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E_1938_Zeitung_Nr.026

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N° 26 — FREITAG, 25. MÄRZ AUTOMOBTL-T?EVUE<br />

' i<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Die Motortransportordnung vor<br />

dem Ständerat.<br />

Die Behandlung der Vorlage über den Gütertransport<br />

mit Motorfahrzeugen nahm in der Eintretensdebatte<br />

einen ordentlich bewegten Verlauf,<br />

indem sich speziell die verschiedenen Votanten mi<br />

der Dringlichkeitsklausel auseinandersetzten. Im<br />

Hinblictk auf die kürzlich eingereichte Initiative zur<br />

Abschaffung der Dringlichkeitsklausel musste di<<br />

Behandlung der Verkehrsteilungsvorlage insbesondere<br />

an diesem Eckpfeiler die verschiedenen Auffassungen<br />

aufeinanderstossen.<br />

Der Referent Amstalden (Ohwalden) erinnert in<br />

6einem aufschlussreichen Referat an die Verwerfung<br />

des Verkehrsteilungsgesetzes, insbesondere an<br />

die in den letzten Jahren sich entwickelten chaotischen<br />

Zustände im Automobiltransportwesen, di<br />

eine baldige Regelung nicht mehr länger aufschieben<br />

lassen. Auf die Grundlagen des bundesrätlichen<br />

Entwurfes eingehend, hebt der Referent insbesondere<br />

auch die<br />

militärischen Gesichtspunkte<br />

hervor, die mit der Regelung des Gütertransport-<br />

•wesens auf der Strasse verbunden sind. Ausnahmen<br />

zur Einschränkung des Automobilverkehrs, die eine<br />

Verminderung des Bestandes oder eine Verlangsamung<br />

seiner Erneuerung nach sich ziehen würden,<br />

wären gefährlich. Ausdrücklich hätten die Militärbehörden<br />

auf diesen Faktor aufmerksam gemacht<br />

und dargelegt, dass nicht nur eine<br />

qualitative Verbesserung des Autoparkes<br />

Begünstigt, sondern auch seine Verjüngung und normale<br />

Entwicklung nicht beeinträchtigt werden<br />

sollte. Aus diesen Ueberlegungen hätte der Werkverkehr<br />

freizubleiben, und darum berühre auch der<br />

vorliegende Entwurf diese Verkehrsart keineswegs.<br />

Bezüglich der Fiskalbelastungen erinnert der<br />

Referent an den Wunsch des Bundesrates, die<br />

kantonalen Automobi (steuern<br />

aufzuheben und durch eine entsprechende Pauschalerhöhung<br />

des Treibstoffzolles zu ersetzen, in<br />

dem Sinne, dass jeder Kanton vom Bund eine seinem<br />

Steuerausfall entsprechende Rückvergütn""<br />

erhalten würde. Im Hinblick auf den Widerstand<br />

vieler Kantone hätte dieses Projekt aufgegeben<br />

•werden müssen; haben doch mehrere Kantone wissen<br />

lassen, dass sie sich einer Einschränkung ihrer<br />

Finanzhoheit mit äusserster Energie widersetzen<br />

würden.<br />

Die vorgesehene Regelung des motorisierten<br />

Strassen-Güterverkehrs soll für die künftige Ordnung<br />

eine<br />

Ausgangsgrundlage<br />

bilden. Würde man demgegenüber das Autotransportwesen<br />

und seine Beziehungen zur Schiene auf<br />

gesetzlichem Wege sofort regeln wollen, so würde<br />

dies der Entwicklung in gefährlicher Weise vorgreifen.<br />

Um uns die notwendige Freiheit zu wahren,<br />

d. h. um an Hand der gemachten und zu machenden<br />

Erfahrungen uns den Erfordernissen der<br />

Zeit anpassen zu können, würde sich, die Form des<br />

dringlichen Bundesbeschlusses mit 5jähriger Gültigkeit<br />

besser eignen als ein Gesetz. Angesichts der<br />

chaotischen Zustände im Autotransportgewerbe befürwortete<br />

der Referent die vorgeschlagene Dringlichkeitslösung,<br />

wobei eine solche auch aus militärischen<br />

Erwägungen begrüsst werden müsse.<br />

In der Diskussion kämpften namentlich Standesherren<br />

welscher Zunge, der Tessiner Bolla sowie<br />

der Basler Wenk gegen die Dringlichlcfiitslclausel,<br />

•wobei darauf hingewiesen werden konnte, dass<br />

diese Klausel in der Kommission mit bloss 8 gegen<br />

7 Stimmen angenommen wurde und der Bundesrat<br />

seinerzeit selbst erklärt habe, dass wir so rasch<br />

?wie möglich aus dem<br />

Regime der DringlichkeitsbeschlDsse<br />

•wieder zur Verfassungsmässigkeit zurückkehren<br />

müssen.<br />

Demgegenüber vertrat Käser (Schaffhausen) die<br />

Auffassung, dass man im Hinblick auf die unhaltbaren<br />

Verhältnisse im Autotransportgewerbe wie<br />

auch bezüglich der gewaltigen Schuldenlast der<br />

SBB die Vorlage auf dem Wege der Dringlichkeit<br />

zu erledigen habe. Ihre Gültigkeitsdauer sollte jedoch<br />

von 5 auf 3 Jahre reduziert werden. Hierbei<br />

kam der Redner auf die<br />

Gütertransport-Initiative der Litra<br />

zu sprechen, die bereits 385 000 Unterschriften auf<br />

sich vereinige und zweifellos die 400 000er Grenze<br />

überschreiten werde.<br />

Der Aargauer Keller hält mit gutem Recht die<br />

Vorlage aus juristischen Gründen als unannehmbar,<br />

denn es gehe nicht an, auf dem Wege des<br />

dringlichen Bundesbeschlusses eine Materie für<br />

eine Probezeit regeln zu wollen, um sie alsdann in<br />

die Form eines Gesetzes zu bringen. Die Motortransportordnung<br />

gehöre auf den Gesetzesweg und<br />

sei dem Referendum unterstellt.<br />

Eingehend schildert alsdann Bundesrat Pilet<br />

die Verhältnisse auf dem Gebiete des gewerblichen<br />

Strassen-Güterverkehrs, insbesondere die einzelnen<br />

Gesichtspunkte der bundesrätlichen Vorlage. Sowohl<br />

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen<br />

wie Generalstabs-Abteilung seien mit dem Entwurf<br />

einverstanden. Bezüglich Dringlichkeit betonte der<br />

Vorsteher des Eisenbahndepartementes, dass der<br />

Bundesrat sich keineswegs vor einem Volksentscheid<br />

fürchte, das Volk werde sowieso im Laufe<br />

der nächsten Jahre Gelegenheit erhalten, zum Problem<br />

der Koordination unserer Transportunternehmungen<br />

Stellung zu beziehen. Die Vorlage will jedoch<br />

den Uebeln der Gegenwart begegnen, in Erwartung<br />

einer künftigen gesetzlichen Regelung.<br />

In der Abstimmung erklärt die Kommissionsminderheit<br />

ihren Antrag, d. h. Eintreten ohne<br />

Dringlichkeit zu Gunsten des Antrages Keller<br />

(Nichteintreten und Rückweisung an den Bundesrat<br />

mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes)<br />

zurückziehen. Eventuell wird in der Abstimmung<br />

der Antrag Keller mit 14 gegen. 10 Stimmen<br />

dem Antrag Klöti, der den Minderheitsantrag<br />

•wieder aufnahm, vorgezogen. In definitiver Abetimmung<br />

siegt der Mehrheitsantrag, d. h. Eintreten<br />

mit Dringlichkeit, im Verhältnis 25 zu 14 Stimmen<br />

über den Antrag Keller.<br />

In der Gesamtabstimmung nahm der<br />

Ständerat die Vorlage über die Motortransnrkrfrhf»Hnfifi

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