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E_1940_Zeitung_Nr.035

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an die kantonale Polizeidirektion dem Reßienragsrat<br />

den Antrag unterbreitet, eine<br />

namhafte weitere Steuerreduktion für das<br />

zweite Halbjahr <strong>1940</strong> vorzunehmen. Ein Wagen<br />

von IS HP der Kategorie Bl bezahlt<br />

z.B. in Zürich heute immer noch Fr. 23.35<br />

pro Monat an Verkehrssteuern, in den Kantonen<br />

Tessin, Luzern und St. Gallen aber nur<br />

noch Fr. 7.25. Man wird vom Kanton Zürich<br />

erwarten dürfen, dass er für das zweite Halbjahr<br />

<strong>1940</strong> ein weiteres, und zwar fühlbares<br />

Entgegenkommen zeigt, wobei zwei Möglichkeiten<br />

für das bezügliche Vorgehen offen stehen.<br />

Entweder geht man zur Brennstoffbesteuerung<br />

über, was allerdings im Hinblick<br />

auf die Abrechnung von rund 19 000 Fahrzeugen<br />

mit gewissen administrativen Schwierigkeiten<br />

verbunden sein dürfte, oder man erhöhe<br />

die bereits am 27. Juni gewährten prozentualen<br />

Steuerreduktionen wesentlich.<br />

Nachdem nun zusätzliches Benzin nur noch<br />

in ausgesprochenen Ausnahmefällen gewährt<br />

werden kann, wäre bei der Neufestsetzung<br />

der Steuerreduktionen auf die Höhe der Normalrationen<br />

in der Weise besser Rücksicht zu<br />

nehmen, dass eine weitgehendere Unterteilung<br />

stattfindet, wie sie schon beim ersten<br />

Vorschlag der Kantonalen Verkehrsliga proponiert<br />

worden ist. Im Hinblick auf die am<br />

1. September einsetzende erneute scharfe<br />

Einschränkung der Brennstoff Zuteilung ist ein<br />

rascher Entscheid des Regierungsrates erforderlich,<br />

wenn sich die SchiMerrückgaben<br />

nicht auch in den Kategorien A und B mehren<br />

sollen.<br />

V<br />

Treibstoffrationierung.<br />

Die Konferenz der zuständigen Stellen, die<br />

wir in unserer letzten Nummer ankündigten,<br />

fand letzten Freitag, 14 Uhr, im Konferenzsaal<br />

der BIGA statt. Das Komitee beschloss<br />

einstimmig, von den Verhandlungen nichts an<br />

die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Festzustellen<br />

ist höchstens, dass keine der in<br />

Frage gezogenen Lösungen sich gegenüber<br />

anderen durchsetzen konnte, so dass die<br />

Versuche weiterhin nach allen Richtungen<br />

fortgesetzt werden.<br />

Zar Inkraftsetzung der ATO.<br />

Mit Datum vom 15. August <strong>1940</strong> ist durch 1 Beechlues<br />

des Bundesrates die Autotraneport-Ordnung<br />

(ATO-Bundesbeschluss über den Transport von<br />

Personen und Sachen mit Motorfahrzeugen auf<br />

öffentlichen Strassen) in Kraft gesetzt worden. Im<br />

Zusammenhang damit werden an die Behörden<br />

und an die Fachverbände zahlreiche Anfragen ge-<br />

Tichtet, was uns" zu folgenden Mitteilungen veranlasst:<br />

Von seiten der Bewilligungsbehörde, des Eidg.<br />

Amtes für Verkehr, werden an alle durch die im<br />

Frühjahr 1939 begonnene und seither vervollständigte<br />

Umfrage bekannt gewordenen gewerbsmässigen<br />

Autotransportunternehmer Formulare für die<br />

Einreichung der Gesuche um Bewilligung N (Sachentransporte)<br />

verschickt, mit der Aufforderung,<br />

diese Fragebogen binnen 45 Tagen auszufüllen und<br />

der vorerwähnten Behörde einzusenden. Gleichzeitig<br />

sind auch die Gesuchsformulare um Bewilligungen<br />

für die Lastwagenspedition versandt worden. Die<br />

Unternehmer des gewerbsmäßigen Personentransportes<br />

worden diese Gesuchsformulare in den nächsten<br />

Wochen in gleicher Weise zugestellt erhalten.<br />

Bis dahin haben Personentransport-Unternehmer<br />

noch nichts vorzukehren, gleich wie die Werkverkehrs-Unternehmer,<br />

die für die Registrierung ihrer<br />

Fahrzeuge im Werkverkehrsregister ebenfalls eine<br />

besondere Aufforderung abzuwarten haben. Unternehmer<br />

des Sachentransportes, die von der Bewilligungsbehörde<br />

allfällig kein Gesuchsformular erhalten<br />

haben, obgleich sie ein Gesuch einreichen wollen,<br />

haben eich an das Eidg. Amt für Verkehr in<br />

Bern zu wenden.<br />

Soweit es eich um sog. gemischte Betriebe handelt,<br />

bei denen die entgeltliche Beförderung von Sachen<br />

mit Motorfahrzeugen bereits vor Ausbruch des<br />

Krieges ein beträchtliches Ausmass eingenommen<br />

hat, wird diesen Unternehmern empfohlen, gleichfalls<br />

ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Alle übrigen<br />

Betriebe des gemischten Verkehrs können bis<br />

zum Widerruf der Verfügung des Eidg. Post- und<br />

Eisenbahndepartementes vom 30. Juli <strong>1940</strong> im bis-<br />

Am 11. Mai <strong>1940</strong> hatte die Sektion für Krait<br />

und Wärme des Eidgenössischen Kriegs-Industrieund<br />

Arbeitsamtes die Weisungen Nr. 1 über die<br />

Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften in<br />

Kraft gesetzt. Diese hatten namentlich die Aufgabe,<br />

mit den der zivilen Wirtschaft verbliebenen Nutzfahrzeuigen<br />

die<br />

kriegswirtschaftlich wichtigsten Bedürfnisse nach<br />

Strassentransporten<br />

sicherzustellen und einen rationellen Einsatz dieser<br />

Fahrzeuge zu sichern. Die getroffene Organisation<br />

erwies sich ala zweckmässig und hat der Wirtschaft,<br />

deren Fahrzeuge zum grossen Teil requiriert<br />

waren, gute Dienste geleistet.<br />

Die seither notwendig gewordenen weiteren Einschränkungen<br />

im Treibstoffverbrauch haben neue<br />

Weisungen über die Tätigkeit der regionalen Arbeitsgemeinschaften<br />

und die Pflichten ihrer Mitglieder<br />

erforderlich gemacht. Diese Weisungen der Sektion<br />

für Kraft und Wärme sind am 16. August<br />

<strong>1940</strong>, als Weisungen Nr. 2, in Kraft getreten. Auf<br />

den ileichen Zeitpunkt wurden die Weisungen Nr. 1<br />

aufgehoben.<br />

Nach wie vor sind alle Halter von im zivilen<br />

Verkehr stehenden Liefer- und Motorlastwagen,<br />

Fahrzeugen mit auswechselbarer Karosserie, Industrietraktoren<br />

und Anhängern Mitglieder der regionalen<br />

Arbeitsgemeinschaft, in deren Gebiet sich der<br />

Standort des Fahrzeuge befindet. Die Mitglieder haben<br />

insbesondere auf eine<br />

rationelle Ausnutzung und gute Auslastung<br />

der Fahrzeuge<br />

Bedacht zu nehmen. Mit Rücksicht auf den Stand<br />

der Landesversorgung mit flüssigen Kraftstoffen<br />

sind Transporte zu unterlassen, deren Ausführung<br />

mit Motorfahrzeugen im kriegs- und volkswirtschaftlichen<br />

Interesse nicht unerlässlich ist. Namentlich<br />

sind Transporte im Fernverkehr, die ohne erhebliche<br />

Nachteile von öffentlichen Transportanstalten<br />

übernommen werden können, ferner Transporte, die<br />

herigen Umfange ihre entgeltlichen Transporte<br />

ausführen.<br />

Die besonderen Umstände haben es mit sich gebracht,<br />

dass diese Ordnung später als ursprünglich<br />

vorgesehen zur praktischen Durchführung gelangt.<br />

Jthre Einführung in diesem Zeitpunkt hat vor allem<br />

den Zweck, zu verhindern, dass im Transportgewerbe,<br />

bedingt durch die aus militärischen Gründen<br />

beschleunigte Motorisierung einerseits und der<br />

Verringerung der Transportmenge anderseits, erneut<br />

chaotische Zustände entstehen, die in gleicher<br />

Weise zum Nachteil der Gesamtwirtschaft als auch<br />

des einzelnen Transportunternehmers wären.<br />

Zufolge der kriegsnotwendigen Rationierungsmassnahmen<br />

für flüssige Brennstoffe in Verbindung<br />

mit deren ausseroTdentlichen Verteuerung<br />

wird der zivile Motorfahrzeugverkehr derart gedrosselt,<br />

dass das schweizerische Autogewerbe jn<br />

seiner Existenz bedroht ist. Enorme Kapitalwerte<br />

sind in den über 2500 Betrieben des Autogewerbes<br />

investiert. Wenn dessen Lebensnerv, das Benzin,<br />

nicht mehr vorhanden ist, bedeutet das für dieses<br />

Gewerbe den<br />

wirtschaftlichen Zusammenbruch.<br />

Es gilt alles zu tun, um dieses Gewerbe am Leben<br />

zu erhalten. Die Abteilung Heeresmotorisierung im<br />

Armeekommando, in Verbindung mit dem Autogewerbeverband<br />

der Schweiz, hat sich deshalb veranlasst<br />

gesehen, im Rahmen einer Gesamtaktion<br />

Massnahmen zu treffen, zum Schütze des schweizerischen<br />

Autogewerbes, in der Absicht, letzterem<br />

nach Möglichkeit die<br />

Reparaturen und die Verbrauchsstoffaufträge<br />

für die Armee-Motorfahrzeuge zuzuweisen. Durch<br />

diese Massnahmen werden die armee-eigenen Reparaturwerkstätten<br />

aufgehoben. Im Zusammenhang<br />

damit soll das erforderliche Personal, soweit es militärpflichtig<br />

und nicht beim Motorwagendienst eingeteilt<br />

ist, dispensiert, bzw. der Abteilung Heeres-<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 27. AUGUST <strong>1940</strong> — N° 35<br />

Arbeitsgemeinschaften im Autotransportwesen<br />

Armee und Autogewerbe,<br />

Leerfahrten bedingen, zu vermeiden. Mitglieder, die<br />

im Zusammenhang mit unerlässlichen Transporten<br />

Leerfahrten oder Fahrten mit ungenügender Auslastung,<br />

namentlich auf intensiv benützten Verkehrswegen<br />

ausführen müssen, sind verpflichtet,<br />

diese zu melden. Die Meldung ist rechtzeitig und<br />

im voraus an die Arbeitsgemeinschaft zu richten,<br />

in deren Region der Ort liegt, in welchem die<br />

Leerfahrt oder Fahrt mit ungenügender Auslastung<br />

beginnt.<br />

Die Arbeitsgemeinschaften haben die besondere<br />

Aufgabe, Einsatz und Ausnützung der Motorfahrzeuge<br />

und Anhänger ihrer Mitglieder, gleichgültig<br />

ob es sieb um werkeigenen oder gewerbsmässigen<br />

Verkehr handelt, zu überwachen. Sie sind unter<br />

anderem auch beauftragt und zuständig, ihren Mitgliedern<br />

gegenüber alle notwendigen Massnahmen<br />

zu ergreifen, mit welchen ein sparsamer Verbrauch<br />

der rationierten flüssigen Kraftstoffe sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Neben weiteren Vorschriften über die Organisation<br />

der Arbeitsgemeinschaften und "die<br />

Rationalisierung des Sachentransports<br />

mit Motorfahrzeugen wird durch die neuen Weisungen<br />

auch das Verfahren für die Einreichung<br />

von Gesuchen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften<br />

um Bewilligung zusätzlicher Mengen von<br />

Kraftstoffen neu geregelt. Künftig haben die Halter<br />

von Motorlastwagen (mit einer Tonne und mehr<br />

Nutzlast), Fahrzeugen mit auswechselbarer Karosserie<br />

(mit einer Tonne und mehr Nutzlast) und Industrietraktoren<br />

hei der Arbeitsgemeinschaft, deren<br />

Mitglied sie sind, besondere Formulare zu beziehen,<br />

auf diesen das Gesuch zu stellen und es unter<br />

gleichzeitiger Entrichtung gewisser. Gebühren der<br />

Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft einzureichen.<br />

Sie begutachtet diese Gesuche zuhanden der<br />

Gruppe flüssige Brennstoffe der Sektion für Kraft<br />

und Wärme, die nach wie vor zuständig ist, für die<br />

genannten Motorfahrzeugkategorien zusätzliche<br />

Kraftstoffe zu bewilligen.<br />

motorisierung zur Verfügung gestellt werden. Es<br />

besteht auch die Absicht, ganz speziell dafür zu<br />

sorgen, die Arbeiten und Lieferungsaufträge möglichst<br />

gerecht unter die einzelnen Betriebe zu verteilen.<br />

Die Grundlagen hiezu liefert eine kürzlich<br />

erfolgte Enquete seitens der Abteilung für Heeresmotorisierung.<br />

Eine weitere Massnahme besteht<br />

darin, dass abgeschätzte Motorfahrzeuge im Rahmen<br />

der bei der Entlassung festgestellten Mängel<br />

normalerweise durch das private Autogewerbe repariert<br />

werden müssen. Die Abschätzungssumme<br />

wird erst ausbezahlt, wenn die Reparatur effektiv<br />

ausgeführt ist. Das letztere erscheint nämlich<br />

auch im Hinblick auf die<br />

Kriegstüchtigkeit der betr. Motorfahrzeuge<br />

als verständlich. Angesichts der drohenden Gefahren,<br />

die ein Zusammenbruch des schweizerischen<br />

Autogewerbes unweigerlich nach sich ziehen müsste,<br />

wird sich auch für diejenigen Betriebe, die nicht<br />

dem Autogewerbe angehören, jedoch eigene Reparaturwerkstätten<br />

besitzen, die Frage stellen, die<br />

Reparaturen und namentlich dieselben an den au6<br />

dem Militärdienst zurückkehrenden Motorfahrzeugen<br />

beim Garagengewerbe ausführen zu lassen.<br />

Die Haltung der Abteilung Heeresmotorisiening im<br />

Armeestabe ist anerkennenswert und legt Zeugnis<br />

ab von einer selten klaren Beurteilung wirtschaftlicher<br />

Probleme, denen auch in starkem Masse<br />

kriegswirtschaftliche Bedeutung zukommt.<br />

Die Versorgung der Holzgaswagen.<br />

Wie bekannt, hat die Sektion für Kraft und<br />

Wärme des eidg. Kriegs-Industrie- und -Arbeitsamtes<br />

den Umbau von rund 1000 Lastwagen auf<br />

Holzgasantrieb angeordnet. Das hat zur Folge, dass<br />

auch die Tankstellen für Gasholz entsprechend vermehrt<br />

werden müssen. Zu Beginn des Krieges im<br />

Herbst 1939 standen den rund 120 Holzgaswagenbesitzern<br />

50 Tankstellen und Lieferanten-zum Bezüge<br />

von Gasholz zur Verfügung. Die getroffene<br />

Regelung befriedigte im allgemeinen und genügte<br />

auch zur Deckung der damals noch recht bescheidenen<br />

Nachfrage nach Gasholz.<br />

Gegenüber den bisher freien Bezugsmöglichkeiten<br />

wird nun bei der Neuregelung laut dem «Holzmarkt><br />

eine feste Zuteilung der Holzgaswagenbesitzer<br />

auf die einzelnen Gasholzproduzenten in<br />

Aussicht genommen. Dadurch soll jedem Wagenbesitzer<br />

die Gewähr geboten werden, seinen Gasholzbedarf<br />

laufend einzudecken. Anderseits kann<br />

sich der Gasholzproduzent auf einen zum voraus<br />

bekannten, nur noch wenig schwankenden Absatz<br />

einstellen und rechtzeitig die nötigen Massnahmen<br />

zur Sicherstellung eines ausreichenden Vorrates ergreifen.<br />

Aus<br />

den Kantonen<br />

Ungünstige Auswirkungen<br />

der Treibstoffrationierung<br />

auf die bündnerische Wirtschaft<br />

Die in den letzten Monaten in geradezu katastrophaler<br />

Auswirkung erfolgte Benzinrationierung<br />

und dazu die gewaltige Steigerung des Benzinpreises<br />

hat den ganzen Automobilverkehr, und zwar<br />

den geschäftlichen Fahrverkehr wie auch den<br />

Autotourismus in eine wenig beneidenswerte Situation<br />

versetzt In besonderem Masse ist der Motorfahrzeugverkehr<br />

in Graubünden betroffen, denn<br />

einmal hat sich der Autoverkehr in unsern vielen<br />

bahnlosen Talsohaften als äuseerst<br />

notwendige Transportinstitution<br />

erwiesen und im weitem ist es deutlich geworden,<br />

wie sehr der Fremden- und Touristenverkehr mit<br />

dem Automobil zusammenhängt. Die Benzinrationierung<br />

muss als Kriegsmassnahme verstanden<br />

werden und auch am Benzinpreis' ist im Moment<br />

nicht zu rütteln, bis und solange sich der Bund<br />

nicht entechliessen kann, den Zoll herabzusetzen.<br />

Im Kanton Graubünden ist es seit Wochen in<br />

beängstigendem Masse eine gewisse Strassenleere<br />

zu konstatieren. Die Benzinrationierung und -preis<br />

verursachen von Monat zu Monat eine weitere Einstellung<br />

des Automobilverkehrs, weil die heutigen<br />

hohen Ansätze der kantonalen Verkehrssteuer noch<br />

zu den genannten Faktoren die Benützung der<br />

Fahrzeuge erschweren. Diese Situation, d. h. der<br />

andauernde Rückgang der Fahrzeuge schädigt<br />

einmal die gesamte Wirtschaft und überdies gehen<br />

auch die Einnahmen bei der Aufomobilkontrolle<br />

für Fahrzeuge zurück. Der Vorstand der Sektion<br />

Graubünden des A.C.S. hat daher Gelegenheit genommen,<br />

die Kantonsregierung auf die drohende<br />

Situation der weitern Einstellung von Fahrzeugen<br />

aufmerksam zu machen. In einer Eingab« wurde<br />

dargelegt, wie einmal der Kanton dadurch geschädigt<br />

werde und anderseits auch der Standpunkt<br />

vertreten, dass es gegenüber dem Autoeigentümer<br />

ungerecht sei, angesichts der heutigen beschränkten<br />

Benützung der Fahrzeuge die gleichhohe Verkehrsgebühr<br />

zu verlangen. Die Sektion emofiehlt<br />

in einem formulierten Vorschlag für Abänderung<br />

der Verordnung, die heutige Verkehrssteuer durch<br />

die Benzinsteuer zu ersetzen. Demgemäss wäre<br />

pro Liter Benzin eine kantonale Abgabe von 15 Rp.<br />

und pro Liter Dieselöl eine solche von 25 Rp. zu<br />

leisten. Die Automobilisten und unter ihnen in<br />

besonderem Masse auch die Lastwagenhalter, erwarten<br />

ein Eineehen der Regierung, ansonst Gefahr<br />

besteht, dass überhaupt ein Grossteil der<br />

Fahrzeuge ausser Betrieb gesetzt wird, wodurch<br />

dem Kanton dann weit grösserer Schaden erwächst.<br />

Die Neuregelung in Form der Benzinsteuer ist 60-<br />

mit notgedrungen auf 1. September in Kraft zu<br />

setzen.<br />

Die Sektion Graubünden des A.C.S. hat im weitern<br />

der Kantonsregierung eine Eingabe unterbreitet<br />

als Grundlage zu einer kantonalen Fürsprache<br />

beim eidgenössischen Amt für Kraft und Wärme.<br />

Es wird das Postulat gestellt, die Benzinrationieruns;<br />

den wirtschaftlichen und den geogranhischen<br />

Verhältnissen anzupassen. Der Kanton Graubünden<br />

befinde sich in einer Sonderstellung und muss<br />

daher auch in der Zuteilung der Brennstoffe eine<br />

spezielle Berücksichtigung erfahren. Es wird das<br />

Beehren gestellt, die Nnrmalbenzinrationierung um<br />

300% zu prhnhpn für Last- und Lfeferunpswagen<br />

und um 200% für Personenwa?en. Dieses Verlangen<br />

wird begründet mit der Tatsache, dass der<br />

Kanton Graubiinrlen noch sehr viele bahnlose Talschaftpn<br />

hat, welche heute voll und ganz auf das<br />

Motorfahrzeug angewiesen sind. Es wird weiter<br />

dargelegt, dass der überwiegende Teil der Kantonsstrassen<br />

sich als Bergsfrassen klassifizieren lassen.<br />

Es ist nun ganz klar, dass dpr Bpnzinverbraueh auf<br />

rliespn Strassen ein bedeutend höherer ist als dies<br />

im Unterland zutrifft. Auch rüe=es Argument rechtfertigt<br />

daher eine sondere Behandlung. Es wird<br />

im weitern darauf hingewiesen, dass die Befahrbarkeit<br />

der Bündnerstrassen mit dem Auto sich im<br />

grossen und ean7Pn nur auf einp gewisse Jahreszeit<br />

beschränkt. Der allgemeine Winterfahrverkehr<br />

muss als unmöslich bezeichnet werden. Während<br />

dieser Zeit leiden die hahnlosen Teilschaften besonders<br />

und die Motorfahrzeueinhaber mit ihnen,<br />

weil ihre Fahrzpuse nur beschränkt — ehen nur<br />

pinen Teil des Jahres — zur Benützung kommen<br />

können. Dies sind ohnehin schon erosse Naehfpile<br />

und wenn man noch die kur7p Gebrauchszpit der<br />

Motorfahrzeuge einschränkt, so Ho?» darin eine Benachteiligung<br />

vor. Dieser Nachteil kann — weniorstens<br />

zum Teil — ?i]t?emacht werden durch eine<br />

erhöhte BensMnrationierunjr.<br />

Nach zehn Minuten klopft Gerda an die<br />

Verbindungstür : «Ich bin fertig ! »<br />

< Na, da schieben Sie doch auf.»<br />

Nun schieben sie beide gleichzeitig an derselben<br />

Tür, stehen einander gegenüber.<br />

Hans Römer fährt beinahe zurück : Donnerwetter<br />

sah die Person süss aus !<br />

Sk> lacht :<br />

«Ich habe eine grosse Schachtel Pralinen<br />

von Ihrer Schwester ! Woll'n wir ?...»<br />

« Ja », sagt Hans Römer, « wollen wir !...<br />

Schmeckt prachtvoll zu Bier!... Bringen<br />

Sie mal ihre Schachtel 'rüber 1 »<br />

Sie sitzen beide nebeneinander auf seinem<br />

Bett. Sie erfährt, dass er ihr bei seinem Besuch<br />

damals eine grosse Konfektschachtel<br />

mitgebracht, aber zu geben vergessen hatte.<br />

Er hatte sie dann gelegentlich jemand anderem<br />

geschenkt.<br />

So wohl fühlt sich Qerda, dass Sie nicht<br />

einmal wissen will, wer «jemand anderer»<br />

ist<br />

Ḋer Zug stampft durch die Nacht. Hans<br />

Römer fühlt den weichen jungen Körper an<br />

seiner Seite, spürt den leisen Duft, der aus<br />

ihrem Haar aufweht.<br />

« Mäulchen auf! » kommandiert er und legt<br />

sich die riesengrosse Pralinenschachtel auf<br />

die Knie.<br />

Und Gerda Manz öffnet das .Mäulchen*.<br />

Und Hans Römer schiebt ihr Praline auf Praline<br />

in den Mund. Sie fühlt die Spitzen seiner<br />

Finger an ihren Lippen — einmal, zweimal...<br />

unzähligemal... wie leise zärtliche<br />

Küsse, die sie durchdringen. Bis sie in süsser<br />

Willenlosigkeit die Augen schliesst, mit dem<br />

Kopf gegen Hans Römers Schulter fällt und<br />

einschläft.<br />

Sehr anregend scheine ich nun gerade nicht<br />

zu wirken, denkt er belustigt. Er steht auf,<br />

greift unter Gerdas zarten Körper und trägt<br />

sie hinüber in ihr Bett. Zieht ihr die Decke bis<br />

unters Kinn. Er knipst das grelle Deckenlicht<br />

aus. Im blauen Schein der Deckennachtlampe<br />

schimmert Gerdas Antlitz wie opalisierend.<br />

Lächelnd sieht er auf den blonden Mädchenschopf<br />

hinunter, geht dann rückwärtsschreitend<br />

in sein Abteil herüber. Die Tür lässt er<br />

halb offen. Man kann nicht wissen, was die<br />

Kleine in der Nacht angibt, wenn sie plötzlich<br />

in der unbekannten Umgebung aufwacht!<br />

Bald schläft auch er, eingehüllt von dem<br />

ratternden Brausen. Hört dann im Halbschlaf,<br />

dass der Zug auf einer Station hält, hört<br />

Stimmen von Trägem, Reisenden, fühlt dann<br />

das Wiederanfahren des Zuges, der in die<br />

Nacht hineinsaust.<br />

Plötzlich schreckt Hans Römer auf '•<br />

Qualvolles Stöhnen und Aechzen dringt an<br />

sein Ohr.<br />

Um Gottes willen, was ist geschehen ?...<br />

Ach Gott ja — die Kleine ! Di© Kleine, die<br />

mit ihm reist!...<br />

Er springt aus dem Bett:<br />

« Fräulein Manz ! ?... Gerda ?... Gerda,<br />

ist Ihnen was ? »<br />

Sie hockt auf ihrem Bett, den Kopf in den<br />

Händen.<br />

< Schlecht!... Mir ist so übel!... Ich<br />

glaube, ich sterbe...»<br />

Es wird eine schreckliche Nacht. Das kleine<br />

Reisemonstrum wird richtig seekrank. Und<br />

Hans Römer panscht mit Kompressen an ihr<br />

herum. In den Tod konnte er es nicht leiden,<br />

wenn einer seiner Kommilitonen mall Bacchus<br />

opferte! Aber was soll er mit dem hilflosen,<br />

ihm anheimgegebenen kleinen Bündel machen<br />

— das immer wiederholt: « Mir ist so<br />

schlecht... so schlecht...» und dazwischen<br />

bettelt: « Nich böse sein... Nicht böse sein! »<br />

Dann muss Hans Römer dem Kondukteur<br />

klingeln, dass er die Ravage mit den Töpfen<br />

und nassen Lappen in Ordnung bringt.<br />

« Die Frau Gemahlin verträgt wohl das<br />

Reisen nicht ? » fragt der Kondukteur. < Soll<br />

ich einen Kognak bringen ? »<br />

« Danke », sagt Hans Römer. « Die Frau<br />

Gemahlin hat schon genug Kognak genossen<br />

...! »<br />

Er setzt sich auf Gerdas Bettrand and<br />

wartet, bis sie eingeschlafen ist. Und dann<br />

— Gerda muss wohl schon im tiefsten<br />

Schlummer liegen — zieht sie Hans Römers<br />

Hand ein klein bisschen zu sich heran und<br />

legt sie unter die Wange.<br />

Dann geht er wieder zu sich hinüber. Er<br />

schliesst die Tür zwischen beiden Abteilen.<br />

Die Kleine ist zu niedlich — gefährlich<br />

niedlich sogar!<br />

« Er ist da! Er ist gekommen ! » raunt<br />

Madame Juliette Molignon kurz vor Henri<br />

Ren6s Auftritt ihrem Manne zu, als sie, die<br />

Geldkasse unter dem Arm,, das Zirkuszelt<br />

betritt.<br />

« Direktor Römer ?!...»<br />

Molignon atmet auf.<br />

Nun ist der Direktor doch nicht im Zorn<br />

abgereist, war wirklich plötzlich aus dem<br />

Hotel de la Gare abberufen worden ! Ist jetzt<br />

selbst zu ihm gekommen, ihn persönlich kennenzulernen<br />

— endlich !... Als die Manon<br />

Luchon noch lebte, vor ihrem unglücklichen<br />

Sturz vom Seil, mochte Direktor Römer inkognito<br />

mancher Vorstellung des Cirque d'6te<br />

beigewohnt haben — zu Gesicht bekommen<br />

hatte ihn Molignon nie.<br />

(Fortsetzung folgt.)

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