28.02.2018 Aufrufe

E_1940_Zeitung_Nr.046

E_1940_Zeitung_Nr.046

E_1940_Zeitung_Nr.046

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

N°46 — DIENSTAG, 12. NOVEMBER <strong>1940</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Strassenverkehr<br />

und Älkoholbeimischung<br />

Via Vita teilt mit:<br />

In den Diskussionen über das Ersatztreibstoffproblem<br />

wird oft die Frage der Beimischung<br />

von Alkohol zu Benzin aufgeworfen.<br />

Dabei wird mitunter erklärt, der Strassenverkehr<br />

müsse auf Alkohol als Streckungsmittel<br />

für Benzin verzichten, weil heute keine<br />

ausreichenden Alkoholvorräte beschafft werden<br />

können, nachdem die Automobilisten mit<br />

ihrem im Jahre 1936 geführten Kampf die<br />

damals von den Behörden beabsichtigte Alkoholbeimischung<br />

verunmöglicht hatten.<br />

Seit dem Sonntag der Verkehrsstillegung,<br />

dem 5. Juli 1936, sind über vier Jahre verflossen,<br />

und es ist verständlich, dass die<br />

Tatsachen, die den Auseinandersetzungen<br />

zwischen Behörden und automobilistischen<br />

Organisationen, insbesondere Via Vita, zugrunde<br />

lagen, nicht mehr in allgemeiner Erinnerung<br />

sind. Es sei deshalb folgendes festgestellt:<br />

1. Die im Frühjahr 1936 in Aussicht genommene<br />

Beimischung von Alkohol zu Benzin<br />

sollte dazu dienen, die überfüllten Lager<br />

der eidgenössischen Alkoholverwaltung zu<br />

entlasten. Die Beimischung hatte in erster<br />

Linie den Sirin eines Räumungsverkaufs, und<br />

zwar zu Preisen, die der Alkoholverwaltung<br />

ganz erhebliche Zwischengewinne gegenüber<br />

den Preisen für Importware und damit eine<br />

bedeutende Besserung ihrer finanziellen Situation<br />

sichern sollten. Die Alkoholverwaltung<br />

sollte m. a. W.<br />

auf dem Rücken der Automobilisten saniert<br />

werden.<br />

Nach Ansicht von Via Vita stellte diese<br />

notwendige Sanierung der Alkoholverwaltung<br />

aber ein allgemeines volkswirtschaftliches<br />

Problem dar, dessen Lösung nicht ausschliesslich<br />

dem Strassenverkehr, der bereits<br />

mit dem übermässigen Benzinzoll belastet ist,<br />

zugemutet werden durfte.<br />

2. Die Ueberfüllung der Lager der eidgenössischen<br />

Alkoholverwaltung, das krasse<br />

Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage<br />

auf dem schweizerischen Alkoholmarkt<br />

in der Mitte der 30er Jahre, war durch eine<br />

unverhältnismässig grosse Spiritus-Einfuhr<br />

verursacht, eine<br />

« Zuviel-Einfuhr »,<br />

die allein in den Fiskaljahren 1933/34 und<br />

1934/35 6 642 900 Liter ausmachte. Die Alkoholverwaltung<br />

führte als Begründung der<br />

Kann die Strassendisziplin durch Verkehrswochen<br />

gehoben werden ?<br />

Im lobenswerten Bestreben, eine Besserung der<br />

Strassendisziplin zu erreichen, ersuchte kürzlich<br />

der Schweiz. Radfahrerbund in einer Kundgebung<br />

um Durchführung von Verkehrswochen. So anerkennenswert<br />

die Absicht des SRB ist — es sind ja<br />

besonders die Radfahrer, deren Strassendisziplin<br />

heute zu Klagen Anlass gibt — muss man sich doch<br />

fragen, ob Verkehrswoohen ein taugliches Mittel<br />

sind, um eine Besserung der Verkehrsdisziplin zu*<br />

erreichen. Die letzte derartige Aktion wurde u. W.<br />

im Jahre 1938 in Zürich veranstaltet. Hübsche<br />

Verse, die auf grossen Transparenten über die<br />

Strassen gespannt "wurden, appellierten an die Einsicht<br />

der Strassenbenützer: oder «Rase, Velofahrer, ob die Strasse<br />

breit, ob schmal, zur Preisverteilung im Kantonsspital!»<br />

Und welche Wirkungen zeitigte diese Propaganda?<br />

Solange die Polizeiorgane "während solcher<br />

Aktionen schärfer in den Verkehr eingriffen<br />

•und die Sünder am Wickel fassten, war wirklich<br />

eine Besserung festzustellen; aber nachher riss wieder<br />

der alte Schlendrian ein. Damit soll nicht gesagt<br />

sein, dass derartigen psychologischen Unfallverhütungsaktionen<br />

jeglicher Wert abgehe, aber gerade<br />

jene Kreise, die Erziehung nötig hätten, die<br />

Jungen und Sorglosen, -werden durch Sprüche nicht<br />

erfasst.<br />

Wir sind also der Meinung:<br />

Nicht Verkehrswochen, dafür das ganze Jahr<br />

strenge Verkehrsüberwachung durch die<br />

Polizeiorgane.<br />

Nur auf diese Weise stehen anhaltende Wirkungen<br />

zu erwarten. Was nützt es sehliesslich, wenn während<br />

einer kurzen Woche verhäJtnismässig sorgfältig<br />

und vorsichtig gefahren (natürlich auch nur<br />

unter polizeilicher Einwirkung, beileibe nicht wegen<br />

den schönen Versen) und nachher wieder 51 Wochen<br />

gehaudert wird?<br />

Gewiss, wir lassen die Bedeutung von Verkehrswochen<br />

gelten, aber nur wenn sie den Auftakt bilden<br />

zu einer dauernden scharfen Ueberwachung<br />

des Strassenverkehrs. Während der Verkehrswoche<br />

tut man gut daran, die Sünder durch die Polizei<br />

echriftlich zu verwarnen, nicht aber zu büssen.<br />

Nachher jedoch soll der Alltag anfangen, wobei<br />

alle Vergehen der Motorfahrzeugf*hrer, Radfahrer,<br />

Fuhrleute und Fussgänger mit gleicher Elle gemessen<br />

und bestraft werden.. Nur auf diese Weise kann<br />

man den Rennstrolchen, den zu Dritt- oder Viertfahrenden,<br />

Vortrittsrechtverächtern und den Ohnelichtfinsterlingen<br />

beikommen.<br />

Also, bitte keine halben und scheinbaren Massnahtnen<br />

sondern.<br />

das ganze Jahr Verkehrsüberwachung.<br />

E.J. '<br />

Einfuhr des ausländischen Spiritus an, dass<br />

es sich dabei um für die Schweizer Industrie<br />

notwendige Produkte handle, die im Inland<br />

nicht gewonnen werden könnten. Via Vita<br />

musste aber demgegenüber auf Grund von<br />

Gutachten feststellen, dass diese Möglichkeit<br />

bestand. Es folgte daraus, dass<br />

die Importe in erster Linie durchgeführt<br />

wurden, um von den bedeutend tieferen<br />

Weltmarktpreisen zu profitieren und um<br />

mit den auf diese Weise erzielten ausserordentlichen<br />

Gewinnen die ungünstige Finanzlage<br />

der Alkoholverwaltung zu verbessern.<br />

3. Es hat'Sich in den letzten Jahren erwiesen,<br />

dass die seinerzeitigen Ueberlegungen<br />

von Via Vita richtig waren. In weitgehender<br />

Uebereinstimmung mit diesen Ueberlegungen<br />

wurde die Sanierung der eidgenössischen<br />

Alkoholverwaltung in die Wege geleitet.<br />

Heute wird der grosse Teil der inländischen<br />

Alkoholproduktion von unserer Industrie abgenommen.<br />

Die im Jahre 1936 strittige Frage<br />

der Alkoholherstellung aus Kernobst ist dahin<br />

entschieden, dass die Obsternte weitgehend<br />

der Volksernährung zugeführt wird. Das<br />

bedeutet allerdings, dass im Rahmen der<br />

inländischen Kernobstalkoholproduktion für<br />

eine Beimischung von Alkohol zu Benzin kein<br />

grosser Spielraum bleibt.<br />

Selbst wenn seinerzeit die Alkoholbeimischung<br />

eingeführt worden wäre,<br />

müsste heute eine erneute Umstellung<br />

erfolgen, es sei denn, es bestände im<br />

Gegensatz zu den Erklärungen der Behörden<br />

die Möglichkeit, ganz bedeutende<br />

Mengen Alkohol einzuführen.<br />

4. Die technische Möglichkeit der motorischen<br />

Verwendung von Alkohol wurde von<br />

automobilistischer Seite auch im Jahre 1936<br />

nicht bestritten. Aber es wurde mit allem<br />

Nachdruck die Frage gestellt, ob es wirtschaftlich<br />

zweckmässig sei, den eingeführten<br />

Alkohol mit grossen Kosten zu entwässern<br />

oder durch Zusatz von Stabilisatoren verwendbar<br />

zu machen. Dass als kriegsvorsorgliche<br />

Massnahme Entwässerungswerke bereitgestellt<br />

werden sollten, wurde von Via<br />

Vita anerkannt, -wobei allerdings der Vorbehalt<br />

gemacht wurde, dass der produzierte<br />

entwässerte Alkohol für den Betrieb der Fahrzeuge<br />

des Bundes, von Militär, Post usw.<br />

verwendet werden müsse.<br />

Omen Mbn sind<br />

stanniert<br />

Spät kommt er, doch er kommt<br />

der Kanton Bern nämlich mit einer Steuerreduktion<br />

Was A. C. S. und T. C. S. dazu sagen<br />

Nach der Volksabstimmung vom 6. Oktober,<br />

welche das neue Motorfahrzeugsteuergesetz<br />

und damit auch das neue Steuerdekret<br />

(mit seiner Erhöhung der Ansätze für<br />

alle Personenwagen bis 17 PS) gutgeheissen<br />

hat, ist, wie bereits gemeldet, auch im Kanton<br />

Bern der Stein ins Rollen und die Frage<br />

einer Anpassung der Steuern aufs Tapet<br />

gekommen. Zu den Anträgen, welche die<br />

kant. Polizeidiretion in dieser Angelegenheit<br />

dem Grossen Rat unterbreitet, haben der<br />

bernische Kantonalverband der ACS-Sektionen<br />

und die Sektion Bern des TCS in<br />

einer Eingabe an Regieruns und Parlament<br />

Stellung bezogen und dabei ihre Abänderungswünsche<br />

wie folgt formuliert:<br />

«Händlerschilder und Fahrzeuge, deren<br />

Halter von der Berechtigung zum Bezug von<br />

Rationierungsscheinen ausgeschlossen sind.<br />

Es besteht kein Grund, diese Fahrzeugkategorien<br />

gegenüber den in Ziffer 1 a genannten Typen<br />

zu benacheiligen. Händlerschilder sind im Rationierungsplan<br />

der Kategorie B 1 gleichgestellt und<br />

deshalb auch in steuerlicher Beziehung gleich zu<br />

behandeln.<br />

Bei Fahrzeugen der vom Benzinbezug auegeschlossenen<br />

Kategorien C und D handelt es sich<br />

fast ausschliesslich um solche, die von einem bescheidenen<br />

Vorrat zehren, der während den besser<br />

dotierten Rationierungsmonaten unter starker Einschränkung<br />

der damaligen Fahrmöglichkeiten angelegt<br />

worden ist. Wir empfehlen Streichung dieses<br />

Artikels; beiden ist, wie unter 1 a, der Rabatt von<br />

50% zu gewähren.<br />

Mit einheimischen Treibstoffen betriebene<br />

Motorfahrzeuge.<br />

Mit der Bewilligung eines Kredites von 8 000 000<br />

Franken hat der Bund sein Interesse für mit nationalem<br />

Treibstoff betriebene Fahrzeuge nachdrücklich<br />

unter Beweis gestellt. Zahlreiche Kantone,<br />

heute deren 12, sind ihm mit steuerlichen Vergünstigungen<br />

auf diesem Weg gefolgt. Wir halten<br />

eine besondere steuerliche Behandlung der mit<br />

ainem erheblichen Kostenaufwand auf einheimische<br />

Treibstoffe umgestellten Fahrzeuge nicht nur<br />

heute, sondern gerade in normalen Zeiten, für<br />

unerlässlich. Wer heute seinen Wagen auf nationale<br />

Treibstoffe umstellt, geht kein geringes Risiko<br />

ein, da die Rentabilität des Ersatzstoffbetriebes<br />

weitgehend vom Stand der Benzinsufuhren und<br />

ihren Gestehungspreisen abhängig ist. Aufgabe des<br />

Staates ist es heute und morgen, die Inverkehrsetzung<br />

von mit nationalem Treibstoff alimentierten<br />

Fahrzeugen zu fördern und durch Gewährung von<br />

Steuervorteilen das Risiko der Amortisation und<br />

die Unannehmlichkeiten des Ersatzbetriebes etwas<br />

abzuschwächen.<br />

Unser Vorschlag, der dieser Fahrzeugkategorie<br />

eine dauernde Regelung bringen will, lautet:<br />

Mit einheimischen Treibstoffen betriebene<br />

Motorfahrzeuge bezahlen während einer Dauer<br />

von 5 Jahren höchstens 50% der normalen<br />

Verkehrssteuer.<br />

Aenderung der reduzierten Steueransätze.<br />

Notwendig erscheinende Anpassungen sind<br />

durch den Grossen Rat zu beschliessen, wie er auch<br />

in bezug auf die jetzige Herabsetzung der Steuersätze<br />

begrüsst worden ist.<br />

Inkraftsetzung.<br />

Mit Rücksicht auf die seit 1. August <strong>1940</strong> stark<br />

eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit des Motorfahrzeuges<br />

als Folge der immer knapper gewordenen<br />

Benzinzuteilung, ist es angebracht, dem Beschluss<br />

rückwirkende Kraft bis 1. August <strong>1940</strong> zu<br />

geben.<br />

Zum Schluss möchten ^ wir nicht unterlassen,<br />

dem Regierungsrat für seine zugunsten des notleidenden<br />

Automobilismus vorgeschlagenen Vorkehrungen<br />

bestens zu danken. Wir hoffen, dass diese<br />

im Sinne unserer Voten die Genehmigung des Rates<br />

finden mögen.»<br />

Rückgang des Strassenverkehrs<br />

verschlechtert den Finanzhaushalt der Kantone<br />

Es braucht keine höhere Mathematik, vielmehr<br />

lässt es sich an den Fingern einer Hand<br />

abzählen, dass das Schwinden des Autoverkehrs,<br />

erzwungen durch die Treibstoffrationierung,<br />

sich nicht nur in den Finanzen des<br />

Bundes, sondern auch der Kantone bemerkbar<br />

machen muss. Was denn auch ein Blick<br />

in die Budgets vollauf bestätigt. Währenddem<br />

der Bund in seinem Voranschlag 1941 den<br />

Benzinzollertrag noch immer mit 45 Millionen<br />

bewertet, gegen 53 Mill. im Budget <strong>1940</strong><br />

und 52,6 Mill. in der Rechnung 1939, setzt<br />

der zürcherische Regierungsrat die Einnahmen<br />

aus den Verkehrssteuern in seinem<br />

Budget 1941 noch mit 3 Millionen ein, ziemlich<br />

genau der Hälfte dessen, was der Kanton<br />

im Jahre 1938 aus dieser ergiebigen<br />

Quelle löste. Begründet wird die Senkung<br />

dieses Budgetpostens mit dem Hinweis auf<br />

die einschneidenden Rationierungsmassnahmen<br />

hier, die einen fortwährenden Rückgang<br />

der Zahl der Verkehrsbewilligungen zur<br />

Folge hatten und auf die Reduktion der Verkehrsgebühren<br />

dort. In der ordentlichen Betriebsrechnung<br />

erscheint der Einnahmenausfall<br />

von 3 Millionen zwar nicht, dafür aber<br />

wirkt er sich auf den Fonds für Verbesserung<br />

und Unterhalt der Hauptverkehrsstrassen<br />

aus, dem die Nettoerträge der Verkehrssteuern<br />

zugeführt werden. Und so geschieht<br />

es, dass der Voranschlag 1941 nur noch eine<br />

Zuwendung von 2,61 Mill. an diesen Fonds<br />

vorsieht, verglichen mit 4,75 Mill. im Jahr<br />

1939. Wohin aber der Kanton mit einer solchen<br />

Entwicklung notgedrungen steuert, darüber<br />

lässt der Regierungsrat keinen Zweifel,<br />

wenn er ausführt — und seine Feststellungen<br />

auch zahlenmässig belegt — dass in den letzten<br />

Jahren die Fondseinnahmen in der Regel<br />

zur Deckung der Ausgaben gereicht hätten.<br />

« Es konnten » •— liest man in seinem<br />

Bericht — «in den Jahren 1932/35 sogar beträchtliche<br />

Einnahmenüberschüsse erzielt<br />

werden. Die steigenden Ausgaben für den<br />

Strassenbau und -Unterhalt einerseits und<br />

die sinkenden Einnahmen aus dem Ertrag der<br />

Motorfahrzeug- und Fahrradgebühren anderseits<br />

werden zur Folge haben, dass ein Teil<br />

des Fondsvermögens der Aufzehrung anheimfallen<br />

muss. Während der Fonds auf<br />

Ende 1938 noch ein Vermögen von 7,64 Mill.<br />

Franken aufwies, wird dieses infolge der<br />

spärlicher fliessenden Zuweisungen bei annähernd<br />

gleichem Bauprogramm wie im Vorjahr<br />

voraussichtlich auf 3,86 Mill. Fr. herabsinken<br />

».<br />

Der Regierungsrat gelangt deshalb zum<br />

Schluss, man dürfe, selbst wenn die<br />

Mindereinnahmen aus den Verkehrssteuern in<br />

der ordentlichen Betriebsrechnung nicht zur<br />

Geltung kommen, dennoch nicht übersehen,<br />

dass der Ausfall am Ertrag der Verkehrsbewilligungen<br />

eine weitere Verschlechterung<br />

der finanziellen Lage des Kantons bedeute.<br />

« Qui trop embrasse, mal etreint», könnte<br />

man angesichts solcher Eröffnungen zu zitieren<br />

versucht sein. Hätten es die Zürcher Behörden<br />

übers Herz gebracht, die Steuerschraube<br />

rechtzeitig zu lockern, wie es die<br />

Strassenverkehrsliga ja beharrlich, aber erfolglos<br />

verlangte, dann wären mit steigender<br />

Verkehrsintensität auch die Ueberschüsse<br />

für den Fonds noch höher ausgefallen und<br />

der Vermögensschwund würde heute nicht<br />

ein derart beängstigendes Tempo einschlagen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!