E_1938_Zeitung_Nr.026
E_1938_Zeitung_Nr.026
E_1938_Zeitung_Nr.026
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
N° 26 — FREITAG, 25. MÄRZ AUTOMOBTL-T?EVUE<br />
' i<br />
Schweizerische Rundschau<br />
Die Motortransportordnung vor<br />
dem Ständerat.<br />
Die Behandlung der Vorlage über den Gütertransport<br />
mit Motorfahrzeugen nahm in der Eintretensdebatte<br />
einen ordentlich bewegten Verlauf,<br />
indem sich speziell die verschiedenen Votanten mi<br />
der Dringlichkeitsklausel auseinandersetzten. Im<br />
Hinblictk auf die kürzlich eingereichte Initiative zur<br />
Abschaffung der Dringlichkeitsklausel musste di<<br />
Behandlung der Verkehrsteilungsvorlage insbesondere<br />
an diesem Eckpfeiler die verschiedenen Auffassungen<br />
aufeinanderstossen.<br />
Der Referent Amstalden (Ohwalden) erinnert in<br />
6einem aufschlussreichen Referat an die Verwerfung<br />
des Verkehrsteilungsgesetzes, insbesondere an<br />
die in den letzten Jahren sich entwickelten chaotischen<br />
Zustände im Automobiltransportwesen, di<br />
eine baldige Regelung nicht mehr länger aufschieben<br />
lassen. Auf die Grundlagen des bundesrätlichen<br />
Entwurfes eingehend, hebt der Referent insbesondere<br />
auch die<br />
militärischen Gesichtspunkte<br />
hervor, die mit der Regelung des Gütertransport-<br />
•wesens auf der Strasse verbunden sind. Ausnahmen<br />
zur Einschränkung des Automobilverkehrs, die eine<br />
Verminderung des Bestandes oder eine Verlangsamung<br />
seiner Erneuerung nach sich ziehen würden,<br />
wären gefährlich. Ausdrücklich hätten die Militärbehörden<br />
auf diesen Faktor aufmerksam gemacht<br />
und dargelegt, dass nicht nur eine<br />
qualitative Verbesserung des Autoparkes<br />
Begünstigt, sondern auch seine Verjüngung und normale<br />
Entwicklung nicht beeinträchtigt werden<br />
sollte. Aus diesen Ueberlegungen hätte der Werkverkehr<br />
freizubleiben, und darum berühre auch der<br />
vorliegende Entwurf diese Verkehrsart keineswegs.<br />
Bezüglich der Fiskalbelastungen erinnert der<br />
Referent an den Wunsch des Bundesrates, die<br />
kantonalen Automobi (steuern<br />
aufzuheben und durch eine entsprechende Pauschalerhöhung<br />
des Treibstoffzolles zu ersetzen, in<br />
dem Sinne, dass jeder Kanton vom Bund eine seinem<br />
Steuerausfall entsprechende Rückvergütn""<br />
erhalten würde. Im Hinblick auf den Widerstand<br />
vieler Kantone hätte dieses Projekt aufgegeben<br />
•werden müssen; haben doch mehrere Kantone wissen<br />
lassen, dass sie sich einer Einschränkung ihrer<br />
Finanzhoheit mit äusserster Energie widersetzen<br />
würden.<br />
Die vorgesehene Regelung des motorisierten<br />
Strassen-Güterverkehrs soll für die künftige Ordnung<br />
eine<br />
Ausgangsgrundlage<br />
bilden. Würde man demgegenüber das Autotransportwesen<br />
und seine Beziehungen zur Schiene auf<br />
gesetzlichem Wege sofort regeln wollen, so würde<br />
dies der Entwicklung in gefährlicher Weise vorgreifen.<br />
Um uns die notwendige Freiheit zu wahren,<br />
d. h. um an Hand der gemachten und zu machenden<br />
Erfahrungen uns den Erfordernissen der<br />
Zeit anpassen zu können, würde sich, die Form des<br />
dringlichen Bundesbeschlusses mit 5jähriger Gültigkeit<br />
besser eignen als ein Gesetz. Angesichts der<br />
chaotischen Zustände im Autotransportgewerbe befürwortete<br />
der Referent die vorgeschlagene Dringlichkeitslösung,<br />
wobei eine solche auch aus militärischen<br />
Erwägungen begrüsst werden müsse.<br />
In der Diskussion kämpften namentlich Standesherren<br />
welscher Zunge, der Tessiner Bolla sowie<br />
der Basler Wenk gegen die Dringlichlcfiitslclausel,<br />
•wobei darauf hingewiesen werden konnte, dass<br />
diese Klausel in der Kommission mit bloss 8 gegen<br />
7 Stimmen angenommen wurde und der Bundesrat<br />
seinerzeit selbst erklärt habe, dass wir so rasch<br />
?wie möglich aus dem<br />
Regime der DringlichkeitsbeschlDsse<br />
•wieder zur Verfassungsmässigkeit zurückkehren<br />
müssen.<br />
Demgegenüber vertrat Käser (Schaffhausen) die<br />
Auffassung, dass man im Hinblick auf die unhaltbaren<br />
Verhältnisse im Autotransportgewerbe wie<br />
auch bezüglich der gewaltigen Schuldenlast der<br />
SBB die Vorlage auf dem Wege der Dringlichkeit<br />
zu erledigen habe. Ihre Gültigkeitsdauer sollte jedoch<br />
von 5 auf 3 Jahre reduziert werden. Hierbei<br />
kam der Redner auf die<br />
Gütertransport-Initiative der Litra<br />
zu sprechen, die bereits 385 000 Unterschriften auf<br />
sich vereinige und zweifellos die 400 000er Grenze<br />
überschreiten werde.<br />
Der Aargauer Keller hält mit gutem Recht die<br />
Vorlage aus juristischen Gründen als unannehmbar,<br />
denn es gehe nicht an, auf dem Wege des<br />
dringlichen Bundesbeschlusses eine Materie für<br />
eine Probezeit regeln zu wollen, um sie alsdann in<br />
die Form eines Gesetzes zu bringen. Die Motortransportordnung<br />
gehöre auf den Gesetzesweg und<br />
sei dem Referendum unterstellt.<br />
Eingehend schildert alsdann Bundesrat Pilet<br />
die Verhältnisse auf dem Gebiete des gewerblichen<br />
Strassen-Güterverkehrs, insbesondere die einzelnen<br />
Gesichtspunkte der bundesrätlichen Vorlage. Sowohl<br />
Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen<br />
wie Generalstabs-Abteilung seien mit dem Entwurf<br />
einverstanden. Bezüglich Dringlichkeit betonte der<br />
Vorsteher des Eisenbahndepartementes, dass der<br />
Bundesrat sich keineswegs vor einem Volksentscheid<br />
fürchte, das Volk werde sowieso im Laufe<br />
der nächsten Jahre Gelegenheit erhalten, zum Problem<br />
der Koordination unserer Transportunternehmungen<br />
Stellung zu beziehen. Die Vorlage will jedoch<br />
den Uebeln der Gegenwart begegnen, in Erwartung<br />
einer künftigen gesetzlichen Regelung.<br />
In der Abstimmung erklärt die Kommissionsminderheit<br />
ihren Antrag, d. h. Eintreten ohne<br />
Dringlichkeit zu Gunsten des Antrages Keller<br />
(Nichteintreten und Rückweisung an den Bundesrat<br />
mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes)<br />
zurückziehen. Eventuell wird in der Abstimmung<br />
der Antrag Keller mit 14 gegen. 10 Stimmen<br />
dem Antrag Klöti, der den Minderheitsantrag<br />
•wieder aufnahm, vorgezogen. In definitiver Abetimmung<br />
siegt der Mehrheitsantrag, d. h. Eintreten<br />
mit Dringlichkeit, im Verhältnis 25 zu 14 Stimmen<br />
über den Antrag Keller.<br />
In der Gesamtabstimmung nahm der<br />
Ständerat die Vorlage über die Motortransnrkrfrhf»Hnfifi