E_1940_Zeitung_Nr.046
E_1940_Zeitung_Nr.046
E_1940_Zeitung_Nr.046
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
N°46 — DIENSTAG, 12. NOVEMBER <strong>1940</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Strassenverkehr<br />
und Älkoholbeimischung<br />
Via Vita teilt mit:<br />
In den Diskussionen über das Ersatztreibstoffproblem<br />
wird oft die Frage der Beimischung<br />
von Alkohol zu Benzin aufgeworfen.<br />
Dabei wird mitunter erklärt, der Strassenverkehr<br />
müsse auf Alkohol als Streckungsmittel<br />
für Benzin verzichten, weil heute keine<br />
ausreichenden Alkoholvorräte beschafft werden<br />
können, nachdem die Automobilisten mit<br />
ihrem im Jahre 1936 geführten Kampf die<br />
damals von den Behörden beabsichtigte Alkoholbeimischung<br />
verunmöglicht hatten.<br />
Seit dem Sonntag der Verkehrsstillegung,<br />
dem 5. Juli 1936, sind über vier Jahre verflossen,<br />
und es ist verständlich, dass die<br />
Tatsachen, die den Auseinandersetzungen<br />
zwischen Behörden und automobilistischen<br />
Organisationen, insbesondere Via Vita, zugrunde<br />
lagen, nicht mehr in allgemeiner Erinnerung<br />
sind. Es sei deshalb folgendes festgestellt:<br />
1. Die im Frühjahr 1936 in Aussicht genommene<br />
Beimischung von Alkohol zu Benzin<br />
sollte dazu dienen, die überfüllten Lager<br />
der eidgenössischen Alkoholverwaltung zu<br />
entlasten. Die Beimischung hatte in erster<br />
Linie den Sirin eines Räumungsverkaufs, und<br />
zwar zu Preisen, die der Alkoholverwaltung<br />
ganz erhebliche Zwischengewinne gegenüber<br />
den Preisen für Importware und damit eine<br />
bedeutende Besserung ihrer finanziellen Situation<br />
sichern sollten. Die Alkoholverwaltung<br />
sollte m. a. W.<br />
auf dem Rücken der Automobilisten saniert<br />
werden.<br />
Nach Ansicht von Via Vita stellte diese<br />
notwendige Sanierung der Alkoholverwaltung<br />
aber ein allgemeines volkswirtschaftliches<br />
Problem dar, dessen Lösung nicht ausschliesslich<br />
dem Strassenverkehr, der bereits<br />
mit dem übermässigen Benzinzoll belastet ist,<br />
zugemutet werden durfte.<br />
2. Die Ueberfüllung der Lager der eidgenössischen<br />
Alkoholverwaltung, das krasse<br />
Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage<br />
auf dem schweizerischen Alkoholmarkt<br />
in der Mitte der 30er Jahre, war durch eine<br />
unverhältnismässig grosse Spiritus-Einfuhr<br />
verursacht, eine<br />
« Zuviel-Einfuhr »,<br />
die allein in den Fiskaljahren 1933/34 und<br />
1934/35 6 642 900 Liter ausmachte. Die Alkoholverwaltung<br />
führte als Begründung der<br />
Kann die Strassendisziplin durch Verkehrswochen<br />
gehoben werden ?<br />
Im lobenswerten Bestreben, eine Besserung der<br />
Strassendisziplin zu erreichen, ersuchte kürzlich<br />
der Schweiz. Radfahrerbund in einer Kundgebung<br />
um Durchführung von Verkehrswochen. So anerkennenswert<br />
die Absicht des SRB ist — es sind ja<br />
besonders die Radfahrer, deren Strassendisziplin<br />
heute zu Klagen Anlass gibt — muss man sich doch<br />
fragen, ob Verkehrswoohen ein taugliches Mittel<br />
sind, um eine Besserung der Verkehrsdisziplin zu*<br />
erreichen. Die letzte derartige Aktion wurde u. W.<br />
im Jahre 1938 in Zürich veranstaltet. Hübsche<br />
Verse, die auf grossen Transparenten über die<br />
Strassen gespannt "wurden, appellierten an die Einsicht<br />
der Strassenbenützer: oder «Rase, Velofahrer, ob die Strasse<br />
breit, ob schmal, zur Preisverteilung im Kantonsspital!»<br />
Und welche Wirkungen zeitigte diese Propaganda?<br />
Solange die Polizeiorgane "während solcher<br />
Aktionen schärfer in den Verkehr eingriffen<br />
•und die Sünder am Wickel fassten, war wirklich<br />
eine Besserung festzustellen; aber nachher riss wieder<br />
der alte Schlendrian ein. Damit soll nicht gesagt<br />
sein, dass derartigen psychologischen Unfallverhütungsaktionen<br />
jeglicher Wert abgehe, aber gerade<br />
jene Kreise, die Erziehung nötig hätten, die<br />
Jungen und Sorglosen, -werden durch Sprüche nicht<br />
erfasst.<br />
Wir sind also der Meinung:<br />
Nicht Verkehrswochen, dafür das ganze Jahr<br />
strenge Verkehrsüberwachung durch die<br />
Polizeiorgane.<br />
Nur auf diese Weise stehen anhaltende Wirkungen<br />
zu erwarten. Was nützt es sehliesslich, wenn während<br />
einer kurzen Woche verhäJtnismässig sorgfältig<br />
und vorsichtig gefahren (natürlich auch nur<br />
unter polizeilicher Einwirkung, beileibe nicht wegen<br />
den schönen Versen) und nachher wieder 51 Wochen<br />
gehaudert wird?<br />
Gewiss, wir lassen die Bedeutung von Verkehrswochen<br />
gelten, aber nur wenn sie den Auftakt bilden<br />
zu einer dauernden scharfen Ueberwachung<br />
des Strassenverkehrs. Während der Verkehrswoche<br />
tut man gut daran, die Sünder durch die Polizei<br />
echriftlich zu verwarnen, nicht aber zu büssen.<br />
Nachher jedoch soll der Alltag anfangen, wobei<br />
alle Vergehen der Motorfahrzeugf*hrer, Radfahrer,<br />
Fuhrleute und Fussgänger mit gleicher Elle gemessen<br />
und bestraft werden.. Nur auf diese Weise kann<br />
man den Rennstrolchen, den zu Dritt- oder Viertfahrenden,<br />
Vortrittsrechtverächtern und den Ohnelichtfinsterlingen<br />
beikommen.<br />
Also, bitte keine halben und scheinbaren Massnahtnen<br />
sondern.<br />
das ganze Jahr Verkehrsüberwachung.<br />
E.J. '<br />
Einfuhr des ausländischen Spiritus an, dass<br />
es sich dabei um für die Schweizer Industrie<br />
notwendige Produkte handle, die im Inland<br />
nicht gewonnen werden könnten. Via Vita<br />
musste aber demgegenüber auf Grund von<br />
Gutachten feststellen, dass diese Möglichkeit<br />
bestand. Es folgte daraus, dass<br />
die Importe in erster Linie durchgeführt<br />
wurden, um von den bedeutend tieferen<br />
Weltmarktpreisen zu profitieren und um<br />
mit den auf diese Weise erzielten ausserordentlichen<br />
Gewinnen die ungünstige Finanzlage<br />
der Alkoholverwaltung zu verbessern.<br />
3. Es hat'Sich in den letzten Jahren erwiesen,<br />
dass die seinerzeitigen Ueberlegungen<br />
von Via Vita richtig waren. In weitgehender<br />
Uebereinstimmung mit diesen Ueberlegungen<br />
wurde die Sanierung der eidgenössischen<br />
Alkoholverwaltung in die Wege geleitet.<br />
Heute wird der grosse Teil der inländischen<br />
Alkoholproduktion von unserer Industrie abgenommen.<br />
Die im Jahre 1936 strittige Frage<br />
der Alkoholherstellung aus Kernobst ist dahin<br />
entschieden, dass die Obsternte weitgehend<br />
der Volksernährung zugeführt wird. Das<br />
bedeutet allerdings, dass im Rahmen der<br />
inländischen Kernobstalkoholproduktion für<br />
eine Beimischung von Alkohol zu Benzin kein<br />
grosser Spielraum bleibt.<br />
Selbst wenn seinerzeit die Alkoholbeimischung<br />
eingeführt worden wäre,<br />
müsste heute eine erneute Umstellung<br />
erfolgen, es sei denn, es bestände im<br />
Gegensatz zu den Erklärungen der Behörden<br />
die Möglichkeit, ganz bedeutende<br />
Mengen Alkohol einzuführen.<br />
4. Die technische Möglichkeit der motorischen<br />
Verwendung von Alkohol wurde von<br />
automobilistischer Seite auch im Jahre 1936<br />
nicht bestritten. Aber es wurde mit allem<br />
Nachdruck die Frage gestellt, ob es wirtschaftlich<br />
zweckmässig sei, den eingeführten<br />
Alkohol mit grossen Kosten zu entwässern<br />
oder durch Zusatz von Stabilisatoren verwendbar<br />
zu machen. Dass als kriegsvorsorgliche<br />
Massnahme Entwässerungswerke bereitgestellt<br />
werden sollten, wurde von Via<br />
Vita anerkannt, -wobei allerdings der Vorbehalt<br />
gemacht wurde, dass der produzierte<br />
entwässerte Alkohol für den Betrieb der Fahrzeuge<br />
des Bundes, von Militär, Post usw.<br />
verwendet werden müsse.<br />
Omen Mbn sind<br />
stanniert<br />
Spät kommt er, doch er kommt<br />
der Kanton Bern nämlich mit einer Steuerreduktion<br />
Was A. C. S. und T. C. S. dazu sagen<br />
Nach der Volksabstimmung vom 6. Oktober,<br />
welche das neue Motorfahrzeugsteuergesetz<br />
und damit auch das neue Steuerdekret<br />
(mit seiner Erhöhung der Ansätze für<br />
alle Personenwagen bis 17 PS) gutgeheissen<br />
hat, ist, wie bereits gemeldet, auch im Kanton<br />
Bern der Stein ins Rollen und die Frage<br />
einer Anpassung der Steuern aufs Tapet<br />
gekommen. Zu den Anträgen, welche die<br />
kant. Polizeidiretion in dieser Angelegenheit<br />
dem Grossen Rat unterbreitet, haben der<br />
bernische Kantonalverband der ACS-Sektionen<br />
und die Sektion Bern des TCS in<br />
einer Eingabe an Regieruns und Parlament<br />
Stellung bezogen und dabei ihre Abänderungswünsche<br />
wie folgt formuliert:<br />
«Händlerschilder und Fahrzeuge, deren<br />
Halter von der Berechtigung zum Bezug von<br />
Rationierungsscheinen ausgeschlossen sind.<br />
Es besteht kein Grund, diese Fahrzeugkategorien<br />
gegenüber den in Ziffer 1 a genannten Typen<br />
zu benacheiligen. Händlerschilder sind im Rationierungsplan<br />
der Kategorie B 1 gleichgestellt und<br />
deshalb auch in steuerlicher Beziehung gleich zu<br />
behandeln.<br />
Bei Fahrzeugen der vom Benzinbezug auegeschlossenen<br />
Kategorien C und D handelt es sich<br />
fast ausschliesslich um solche, die von einem bescheidenen<br />
Vorrat zehren, der während den besser<br />
dotierten Rationierungsmonaten unter starker Einschränkung<br />
der damaligen Fahrmöglichkeiten angelegt<br />
worden ist. Wir empfehlen Streichung dieses<br />
Artikels; beiden ist, wie unter 1 a, der Rabatt von<br />
50% zu gewähren.<br />
Mit einheimischen Treibstoffen betriebene<br />
Motorfahrzeuge.<br />
Mit der Bewilligung eines Kredites von 8 000 000<br />
Franken hat der Bund sein Interesse für mit nationalem<br />
Treibstoff betriebene Fahrzeuge nachdrücklich<br />
unter Beweis gestellt. Zahlreiche Kantone,<br />
heute deren 12, sind ihm mit steuerlichen Vergünstigungen<br />
auf diesem Weg gefolgt. Wir halten<br />
eine besondere steuerliche Behandlung der mit<br />
ainem erheblichen Kostenaufwand auf einheimische<br />
Treibstoffe umgestellten Fahrzeuge nicht nur<br />
heute, sondern gerade in normalen Zeiten, für<br />
unerlässlich. Wer heute seinen Wagen auf nationale<br />
Treibstoffe umstellt, geht kein geringes Risiko<br />
ein, da die Rentabilität des Ersatzstoffbetriebes<br />
weitgehend vom Stand der Benzinsufuhren und<br />
ihren Gestehungspreisen abhängig ist. Aufgabe des<br />
Staates ist es heute und morgen, die Inverkehrsetzung<br />
von mit nationalem Treibstoff alimentierten<br />
Fahrzeugen zu fördern und durch Gewährung von<br />
Steuervorteilen das Risiko der Amortisation und<br />
die Unannehmlichkeiten des Ersatzbetriebes etwas<br />
abzuschwächen.<br />
Unser Vorschlag, der dieser Fahrzeugkategorie<br />
eine dauernde Regelung bringen will, lautet:<br />
Mit einheimischen Treibstoffen betriebene<br />
Motorfahrzeuge bezahlen während einer Dauer<br />
von 5 Jahren höchstens 50% der normalen<br />
Verkehrssteuer.<br />
Aenderung der reduzierten Steueransätze.<br />
Notwendig erscheinende Anpassungen sind<br />
durch den Grossen Rat zu beschliessen, wie er auch<br />
in bezug auf die jetzige Herabsetzung der Steuersätze<br />
begrüsst worden ist.<br />
Inkraftsetzung.<br />
Mit Rücksicht auf die seit 1. August <strong>1940</strong> stark<br />
eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit des Motorfahrzeuges<br />
als Folge der immer knapper gewordenen<br />
Benzinzuteilung, ist es angebracht, dem Beschluss<br />
rückwirkende Kraft bis 1. August <strong>1940</strong> zu<br />
geben.<br />
Zum Schluss möchten ^ wir nicht unterlassen,<br />
dem Regierungsrat für seine zugunsten des notleidenden<br />
Automobilismus vorgeschlagenen Vorkehrungen<br />
bestens zu danken. Wir hoffen, dass diese<br />
im Sinne unserer Voten die Genehmigung des Rates<br />
finden mögen.»<br />
Rückgang des Strassenverkehrs<br />
verschlechtert den Finanzhaushalt der Kantone<br />
Es braucht keine höhere Mathematik, vielmehr<br />
lässt es sich an den Fingern einer Hand<br />
abzählen, dass das Schwinden des Autoverkehrs,<br />
erzwungen durch die Treibstoffrationierung,<br />
sich nicht nur in den Finanzen des<br />
Bundes, sondern auch der Kantone bemerkbar<br />
machen muss. Was denn auch ein Blick<br />
in die Budgets vollauf bestätigt. Währenddem<br />
der Bund in seinem Voranschlag 1941 den<br />
Benzinzollertrag noch immer mit 45 Millionen<br />
bewertet, gegen 53 Mill. im Budget <strong>1940</strong><br />
und 52,6 Mill. in der Rechnung 1939, setzt<br />
der zürcherische Regierungsrat die Einnahmen<br />
aus den Verkehrssteuern in seinem<br />
Budget 1941 noch mit 3 Millionen ein, ziemlich<br />
genau der Hälfte dessen, was der Kanton<br />
im Jahre 1938 aus dieser ergiebigen<br />
Quelle löste. Begründet wird die Senkung<br />
dieses Budgetpostens mit dem Hinweis auf<br />
die einschneidenden Rationierungsmassnahmen<br />
hier, die einen fortwährenden Rückgang<br />
der Zahl der Verkehrsbewilligungen zur<br />
Folge hatten und auf die Reduktion der Verkehrsgebühren<br />
dort. In der ordentlichen Betriebsrechnung<br />
erscheint der Einnahmenausfall<br />
von 3 Millionen zwar nicht, dafür aber<br />
wirkt er sich auf den Fonds für Verbesserung<br />
und Unterhalt der Hauptverkehrsstrassen<br />
aus, dem die Nettoerträge der Verkehrssteuern<br />
zugeführt werden. Und so geschieht<br />
es, dass der Voranschlag 1941 nur noch eine<br />
Zuwendung von 2,61 Mill. an diesen Fonds<br />
vorsieht, verglichen mit 4,75 Mill. im Jahr<br />
1939. Wohin aber der Kanton mit einer solchen<br />
Entwicklung notgedrungen steuert, darüber<br />
lässt der Regierungsrat keinen Zweifel,<br />
wenn er ausführt — und seine Feststellungen<br />
auch zahlenmässig belegt — dass in den letzten<br />
Jahren die Fondseinnahmen in der Regel<br />
zur Deckung der Ausgaben gereicht hätten.<br />
« Es konnten » •— liest man in seinem<br />
Bericht — «in den Jahren 1932/35 sogar beträchtliche<br />
Einnahmenüberschüsse erzielt<br />
werden. Die steigenden Ausgaben für den<br />
Strassenbau und -Unterhalt einerseits und<br />
die sinkenden Einnahmen aus dem Ertrag der<br />
Motorfahrzeug- und Fahrradgebühren anderseits<br />
werden zur Folge haben, dass ein Teil<br />
des Fondsvermögens der Aufzehrung anheimfallen<br />
muss. Während der Fonds auf<br />
Ende 1938 noch ein Vermögen von 7,64 Mill.<br />
Franken aufwies, wird dieses infolge der<br />
spärlicher fliessenden Zuweisungen bei annähernd<br />
gleichem Bauprogramm wie im Vorjahr<br />
voraussichtlich auf 3,86 Mill. Fr. herabsinken<br />
».<br />
Der Regierungsrat gelangt deshalb zum<br />
Schluss, man dürfe, selbst wenn die<br />
Mindereinnahmen aus den Verkehrssteuern in<br />
der ordentlichen Betriebsrechnung nicht zur<br />
Geltung kommen, dennoch nicht übersehen,<br />
dass der Ausfall am Ertrag der Verkehrsbewilligungen<br />
eine weitere Verschlechterung<br />
der finanziellen Lage des Kantons bedeute.<br />
« Qui trop embrasse, mal etreint», könnte<br />
man angesichts solcher Eröffnungen zu zitieren<br />
versucht sein. Hätten es die Zürcher Behörden<br />
übers Herz gebracht, die Steuerschraube<br />
rechtzeitig zu lockern, wie es die<br />
Strassenverkehrsliga ja beharrlich, aber erfolglos<br />
verlangte, dann wären mit steigender<br />
Verkehrsintensität auch die Ueberschüsse<br />
für den Fonds noch höher ausgefallen und<br />
der Vermögensschwund würde heute nicht<br />
ein derart beängstigendes Tempo einschlagen.