28.02.2018 Aufrufe

E_1931_Zeitung_Nr.091

E_1931_Zeitung_Nr.091

E_1931_Zeitung_Nr.091

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

N» 91 — <strong>1931</strong> AUTOMOBIL-REVUE 11<br />

Lampen können die bisherigen Scheinwerfer Tielleicht<br />

vollständig genügen.<br />

Dasa die Stromabgabe der Dynamo nicht durch<br />

ein helles Aufleuchten der Lampen bemerkbar wird,<br />

hat nichts zu bedeuten. Bei richtig geladener Batterie<br />

und gut arbeitendem Dynamoregler soll ein<br />

Uebergang überhaupt nicht bemerkbar sein. at.<br />

Frage 8118. Benzinstand und Vergaser. Uebt<br />

das einen Einfluss auf die Vergasung aus, wenn<br />

der Vergaser ganz wenig schief montiert ist?<br />

H. H. in 0.<br />

UBÖI<br />

Antwort: Es ist wenig bekannt, welchen Einfluss<br />

die richtige Montierung des Vergasers hinsichtlich<br />

des richtigen Benzinstandes hat. Die beistehenden<br />

Skizzen illustrieren deutlich die Wichtigkeit<br />

der senkrechten Anbringung des Vergasers.<br />

Wenn der Benzinstand zu hoch ist, so wird das<br />

Gasgemisch zu viel Benzin enthalten, der Verbrauch<br />

steigt und der Motor überhitzt sich leicht Bei zu<br />

niedrigem Benzinstand springt der Motor schwer<br />

an und verliert an Durchziehvermögen. Kann man<br />

daher den Vergaser nicht seitlich anbringen, so ist<br />

es besser, ihn so zu montieren, dass das Schwimmergehäuse<br />

vor der Vergasungskammer zu liegen<br />

kommt Beim Bergauffahren erhält dann der Motor<br />

selbsttätig ein benzinreicheres Gemisch.<br />

8119. Bremsweg. Können. Sie mir eine<br />

Bretnstabelle verschaffen? Spielt das Gewicht des<br />

Wagens auf die Bremswirkung im Bremswege eine<br />

Bolle? G. M. in S.<br />

[A 6700<br />

O<br />

vor. Speziell in den Bergen sind<br />

die Vorteile eines Wagens mit Rollverdeck unbeschreiblich.<br />

Früher konnto weder ich noch Mitfahrer<br />

beim Befahren der Pässe die Schönheiten richtig<br />

bewundern, es sei denn, ich hielt den Wagen an<br />

und die Fahrgäste und ich stiegen aus. Nun ist<br />

das alles überflüssig. Sobald das Rolldach zurückgeschoben<br />

ist, hat man in einer Limousine dieselbe<br />

Aussicht wie in einem offenen Wagen, ohne dio<br />

Nachteile des letzteren. Man ist vor Luftzug und<br />

auch vor Staub geschützt, sofern alle Fenster geschlossen,<br />

d. h. hochgezogen sind. Der Luftzug von<br />

oben ist sehr leicht und angenehm. Geöffnet und<br />

geschlossen ist das Rolldach je in einer Minute.<br />

In meinen Wagen habe ich das einfachere und<br />

billigere System einbauen lassen; der Preis betrug<br />

Fr. 750. — Das Dach wird von Hand geöffnet und<br />

geschlossen. Soviel ich weiss, besteht aber ein noch<br />

etwas teureres System, bei welchem das Dach mittels<br />

einer Kurbel geöffnet und geschlossen*, wird.<br />

T'ür meinen Gebrauch versieht das billigere System<br />

den Zweck vollkommen.<br />

Wenn Sie einmal in Zürich zu tun haben, bin<br />

ich gerne bereit, Ihnen meinen Wagen zu zeigen.<br />

Lediglich der Umstand, dass ich als langjähriger<br />

Fahrer geschlossener Autos vom B olldach geradezu<br />

entzückt bin, veranlasst mich, Ihnen zu schreiben,<br />

denn ich möchte jedem Fahrer eines Beschlossenen<br />

Wagens die Freude einer genussreichen Fahrt mit<br />

offenem Rolldeck bei schönem Wetter gönnen.<br />

E. O.inZ.<br />

SP<br />

Anfrage 1093. Mängelrüge. Im Februar d. J.<br />

las ich ein Inserat von einer Garage in G., in welchem<br />

mehrere Occasionswagon zum Kauf ausgeschrieben<br />

wurden. Darunter ein Wagen A., Modell<br />

1928, Cabr., 4-P1., Fr. 2500.—. Dieser Wagen interessierte<br />

mich und ich schrieb infolgedessen an<br />

den Verkäufer um nähere Details, und speziell, ob<br />

es sich bei diesem Modell um ein Cabriolet mit 4<br />

Plätzen interieur handle. Hierauf erhielt ich nähere<br />

Details, u. a., dass der Wagen erst 18,000 km<br />

gefahren sei, noch Originalpneus habe, dass es sich<br />

um ein Cabriolet, 4 Plätze, Innenl., handle und sich<br />

der ganze Wagen in tadellosem Zustande befinde.<br />

Da ich zu der Zeit weitab von G. mich aufhielt<br />

und geschäftlich für mehrere Wochen nicht abkömmlich<br />

war, der Vorkäufer jedoch in mehreren<br />

Schreiben drängte, so entschloss ich mich, den Wagen<br />

zu kaufen, resp. einen Kaufvertrag abzuschliessen,<br />

ohne den Wagen gesehen zu haben. Es wurde<br />

vereinbart, dass der Verkäufer einen älteren Wagen<br />

in Zahlung nehmen musste und vorläufig 500 Fr.<br />

als Handgeld von mir einzuzahlen sei. Eine Besichtigung<br />

des Wagens fand im Anschluss an die<br />

Einzahlung einige Tage später in I. statt, bei welcher<br />

der alte Wagen gegen den gekauften Wagen<br />

ausgetauscht werden sollte unter gleichzeitiger Bezahlung<br />

der Restanz. Bei Vorführung des gekauften<br />

Wagens durch einen Angestellten der Garage<br />

stellte sich jedoch heraus, dass der Wagen nicht<br />

das war, was mir durch Angaben des Garagisten in<br />

G. zugesichert worden war, so z. B. befand sich die<br />

Karosserie in denkbar schlechtestem Zustand, Leder<br />

brüchig und verblichen, Polsterung schmutzig und<br />

zerschlissen, Scheibenmechanismus in ausgeleiertem<br />

Zustand, Nickelteile verrostet. Sämtliche Pneus,<br />

auch Reserve, abgefahren, so dass kaum eine grössere<br />

Fahrt riskiert werden konnte, Verdeck flickbedürftig<br />

und alt aussehend. Ausserdem, was die<br />

Hauptsache war, es handelte sich um ein älteres<br />

Modell, wie sich nachher auf Anfrage bei der Fabrik<br />

herausstellte, um ein Modell 1926.<br />

Nach Feststellung dieser Mängel verweigerte ich<br />

Annahme dieses Wagens. Ich vereinbarte dann mit<br />

dem Angestellten des Garagisten meinen Besuch in<br />

G. an einem der nächsten Tage, welche erfolgte zu<br />

dem Zweck, festzustellen, was im günstigsten Falle<br />

aus der Sache zu machon wäre.<br />

Der Garagist selbst bedeutete mir, irgendeinen<br />

andern Wagen zu kaufen und zeigte mir seine<br />

sämtlichen Occasioniwagen. Es befanden sich<br />

einige Wagen darunter, die mir wohl besser zugesagt<br />

hätten, allein er setzte die Preise derart hoch<br />

an, dass sie absolut undiskutabel blieben. Ausserdem<br />

wollte er nunmehr auch von einem Eintausch<br />

des alten Wagens nichts mehr wissen.<br />

Auf meine Forderung, mir meine Anzahlung<br />

wieder zurückzuerstatten, ging er nicht ein, sondern<br />

behauptete, ich müsse irgend einen andern<br />

Wagen bei ihm kaufen. Dieses jedoch hätte für<br />

mich so viel bedeutet, als ihm die Anzahlung geschenkt<br />

und ausserdem noch einen Wagen abgekauft.<br />

Es unterblieb somit ein Kauf.<br />

In der Folge bot ich ihm schriftlich einen Vergleich<br />

an, wonach er eine bestimmte Summe von<br />

meiner Anzahlung als Entschädigung behalten<br />

könne und mir den Rest wieder zurückerstatten<br />

aolle. Er ging jedoch auch hierauf nicht ein.<br />

Hiernach übergab ich die Sache einem Anwalt,<br />

der versuchte, in der Sache strafrechtlich wegen<br />

Unterschlagung vorzugehen. Eine Verhandlung lief<br />

negativ aus mit dem Hinweis, dass der Vertrag die<br />

Bestimmung des Jahrgangs der Konstruktion des<br />

in Frage stehenden Wagens nicht aufweise und somit<br />

eine strafrechtliche Verfolgung nicht stattfinden<br />

könne. Es wurde auf den Zivilweg verwiesen.<br />

Besteht nun die Möglichkeit, auf dem Zivilwege<br />

irgend etwas zu erreichen, nachdem keine Unkorrektheit<br />

des Verkäufers strafrechtlich festgestellt<br />

wurde?<br />

Kann aus Artikel 28 des 0. R. nicht die Rückzahlung<br />

des bereits bezahlten Betrages von Fr. 500<br />

hergeleitet werden?<br />

Besteht nach absolut objektiver Betrachtung des<br />

Falles die Tatsache absichtlicher Täuschung seitens<br />

des Verkäufers fest, was zum Vertragsabschluss<br />

führte?<br />

Wer ist für die Prozesskosten haftbar?<br />

F. in J. (A.)<br />

Antwort: Wir können Ihnen den Vorwurf,<br />

dass Sie beim Ankaufe Ihres Automobils etwas unvorsichtig<br />

vorgegangen sind, nicht ersparen. Selbstverständlich<br />

sind Sie berechtigt, die Annahme des<br />

Wagens zu verweigern, wenn derselbe den Ihnen<br />

gemachten Zusicherungen nicht entspricht. Nachdem<br />

Sie aber bereits eine Anzahlung geleistet haben,<br />

müssen Sie den Verkäufer auf Herausgabe dieser<br />

Anzahlung, resp. auf Rückgängigmachung des<br />

Kaufes einklagen. Sie haben zu beweisen, dass der<br />

Wagen den Ihnen vom Verkäufer angegebenen Zusicherungen<br />

nicht entspricht. Für dio Prozesskosten<br />

ist jeweils die unterliegende Partei haftbar. Ob es<br />

sich um absichtliche Täuschung handelt oder nicht,<br />

kann, ohne den Hergang der Verkaufsverhandlungen<br />

und die seitens des Verkäufers gemachten<br />

Aeusserungen näher zu können, nicht entschieden<br />

werden. Es spielt auch keine besondere Rolle, ob<br />

absichtliche Täuschung vorliegt oder nicht. Das<br />

wesentliche ist, dass Sio in der Lage sind, den<br />

Nachweis zu erbringen, dass der Verkäufer den abgegebenen<br />

Zusicherungen nicht nachgekommen ist<br />

Das Klagerecht verläuft nach Ablauf eines Jahres<br />

nach Kenntnisnahme dar Mängel. *<br />

Redaktfons-Notiz.<br />

Manuskripte, Anfragen an den juristischen<br />

oder technischen Sprechsaal und Berichte<br />

über Sektionsveranstaltungen sind<br />

nicht an die Adresse eines Redaktors,<br />

sondern an die:<br />

Redaktion der «Automobil-Revue», Breitenrainstrasse<br />

97, Bern, zu richten.<br />

Bei Abwesenheit des betreffenden Redaktors<br />

wird damit ein Nachsenden vermieden.<br />

Die Garantie für rechtzeitiges Erscheinen eines<br />

Artikels kann nur bei richtiger Adressierung<br />

gewährt werden.<br />

Passagierflüge ä Fr. 10.-. - Akrobatik«<br />

Vorführungen - Segelflugvorführungen.<br />

ERSATZTEILE<br />

aller italienischen<br />

Vo&ksflugtacp<br />

Belpmoos-Bern<br />

Organisiert von der Aipar und dem Aeroklub Ben<br />

Sonntag. 8. November<br />

Beginn 14 Uhr. * Verstärkte Omnibusverbindung<br />

ab Tramstation Wabern.<br />

EINTRITT<br />

Fr. —.SO<br />

Asphaltkocfierei-Anhänger<br />

neuester Konstruktion liefert<br />

E. Moser, Anhängewagenfabrik, Bern<br />

KANZLEISTRASSE 122<br />

TELEPHON 37.492<br />

Schwarztorstrasse 93<br />

Telephon Bollw. 23.81<br />

KLUGE GARAGISTEN BESTELLEN<br />

bei der altbekannten<br />

Sie wissen, dass praktisch und theoretisch<br />

gebildete Fachleute für richtige Lieferung<br />

Gewähr bieten.<br />

F ILIAL EN:<br />

LAUSANNE: Ruedu Midi 16, Telephon 32.001<br />

STUTTGART: Neckarstrasse 132, Tel. 40.401<br />

MÜNCHEN: Lueg tns Land 6, Telephon 29.399<br />

den neuen,<br />

ges. geschützten.<br />

glänzend begnt<br />

aohteten ^ Patent No. 14166<br />

Dreierlei« violett-rot-weisses Buntlicht, welohes den stärksten<br />

Nebe! durchdringt ermöglicht sicheres, schnelles Fahren<br />

auch bei dichtestem Nebel I Für Autos und Motorräder<br />

anentbehrlich. Geringer Preis! Bei Auto- and Motorrad-<br />

Händlern erhältlich, wo nicht, verlangen Sie Prospekt vom<br />

A Hein-Hersteller:<br />

Lamellen- und Blenenkorb-KOhler.<br />

Benzinheber-Messer. Zähler und<br />

Uhren. Hupen. Winden. Scheibenreiniger.<br />

Blendvorrichtung Star.<br />

Laternen. Lampen. Bolzen und<br />

Schrauben. Werkzeuge.<br />

Firma<br />

SEMPREBON<br />

ZÜRICH<br />

EIGENES EINKAUFSBUREAU UND PERSONAL IN MAILAND!<br />

ahren Sie nie ohne<br />

J. Rannte SrMfhausp.n.<br />

NEBEL-BRECHER!<br />

Automob<br />

Offener 9254<br />

6-Zylintler<br />

7-Plätzer<br />

mit Aufsatz, BENZ,<br />

unübertrefflicher Alpenwagen,<br />

21 Steuer-PS, mit<br />

Vierradbremsen, 2 kompL<br />

Reserverädern, sehr schöne<br />

Lederpolsterung, revidiert,<br />

mit Fabrikgarantie,<br />

Fr. 5000.—<br />

Mercedes-Benz-Automobil<br />

A.-G., Zürich, Badenerstrasse<br />

119. Tel. 51.603.<br />

AUTOMOBIL-ZUBEHÖRTEILE<br />

Bedarfsartikel für Garagen<br />

$> C. J. MEGEVET, GENF

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!