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E_1935_Zeitung_Nr.009

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2 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1935</strong> -N« 9<br />

den Zeitpunkts zu äussern. Wir fügten bei, unseres<br />

Erachtens kämen im Minimum ein Jahr.,im<br />

Maximum zwei Jahre vom Datum des Inkrafttreten«<br />

der Verordnung an gerechnfit. in Betracht.<br />

Zwölf Knntone haben geantwortet. Ein Kanton hat<br />

prklärt, die Neuordnung etwa innert eines halben<br />

•Tahres durchführen zu wollen. Zwei Kantone habon<br />

sich für ein Jahr ausgesprochen. Acht Kantone<br />

haben eine Frist von zwei Jahren vorgeschlneen.<br />

Endlich hat «in Kanton ursprünglich eine Frist<br />

von drei bis vier Jahren angeregt. Nach Fühlungchungsorgane,<br />

wenn nicht die unbedingte Gefahr<br />

weiterer Schädigungen besteht z. B.<br />

wenn man einen Körper allein auf der Strasse<br />

zurücklassen müsste, wodurch ein schweres<br />

Verkehrshindernis oder die Gefahr des<br />

Ueberfahrens herbeigeführt würde.<br />

Die Frage, wie sich nun ein Fahrzeugführer,<br />

besonders der Automobilist, zu verhalten<br />

hat, um sich<br />

gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen,<br />

selbst beteiligt zu sein, zu schützen, wird<br />

auch wohl von anderer Seite behandelt werden.<br />

Die Frage ist hauptsächlich automobiltechnischer<br />

Natur, hat aber auch gerichtlichmedizinische<br />

Gesichtspunkte. Gestützt auf<br />

meine Erfahrungen wird jedenfalls der Motorfahrzeuglenker,<br />

besonders der Automobilist,<br />

gut daran tun, ja die bestehenden Spurenverhältnisse<br />

zu schonen (besonders auch<br />

die Bestaubung des eigenen Wagens!) und<br />

zu versuchen, das Automobil so zu steuern,<br />

dass es objektive Spuren hinterlässt, welche<br />

beweisen, dass er mit dem auf oder an der<br />

Strasse Liegenden nicht kollidiert sein kann;<br />

der Motorfahrzeugführer soll ja das Fahrzeug<br />

so beherrschen, dass er auch rechtzeitig vor<br />

einem zufällig auf der Strasse liegenden Objekt<br />

anhalten kann. Zu empfehlen bleibt jedenfalls,<br />

wenn möglich (beim Selbsttransport<br />

müsste man wohl möglichst nahe heranfahren!)<br />

das Fahrzeug mehrere Meter vor dem<br />

liegenden Körper anzuhalten und wenn möglich<br />

die Anhaltestel'e durch eine Brems- resp.<br />

Stoppspur zu markieren* evtl. die Schlussstellung<br />

des Fahrzeuges genau vorn und hinten<br />

einzuritzen oder anzuzeichnen; es kann<br />

aueh versucht werden, die Fundstelle möglichst<br />

weit zu umfahren, evtl. unter Benützung<br />

des Terrains ausserhalb der Strasse; am<br />

günstigsten ist es wohl, zurückzufahren unter<br />

Hinterlassung der Stoppspur usw.<br />

Im allgemeinen wird sich der Fahrzeugführer<br />

in einer solchen Situation von dem<br />

automatisch aufkommenden Verdachte, betei'igt<br />

zu sein, befreien müssen. Wenn es<br />

nicht ohne weiteres klargestellt werden kann,<br />

dass der Automobilist unbeteiligt ist, so würde<br />

ich raten, darauf zu bestehen, dass die technischen<br />

und medizinischen Fachexperten sofort<br />

auf den Platz gerufen werden. Wenn bei<br />

allen Verkehrsunfällen die sofortige fachmännische<br />

Expertise überhaupt das einzig Richtige<br />

ist, so muss sie gerade in solchen Fällen<br />

unbedingt gefordert werden; denn im allgemeinen<br />

wird es der gemeinsamen technischen<br />

und medizinischen Expertise gelingen, zu beweisen,<br />

ob ein Mensch mit einem Fahrzeug<br />

über den Brunnenrand gebeugt und sie angesehen,<br />

und da sei es ihr kalt geworden in dem<br />

Brunnen und langsam, ganz langsam habe<br />

er sie heraufgehoben. Aber das andere habe<br />

sie festgehalten und so sei sie fast zerrissen<br />

worden. Und da habe sie durchgeschnitten,<br />

ein für allemal, sonst wäre sie gestürzt für<br />

alle Ewigkeit, und das sei es nun, dies allein.<br />

Wieder sitzen sie auf einem Grenzhügel.<br />

Sie haben das Moor umgangen, und die Sonne<br />

hebt sich zu ihrer Linken auf. Felder und<br />

Wiesen funkeln im Tau, und über einem Hügel<br />

steht der Kirchturm der Stadt. Das Kreuz an<br />

seiner Spitze blitzt in der Sonne wie ein Stern.<br />

Noch sind die Lerchen da, und Wildtauben<br />

sammeln sich auf den abgeernteten Feldern.<br />

Rechts in der Ferne zieht eine Herde auf<br />

einem staubigen Wege, und das Rinderhorn<br />

des Hirten wandert mit vielfachem Echo von<br />

Hügel zu Hügel.<br />

«Roggen musst du säen, Herr», sagt sie,<br />

«in diesem Jahr. Sie werden fort sein, und<br />

kein Feind wird an deinen Acker kommen...»<br />

Sein Gesicht wird nun immer schwerer<br />

vor Qual. Noch immer versteht er nichts, als<br />

dass Feierliches und Schweres geschieht. «Du<br />

willst es nicht sagen?»<br />

«Nein. Herr, ich darf es erst in der Stadt<br />

sagen. Hab Geduld mit mir... Und ich weiss<br />

nun, wie du ihn nennen sollst. Innozenz sollst<br />

sorgt zu sein; am besten kommen in" solchen<br />

Fällen Polizei und Arzt zusammen auf den<br />

Platz. Bei Todesfällen soll die Fundsituation<br />

unberührt gelassen werden bis zum Eintreffen<br />

der Untersuchungsorgane, wenn nicht<br />

unvermeidbare Gefährdungen durch das Liegenbleiben<br />

entstehen sollten.<br />

Diese kur.z gestreiften Gesichtspunkte sind<br />

auch geeignet, die grösste Aufmerksamkeit<br />

auf die offiziellen Transporte bei Verkehrsunfällen<br />

zu lenken, da das Schicksal der Verletzten<br />

oft von der richtigen Transportart und<br />

der möglichst schnellen Versorgung und ärztlichen<br />

Hilfe abhängt Wenn es auch in der<br />

Schweiz kaum nötig ist, wie auf grosseneinsamen<br />

Auslandsstrecken, eigene Sanitätsstationen<br />

zu errichten, so könnte wohl hoch<br />

an verschiedenen Orten die Organisation für<br />

den Strassenverkehrsunfalldienst weiter ausgebaut<br />

werden. Die besten Verhältnisse ergeben<br />

sich, wenn die Sanitätsautomobile (z. B.<br />

von den Gemeinden) an die Spitäler angegliedert<br />

werden (die ja in der Schweiz ziemlich<br />

dicht stehen), was ermöglichen würde, an<br />

einzelnen grösseren Zentren die Begleitung<br />

eines Arztes (z. B. eines Assistenten) oder<br />

von Berufspersonal zu bekommen. Wäre es<br />

nicht auch zweckmässig, in die 'Stadtpläne<br />

der «Automobilführer» die Spitäler einzuzeichnen?<br />

' Prof. Dettling.<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Beseitigung von veralteten und nicht mehr<br />

vorschriftsgemässen Strassensignalen. Der<br />

Bundesrat erlässt einen Beschluss über den<br />

Ersatz von Strassensignalen folgenden Inhalts<br />

:<br />

Art. 1.<br />

Die mit der Verordnung vom 17. Oktober 1C32<br />

über die Strassensignalisation im Widerspruch<br />

stehenden Signale müssen spätestens bis zum<br />

1. Juli <strong>1935</strong> ersetzt sein.<br />

Art. 2.<br />

Ausserorts können die auf Hauptstrassen mit<br />

Vortrittsrecht für die Bezeichnung der Richtung<br />

der Naben strassen, sowie die auf Nebenstraesen<br />

aufgestellten Wegweiser belassen werden, auch<br />

wenn sie dem Signal Nr. 24b der Verordnung vom<br />

17. Oktober 1932 über die Strassensignalisation<br />

nicht entsprechen; ebenso innerorts aufgestellte<br />

Wegweiser, die auf eine Ortschaft hinweisen,. zu<br />

der auf der Ueberlandstrecke eine Nebenstrasse<br />

führt. Diese Wegweiser dürfen aber nicht blau<br />

«ein. Müssen sie aus irgendeinem Grund erneuert<br />

werden, so sind sie durch das Signal Nr. 24b der.<br />

Verordnung vom 17. Oktober 1932 zu. ersetzen.<br />

Art. 3.<br />

Die Kantone haben die für die Durchführung;<br />

diese« Beschlusses notwendigen Massnahmeri" izn<br />

treffen. ,^ä j» v.<br />

Gleichzeitig richtete das eidg. Justiz- und<br />

Polizeidepartement an die Kantone ein Kreis»<br />

schreiben, in welchem über die Ausführung<br />

dieses Beschlusses noch näheres mitgeteilt<br />

wird. Zur allgemeinen Orientierung lassen<br />

wir die Darlegungen auszugsweise folgen.<br />

Im übrigen ist es nur gerechtfertigt, wenn<br />

mit der durchgehenden Einführung der neuen<br />

Signale endgültig mit den bisherigen und<br />

veralteten Strassentafeln abgefahren wird:<br />

Art. 20, Abs. 1, der Verordnung vom 17. Oktober<br />

1932 über die Straesensignalisation lautet wie<br />

folgt:<br />

«Dipse Verordnung tritt am 1. Dezember 1932<br />

in Kraft Ueber den Zeitpunkt, bis zu dem die<br />

mit der Verordnung im Widerspruch strebenden<br />

Sionale ersetzt sein müssen, wird der Bundesrat<br />

später beschliessen.»<br />

Mit Kreisschreiben vom 20. Oktober 1932 haben<br />

wir Ihnen die erwähnte Verordnung mit den zugehörigen<br />

Weisungen unseres Departements zugestellt<br />

und Sie ersucht, sich zu der Fräse des nach<br />

Art. 20, Abs. 1, der Verordnung noch festzusetzen-<br />

du ihn nennen. Der Pfarrer sagt, dass es der<br />

«Unschuldige» heisst, und so sollst du ihn<br />

nennen.»<br />

> v<br />

Dann sitzen sie noch einmal auf dem letzten<br />

Hügel vor der Stadt. Sie zieht Schuhe und<br />

Strümpfe an, und es dauert lange, bis sie die<br />

Schleifen gebunden hat. Ihre Finger sind unruhig,<br />

und während er auf ihre Hände blickt,<br />

denkt er, dass sie aussehen, als hätten sie<br />

lange im Wasser gelegen. So matt und ausgebleicht<br />

erscheint ihm die Haut<br />

Sie lässt seine Hand nicht los, aber das<br />

Bündel trägt sie nun selbst. In den Strassen<br />

sehen die Menschen ihnen nach, nicht nur<br />

weil sie Hand in Hand gehen, sondern weil<br />

ihre Gesichter sonderbar aussehen zwischen<br />

dem Grau des Pflasters und der Häuser.<br />

Als Marte quer über den Marktplatz auf<br />

das Gerichtsgebäude zugeht, beginnt Jürgen<br />

zu zittern. Er fühlt, dass ihre Hand kalt wird,<br />

inmitten seiner grossen, wannen Hand, und<br />

dass sie seine Finger presst, als habe sie an<br />

einer andern Stelle ihres Körpers einen grossen<br />

Schmerz. «Sei ganz ruhig, Herr», sagt sie<br />

leise, «ganz ruhig sei bitte.» Aber er kann es<br />

nicht verhindern, dass sein ganzer, schwerer<br />

Körper bebt, und es dauert eine Weile, bis sie<br />

die Treppe hinaufgestiegen sind.<br />

Ja, der Staatsanwalt sei da, aber nicht zu<br />

sprechen. Worum es sich denn handle? «Es<br />

kollidiert sei oder nicht. Selbstverständlich<br />

können medizinische Spuren, wie die Spüren"<br />

der Verletzungen, Entstehungsart der Verletzungen,<br />

Blutspuren und andere Körpergewebsspuren,<br />

nur durch den Mediziner im<br />

Zusammenhang mit den Verletzungen richtig<br />

beurteilt werden.<br />

Als<br />

Grundsatz des Verhaltens<br />

kann also gelten, dass unter möglichster<br />

Schonung und Berücksichtigung der Tatbestandsverhältnisse<br />

dem lebenden Verletzten<br />

in erster Linie jede sachgemässe Hilfe, besonders<br />

die ärztliche, möglichst schnell angediehen<br />

werden muss, dass aber die Art der<br />

Hilfeleistung von der persönlichen Eignung<br />

und Erfahrung in der Behandlung von Verletzten<br />

und Kranken und den Umständen abhängt,<br />

dass ein Selbsttransport nur ausnahmsweise<br />

und in unvermeidbaren Fällen in Frage<br />

kommt, dass häufig zufällige Hilfe in kurzer<br />

Zeit eintrifft; dass aber immer versucht Werden<br />

soll, die Aufgefundenen vor vermeidbaren<br />

neuen schädigenden Einflüssen zu<br />

schützen. Nach diesen Schutzmassnahmen ist<br />

es wohl am zweckmässigsten, den nächsten<br />

Polizeiposten anzurufen mit dem gleichzeitigen<br />

Ersuchen, für die weiteren Massnahmen,<br />

wie ärztliche Hilfe, Transport usw., benahme<br />

mit ihm hat er sich mit einer Frist von<br />

zwei Jahren einverstanden erklären können. Was<br />

die dreizehn andern Kantone anbelangt, so dürfen<br />

wir annehmen, dass sie mit unseren Vorschlägen<br />

einig gingen, nachdem sie keine gegenteilige Meinung<br />

geäussert hatten. Mit Rücksicht auf die<br />

dringende Signalisation der Hauptstraase mit Vortrittsreebt,<br />

wie sie im BRB vom 26. März 1934 niedergelegt<br />

ist, haben wir aber davon abgesehen, dem<br />

Bundesrat den 1. Januar <strong>1935</strong> als Zeitpunkt, bis<br />

zu dem die mit der Signalverordnung im Widerspruch<br />

stehenden Signale ersetzt sein müssen, vorzuschlagen.<br />

Nach Fühlungnahme mit der Baudirektorenkonferenz<br />

ist nunmehr der 1. Juli <strong>1935</strong><br />

festgesetzt worden. Damit ist den zuständigen Behörden<br />

noch fast ein halbes Jahr gegeben, um die<br />

notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Auch wo<br />

die klimatischen Verhältnisse ungünstig sind, wird<br />

es bis dahin möglich sein, die Ersetzung der Signale<br />

durchzuführen. Anderseits wird zu Beginn<br />

der Sommergaison — anfange- Juli — die ganze<br />

Strassensignalisation den neuen Vorschriften angepasst<br />

sein, was insbesondere für den Fremdenverkehr<br />

von Bedeutune ist.<br />

Nach Art. 2 des BRB können die Wegweiser,<br />

wie sie schon vor dem Aufkommen des Automohils<br />

an den Strassen standen, zur Bezeichnung der<br />

Richtung der Strassen, die nicht Hauptstrassen mit<br />

Vortrittsrecht sind, belassen werden. Bei Erneuerung<br />

müssen sie aber durch das Signal Nr. 24b*)<br />

der Sisnalverordnung ersetzt werden. Wenn sie<br />

auch letzterem Signal nicht ganz entsprechen, so<br />

stehen sie doch nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen<br />

des internationalen Abkommen« vom<br />

30. März 1931 über die Vereinheitlichung der Wegezeichen.<br />

Nach Fühlungnahme mit der Baudirektorenkonferenz<br />

haben wir uns veranlagst gesehen,<br />

die sofortige Ersetzung aller dieser Wegweiser<br />

alten Modells durch das Signal Nr. 24b der bundesrätlichen<br />

Verordnung nicht zu verlangen. Auf keinen<br />

Fall dürfen aber solche Wegweiser Mau sein.<br />

da ja der blaue Wegweiser (Signal Nr. 24a**)<br />

für die Kennzeichnung der Hauptstrasse mit Vortritfsrecht<br />

auf dieser selbst vorbehalten ist.<br />

*) Weisse rechteckige Tafel mit schwarzer Ortsber.eicbnung.<br />

* **) Blauer Richtungspfeil mit weisser Spitze und<br />

weisser Ortsbezeichnuns.<br />

•• Notiz«»««<br />

Gegen die Auswüchse im Strassenverkehr.<br />

Am 29. Januar fand in. Zürich eine Besprechung<br />

des Polizeidirektors mit Vertretern<br />

der Strassenverkehrsliga und der grossen<br />

Strassenverkehrsinteressenverbände statt,<br />

welche zum Ziele hatte, die Auswüchse im<br />

Strassenverkehr zu bekämpfen und geeignete<br />

Massnahmen für die Hebung der Verkehrssicherheit<br />

und -Disziplin zu ergreifen.<br />

Die Herren M. Oassmann und Marzohl orientierten<br />

über die in Betracht kommenden Vorkehren,<br />

die in enger Zusammenarbeit zwischen<br />

Behörden und Verbänden durchzuführen<br />

sind. An solchen sind vor allem zu<br />

nennen :<br />

Erziehung der Jugend durch planmässigen und<br />

'kontinuierlichen Verkehrsunterricht in der Schule,<br />

eventuell durch Verkehrspolizisten, wie bereits in<br />

Winterthur ein Versuch gemacht wurde. Aufklärung<br />

aller Strassenbenützer durch Presse, Film, Plakate,<br />

Vorträge etc., Abhaltung einer Verkebrswoche<br />

in Zürich und Winterthur im Mai <strong>1935</strong> nach englischem<br />

Vorbild, wofür ^die Verkehrskommissjon des<br />

A. C. S. bereits im Juni 1934- ein detailliertes Programm<br />

ausgearbeitet hat, welches der kant. Polizeidirektion<br />

unterbreitet wird. Die Durchführung ist<br />

durch die kant. Verkehrsliga vorgesehen. Ferner<br />

bessere Ausbildung der Fahrer für die Fahrprüfung.<br />

Zweckmässige Ausbildung der Verkehrspolizisten.<br />

Kontinuierliche Prüfung der Fahrzeuge auf ihre<br />

technische Beschaffenheit und Betriebssicherheit,<br />

wobei auch das Vorhandensein eines genügenden,<br />

in gutem Zustande befindlichen und richtig angebrachten<br />

Katzenauges bei den Fahrrädern zu prüfen<br />

ist Es ist anzuregen, dass nur noch Fahrräder<br />

mit Katzenaugen verkauft werden dürfen. Beseitigung<br />

gefährlicher Strassenstellen, unübersichtlicher<br />

Kreuzungen und stark glitschiger Fahrbahnbeläge,<br />

vormehrte Verwendung von Betonstrassen, Anlage<br />

von Radfahrer- und Fussgängerwegen ausserorts,<br />

vermehrte Anlage der Sicherheitsstreifen in der<br />

Fahrbahn, in Kurven, von Fussgängerübergängen,<br />

Abschrankungen an Kreuzungen, bessere blendfreie<br />

Straßenbeleuchtung, Beseitigung gefährlicher, vereister<br />

Stellen im Winter, deutliche Markierung der<br />

Fussgängerpassagen etc.<br />

Klare, eindeutige Strassensignalisierung unter<br />

Beseitigung der veralteten, unzulässigen Signale<br />

und die Uebersicht hindernder oder blendender Reklametafeln,<br />

bessere Sichtbarkeit der automatischen<br />

Signale an Niveauübergängen, Kennzeichnung der<br />

ist etwas geschehen», sagt Marte, «und dafür<br />

wird er wohl zu sprechen sein.»<br />

Der Justizwachtmeister sieht sie aufmerksam<br />

an, und plötzlich verändert sich sein Gesicht.<br />

Er hat viele Gesichter gesehen in seinem<br />

Leben, und er weiss, was es bedeutet,<br />

wenn in den Augen ein gleichsam starrer<br />

Schimmer steht, der durch alles hindurchgeht<br />

und sich nicht ablenken und beugen lässt<br />

«Ist was passiert?» fragte er leise. «Ja, es ist<br />

etwas passiert», erwidert Marte langsam.<br />

stischer<br />

Die Stromlinie im Eisenbahnwesen.<br />

Immer mehr beginnt sich auch die Eisenbahntechnik<br />

mit Problemen der Aerodynamik<br />

zu befassen. Neuestens werden in Deutschland<br />

Versuche mit einer stromlinienförmig<br />

verschalten Borsig-Dampflokomotive durchgeführt.<br />

Bei 125 km/St. Fahrgeschwindigkeit<br />

soll bei dieser Lokomotive allein durch die<br />

stromllnige Verkleidung eine Leistungsersparnis<br />

von 250 PS Zustandekommen.<br />

Japanische Motorisierongspro]ekte.<br />

Die japanische Regierung beabsichtigt, die<br />

Motorisierung des Landes dadurch weitgehend<br />

zu fördern, indem der Motorfahrzeusverkehr<br />

von Jeder Steuer und Abgabe entlastet<br />

werden soll. Im weitern beschäftigt sich<br />

die Regierung mit umfangreichen Strassenprojekten.<br />

Es ist vorgesehen, die grossen und<br />

mittleren Städte des Landes durch moderne<br />

Autostrassen miteinander zu verbinden, um<br />

dadurch die Grundlage für eine weitgehende<br />

Motorisierung zu schaffen. Anderseits sind<br />

auch die Eisenbahnen aufgefordert worden,<br />

Pläne für einen Güterschnellverkehr mittels<br />

Lastwagen einzureichen.<br />

Grosskampf gegen den Lärm.<br />

Im kommenden Frühjahr, voraussichtlich<br />

vom 7.—13. April, wird im ganzen Deutschen<br />

Reich eine Lärmbekämpfungs-Woche stattfinden.<br />

Ueber Einzelheiten wird von den<br />

mit der Organisation betrauten Stellen zur<br />

Zeit noch beraten.<br />

Schlittwege, Bekämpfung der Reklamepest längs der<br />

Landstrassen etc.<br />

Zweckmässige, jedoch schikanenfreie Ueberwachung<br />

des Verkehrs durch die Verkehrspolizei, Kontrolle<br />

der Fahrberechtigung und des Fahrzeugzustandes,<br />

Kontrolle des gefährlichen Verhaltens in<br />

Kurven und beim Vorfahren, Bekämpfung der Auswüchse,<br />

wobei in alle diese Kontrollen jedoch alle<br />

Strassenhenützer mit einzubeziehen sind.<br />

Herr Regierungsrat Pfister nahm die verschiedenen<br />

Postulate dankend entgegen, deren<br />

zweifellose Berechtigung betonend. Er<br />

stimmte auch grundsätzlich dem Antrag zu,<br />

im Kanton Zürich eine gemischte Kommission<br />

einzusetzen, bestehend aus den Vertretern,<br />

der Polizei-, Bau- und Schulbehörden<br />

des Kantons und der Städte Zürich und Winterthur,<br />

aller Strassenbenützerkategorien,der.<br />

Presse, der Versicherungsgesellschaften und<br />

der Lehrerschaft, welche zur Aufgabe hätte,<br />

ein ArbeitsprogTamm für Unfallverhütung im<br />

Kanton Zürich aufzustellen und an periodischen<br />

Sitzungen die erfolgversprechenden<br />

Massnahmen an Hand von Referaten und<br />

Diskussion zu besprechen und zu beschliessen.<br />

Der Ueberwachung des Verkehrs wird<br />

durch die heutigen zwei Polizeipatrouillen,<br />

die noch um eine vermehrt werden sollen,<br />

in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt<br />

werden, ebenso dem planmässigen Verkehrsunterricht<br />

in der Schule.<br />

t<br />

So dürfte nun der Kanton Zürich dank der<br />

Initiative der Verbände wohl in Bälde zur<br />

ersten schweizerischen Unfallverhütung«-.,<br />

kommission gelangen, zu einer Art «Safety-<br />

First Council», dem eine grosse und schwere<br />

Arbeit obliegt, der aber auch die Möglichkeit<br />

besitzen wird, die zunehmende Strassenverkehrsunsicherheit<br />

zu bekämpfen und durch<br />

aufbauende, positive Arbeit zur Hebung der<br />

Verkehrssicherheit und -Disziplin und Bekämpfung<br />

der mannigfachen Auswüchse und<br />

des mangelnden Anstandes eine segensreiche<br />

Tätigkeit zu entfalten. Ihm dürfte auch, gemeinsam<br />

mit der Strassenverkehrsliga, die<br />

Durchführung der vorgeschlagenen Verkehrswoche<br />

<strong>1935</strong> zufallen.<br />

V<br />

Sie werden durch eine breite Doppeltür<br />

hineingelassen. Jürgen will an der Schwelle<br />

stehen bleiben, aber Marte hält immer noch<br />

seine Hand und geht mit ihm bis zu dem<br />

grossen Tisch vor den Fenstern, hinter dem<br />

der Staatsanwalt sitzt Er hat ein schmales,<br />

glattes Gesicht braun und ohne Falten, wie<br />

ein Tuch. Aber seine Augen sind gross und<br />

grau und sanft, als gehörten sie nicht zu diesem<br />

Gesicht, sondern zu einem zweiten, das<br />

hinter dem braunen Tuch im Verborgenen<br />

lebt.<br />

«Sie wollen etwas anzeigen», fragt er, und<br />

auch seine Stimme ist grau und sanft «Wer<br />

sind Sie, bitte?»<br />

«Jch heisse Marte Doskocil, geborene Grotjohann,<br />

Frau des Fischers und Fährmanns<br />

Doskocil... hier... und ich zeige an, dass<br />

ich gestern Abend den Prediger der- Mormonenkirche<br />

Mac Lean mit einem Messer getötet<br />

habe.»<br />

Sie fügt Wort an Wort, langsam, aber ohne<br />

Pausen, mit einer stillen, weiten, etwas verhüllten<br />

Stimme. Es ist, als ob die Stimme<br />

hinter einer Nebelwand stehe und in sie hineinspreche.<br />

Und als sie schweigt, versinkt<br />

alles, und nur die Nebelwand steht unbeweglich<br />

im Raum und die drei Augenpaare, die<br />

durch sie hindurchzusehen versuchen.<br />

Dann fällt Jürgens schwerer Stock zu Boden.<br />

Er fällt mit einem einzigen dumpfen<br />

Schlag auf den Linoleumbelag.<br />

Ja, sie wolle alles erzählen. Der Protokollführer<br />

kommt herein, ein grauer Mann mit<br />

steifem Haar, der aussieht, als sei er unter<br />

einem Stein aufgewachsen. Sie bekommen<br />

zwei Stühle, weil sie vier Stunden gegangen<br />

sind, und dann beginnt Marte. Sie hält noch<br />

immer Jürgens Hand, aber sie sieht ihn nicht<br />

an. Sie sieht geradeaus in die grauen Augen<br />

des Staatsanwalts, und nur am Rande ihres<br />

Blickfeldes kann sie sehen, dass Jürgen gerade,<br />

wie aus Holz auf seinem Stuhl sitzt und<br />

durch alles hindurchsieht, wahrscheinlich bis<br />

zu der Hütte hinter den Kiefernbüschen,<br />

wo der Tote weiss und ausgestreckt auf seinem<br />

Feldbett liegt<br />

(Fortsetzunr folgt.)

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