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E_1939_Zeitung_Nr.081

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81 — DIENSTAG, 7. NOVEMBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

AKTUELLES<br />

Die Verdunkelungsübungen kommen<br />

Nach einer Mitteilung des Anneestabee finden<br />

auf Befehl des Generals im November Verdunkelungsüibungen<br />

statt, die ebenso für die allgemeine<br />

Vorbereitung wie für die Bedürfnisse der Truppen<br />

bestimmt sind. Selbstverständlich gelten dabei die<br />

in der Verfügung des Eidg. Militärdepartementes<br />

vom 5. Oktober 1937 enthaltenen Vorschriften allgemeiner<br />

Art wie auch die besonderen Regeln für den<br />

Strassenverkehr. Wir haben sie in Nr. 73 unseres<br />

Blattes veröffentlicht und sehen deshalb heute von<br />

einer nochmaligen Wiederholung ab. Immerhin sei<br />

neuerdings darauf verwiesen, dass Motorfahrzeuge<br />

ihre Beleuchtung derart abzuschirmen haben, dass<br />

direkte Sicht der Lichtquelle oberhalb der Horizontalen<br />

unmöglich wird. Die zweckmässigste Vorrichtung<br />

dazu bildet die Verdunkelungshaube. Freilich<br />

schützt auch sie nur dann vor Verzeigung,<br />

•wenn sie den amtlichen Vorschriften entspricht<br />

Im grössten Teil des Landes gelangt die Uebung<br />

einheitlich während einer einzigen Nacht um Mitte<br />

November zur Durchführung. Die Erteilung des<br />

VerdunkeJungsbefebJs erfolgt am betreffenden Tage<br />

durch die drei Landessender.<br />

Für eine mittlere Zone, die sich südlich des<br />

Jura vom Gebiet der drei Seen bis in die Gegend<br />

von MeMingen erstreckt, ist dde Verdunkelung während<br />

dreier aufeinanderfolgender Nächte geplant.<br />

Nur keine regionale Verdunkelungsübungen finden<br />

in einer Grenzzone statt, die vom westlichen Wallis<br />

der Landesgrenie West, Nord und Ost entlang verläuft.<br />

Einzelne Gegenden, wie zum Beispiel Basel<br />

und der Kanton Sohaffhausen, bleiben von der Verdunkelung<br />

überhaupt ausgenommen.<br />

An die Bevölkerung des ganzen Landes ergeht<br />

das Ersuchen, die Vorbereitungen nachzuprüfen<br />

•und zu vervollständigen. Die Bereitschaft — so betont<br />

der Armeebefehl — muss so weit hergestellt<br />

werden, dass die Verdunkelung am Abend des<br />

Tages, an welchem sie befohlen wird, vorschriftsgemäss<br />

(besteht. Natürlich beziehen sich diese Anweisungen<br />

auch auf die Bereithaltung des Abschirmungsmaterials<br />

für die zivilen Motorfahrzeuge,<br />

soweit sie während der Verdunkelung verkehren<br />

Führerbewilligung nach vollendetem 17.<br />

Attersäahr.<br />

Seit dem Erlass des Bundesratefoeschlusses über<br />

die Herabsetzung des Mindestalters zur Erlangung<br />

der Fahrbewilligung auf 17 Jahre sind beim<br />

Strassenverkehrsamt des Kantons Bern ungefähr<br />

70 derartige Gesuche eingegangen, von denen einzelne<br />

näherer Prüfung bedürfen.<br />

Im Kanton Neuenburg präsentierten sich bis<br />

Mitte letzter Woche etwa 15 solcher Lernfahrkandidaten.<br />

Eine Frage erhebt sich, datbei: ob jene unter<br />

diesen jungen Leuten, die ihre Bekrutenschule als<br />

Motorfahrer zu absolvieren beabsichtigen, aber<br />

trotz anscheinender Eignung zum Dienst als untauglich<br />

erklärt werden, nicht einen erklecklichen<br />

Vorteil gegenüber jenen gemessen, die mit irgendeinem<br />

unbedeutenden körperlichen Mangel (Plattfüssen<br />

oder einem kleinen Buckel z. B.) behaftet<br />

sind, der sie c ipso facto > als dienstuntauglich erkennen<br />

lässt, ihre Eignung als Fahrer jedoch<br />

keineswegs beeinträchtigt ? Man verrät wohl kaum<br />

ein militärisches Geheimnis mit dem Hinweis darauf,<br />

dass hier eine gewises Ungerechtigkeit vorliegt,<br />

weil diese augenscheinlich « Untauglichen »<br />

unverrichteter Dinge abziehen müssen und sich<br />

erst ein Jahr später wieder melden können, sofern<br />

ihnen der Nachweis nicht gelingt, dass in ihrem<br />

Fall eine Ausnahme zufolge Mangels an Motorfahrzeugführern<br />

als wirtschaftliche Notwendigkeit<br />

erscheint.<br />

Vermehrung der armeetauglichen Motorlastwagen.<br />

Durch Bundesbeschluss über die Vermehrung<br />

der armeetauglichen Motorlastwagen sind den Haltern<br />

von Motorlastwagen schweizerischer Herkunft,<br />

welche den vom Bundesrat festgesetzten Bedingungen<br />

entsprechen, während 5 Jahren, vom Ankauf<br />

fabrikneuer Wagen an gerechnet, jährliche Beiträge<br />

gewährt Für das laufende Jahr ist ein Kredit<br />

von 1,4 Mill Fr. bewilligt worden. Die Ausgaben<br />

für das Jahr 1940 werden auf 1,7 Mill. Fr.<br />

berechnet und sind ins Militärbudget aufgenommen<br />

worden.<br />

Landesverteidigung und Chauffeurausblldung.<br />

Der Autofahrlehrerverband der Schweiz teilt mit:<br />

Der Bundesrat besohloss bekanntlich am 13.<br />

September, dass von nun an Rekruten und im Bedarfsfalle<br />

auch Zivilpersonen, die das 17. Altersjahr<br />

erreicht haben, die Autolernfahrbewilligung<br />

erhalten können. Diese Verfügung deckt sich mit<br />

einer der Propositionen, die jüngst vom Autofahrlehrerverband<br />

der Schweiz aufgestellt wurden. Noch<br />

nicht genügend abgeklärt ist dagegen die Benzinzuschussration<br />

für das Privatautofahrschulgewerbe,<br />

sowie die Frage der Zulassung interimistischer<br />

Fahrlehrer für die Zeit, während welcher die staatlich<br />

konzessionierten Autofahrlehrer sich im Militärdienst<br />

befinden. Vermutlich wird diese Kompetenz<br />

den kantonalen Polizeidirektionen überwiesen.<br />

Eine baldige nähere Abklärung tut not, da der infolge<br />

Mobilisation und Treibstof'frationierung ziemlich<br />

lahmgelegte Autofahrunterricht einer Wiederbelebung<br />

bedarf.<br />

Ana<br />

Einführung des Trolleybus in Öern.<br />

Die bisherige Berner Tramlinie vom Bahnhof<br />

tiach dem Bärengraben soll aufgehoben und durch<br />

den Trolleybus-Verkehr ersetzt werden. Zur Ausführung<br />

des Projektes- verlangt der Gemeinderat<br />

vom Stadtrat einen Kredit von 700.000 Franken,<br />

da acht TTolleybusse angeschafft werden sollen.<br />

Man rechnet beim Uebergang zu dieser Betriebsart<br />

mit einer jährlichen Einsparung von 78.000 Fr.<br />

(im ersten Jahr 60.000 Fr.).<br />

Waadt gewährt Steuererleichterungen.<br />

Einer Eingabe der Sektion Waadt des AOS<br />

entsprechend, hat die Waadtländer Regierung die<br />

bisherigen Bestimmungen über die Verkehrssteuern<br />

in dem Sinne abgeändert, dass vom 1. JanuaT 1940<br />

an Bruchteile von Steuer-PS nur noch dann als<br />

volle PS angerechnet werden, wenn sie 5/10 übersteigen.<br />

Mit Rückwirkung auf 1. Oktober 1Ö31<br />

tritt sodann eine Erleichterung in der Besteuerung<br />

von Fahrzeugen ein, für welche eine Wechselnummer<br />

gelöst worden ist; von diesem Datum an<br />

braucht der Halter nur noch für das Fahrzeug mit<br />

der höheren PiS-Zahl die volle Steuer zu entrichten.<br />

Eine Korrektur, die fällig war.<br />

Die Taubenlochschlucht bildete in letzter Zeit<br />

den Schauplatz zweier schwerer Verkehrsunfälle,<br />

deren Ursachen darin lagen, dass die Brücke bei-<br />

Tlocfunuh:<br />

In Nr. 79 der «Automobil-Revue» veröffentlichten<br />

wir einen Artikel aus der Feder von Herrn<br />

Ingenieur Beusch, betitelt

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