkehr und der damit<br />
verbundenen Industrie dokumentiert und<br />
dürfte diese Anerkennung ein weiterer Ansporn für<br />
die schweizerische Lastwagenfabrikation sein, wie<br />
bisher, das Beste vom Guten zu erstreben.<br />
Ergänzend sei noch beigefügt, dass auch die<br />
Regelung der Arbeitszeit für Chauffeure auf kantonalem<br />
Boden abgelehnt wird, da diese Materie<br />
allein durch Bundesvorschrift mit Aussicht<br />
auf Erfolg geregelt werden könne und zudem diese<br />
Frage viel weniger in das Gebiet der Verkehrsgesetzgebung<br />
als in die Domäne des Arbeiterschutzes<br />
gehöre.<br />
Es ist kaum zu bezweifeln, dass sich das kantonale<br />
Parlament dieser gesunden Argumentation des<br />
Regierungsrates anschliesst, und darf nur erwartet<br />
werden, dass auch weitere ausserkantonale Behörden<br />
sich die zürcherische Auffassung zu eigen<br />
machen. • b.<br />
AUSLAND<br />
Autodrom von Monza. Zum Präsidenten des<br />
neuen Administrationsrates der Monzabahn<br />
ist Vicenzo Florio, der bekannte Sportsmann<br />
und Gründer der Targa Florio gewählt worden.<br />
Ein englisches Elite-Rennen. Am August-<br />
Bankfeiertag (erster Montag im August) wird<br />
auf der Londoner Brooklands-Bahn ein neuartiger<br />
Wettbewerb ausgetragen werden^<br />
Eine Londoner <strong>Zeitung</strong> hat einen Ehrenpreis<br />
von 100 Guineen für ein Automobilrennen<br />
über 25 englische Meilen ausgesetzt, in dem<br />
nur die Elite der englischen Fahrer, d. h. Berufsfahrer<br />
und Amateure, die in Rennen<br />
nachgewiesenermassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
von über 100 englische Meilen<br />
in der Stunde erzielt haben (Bahnrekord<br />
132^ englische Meilen), fahr berechtigt sein<br />
sollen.<br />
Der Grand Prix Bugatti, der dieses Jahr<br />
am 2. Juni auf dem Circuit de la Sarthe zum<br />
Austrag gelangt und allen Bugatti-Amateuren<br />
offen steht, wird, wie bekanntgegeben<br />
wird, unter einer neuen Formel ausgefahren.<br />
Während letztes Jahr das Rennen von der<br />
Handycup-Formel regiert wurde, soll dieses<br />
Jahr eine Verbrauchsformel grundlegend sein.<br />
Es handelt sich um die gleiche Formel, nach<br />
der vier Wochen später der Grand Prix des<br />
A. C. F. ausgetragen wird und die 14 kg<br />
Betriebsstoff für 100 km vorsieht.<br />
Dem Gewinner des interessanten Rennens<br />
fällt ein Bugatti-Rennwagen, dem Zweiten<br />
ein Dreiliter-Chassis, dem Dritten ein Eineinhailbliter-Chassis<br />
zu.<br />
Das Abzahlungsgeschäft im deutschen<br />
Automobilhandel. Der Reichsverband des<br />
Kraftfahrzeughandels und -Gewerbes äussert<br />
sich in seinem Jahresbericht eingehend<br />
über das Abzahlungsgeschäft im Automobilhandel.<br />
Zufolge erstmals durchgeführter<br />
sehr sorgfältiger Erhebungen war es möglich<br />
festzustellen, dass in Deutschland annähernd<br />
68 Prozent aller Autoankäufe auf Abzahlung<br />
abgeschlossen werden. Die Erfahrungen<br />
mit dem Abzahlungsgeschäft sind!<br />
nach dem Berichte nicht durchwegs erfreulich.<br />
Viele Kundenwechsel mussten von den<br />
Händlern prolongiert werden, so dass der<br />
Händler vielfach noch zum Bankier des Kunden<br />
wurde. Die mangelhafte Sicherheit,<br />
welche das deutsche Gesetz dem Kauf mit<br />
Eigentumsvorbehalt gewährt, hat den Absatz<br />
auf Abzahlung sehr erschwert. Die Bemühungen<br />
um die Schaffung eines obligatorischen<br />
amtlichen Automobilregisters haben<br />
zu keinem positiven Ergebnis geführt. Dagegen<br />
hat nun eine bekannte Treuhandfirma<br />
ein solches Automobilregister geschaffen,<br />
das natürlich eine private Einrichtung<br />
ist. Immerhin dürfte diese Gründung zur<br />
Konsolidierung des Kreditgeschäftes wesentlich<br />
beitragen und die Händlerrisiken fühlbar<br />
reduzieren.<br />
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