E_1939_Zeitung_Nr.081
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81 — DIENSTAG, 7. NOVEMBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
AKTUELLES<br />
Die Verdunkelungsübungen kommen<br />
Nach einer Mitteilung des Anneestabee finden<br />
auf Befehl des Generals im November Verdunkelungsüibungen<br />
statt, die ebenso für die allgemeine<br />
Vorbereitung wie für die Bedürfnisse der Truppen<br />
bestimmt sind. Selbstverständlich gelten dabei die<br />
in der Verfügung des Eidg. Militärdepartementes<br />
vom 5. Oktober 1937 enthaltenen Vorschriften allgemeiner<br />
Art wie auch die besonderen Regeln für den<br />
Strassenverkehr. Wir haben sie in Nr. 73 unseres<br />
Blattes veröffentlicht und sehen deshalb heute von<br />
einer nochmaligen Wiederholung ab. Immerhin sei<br />
neuerdings darauf verwiesen, dass Motorfahrzeuge<br />
ihre Beleuchtung derart abzuschirmen haben, dass<br />
direkte Sicht der Lichtquelle oberhalb der Horizontalen<br />
unmöglich wird. Die zweckmässigste Vorrichtung<br />
dazu bildet die Verdunkelungshaube. Freilich<br />
schützt auch sie nur dann vor Verzeigung,<br />
•wenn sie den amtlichen Vorschriften entspricht<br />
Im grössten Teil des Landes gelangt die Uebung<br />
einheitlich während einer einzigen Nacht um Mitte<br />
November zur Durchführung. Die Erteilung des<br />
VerdunkeJungsbefebJs erfolgt am betreffenden Tage<br />
durch die drei Landessender.<br />
Für eine mittlere Zone, die sich südlich des<br />
Jura vom Gebiet der drei Seen bis in die Gegend<br />
von MeMingen erstreckt, ist dde Verdunkelung während<br />
dreier aufeinanderfolgender Nächte geplant.<br />
Nur keine regionale Verdunkelungsübungen finden<br />
in einer Grenzzone statt, die vom westlichen Wallis<br />
der Landesgrenie West, Nord und Ost entlang verläuft.<br />
Einzelne Gegenden, wie zum Beispiel Basel<br />
und der Kanton Sohaffhausen, bleiben von der Verdunkelung<br />
überhaupt ausgenommen.<br />
An die Bevölkerung des ganzen Landes ergeht<br />
das Ersuchen, die Vorbereitungen nachzuprüfen<br />
•und zu vervollständigen. Die Bereitschaft — so betont<br />
der Armeebefehl — muss so weit hergestellt<br />
werden, dass die Verdunkelung am Abend des<br />
Tages, an welchem sie befohlen wird, vorschriftsgemäss<br />
(besteht. Natürlich beziehen sich diese Anweisungen<br />
auch auf die Bereithaltung des Abschirmungsmaterials<br />
für die zivilen Motorfahrzeuge,<br />
soweit sie während der Verdunkelung verkehren<br />
Führerbewilligung nach vollendetem 17.<br />
Attersäahr.<br />
Seit dem Erlass des Bundesratefoeschlusses über<br />
die Herabsetzung des Mindestalters zur Erlangung<br />
der Fahrbewilligung auf 17 Jahre sind beim<br />
Strassenverkehrsamt des Kantons Bern ungefähr<br />
70 derartige Gesuche eingegangen, von denen einzelne<br />
näherer Prüfung bedürfen.<br />
Im Kanton Neuenburg präsentierten sich bis<br />
Mitte letzter Woche etwa 15 solcher Lernfahrkandidaten.<br />
Eine Frage erhebt sich, datbei: ob jene unter<br />
diesen jungen Leuten, die ihre Bekrutenschule als<br />
Motorfahrer zu absolvieren beabsichtigen, aber<br />
trotz anscheinender Eignung zum Dienst als untauglich<br />
erklärt werden, nicht einen erklecklichen<br />
Vorteil gegenüber jenen gemessen, die mit irgendeinem<br />
unbedeutenden körperlichen Mangel (Plattfüssen<br />
oder einem kleinen Buckel z. B.) behaftet<br />
sind, der sie c ipso facto > als dienstuntauglich erkennen<br />
lässt, ihre Eignung als Fahrer jedoch<br />
keineswegs beeinträchtigt ? Man verrät wohl kaum<br />
ein militärisches Geheimnis mit dem Hinweis darauf,<br />
dass hier eine gewises Ungerechtigkeit vorliegt,<br />
weil diese augenscheinlich « Untauglichen »<br />
unverrichteter Dinge abziehen müssen und sich<br />
erst ein Jahr später wieder melden können, sofern<br />
ihnen der Nachweis nicht gelingt, dass in ihrem<br />
Fall eine Ausnahme zufolge Mangels an Motorfahrzeugführern<br />
als wirtschaftliche Notwendigkeit<br />
erscheint.<br />
Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen.<br />
Durch Bundesbeschluss über die Vermehrung<br />
der armeetauglichen Motorlastwagen sind den Haltern<br />
von Motorlastwagen schweizerischer Herkunft,<br />
welche den vom Bundesrat festgesetzten Bedingungen<br />
entsprechen, während 5 Jahren, vom Ankauf<br />
fabrikneuer Wagen an gerechnet, jährliche Beiträge<br />
gewährt Für das laufende Jahr ist ein Kredit<br />
von 1,4 Mill Fr. bewilligt worden. Die Ausgaben<br />
für das Jahr 1940 werden auf 1,7 Mill. Fr.<br />
berechnet und sind ins Militärbudget aufgenommen<br />
worden.<br />
Landesverteidigung und Chauffeurausblldung.<br />
Der Autofahrlehrerverband der Schweiz teilt mit:<br />
Der Bundesrat besohloss bekanntlich am 13.<br />
September, dass von nun an Rekruten und im Bedarfsfalle<br />
auch Zivilpersonen, die das 17. Altersjahr<br />
erreicht haben, die Autolernfahrbewilligung<br />
erhalten können. Diese Verfügung deckt sich mit<br />
einer der Propositionen, die jüngst vom Autofahrlehrerverband<br />
der Schweiz aufgestellt wurden. Noch<br />
nicht genügend abgeklärt ist dagegen die Benzinzuschussration<br />
für das Privatautofahrschulgewerbe,<br />
sowie die Frage der Zulassung interimistischer<br />
Fahrlehrer für die Zeit, während welcher die staatlich<br />
konzessionierten Autofahrlehrer sich im Militärdienst<br />
befinden. Vermutlich wird diese Kompetenz<br />
den kantonalen Polizeidirektionen überwiesen.<br />
Eine baldige nähere Abklärung tut not, da der infolge<br />
Mobilisation und Treibstof'frationierung ziemlich<br />
lahmgelegte Autofahrunterricht einer Wiederbelebung<br />
bedarf.<br />
Ana<br />
Einführung des Trolleybus in Öern.<br />
Die bisherige Berner Tramlinie vom Bahnhof<br />
tiach dem Bärengraben soll aufgehoben und durch<br />
den Trolleybus-Verkehr ersetzt werden. Zur Ausführung<br />
des Projektes- verlangt der Gemeinderat<br />
vom Stadtrat einen Kredit von 700.000 Franken,<br />
da acht TTolleybusse angeschafft werden sollen.<br />
Man rechnet beim Uebergang zu dieser Betriebsart<br />
mit einer jährlichen Einsparung von 78.000 Fr.<br />
(im ersten Jahr 60.000 Fr.).<br />
Waadt gewährt Steuererleichterungen.<br />
Einer Eingabe der Sektion Waadt des AOS<br />
entsprechend, hat die Waadtländer Regierung die<br />
bisherigen Bestimmungen über die Verkehrssteuern<br />
in dem Sinne abgeändert, dass vom 1. JanuaT 1940<br />
an Bruchteile von Steuer-PS nur noch dann als<br />
volle PS angerechnet werden, wenn sie 5/10 übersteigen.<br />
Mit Rückwirkung auf 1. Oktober 1Ö31<br />
tritt sodann eine Erleichterung in der Besteuerung<br />
von Fahrzeugen ein, für welche eine Wechselnummer<br />
gelöst worden ist; von diesem Datum an<br />
braucht der Halter nur noch für das Fahrzeug mit<br />
der höheren PiS-Zahl die volle Steuer zu entrichten.<br />
Eine Korrektur, die fällig war.<br />
Die Taubenlochschlucht bildete in letzter Zeit<br />
den Schauplatz zweier schwerer Verkehrsunfälle,<br />
deren Ursachen darin lagen, dass die Brücke bei-<br />
Tlocfunuh:<br />
In Nr. 79 der «Automobil-Revue» veröffentlichten<br />
wir einen Artikel aus der Feder von Herrn<br />
Ingenieur Beusch, betitelt