E_1935_Zeitung_Nr.009
E_1935_Zeitung_Nr.009
E_1935_Zeitung_Nr.009
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1935</strong> -N« 9<br />
den Zeitpunkts zu äussern. Wir fügten bei, unseres<br />
Erachtens kämen im Minimum ein Jahr.,im<br />
Maximum zwei Jahre vom Datum des Inkrafttreten«<br />
der Verordnung an gerechnfit. in Betracht.<br />
Zwölf Knntone haben geantwortet. Ein Kanton hat<br />
prklärt, die Neuordnung etwa innert eines halben<br />
•Tahres durchführen zu wollen. Zwei Kantone habon<br />
sich für ein Jahr ausgesprochen. Acht Kantone<br />
haben eine Frist von zwei Jahren vorgeschlneen.<br />
Endlich hat «in Kanton ursprünglich eine Frist<br />
von drei bis vier Jahren angeregt. Nach Fühlungchungsorgane,<br />
wenn nicht die unbedingte Gefahr<br />
weiterer Schädigungen besteht z. B.<br />
wenn man einen Körper allein auf der Strasse<br />
zurücklassen müsste, wodurch ein schweres<br />
Verkehrshindernis oder die Gefahr des<br />
Ueberfahrens herbeigeführt würde.<br />
Die Frage, wie sich nun ein Fahrzeugführer,<br />
besonders der Automobilist, zu verhalten<br />
hat, um sich<br />
gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen,<br />
selbst beteiligt zu sein, zu schützen, wird<br />
auch wohl von anderer Seite behandelt werden.<br />
Die Frage ist hauptsächlich automobiltechnischer<br />
Natur, hat aber auch gerichtlichmedizinische<br />
Gesichtspunkte. Gestützt auf<br />
meine Erfahrungen wird jedenfalls der Motorfahrzeuglenker,<br />
besonders der Automobilist,<br />
gut daran tun, ja die bestehenden Spurenverhältnisse<br />
zu schonen (besonders auch<br />
die Bestaubung des eigenen Wagens!) und<br />
zu versuchen, das Automobil so zu steuern,<br />
dass es objektive Spuren hinterlässt, welche<br />
beweisen, dass er mit dem auf oder an der<br />
Strasse Liegenden nicht kollidiert sein kann;<br />
der Motorfahrzeugführer soll ja das Fahrzeug<br />
so beherrschen, dass er auch rechtzeitig vor<br />
einem zufällig auf der Strasse liegenden Objekt<br />
anhalten kann. Zu empfehlen bleibt jedenfalls,<br />
wenn möglich (beim Selbsttransport<br />
müsste man wohl möglichst nahe heranfahren!)<br />
das Fahrzeug mehrere Meter vor dem<br />
liegenden Körper anzuhalten und wenn möglich<br />
die Anhaltestel'e durch eine Brems- resp.<br />
Stoppspur zu markieren* evtl. die Schlussstellung<br />
des Fahrzeuges genau vorn und hinten<br />
einzuritzen oder anzuzeichnen; es kann<br />
aueh versucht werden, die Fundstelle möglichst<br />
weit zu umfahren, evtl. unter Benützung<br />
des Terrains ausserhalb der Strasse; am<br />
günstigsten ist es wohl, zurückzufahren unter<br />
Hinterlassung der Stoppspur usw.<br />
Im allgemeinen wird sich der Fahrzeugführer<br />
in einer solchen Situation von dem<br />
automatisch aufkommenden Verdachte, betei'igt<br />
zu sein, befreien müssen. Wenn es<br />
nicht ohne weiteres klargestellt werden kann,<br />
dass der Automobilist unbeteiligt ist, so würde<br />
ich raten, darauf zu bestehen, dass die technischen<br />
und medizinischen Fachexperten sofort<br />
auf den Platz gerufen werden. Wenn bei<br />
allen Verkehrsunfällen die sofortige fachmännische<br />
Expertise überhaupt das einzig Richtige<br />
ist, so muss sie gerade in solchen Fällen<br />
unbedingt gefordert werden; denn im allgemeinen<br />
wird es der gemeinsamen technischen<br />
und medizinischen Expertise gelingen, zu beweisen,<br />
ob ein Mensch mit einem Fahrzeug<br />
über den Brunnenrand gebeugt und sie angesehen,<br />
und da sei es ihr kalt geworden in dem<br />
Brunnen und langsam, ganz langsam habe<br />
er sie heraufgehoben. Aber das andere habe<br />
sie festgehalten und so sei sie fast zerrissen<br />
worden. Und da habe sie durchgeschnitten,<br />
ein für allemal, sonst wäre sie gestürzt für<br />
alle Ewigkeit, und das sei es nun, dies allein.<br />
Wieder sitzen sie auf einem Grenzhügel.<br />
Sie haben das Moor umgangen, und die Sonne<br />
hebt sich zu ihrer Linken auf. Felder und<br />
Wiesen funkeln im Tau, und über einem Hügel<br />
steht der Kirchturm der Stadt. Das Kreuz an<br />
seiner Spitze blitzt in der Sonne wie ein Stern.<br />
Noch sind die Lerchen da, und Wildtauben<br />
sammeln sich auf den abgeernteten Feldern.<br />
Rechts in der Ferne zieht eine Herde auf<br />
einem staubigen Wege, und das Rinderhorn<br />
des Hirten wandert mit vielfachem Echo von<br />
Hügel zu Hügel.<br />
«Roggen musst du säen, Herr», sagt sie,<br />
«in diesem Jahr. Sie werden fort sein, und<br />
kein Feind wird an deinen Acker kommen...»<br />
Sein Gesicht wird nun immer schwerer<br />
vor Qual. Noch immer versteht er nichts, als<br />
dass Feierliches und Schweres geschieht. «Du<br />
willst es nicht sagen?»<br />
«Nein. Herr, ich darf es erst in der Stadt<br />
sagen. Hab Geduld mit mir... Und ich weiss<br />
nun, wie du ihn nennen sollst. Innozenz sollst<br />
sorgt zu sein; am besten kommen in" solchen<br />
Fällen Polizei und Arzt zusammen auf den<br />
Platz. Bei Todesfällen soll die Fundsituation<br />
unberührt gelassen werden bis zum Eintreffen<br />
der Untersuchungsorgane, wenn nicht<br />
unvermeidbare Gefährdungen durch das Liegenbleiben<br />
entstehen sollten.<br />
Diese kur.z gestreiften Gesichtspunkte sind<br />
auch geeignet, die grösste Aufmerksamkeit<br />
auf die offiziellen Transporte bei Verkehrsunfällen<br />
zu lenken, da das Schicksal der Verletzten<br />
oft von der richtigen Transportart und<br />
der möglichst schnellen Versorgung und ärztlichen<br />
Hilfe abhängt Wenn es auch in der<br />
Schweiz kaum nötig ist, wie auf grosseneinsamen<br />
Auslandsstrecken, eigene Sanitätsstationen<br />
zu errichten, so könnte wohl hoch<br />
an verschiedenen Orten die Organisation für<br />
den Strassenverkehrsunfalldienst weiter ausgebaut<br />
werden. Die besten Verhältnisse ergeben<br />
sich, wenn die Sanitätsautomobile (z. B.<br />
von den Gemeinden) an die Spitäler angegliedert<br />
werden (die ja in der Schweiz ziemlich<br />
dicht stehen), was ermöglichen würde, an<br />
einzelnen grösseren Zentren die Begleitung<br />
eines Arztes (z. B. eines Assistenten) oder<br />
von Berufspersonal zu bekommen. Wäre es<br />
nicht auch zweckmässig, in die 'Stadtpläne<br />
der «Automobilführer» die Spitäler einzuzeichnen?<br />
' Prof. Dettling.<br />
Schweizerische Rundschau<br />
Beseitigung von veralteten und nicht mehr<br />
vorschriftsgemässen Strassensignalen. Der<br />
Bundesrat erlässt einen Beschluss über den<br />
Ersatz von Strassensignalen folgenden Inhalts<br />
:<br />
Art. 1.<br />
Die mit der Verordnung vom 17. Oktober 1C32<br />
über die Strassensignalisation im Widerspruch<br />
stehenden Signale müssen spätestens bis zum<br />
1. Juli <strong>1935</strong> ersetzt sein.<br />
Art. 2.<br />
Ausserorts können die auf Hauptstrassen mit<br />
Vortrittsrecht für die Bezeichnung der Richtung<br />
der Naben strassen, sowie die auf Nebenstraesen<br />
aufgestellten Wegweiser belassen werden, auch<br />
wenn sie dem Signal Nr. 24b der Verordnung vom<br />
17. Oktober 1932 über die Strassensignalisation<br />
nicht entsprechen; ebenso innerorts aufgestellte<br />
Wegweiser, die auf eine Ortschaft hinweisen,. zu<br />
der auf der Ueberlandstrecke eine Nebenstrasse<br />
führt. Diese Wegweiser dürfen aber nicht blau<br />
«ein. Müssen sie aus irgendeinem Grund erneuert<br />
werden, so sind sie durch das Signal Nr. 24b der.<br />
Verordnung vom 17. Oktober 1932 zu. ersetzen.<br />
Art. 3.<br />
Die Kantone haben die für die Durchführung;<br />
diese« Beschlusses notwendigen Massnahmeri" izn<br />
treffen. ,^ä j» v.<br />
Gleichzeitig richtete das eidg. Justiz- und<br />
Polizeidepartement an die Kantone ein Kreis»<br />
schreiben, in welchem über die Ausführung<br />
dieses Beschlusses noch näheres mitgeteilt<br />
wird. Zur allgemeinen Orientierung lassen<br />
wir die Darlegungen auszugsweise folgen.<br />
Im übrigen ist es nur gerechtfertigt, wenn<br />
mit der durchgehenden Einführung der neuen<br />
Signale endgültig mit den bisherigen und<br />
veralteten Strassentafeln abgefahren wird:<br />
Art. 20, Abs. 1, der Verordnung vom 17. Oktober<br />
1932 über die Straesensignalisation lautet wie<br />
folgt:<br />
«Dipse Verordnung tritt am 1. Dezember 1932<br />
in Kraft Ueber den Zeitpunkt, bis zu dem die<br />
mit der Verordnung im Widerspruch strebenden<br />
Sionale ersetzt sein müssen, wird der Bundesrat<br />
später beschliessen.»<br />
Mit Kreisschreiben vom 20. Oktober 1932 haben<br />
wir Ihnen die erwähnte Verordnung mit den zugehörigen<br />
Weisungen unseres Departements zugestellt<br />
und Sie ersucht, sich zu der Fräse des nach<br />
Art. 20, Abs. 1, der Verordnung noch festzusetzen-<br />
du ihn nennen. Der Pfarrer sagt, dass es der<br />
«Unschuldige» heisst, und so sollst du ihn<br />
nennen.»<br />
> v<br />
Dann sitzen sie noch einmal auf dem letzten<br />
Hügel vor der Stadt. Sie zieht Schuhe und<br />
Strümpfe an, und es dauert lange, bis sie die<br />
Schleifen gebunden hat. Ihre Finger sind unruhig,<br />
und während er auf ihre Hände blickt,<br />
denkt er, dass sie aussehen, als hätten sie<br />
lange im Wasser gelegen. So matt und ausgebleicht<br />
erscheint ihm die Haut<br />
Sie lässt seine Hand nicht los, aber das<br />
Bündel trägt sie nun selbst. In den Strassen<br />
sehen die Menschen ihnen nach, nicht nur<br />
weil sie Hand in Hand gehen, sondern weil<br />
ihre Gesichter sonderbar aussehen zwischen<br />
dem Grau des Pflasters und der Häuser.<br />
Als Marte quer über den Marktplatz auf<br />
das Gerichtsgebäude zugeht, beginnt Jürgen<br />
zu zittern. Er fühlt, dass ihre Hand kalt wird,<br />
inmitten seiner grossen, wannen Hand, und<br />
dass sie seine Finger presst, als habe sie an<br />
einer andern Stelle ihres Körpers einen grossen<br />
Schmerz. «Sei ganz ruhig, Herr», sagt sie<br />
leise, «ganz ruhig sei bitte.» Aber er kann es<br />
nicht verhindern, dass sein ganzer, schwerer<br />
Körper bebt, und es dauert eine Weile, bis sie<br />
die Treppe hinaufgestiegen sind.<br />
Ja, der Staatsanwalt sei da, aber nicht zu<br />
sprechen. Worum es sich denn handle? «Es<br />
kollidiert sei oder nicht. Selbstverständlich<br />
können medizinische Spuren, wie die Spüren"<br />
der Verletzungen, Entstehungsart der Verletzungen,<br />
Blutspuren und andere Körpergewebsspuren,<br />
nur durch den Mediziner im<br />
Zusammenhang mit den Verletzungen richtig<br />
beurteilt werden.<br />
Als<br />
Grundsatz des Verhaltens<br />
kann also gelten, dass unter möglichster<br />
Schonung und Berücksichtigung der Tatbestandsverhältnisse<br />
dem lebenden Verletzten<br />
in erster Linie jede sachgemässe Hilfe, besonders<br />
die ärztliche, möglichst schnell angediehen<br />
werden muss, dass aber die Art der<br />
Hilfeleistung von der persönlichen Eignung<br />
und Erfahrung in der Behandlung von Verletzten<br />
und Kranken und den Umständen abhängt,<br />
dass ein Selbsttransport nur ausnahmsweise<br />
und in unvermeidbaren Fällen in Frage<br />
kommt, dass häufig zufällige Hilfe in kurzer<br />
Zeit eintrifft; dass aber immer versucht Werden<br />
soll, die Aufgefundenen vor vermeidbaren<br />
neuen schädigenden Einflüssen zu<br />
schützen. Nach diesen Schutzmassnahmen ist<br />
es wohl am zweckmässigsten, den nächsten<br />
Polizeiposten anzurufen mit dem gleichzeitigen<br />
Ersuchen, für die weiteren Massnahmen,<br />
wie ärztliche Hilfe, Transport usw., benahme<br />
mit ihm hat er sich mit einer Frist von<br />
zwei Jahren einverstanden erklären können. Was<br />
die dreizehn andern Kantone anbelangt, so dürfen<br />
wir annehmen, dass sie mit unseren Vorschlägen<br />
einig gingen, nachdem sie keine gegenteilige Meinung<br />
geäussert hatten. Mit Rücksicht auf die<br />
dringende Signalisation der Hauptstraase mit Vortrittsreebt,<br />
wie sie im BRB vom 26. März 1934 niedergelegt<br />
ist, haben wir aber davon abgesehen, dem<br />
Bundesrat den 1. Januar <strong>1935</strong> als Zeitpunkt, bis<br />
zu dem die mit der Signalverordnung im Widerspruch<br />
stehenden Signale ersetzt sein müssen, vorzuschlagen.<br />
Nach Fühlungnahme mit der Baudirektorenkonferenz<br />
ist nunmehr der 1. Juli <strong>1935</strong><br />
festgesetzt worden. Damit ist den zuständigen Behörden<br />
noch fast ein halbes Jahr gegeben, um die<br />
notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Auch wo<br />
die klimatischen Verhältnisse ungünstig sind, wird<br />
es bis dahin möglich sein, die Ersetzung der Signale<br />
durchzuführen. Anderseits wird zu Beginn<br />
der Sommergaison — anfange- Juli — die ganze<br />
Strassensignalisation den neuen Vorschriften angepasst<br />
sein, was insbesondere für den Fremdenverkehr<br />
von Bedeutune ist.<br />
Nach Art. 2 des BRB können die Wegweiser,<br />
wie sie schon vor dem Aufkommen des Automohils<br />
an den Strassen standen, zur Bezeichnung der<br />
Richtung der Strassen, die nicht Hauptstrassen mit<br />
Vortrittsrecht sind, belassen werden. Bei Erneuerung<br />
müssen sie aber durch das Signal Nr. 24b*)<br />
der Sisnalverordnung ersetzt werden. Wenn sie<br />
auch letzterem Signal nicht ganz entsprechen, so<br />
stehen sie doch nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen<br />
des internationalen Abkommen« vom<br />
30. März 1931 über die Vereinheitlichung der Wegezeichen.<br />
Nach Fühlungnahme mit der Baudirektorenkonferenz<br />
haben wir uns veranlagst gesehen,<br />
die sofortige Ersetzung aller dieser Wegweiser<br />
alten Modells durch das Signal Nr. 24b der bundesrätlichen<br />
Verordnung nicht zu verlangen. Auf keinen<br />
Fall dürfen aber solche Wegweiser Mau sein.<br />
da ja der blaue Wegweiser (Signal Nr. 24a**)<br />
für die Kennzeichnung der Hauptstrasse mit Vortritfsrecht<br />
auf dieser selbst vorbehalten ist.<br />
*) Weisse rechteckige Tafel mit schwarzer Ortsber.eicbnung.<br />
* **) Blauer Richtungspfeil mit weisser Spitze und<br />
weisser Ortsbezeichnuns.<br />
•• Notiz«»««<br />
Gegen die Auswüchse im Strassenverkehr.<br />
Am 29. Januar fand in. Zürich eine Besprechung<br />
des Polizeidirektors mit Vertretern<br />
der Strassenverkehrsliga und der grossen<br />
Strassenverkehrsinteressenverbände statt,<br />
welche zum Ziele hatte, die Auswüchse im<br />
Strassenverkehr zu bekämpfen und geeignete<br />
Massnahmen für die Hebung der Verkehrssicherheit<br />
und -Disziplin zu ergreifen.<br />
Die Herren M. Oassmann und Marzohl orientierten<br />
über die in Betracht kommenden Vorkehren,<br />
die in enger Zusammenarbeit zwischen<br />
Behörden und Verbänden durchzuführen<br />
sind. An solchen sind vor allem zu<br />
nennen :<br />
Erziehung der Jugend durch planmässigen und<br />
'kontinuierlichen Verkehrsunterricht in der Schule,<br />
eventuell durch Verkehrspolizisten, wie bereits in<br />
Winterthur ein Versuch gemacht wurde. Aufklärung<br />
aller Strassenbenützer durch Presse, Film, Plakate,<br />
Vorträge etc., Abhaltung einer Verkebrswoche<br />
in Zürich und Winterthur im Mai <strong>1935</strong> nach englischem<br />
Vorbild, wofür ^die Verkehrskommissjon des<br />
A. C. S. bereits im Juni 1934- ein detailliertes Programm<br />
ausgearbeitet hat, welches der kant. Polizeidirektion<br />
unterbreitet wird. Die Durchführung ist<br />
durch die kant. Verkehrsliga vorgesehen. Ferner<br />
bessere Ausbildung der Fahrer für die Fahrprüfung.<br />
Zweckmässige Ausbildung der Verkehrspolizisten.<br />
Kontinuierliche Prüfung der Fahrzeuge auf ihre<br />
technische Beschaffenheit und Betriebssicherheit,<br />
wobei auch das Vorhandensein eines genügenden,<br />
in gutem Zustande befindlichen und richtig angebrachten<br />
Katzenauges bei den Fahrrädern zu prüfen<br />
ist Es ist anzuregen, dass nur noch Fahrräder<br />
mit Katzenaugen verkauft werden dürfen. Beseitigung<br />
gefährlicher Strassenstellen, unübersichtlicher<br />
Kreuzungen und stark glitschiger Fahrbahnbeläge,<br />
vormehrte Verwendung von Betonstrassen, Anlage<br />
von Radfahrer- und Fussgängerwegen ausserorts,<br />
vermehrte Anlage der Sicherheitsstreifen in der<br />
Fahrbahn, in Kurven, von Fussgängerübergängen,<br />
Abschrankungen an Kreuzungen, bessere blendfreie<br />
Straßenbeleuchtung, Beseitigung gefährlicher, vereister<br />
Stellen im Winter, deutliche Markierung der<br />
Fussgängerpassagen etc.<br />
Klare, eindeutige Strassensignalisierung unter<br />
Beseitigung der veralteten, unzulässigen Signale<br />
und die Uebersicht hindernder oder blendender Reklametafeln,<br />
bessere Sichtbarkeit der automatischen<br />
Signale an Niveauübergängen, Kennzeichnung der<br />
ist etwas geschehen», sagt Marte, «und dafür<br />
wird er wohl zu sprechen sein.»<br />
Der Justizwachtmeister sieht sie aufmerksam<br />
an, und plötzlich verändert sich sein Gesicht.<br />
Er hat viele Gesichter gesehen in seinem<br />
Leben, und er weiss, was es bedeutet,<br />
wenn in den Augen ein gleichsam starrer<br />
Schimmer steht, der durch alles hindurchgeht<br />
und sich nicht ablenken und beugen lässt<br />
«Ist was passiert?» fragte er leise. «Ja, es ist<br />
etwas passiert», erwidert Marte langsam.<br />
stischer<br />
Die Stromlinie im Eisenbahnwesen.<br />
Immer mehr beginnt sich auch die Eisenbahntechnik<br />
mit Problemen der Aerodynamik<br />
zu befassen. Neuestens werden in Deutschland<br />
Versuche mit einer stromlinienförmig<br />
verschalten Borsig-Dampflokomotive durchgeführt.<br />
Bei 125 km/St. Fahrgeschwindigkeit<br />
soll bei dieser Lokomotive allein durch die<br />
stromllnige Verkleidung eine Leistungsersparnis<br />
von 250 PS Zustandekommen.<br />
Japanische Motorisierongspro]ekte.<br />
Die japanische Regierung beabsichtigt, die<br />
Motorisierung des Landes dadurch weitgehend<br />
zu fördern, indem der Motorfahrzeusverkehr<br />
von Jeder Steuer und Abgabe entlastet<br />
werden soll. Im weitern beschäftigt sich<br />
die Regierung mit umfangreichen Strassenprojekten.<br />
Es ist vorgesehen, die grossen und<br />
mittleren Städte des Landes durch moderne<br />
Autostrassen miteinander zu verbinden, um<br />
dadurch die Grundlage für eine weitgehende<br />
Motorisierung zu schaffen. Anderseits sind<br />
auch die Eisenbahnen aufgefordert worden,<br />
Pläne für einen Güterschnellverkehr mittels<br />
Lastwagen einzureichen.<br />
Grosskampf gegen den Lärm.<br />
Im kommenden Frühjahr, voraussichtlich<br />
vom 7.—13. April, wird im ganzen Deutschen<br />
Reich eine Lärmbekämpfungs-Woche stattfinden.<br />
Ueber Einzelheiten wird von den<br />
mit der Organisation betrauten Stellen zur<br />
Zeit noch beraten.<br />
Schlittwege, Bekämpfung der Reklamepest längs der<br />
Landstrassen etc.<br />
Zweckmässige, jedoch schikanenfreie Ueberwachung<br />
des Verkehrs durch die Verkehrspolizei, Kontrolle<br />
der Fahrberechtigung und des Fahrzeugzustandes,<br />
Kontrolle des gefährlichen Verhaltens in<br />
Kurven und beim Vorfahren, Bekämpfung der Auswüchse,<br />
wobei in alle diese Kontrollen jedoch alle<br />
Strassenhenützer mit einzubeziehen sind.<br />
Herr Regierungsrat Pfister nahm die verschiedenen<br />
Postulate dankend entgegen, deren<br />
zweifellose Berechtigung betonend. Er<br />
stimmte auch grundsätzlich dem Antrag zu,<br />
im Kanton Zürich eine gemischte Kommission<br />
einzusetzen, bestehend aus den Vertretern,<br />
der Polizei-, Bau- und Schulbehörden<br />
des Kantons und der Städte Zürich und Winterthur,<br />
aller Strassenbenützerkategorien,der.<br />
Presse, der Versicherungsgesellschaften und<br />
der Lehrerschaft, welche zur Aufgabe hätte,<br />
ein ArbeitsprogTamm für Unfallverhütung im<br />
Kanton Zürich aufzustellen und an periodischen<br />
Sitzungen die erfolgversprechenden<br />
Massnahmen an Hand von Referaten und<br />
Diskussion zu besprechen und zu beschliessen.<br />
Der Ueberwachung des Verkehrs wird<br />
durch die heutigen zwei Polizeipatrouillen,<br />
die noch um eine vermehrt werden sollen,<br />
in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt<br />
werden, ebenso dem planmässigen Verkehrsunterricht<br />
in der Schule.<br />
t<br />
So dürfte nun der Kanton Zürich dank der<br />
Initiative der Verbände wohl in Bälde zur<br />
ersten schweizerischen Unfallverhütung«-.,<br />
kommission gelangen, zu einer Art «Safety-<br />
First Council», dem eine grosse und schwere<br />
Arbeit obliegt, der aber auch die Möglichkeit<br />
besitzen wird, die zunehmende Strassenverkehrsunsicherheit<br />
zu bekämpfen und durch<br />
aufbauende, positive Arbeit zur Hebung der<br />
Verkehrssicherheit und -Disziplin und Bekämpfung<br />
der mannigfachen Auswüchse und<br />
des mangelnden Anstandes eine segensreiche<br />
Tätigkeit zu entfalten. Ihm dürfte auch, gemeinsam<br />
mit der Strassenverkehrsliga, die<br />
Durchführung der vorgeschlagenen Verkehrswoche<br />
<strong>1935</strong> zufallen.<br />
V<br />
Sie werden durch eine breite Doppeltür<br />
hineingelassen. Jürgen will an der Schwelle<br />
stehen bleiben, aber Marte hält immer noch<br />
seine Hand und geht mit ihm bis zu dem<br />
grossen Tisch vor den Fenstern, hinter dem<br />
der Staatsanwalt sitzt Er hat ein schmales,<br />
glattes Gesicht braun und ohne Falten, wie<br />
ein Tuch. Aber seine Augen sind gross und<br />
grau und sanft, als gehörten sie nicht zu diesem<br />
Gesicht, sondern zu einem zweiten, das<br />
hinter dem braunen Tuch im Verborgenen<br />
lebt.<br />
«Sie wollen etwas anzeigen», fragt er, und<br />
auch seine Stimme ist grau und sanft «Wer<br />
sind Sie, bitte?»<br />
«Jch heisse Marte Doskocil, geborene Grotjohann,<br />
Frau des Fischers und Fährmanns<br />
Doskocil... hier... und ich zeige an, dass<br />
ich gestern Abend den Prediger der- Mormonenkirche<br />
Mac Lean mit einem Messer getötet<br />
habe.»<br />
Sie fügt Wort an Wort, langsam, aber ohne<br />
Pausen, mit einer stillen, weiten, etwas verhüllten<br />
Stimme. Es ist, als ob die Stimme<br />
hinter einer Nebelwand stehe und in sie hineinspreche.<br />
Und als sie schweigt, versinkt<br />
alles, und nur die Nebelwand steht unbeweglich<br />
im Raum und die drei Augenpaare, die<br />
durch sie hindurchzusehen versuchen.<br />
Dann fällt Jürgens schwerer Stock zu Boden.<br />
Er fällt mit einem einzigen dumpfen<br />
Schlag auf den Linoleumbelag.<br />
Ja, sie wolle alles erzählen. Der Protokollführer<br />
kommt herein, ein grauer Mann mit<br />
steifem Haar, der aussieht, als sei er unter<br />
einem Stein aufgewachsen. Sie bekommen<br />
zwei Stühle, weil sie vier Stunden gegangen<br />
sind, und dann beginnt Marte. Sie hält noch<br />
immer Jürgens Hand, aber sie sieht ihn nicht<br />
an. Sie sieht geradeaus in die grauen Augen<br />
des Staatsanwalts, und nur am Rande ihres<br />
Blickfeldes kann sie sehen, dass Jürgen gerade,<br />
wie aus Holz auf seinem Stuhl sitzt und<br />
durch alles hindurchsieht, wahrscheinlich bis<br />
zu der Hütte hinter den Kiefernbüschen,<br />
wo der Tote weiss und ausgestreckt auf seinem<br />
Feldbett liegt<br />
(Fortsetzunr folgt.)