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E_1929_Zeitung_Nr.038

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N« 18 - <strong>1929</strong> ÄUTOMOBTL-RFVIJB 13<br />

Zürichs Regierung gegen ein Nachtfahrverbot<br />

Ein vorbildlicher Bericht des Reglerungsrates.<br />

Dio Diskussion über ein eventuelles Nachtfahrverbot<br />

ist auch im fortschrittlichen Zürich nie ganz<br />

verstummt und fand jeweilen besonders dann wieder<br />

neue Nahrung, wenn die Rückständigkeit ausserkantonaler<br />

Behörden in Verkehrssachen zu solchen<br />

Verboten in den betreffenden Gebieten führten.<br />

Umso erfreulicher war es, dass der Zürcher<br />

Regierungsrat seine ablehnende Haltung, die übrigens<br />

sehr sorgfältig begründet war, allen gegenteiligen<br />

Entscheiden ausserkantonaler Regierungen<br />

zum Trotz, aufrecht erhalten hat. Anlässlich der<br />

'Abnahme des regierun?srätlichen Geschäftsberichtes<br />

über das Jahr 1926 hat der Kantonsrat im Februar<br />

1928 ein Postulat gutgeheissen, mit welchem<br />

die Regierung «eingeladen wurde, die Frage der<br />

Revision des Automobilgesetzes und der bezüglichen<br />

Verordnung unter Einbezug eines Nachtfahrverbotes<br />

für Motorvelos und Lastautos, Besetzung der<br />

Lastautomobile mit Anhänger mit zwei Mann, Regelung<br />

der Arbeitszeit der Chauffeure etc. zu prüfen.»<br />

Der vom Regierungsrat zu diesm Postulat ausgearbeitete<br />

Bericht wird nun dem gestern erstmals<br />

zusammengetretenen neuen Kantonsrat unterbreitet<br />

werden. Er schliesst mit dem Antrag, an dor<br />

jetzigen Regelung des Verkehrs festzuhalten und<br />

das Postulat abzuschreiben. Die Begründung dafür<br />

ist so zutreffend und stichhaltig, dass sie eine ausführliche<br />

Wiedergabe verdient und hoffentlich gerade<br />

in Kantonen, wo erst in jüngster Zeit Nachtfahrverbote<br />

eingeführt wurden oder solche Massnahmen<br />

noch zur Diskussion stehen, die gebührende<br />

Beachtung findet.<br />

Es wird einmal in der Vernehmlassung der<br />

Standpunkt vertreten, der gegenwärtige Zeitpunkt<br />

für eine Generalrevision der Verkehrsvorschriften<br />

sei nicht geeignet, weil die Ausarbeitung eines<br />

Bundesgesetzes über diese Materie bereits im Gange<br />

sei. Die möglichst baldige Vereinheitlichung der<br />

Verkehrsgesetzgebung für alle Kantone sei als<br />

Hauptziel in den Vordergrund zu stellen und deshalb<br />

eine weitere Zersplitterung auf kantonalem<br />

Boden unzweckmässig. Es liege im Interesse der<br />

Sache, die Revision kantonaler Bestimmungen auf<br />

das unumgängliche Minimum zu beschränken.<br />

Diese Auffassung, die einen kantonalen Particularismus<br />

verhütet, ist nur zu begrüssen und wird<br />

gerade bezüglich der Gesetzgebung in Verkehrssachen<br />

wohl von jedermann geteilt. Es scheint uns<br />

zwar, als ob die Auffassungen betreffend der baldigen<br />

Einführung des erwarteten Bundesgesetzes<br />

etwas zu optimistisch wären und haben diesbezüglich<br />

bereits bei anderer Gelegenheit einige Bedenken<br />

geäussort, weil nun das «unumgängliche Mindestmass»<br />

der Revision bei anderen Verkehrsfragen<br />

im Hinblick auf diesen Optimismus allzugering angesetzt<br />

worden ist.<br />

' Die Frage des Nachtfahrverbotes selbst ist vom<br />

Regierungsrat schon öfters beraten und geprüft<br />

worden. Man ist aber, wie der Bericht erklärt,<br />

«immer wieder von einem Verbot abgekommen, indem<br />

man verhüten wollte, wegen der Unvernunft<br />

einzelner, der grossen Zahl anständiger, zu Aussetzungen<br />

keinen Anlass gebender Fahrer, polizeiliche<br />

Fesseln aufzuerlegen.»<br />

Dies führt zu der folgerichtigen Stellungnahme,<br />

«es bestehe für ein Nachtfahrverbot heute kein<br />

dringendes Bedürfnis.» Sehr bemerkenswert ist die<br />

Feststellung, «ein allgemeiner Rechtsgrundsatz gehe<br />

dahin, jede Polizeimassnahme müsse zu ihrem<br />

Zweck in angemessenem Verhältnis stehen. Was im<br />

vorliegenden Fall durch ein Nachtfahrverbot gewonnen<br />

werden könnte, stände in keinem richtigen<br />

Verhältnis zu den schweren Schädigungen der allgemeinen<br />

Volkswirtschaft und der Verletzung anderweitiger<br />

Interessen.» Klarer und deutlicher hätte<br />

wohl die Unzweckmässigkeit einer Verkehrseinschränkung<br />

zur Nachtzeit nicht dargestellt werden<br />

können! Wir haben bei unserer ständigen Stellungnahme<br />

gegen solche Verbote immer mit Nachdruck<br />

darauf verwiesen, dass, ganz abgesehen von der<br />

wirtschaftlichen Beeinträchtigung weiter Kreise,<br />

eine unverantwortliche Diskrepanz zwischen Aufwand<br />

und Erfolg besteht. Wegen einer Störung der<br />

verdienten Nachtruhe durch eine sehr beschränkte<br />

Zahl von unvernünftigen Fahrern soll kurzerhand<br />

der gesamte Verkehr auf Stunden hinaus lahmgelegt<br />

und unterbunden werden, wie im frühen<br />

Mittelalter, da jeder Transport aufhörte, wenn die<br />

Stadttore geschlossen wurden! Die Behörden stellen<br />

sich dadurch selbst das Armutazeugnis aus, dass<br />

es ihnen nicht möglich sei, einigen Gesetzesverächtern<br />

das Handwerk zu legen und es deshalb vorziehen,<br />

mittelalterliche Zustände wieder einzuführen.<br />

Das Ausland hat uns auch hier das Beispiel<br />

geben müssen, wie solchen Elementen beizukommen<br />

ist: nächtliche Razzien und Kontrollen der<br />

Motorfahrzeuge, welche übermässigen Lärm verursachen,<br />

Konfiskation der Maschine und strenge<br />

Bestrafung der Fehlbaren mit event. zeitweiligem<br />

Entzug der Fahrbewilligung. Selbst in Riesenstädten<br />

wie Berlin hat auf diese Weise die Nachtruhestörung<br />

durch Motorfahrzeuge praktisch aufgehört<br />

Der Kanton Zürich ist auch hier seinerzeit führend<br />

vorangegangen und hat, als die Forderung nach<br />

Nachtfahrverboten aus verkehrsfeindlichen Kreisen<br />

immer lauter wurde, Ende 1927 eine Bekanntmachung<br />

erlassen, in welcher den Fehlbaren der<br />

Entzug der Verkehrs- oder Führerbewilligung angedroht<br />

wurde. Die Regierung stellt in ihrem Berichte<br />

fest, dass allein diese Bekanntmachung, die<br />

doch strenge Ahndung nur in Aussicht stellte, Ihre<br />

Wirkung nicht verfehlt hat. Die Motorfahrzeugbesitzer<br />

haben aber auch gar nichts dagegen einzuwenden,<br />

wenn die Behörde über die Drohung<br />

hinausgeht und diese zur Wirklichkeit werden Iä6st.<br />

Es liegt im Intersse aller Fahrer, wenn die Ruhestörer<br />

einen tüchtigen Denkzettel erhalten und aufhören,<br />

alle übrigen Automobilisten und Motorradler<br />

zu diskreditieren.<br />

Die Verhältnisse haben sich im Kanton Zürich<br />

allein auf Grund der erwähnten Bekanntmachung<br />

derart gebessert, dass nach dem Bericht «auch für<br />

die Motorräder ein Fahrverbot zurzeit nicht mehr<br />

notwendig erscheint. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge<br />

hat wesentliche Fortschritte gemacht, die eine<br />

Verminderung des Lärms im Gefolge haben.»<br />

Der Stellungnahme der Zürcher Regierung in<br />

dieser Angelegenheit darf umso mehr Gewicht beigemessen<br />

werden, als es sich bei Zürich doch um<br />

einen der verkehrsreichsten Kantone handelt. Umso<br />

unverständlicher erscheinen die getroffenen Nachtfahrverbote<br />

in den übrigen Kantonen, die, abgesehen<br />

von Bern, das ja den Nachtlärm nur als Vorwand<br />

für den- Schutz der Dekretsbahnen zitierte,<br />

sich bezüglich der Verkehrsintonsität mit Zürich<br />

nicht messen können. Die Regierung von St. Gallen<br />

hat vor nicht allzulanger Zeit die Bemühungen<br />

der Motorfahrzeugbesitzer um Aufhebung des vor<br />

wenigen Monaten eingeführten Nacntfahrverbotes<br />

damit beantwortet, es müsse erst die Stellungnahme<br />

in anderen Kantonen abgewartet werden. Seither<br />

haben sich verschiedene Kantone zur Sache geäussert<br />

So hat z. B. Luzern von solchen Massnahmen<br />

abgesehen und nun empfiehlt auch der Zürcher<br />

Regierungsrat, von einem derartigen Verbot Abstand<br />

zu nehmen. Es fehlt also nicht mehr an<br />

guten Beispielen für die St. Galler, um auf ihren<br />

seinerzeitigen Erlass zurückzukommen!<br />

Was nun die Ausdehnung einer Fahrbeschränkung<br />

auf die Lastwagen anbetrifft, so macht der<br />

Bericht darauf aufmerksam, dass in absehbarer<br />

Zeit keine schweren Wagen mit Vollgummibereifung<br />

mehr zur Abnahme zugelassen werden. Der<br />

pneubereifte Lastwagen unterscheide sich in Geräusch<br />

und Erschütterung nicht mehr wesentlich<br />

vom Personenwagen, jedenfalls nicht so, dass von<br />

einer erheblichen Störung der Nachtruhe gesprochen<br />

werden könne. Die Technik arbeite zudem<br />

selbst auf die Vervollkommnung der Fahrzeuge hin<br />

und werde im Interesse des Absatzes suchen, Mängel<br />

zu beheben. Gerade im Zeitpunkt des Lastwagen-Salons<br />

ist es doppelt erfreulich, feststellen<br />

zu können, welche weitsichtige Auffassung die Zürcher<br />

Regierung vom Lastwagenverkehr und der damit<br />

verbundenen Industrie dokumentiert und<br />

dürfte diese Anerkennung ein weiterer Ansporn für<br />

die schweizerische Lastwagenfabrikation sein, wie<br />

bisher, das Beste vom Guten zu erstreben.<br />

Ergänzend sei noch beigefügt, dass auch die<br />

Regelung der Arbeitszeit für Chauffeure auf kantonalem<br />

Boden abgelehnt wird, da diese Materie<br />

allein durch Bundesvorschrift mit Aussicht<br />

auf Erfolg geregelt werden könne und zudem diese<br />

Frage viel weniger in das Gebiet der Verkehrsgesetzgebung<br />

als in die Domäne des Arbeiterschutzes<br />

gehöre.<br />

Es ist kaum zu bezweifeln, dass sich das kantonale<br />

Parlament dieser gesunden Argumentation des<br />

Regierungsrates anschliesst, und darf nur erwartet<br />

werden, dass auch weitere ausserkantonale Behörden<br />

sich die zürcherische Auffassung zu eigen<br />

machen. • b.<br />

AUSLAND<br />

Autodrom von Monza. Zum Präsidenten des<br />

neuen Administrationsrates der Monzabahn<br />

ist Vicenzo Florio, der bekannte Sportsmann<br />

und Gründer der Targa Florio gewählt worden.<br />

Ein englisches Elite-Rennen. Am August-<br />

Bankfeiertag (erster Montag im August) wird<br />

auf der Londoner Brooklands-Bahn ein neuartiger<br />

Wettbewerb ausgetragen werden^<br />

Eine Londoner <strong>Zeitung</strong> hat einen Ehrenpreis<br />

von 100 Guineen für ein Automobilrennen<br />

über 25 englische Meilen ausgesetzt, in dem<br />

nur die Elite der englischen Fahrer, d. h. Berufsfahrer<br />

und Amateure, die in Rennen<br />

nachgewiesenermassen eine Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

von über 100 englische Meilen<br />

in der Stunde erzielt haben (Bahnrekord<br />

132^ englische Meilen), fahr berechtigt sein<br />

sollen.<br />

Der Grand Prix Bugatti, der dieses Jahr<br />

am 2. Juni auf dem Circuit de la Sarthe zum<br />

Austrag gelangt und allen Bugatti-Amateuren<br />

offen steht, wird, wie bekanntgegeben<br />

wird, unter einer neuen Formel ausgefahren.<br />

Während letztes Jahr das Rennen von der<br />

Handycup-Formel regiert wurde, soll dieses<br />

Jahr eine Verbrauchsformel grundlegend sein.<br />

Es handelt sich um die gleiche Formel, nach<br />

der vier Wochen später der Grand Prix des<br />

A. C. F. ausgetragen wird und die 14 kg<br />

Betriebsstoff für 100 km vorsieht.<br />

Dem Gewinner des interessanten Rennens<br />

fällt ein Bugatti-Rennwagen, dem Zweiten<br />

ein Dreiliter-Chassis, dem Dritten ein Eineinhailbliter-Chassis<br />

zu.<br />

Das Abzahlungsgeschäft im deutschen<br />

Automobilhandel. Der Reichsverband des<br />

Kraftfahrzeughandels und -Gewerbes äussert<br />

sich in seinem Jahresbericht eingehend<br />

über das Abzahlungsgeschäft im Automobilhandel.<br />

Zufolge erstmals durchgeführter<br />

sehr sorgfältiger Erhebungen war es möglich<br />

festzustellen, dass in Deutschland annähernd<br />

68 Prozent aller Autoankäufe auf Abzahlung<br />

abgeschlossen werden. Die Erfahrungen<br />

mit dem Abzahlungsgeschäft sind!<br />

nach dem Berichte nicht durchwegs erfreulich.<br />

Viele Kundenwechsel mussten von den<br />

Händlern prolongiert werden, so dass der<br />

Händler vielfach noch zum Bankier des Kunden<br />

wurde. Die mangelhafte Sicherheit,<br />

welche das deutsche Gesetz dem Kauf mit<br />

Eigentumsvorbehalt gewährt, hat den Absatz<br />

auf Abzahlung sehr erschwert. Die Bemühungen<br />

um die Schaffung eines obligatorischen<br />

amtlichen Automobilregisters haben<br />

zu keinem positiven Ergebnis geführt. Dagegen<br />

hat nun eine bekannte Treuhandfirma<br />

ein solches Automobilregister geschaffen,<br />

das natürlich eine private Einrichtung<br />

ist. Immerhin dürfte diese Gründung zur<br />

Konsolidierung des Kreditgeschäftes wesentlich<br />

beitragen und die Händlerrisiken fühlbar<br />

reduzieren.<br />

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