E_1940_Zeitung_Nr.035
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an die kantonale Polizeidirektion dem Reßienragsrat<br />
den Antrag unterbreitet, eine<br />
namhafte weitere Steuerreduktion für das<br />
zweite Halbjahr <strong>1940</strong> vorzunehmen. Ein Wagen<br />
von IS HP der Kategorie Bl bezahlt<br />
z.B. in Zürich heute immer noch Fr. 23.35<br />
pro Monat an Verkehrssteuern, in den Kantonen<br />
Tessin, Luzern und St. Gallen aber nur<br />
noch Fr. 7.25. Man wird vom Kanton Zürich<br />
erwarten dürfen, dass er für das zweite Halbjahr<br />
<strong>1940</strong> ein weiteres, und zwar fühlbares<br />
Entgegenkommen zeigt, wobei zwei Möglichkeiten<br />
für das bezügliche Vorgehen offen stehen.<br />
Entweder geht man zur Brennstoffbesteuerung<br />
über, was allerdings im Hinblick<br />
auf die Abrechnung von rund 19 000 Fahrzeugen<br />
mit gewissen administrativen Schwierigkeiten<br />
verbunden sein dürfte, oder man erhöhe<br />
die bereits am 27. Juni gewährten prozentualen<br />
Steuerreduktionen wesentlich.<br />
Nachdem nun zusätzliches Benzin nur noch<br />
in ausgesprochenen Ausnahmefällen gewährt<br />
werden kann, wäre bei der Neufestsetzung<br />
der Steuerreduktionen auf die Höhe der Normalrationen<br />
in der Weise besser Rücksicht zu<br />
nehmen, dass eine weitgehendere Unterteilung<br />
stattfindet, wie sie schon beim ersten<br />
Vorschlag der Kantonalen Verkehrsliga proponiert<br />
worden ist. Im Hinblick auf die am<br />
1. September einsetzende erneute scharfe<br />
Einschränkung der Brennstoff Zuteilung ist ein<br />
rascher Entscheid des Regierungsrates erforderlich,<br />
wenn sich die SchiMerrückgaben<br />
nicht auch in den Kategorien A und B mehren<br />
sollen.<br />
V<br />
Treibstoffrationierung.<br />
Die Konferenz der zuständigen Stellen, die<br />
wir in unserer letzten Nummer ankündigten,<br />
fand letzten Freitag, 14 Uhr, im Konferenzsaal<br />
der BIGA statt. Das Komitee beschloss<br />
einstimmig, von den Verhandlungen nichts an<br />
die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Festzustellen<br />
ist höchstens, dass keine der in<br />
Frage gezogenen Lösungen sich gegenüber<br />
anderen durchsetzen konnte, so dass die<br />
Versuche weiterhin nach allen Richtungen<br />
fortgesetzt werden.<br />
Zar Inkraftsetzung der ATO.<br />
Mit Datum vom 15. August <strong>1940</strong> ist durch 1 Beechlues<br />
des Bundesrates die Autotraneport-Ordnung<br />
(ATO-Bundesbeschluss über den Transport von<br />
Personen und Sachen mit Motorfahrzeugen auf<br />
öffentlichen Strassen) in Kraft gesetzt worden. Im<br />
Zusammenhang damit werden an die Behörden<br />
und an die Fachverbände zahlreiche Anfragen ge-<br />
Tichtet, was uns" zu folgenden Mitteilungen veranlasst:<br />
Von seiten der Bewilligungsbehörde, des Eidg.<br />
Amtes für Verkehr, werden an alle durch die im<br />
Frühjahr 1939 begonnene und seither vervollständigte<br />
Umfrage bekannt gewordenen gewerbsmässigen<br />
Autotransportunternehmer Formulare für die<br />
Einreichung der Gesuche um Bewilligung N (Sachentransporte)<br />
verschickt, mit der Aufforderung,<br />
diese Fragebogen binnen 45 Tagen auszufüllen und<br />
der vorerwähnten Behörde einzusenden. Gleichzeitig<br />
sind auch die Gesuchsformulare um Bewilligungen<br />
für die Lastwagenspedition versandt worden. Die<br />
Unternehmer des gewerbsmäßigen Personentransportes<br />
worden diese Gesuchsformulare in den nächsten<br />
Wochen in gleicher Weise zugestellt erhalten.<br />
Bis dahin haben Personentransport-Unternehmer<br />
noch nichts vorzukehren, gleich wie die Werkverkehrs-Unternehmer,<br />
die für die Registrierung ihrer<br />
Fahrzeuge im Werkverkehrsregister ebenfalls eine<br />
besondere Aufforderung abzuwarten haben. Unternehmer<br />
des Sachentransportes, die von der Bewilligungsbehörde<br />
allfällig kein Gesuchsformular erhalten<br />
haben, obgleich sie ein Gesuch einreichen wollen,<br />
haben eich an das Eidg. Amt für Verkehr in<br />
Bern zu wenden.<br />
Soweit es eich um sog. gemischte Betriebe handelt,<br />
bei denen die entgeltliche Beförderung von Sachen<br />
mit Motorfahrzeugen bereits vor Ausbruch des<br />
Krieges ein beträchtliches Ausmass eingenommen<br />
hat, wird diesen Unternehmern empfohlen, gleichfalls<br />
ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Alle übrigen<br />
Betriebe des gemischten Verkehrs können bis<br />
zum Widerruf der Verfügung des Eidg. Post- und<br />
Eisenbahndepartementes vom 30. Juli <strong>1940</strong> im bis-<br />
Am 11. Mai <strong>1940</strong> hatte die Sektion für Krait<br />
und Wärme des Eidgenössischen Kriegs-Industrieund<br />
Arbeitsamtes die Weisungen Nr. 1 über die<br />
Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften in<br />
Kraft gesetzt. Diese hatten namentlich die Aufgabe,<br />
mit den der zivilen Wirtschaft verbliebenen Nutzfahrzeuigen<br />
die<br />
kriegswirtschaftlich wichtigsten Bedürfnisse nach<br />
Strassentransporten<br />
sicherzustellen und einen rationellen Einsatz dieser<br />
Fahrzeuge zu sichern. Die getroffene Organisation<br />
erwies sich ala zweckmässig und hat der Wirtschaft,<br />
deren Fahrzeuge zum grossen Teil requiriert<br />
waren, gute Dienste geleistet.<br />
Die seither notwendig gewordenen weiteren Einschränkungen<br />
im Treibstoffverbrauch haben neue<br />
Weisungen über die Tätigkeit der regionalen Arbeitsgemeinschaften<br />
und die Pflichten ihrer Mitglieder<br />
erforderlich gemacht. Diese Weisungen der Sektion<br />
für Kraft und Wärme sind am 16. August<br />
<strong>1940</strong>, als Weisungen Nr. 2, in Kraft getreten. Auf<br />
den ileichen Zeitpunkt wurden die Weisungen Nr. 1<br />
aufgehoben.<br />
Nach wie vor sind alle Halter von im zivilen<br />
Verkehr stehenden Liefer- und Motorlastwagen,<br />
Fahrzeugen mit auswechselbarer Karosserie, Industrietraktoren<br />
und Anhängern Mitglieder der regionalen<br />
Arbeitsgemeinschaft, in deren Gebiet sich der<br />
Standort des Fahrzeuge befindet. Die Mitglieder haben<br />
insbesondere auf eine<br />
rationelle Ausnutzung und gute Auslastung<br />
der Fahrzeuge<br />
Bedacht zu nehmen. Mit Rücksicht auf den Stand<br />
der Landesversorgung mit flüssigen Kraftstoffen<br />
sind Transporte zu unterlassen, deren Ausführung<br />
mit Motorfahrzeugen im kriegs- und volkswirtschaftlichen<br />
Interesse nicht unerlässlich ist. Namentlich<br />
sind Transporte im Fernverkehr, die ohne erhebliche<br />
Nachteile von öffentlichen Transportanstalten<br />
übernommen werden können, ferner Transporte, die<br />
herigen Umfange ihre entgeltlichen Transporte<br />
ausführen.<br />
Die besonderen Umstände haben es mit sich gebracht,<br />
dass diese Ordnung später als ursprünglich<br />
vorgesehen zur praktischen Durchführung gelangt.<br />
Jthre Einführung in diesem Zeitpunkt hat vor allem<br />
den Zweck, zu verhindern, dass im Transportgewerbe,<br />
bedingt durch die aus militärischen Gründen<br />
beschleunigte Motorisierung einerseits und der<br />
Verringerung der Transportmenge anderseits, erneut<br />
chaotische Zustände entstehen, die in gleicher<br />
Weise zum Nachteil der Gesamtwirtschaft als auch<br />
des einzelnen Transportunternehmers wären.<br />
Zufolge der kriegsnotwendigen Rationierungsmassnahmen<br />
für flüssige Brennstoffe in Verbindung<br />
mit deren ausseroTdentlichen Verteuerung<br />
wird der zivile Motorfahrzeugverkehr derart gedrosselt,<br />
dass das schweizerische Autogewerbe jn<br />
seiner Existenz bedroht ist. Enorme Kapitalwerte<br />
sind in den über 2500 Betrieben des Autogewerbes<br />
investiert. Wenn dessen Lebensnerv, das Benzin,<br />
nicht mehr vorhanden ist, bedeutet das für dieses<br />
Gewerbe den<br />
wirtschaftlichen Zusammenbruch.<br />
Es gilt alles zu tun, um dieses Gewerbe am Leben<br />
zu erhalten. Die Abteilung Heeresmotorisierung im<br />
Armeekommando, in Verbindung mit dem Autogewerbeverband<br />
der Schweiz, hat sich deshalb veranlasst<br />
gesehen, im Rahmen einer Gesamtaktion<br />
Massnahmen zu treffen, zum Schütze des schweizerischen<br />
Autogewerbes, in der Absicht, letzterem<br />
nach Möglichkeit die<br />
Reparaturen und die Verbrauchsstoffaufträge<br />
für die Armee-Motorfahrzeuge zuzuweisen. Durch<br />
diese Massnahmen werden die armee-eigenen Reparaturwerkstätten<br />
aufgehoben. Im Zusammenhang<br />
damit soll das erforderliche Personal, soweit es militärpflichtig<br />
und nicht beim Motorwagendienst eingeteilt<br />
ist, dispensiert, bzw. der Abteilung Heeres-<br />
AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 27. AUGUST <strong>1940</strong> — N° 35<br />
Arbeitsgemeinschaften im Autotransportwesen<br />
Armee und Autogewerbe,<br />
Leerfahrten bedingen, zu vermeiden. Mitglieder, die<br />
im Zusammenhang mit unerlässlichen Transporten<br />
Leerfahrten oder Fahrten mit ungenügender Auslastung,<br />
namentlich auf intensiv benützten Verkehrswegen<br />
ausführen müssen, sind verpflichtet,<br />
diese zu melden. Die Meldung ist rechtzeitig und<br />
im voraus an die Arbeitsgemeinschaft zu richten,<br />
in deren Region der Ort liegt, in welchem die<br />
Leerfahrt oder Fahrt mit ungenügender Auslastung<br />
beginnt.<br />
Die Arbeitsgemeinschaften haben die besondere<br />
Aufgabe, Einsatz und Ausnützung der Motorfahrzeuge<br />
und Anhänger ihrer Mitglieder, gleichgültig<br />
ob es sieb um werkeigenen oder gewerbsmässigen<br />
Verkehr handelt, zu überwachen. Sie sind unter<br />
anderem auch beauftragt und zuständig, ihren Mitgliedern<br />
gegenüber alle notwendigen Massnahmen<br />
zu ergreifen, mit welchen ein sparsamer Verbrauch<br />
der rationierten flüssigen Kraftstoffe sichergestellt<br />
werden kann.<br />
Neben weiteren Vorschriften über die Organisation<br />
der Arbeitsgemeinschaften und "die<br />
Rationalisierung des Sachentransports<br />
mit Motorfahrzeugen wird durch die neuen Weisungen<br />
auch das Verfahren für die Einreichung<br />
von Gesuchen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften<br />
um Bewilligung zusätzlicher Mengen von<br />
Kraftstoffen neu geregelt. Künftig haben die Halter<br />
von Motorlastwagen (mit einer Tonne und mehr<br />
Nutzlast), Fahrzeugen mit auswechselbarer Karosserie<br />
(mit einer Tonne und mehr Nutzlast) und Industrietraktoren<br />
hei der Arbeitsgemeinschaft, deren<br />
Mitglied sie sind, besondere Formulare zu beziehen,<br />
auf diesen das Gesuch zu stellen und es unter<br />
gleichzeitiger Entrichtung gewisser. Gebühren der<br />
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft einzureichen.<br />
Sie begutachtet diese Gesuche zuhanden der<br />
Gruppe flüssige Brennstoffe der Sektion für Kraft<br />
und Wärme, die nach wie vor zuständig ist, für die<br />
genannten Motorfahrzeugkategorien zusätzliche<br />
Kraftstoffe zu bewilligen.<br />
motorisierung zur Verfügung gestellt werden. Es<br />
besteht auch die Absicht, ganz speziell dafür zu<br />
sorgen, die Arbeiten und Lieferungsaufträge möglichst<br />
gerecht unter die einzelnen Betriebe zu verteilen.<br />
Die Grundlagen hiezu liefert eine kürzlich<br />
erfolgte Enquete seitens der Abteilung für Heeresmotorisierung.<br />
Eine weitere Massnahme besteht<br />
darin, dass abgeschätzte Motorfahrzeuge im Rahmen<br />
der bei der Entlassung festgestellten Mängel<br />
normalerweise durch das private Autogewerbe repariert<br />
werden müssen. Die Abschätzungssumme<br />
wird erst ausbezahlt, wenn die Reparatur effektiv<br />
ausgeführt ist. Das letztere erscheint nämlich<br />
auch im Hinblick auf die<br />
Kriegstüchtigkeit der betr. Motorfahrzeuge<br />
als verständlich. Angesichts der drohenden Gefahren,<br />
die ein Zusammenbruch des schweizerischen<br />
Autogewerbes unweigerlich nach sich ziehen müsste,<br />
wird sich auch für diejenigen Betriebe, die nicht<br />
dem Autogewerbe angehören, jedoch eigene Reparaturwerkstätten<br />
besitzen, die Frage stellen, die<br />
Reparaturen und namentlich dieselben an den au6<br />
dem Militärdienst zurückkehrenden Motorfahrzeugen<br />
beim Garagengewerbe ausführen zu lassen.<br />
Die Haltung der Abteilung Heeresmotorisiening im<br />
Armeestabe ist anerkennenswert und legt Zeugnis<br />
ab von einer selten klaren Beurteilung wirtschaftlicher<br />
Probleme, denen auch in starkem Masse<br />
kriegswirtschaftliche Bedeutung zukommt.<br />
Die Versorgung der Holzgaswagen.<br />
Wie bekannt, hat die Sektion für Kraft und<br />
Wärme des eidg. Kriegs-Industrie- und -Arbeitsamtes<br />
den Umbau von rund 1000 Lastwagen auf<br />
Holzgasantrieb angeordnet. Das hat zur Folge, dass<br />
auch die Tankstellen für Gasholz entsprechend vermehrt<br />
werden müssen. Zu Beginn des Krieges im<br />
Herbst 1939 standen den rund 120 Holzgaswagenbesitzern<br />
50 Tankstellen und Lieferanten-zum Bezüge<br />
von Gasholz zur Verfügung. Die getroffene<br />
Regelung befriedigte im allgemeinen und genügte<br />
auch zur Deckung der damals noch recht bescheidenen<br />
Nachfrage nach Gasholz.<br />
Gegenüber den bisher freien Bezugsmöglichkeiten<br />
wird nun bei der Neuregelung laut dem «Holzmarkt><br />
eine feste Zuteilung der Holzgaswagenbesitzer<br />
auf die einzelnen Gasholzproduzenten in<br />
Aussicht genommen. Dadurch soll jedem Wagenbesitzer<br />
die Gewähr geboten werden, seinen Gasholzbedarf<br />
laufend einzudecken. Anderseits kann<br />
sich der Gasholzproduzent auf einen zum voraus<br />
bekannten, nur noch wenig schwankenden Absatz<br />
einstellen und rechtzeitig die nötigen Massnahmen<br />
zur Sicherstellung eines ausreichenden Vorrates ergreifen.<br />
Aus<br />
den Kantonen<br />
Ungünstige Auswirkungen<br />
der Treibstoffrationierung<br />
auf die bündnerische Wirtschaft<br />
Die in den letzten Monaten in geradezu katastrophaler<br />
Auswirkung erfolgte Benzinrationierung<br />
und dazu die gewaltige Steigerung des Benzinpreises<br />
hat den ganzen Automobilverkehr, und zwar<br />
den geschäftlichen Fahrverkehr wie auch den<br />
Autotourismus in eine wenig beneidenswerte Situation<br />
versetzt In besonderem Masse ist der Motorfahrzeugverkehr<br />
in Graubünden betroffen, denn<br />
einmal hat sich der Autoverkehr in unsern vielen<br />
bahnlosen Talsohaften als äuseerst<br />
notwendige Transportinstitution<br />
erwiesen und im weitem ist es deutlich geworden,<br />
wie sehr der Fremden- und Touristenverkehr mit<br />
dem Automobil zusammenhängt. Die Benzinrationierung<br />
muss als Kriegsmassnahme verstanden<br />
werden und auch am Benzinpreis' ist im Moment<br />
nicht zu rütteln, bis und solange sich der Bund<br />
nicht entechliessen kann, den Zoll herabzusetzen.<br />
Im Kanton Graubünden ist es seit Wochen in<br />
beängstigendem Masse eine gewisse Strassenleere<br />
zu konstatieren. Die Benzinrationierung und -preis<br />
verursachen von Monat zu Monat eine weitere Einstellung<br />
des Automobilverkehrs, weil die heutigen<br />
hohen Ansätze der kantonalen Verkehrssteuer noch<br />
zu den genannten Faktoren die Benützung der<br />
Fahrzeuge erschweren. Diese Situation, d. h. der<br />
andauernde Rückgang der Fahrzeuge schädigt<br />
einmal die gesamte Wirtschaft und überdies gehen<br />
auch die Einnahmen bei der Aufomobilkontrolle<br />
für Fahrzeuge zurück. Der Vorstand der Sektion<br />
Graubünden des A.C.S. hat daher Gelegenheit genommen,<br />
die Kantonsregierung auf die drohende<br />
Situation der weitern Einstellung von Fahrzeugen<br />
aufmerksam zu machen. In einer Eingab« wurde<br />
dargelegt, wie einmal der Kanton dadurch geschädigt<br />
werde und anderseits auch der Standpunkt<br />
vertreten, dass es gegenüber dem Autoeigentümer<br />
ungerecht sei, angesichts der heutigen beschränkten<br />
Benützung der Fahrzeuge die gleichhohe Verkehrsgebühr<br />
zu verlangen. Die Sektion emofiehlt<br />
in einem formulierten Vorschlag für Abänderung<br />
der Verordnung, die heutige Verkehrssteuer durch<br />
die Benzinsteuer zu ersetzen. Demgemäss wäre<br />
pro Liter Benzin eine kantonale Abgabe von 15 Rp.<br />
und pro Liter Dieselöl eine solche von 25 Rp. zu<br />
leisten. Die Automobilisten und unter ihnen in<br />
besonderem Masse auch die Lastwagenhalter, erwarten<br />
ein Eineehen der Regierung, ansonst Gefahr<br />
besteht, dass überhaupt ein Grossteil der<br />
Fahrzeuge ausser Betrieb gesetzt wird, wodurch<br />
dem Kanton dann weit grösserer Schaden erwächst.<br />
Die Neuregelung in Form der Benzinsteuer ist 60-<br />
mit notgedrungen auf 1. September in Kraft zu<br />
setzen.<br />
Die Sektion Graubünden des A.C.S. hat im weitern<br />
der Kantonsregierung eine Eingabe unterbreitet<br />
als Grundlage zu einer kantonalen Fürsprache<br />
beim eidgenössischen Amt für Kraft und Wärme.<br />
Es wird das Postulat gestellt, die Benzinrationieruns;<br />
den wirtschaftlichen und den geogranhischen<br />
Verhältnissen anzupassen. Der Kanton Graubünden<br />
befinde sich in einer Sonderstellung und muss<br />
daher auch in der Zuteilung der Brennstoffe eine<br />
spezielle Berücksichtigung erfahren. Es wird das<br />
Beehren gestellt, die Nnrmalbenzinrationierung um<br />
300% zu prhnhpn für Last- und Lfeferunpswagen<br />
und um 200% für Personenwa?en. Dieses Verlangen<br />
wird begründet mit der Tatsache, dass der<br />
Kanton Graubiinrlen noch sehr viele bahnlose Talschaftpn<br />
hat, welche heute voll und ganz auf das<br />
Motorfahrzeug angewiesen sind. Es wird weiter<br />
dargelegt, dass der überwiegende Teil der Kantonsstrassen<br />
sich als Bergsfrassen klassifizieren lassen.<br />
Es ist nun ganz klar, dass dpr Bpnzinverbraueh auf<br />
rliespn Strassen ein bedeutend höherer ist als dies<br />
im Unterland zutrifft. Auch rüe=es Argument rechtfertigt<br />
daher eine sondere Behandlung. Es wird<br />
im weitern darauf hingewiesen, dass die Befahrbarkeit<br />
der Bündnerstrassen mit dem Auto sich im<br />
grossen und ean7Pn nur auf einp gewisse Jahreszeit<br />
beschränkt. Der allgemeine Winterfahrverkehr<br />
muss als unmöslich bezeichnet werden. Während<br />
dieser Zeit leiden die hahnlosen Teilschaften besonders<br />
und die Motorfahrzeueinhaber mit ihnen,<br />
weil ihre Fahrzpuse nur beschränkt — ehen nur<br />
pinen Teil des Jahres — zur Benützung kommen<br />
können. Dies sind ohnehin schon erosse Naehfpile<br />
und wenn man noch die kur7p Gebrauchszpit der<br />
Motorfahrzeuge einschränkt, so Ho?» darin eine Benachteiligung<br />
vor. Dieser Nachteil kann — weniorstens<br />
zum Teil — ?i]t?emacht werden durch eine<br />
erhöhte BensMnrationierunjr.<br />
Nach zehn Minuten klopft Gerda an die<br />
Verbindungstür : «Ich bin fertig ! »<br />
< Na, da schieben Sie doch auf.»<br />
Nun schieben sie beide gleichzeitig an derselben<br />
Tür, stehen einander gegenüber.<br />
Hans Römer fährt beinahe zurück : Donnerwetter<br />
sah die Person süss aus !<br />
Sk> lacht :<br />
«Ich habe eine grosse Schachtel Pralinen<br />
von Ihrer Schwester ! Woll'n wir ?...»<br />
« Ja », sagt Hans Römer, « wollen wir !...<br />
Schmeckt prachtvoll zu Bier!... Bringen<br />
Sie mal ihre Schachtel 'rüber 1 »<br />
Sie sitzen beide nebeneinander auf seinem<br />
Bett. Sie erfährt, dass er ihr bei seinem Besuch<br />
damals eine grosse Konfektschachtel<br />
mitgebracht, aber zu geben vergessen hatte.<br />
Er hatte sie dann gelegentlich jemand anderem<br />
geschenkt.<br />
So wohl fühlt sich Qerda, dass Sie nicht<br />
einmal wissen will, wer «jemand anderer»<br />
ist<br />
Ḋer Zug stampft durch die Nacht. Hans<br />
Römer fühlt den weichen jungen Körper an<br />
seiner Seite, spürt den leisen Duft, der aus<br />
ihrem Haar aufweht.<br />
« Mäulchen auf! » kommandiert er und legt<br />
sich die riesengrosse Pralinenschachtel auf<br />
die Knie.<br />
Und Gerda Manz öffnet das .Mäulchen*.<br />
Und Hans Römer schiebt ihr Praline auf Praline<br />
in den Mund. Sie fühlt die Spitzen seiner<br />
Finger an ihren Lippen — einmal, zweimal...<br />
unzähligemal... wie leise zärtliche<br />
Küsse, die sie durchdringen. Bis sie in süsser<br />
Willenlosigkeit die Augen schliesst, mit dem<br />
Kopf gegen Hans Römers Schulter fällt und<br />
einschläft.<br />
Sehr anregend scheine ich nun gerade nicht<br />
zu wirken, denkt er belustigt. Er steht auf,<br />
greift unter Gerdas zarten Körper und trägt<br />
sie hinüber in ihr Bett. Zieht ihr die Decke bis<br />
unters Kinn. Er knipst das grelle Deckenlicht<br />
aus. Im blauen Schein der Deckennachtlampe<br />
schimmert Gerdas Antlitz wie opalisierend.<br />
Lächelnd sieht er auf den blonden Mädchenschopf<br />
hinunter, geht dann rückwärtsschreitend<br />
in sein Abteil herüber. Die Tür lässt er<br />
halb offen. Man kann nicht wissen, was die<br />
Kleine in der Nacht angibt, wenn sie plötzlich<br />
in der unbekannten Umgebung aufwacht!<br />
Bald schläft auch er, eingehüllt von dem<br />
ratternden Brausen. Hört dann im Halbschlaf,<br />
dass der Zug auf einer Station hält, hört<br />
Stimmen von Trägem, Reisenden, fühlt dann<br />
das Wiederanfahren des Zuges, der in die<br />
Nacht hineinsaust.<br />
Plötzlich schreckt Hans Römer auf '•<br />
Qualvolles Stöhnen und Aechzen dringt an<br />
sein Ohr.<br />
Um Gottes willen, was ist geschehen ?...<br />
Ach Gott ja — die Kleine ! Di© Kleine, die<br />
mit ihm reist!...<br />
Er springt aus dem Bett:<br />
« Fräulein Manz ! ?... Gerda ?... Gerda,<br />
ist Ihnen was ? »<br />
Sie hockt auf ihrem Bett, den Kopf in den<br />
Händen.<br />
< Schlecht!... Mir ist so übel!... Ich<br />
glaube, ich sterbe...»<br />
Es wird eine schreckliche Nacht. Das kleine<br />
Reisemonstrum wird richtig seekrank. Und<br />
Hans Römer panscht mit Kompressen an ihr<br />
herum. In den Tod konnte er es nicht leiden,<br />
wenn einer seiner Kommilitonen mall Bacchus<br />
opferte! Aber was soll er mit dem hilflosen,<br />
ihm anheimgegebenen kleinen Bündel machen<br />
— das immer wiederholt: « Mir ist so<br />
schlecht... so schlecht...» und dazwischen<br />
bettelt: « Nich böse sein... Nicht böse sein! »<br />
Dann muss Hans Römer dem Kondukteur<br />
klingeln, dass er die Ravage mit den Töpfen<br />
und nassen Lappen in Ordnung bringt.<br />
« Die Frau Gemahlin verträgt wohl das<br />
Reisen nicht ? » fragt der Kondukteur. < Soll<br />
ich einen Kognak bringen ? »<br />
« Danke », sagt Hans Römer. « Die Frau<br />
Gemahlin hat schon genug Kognak genossen<br />
...! »<br />
Er setzt sich auf Gerdas Bettrand and<br />
wartet, bis sie eingeschlafen ist. Und dann<br />
— Gerda muss wohl schon im tiefsten<br />
Schlummer liegen — zieht sie Hans Römers<br />
Hand ein klein bisschen zu sich heran und<br />
legt sie unter die Wange.<br />
Dann geht er wieder zu sich hinüber. Er<br />
schliesst die Tür zwischen beiden Abteilen.<br />
Die Kleine ist zu niedlich — gefährlich<br />
niedlich sogar!<br />
« Er ist da! Er ist gekommen ! » raunt<br />
Madame Juliette Molignon kurz vor Henri<br />
Ren6s Auftritt ihrem Manne zu, als sie, die<br />
Geldkasse unter dem Arm,, das Zirkuszelt<br />
betritt.<br />
« Direktor Römer ?!...»<br />
Molignon atmet auf.<br />
Nun ist der Direktor doch nicht im Zorn<br />
abgereist, war wirklich plötzlich aus dem<br />
Hotel de la Gare abberufen worden ! Ist jetzt<br />
selbst zu ihm gekommen, ihn persönlich kennenzulernen<br />
— endlich !... Als die Manon<br />
Luchon noch lebte, vor ihrem unglücklichen<br />
Sturz vom Seil, mochte Direktor Römer inkognito<br />
mancher Vorstellung des Cirque d'6te<br />
beigewohnt haben — zu Gesicht bekommen<br />
hatte ihn Molignon nie.<br />
(Fortsetzung folgt.)