Occulta-Antiquariats-Katalog 15
Versandantiquariat Hans-Jürgen Lange. - Unser fünfzehnter Antiquariatskatalog okkulter, grenzwissenschaftlicher, phantastischer Bücher ("Alchemie bis Zauberei"). Gern können Sie über *www.antiquariatlange.de* anfragen, um den jeweils aktuellen Katalog kostenlos per Post zu erhalten.
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Erasmus von Finx, wurde als Sohn des Juristen Franciscus von Finx am 19. Nov. 1627 in Lübeck geboren. Durch den<br />
Verlust beider Eltern in tiefste Armut gestürzt, hinderte ihn sein Adelsprädikat an einem unstandesgemäßen Broterwerb.<br />
So nahm er den bürgerlichen Namen Francisci - nach dem Vornamen seines Vaters - an. Durch seine schwächliche Natur<br />
an den Schreibtisch gefesselt, erlangte er in kurzer Zeit einen bedeutenden Ruf als Autor und Polyhistoriker. Es gibt kaum<br />
ein Wissensgebiet, das er nicht literarisch bearbeitet hätte u. er wurde der meistgelesenste Autor seiner Zeit. Den<br />
vorliegenden "Höllischen Proteus" studierte Goethe als Quelle für seinen Faust. - U.a. über: Der weise Diebesgeist; Der<br />
Weißen Frau Ursprung; Das beigehexte Hexen-Gespenst; Der schmatzende Tote; Die besessenen Kinder; Die Wehrwölfe;<br />
Das Pest-Gespenst; Das wütende Heer; Das Bergmännlein; Der Kobold; Das Unglück weisende Kristall; Die<br />
gespenstische Buhlschaft; Der Wasser-Teufel; Der Wechselbalg; Der mordende Zauber-Wolf; Das vertriebene Haus-<br />
Gespenst. - Einband bestossen u. fleckig; Rücken an beiden Kapitalen angerissen u. mit handschriftl. Titel; Vorsatz mit<br />
Besitzervermerk (1734); Frontispiz tlw. hinterlegt, Buchblock an dieser Stelle aufgeplatzt (aber fest); Titel leicht fleckig u.<br />
am Rand hinterlegt; Seiten tlw. etwas fleckig; seltene kl. Anstreichungen u. Kürzel mit Bleistift; zwei Seiten am Rand<br />
hinterlegt; zwei Randabrisse, einmal mit kl. Textverlust (S.921/922 Kopie beiliegend), sonst ein gutes Expl.<br />
687. Frölich von Frölichsburg, Johann Christoph: Hn. Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg<br />
/ [...] Commentarius In Kaysers Carl deß Fünfften und deß H. Röm. Reichs Peinliche Hals-<br />
Gerichts-Ordnung, Oder: Kurtze / doch gründliche Unterweisung / Wie Ein dem Richterlichen<br />
Amt obligender Nachforschung- oder Inquisitions-Process, [...] zu Protocoll zu bringen und zu<br />
vollführen seye; deme die Erklärung deß Bann- und Achts- auch Anklags-Processes / zusamt<br />
der Ubelthaten Natur und Wesen / dero Abstraffung / milderend- und beschwerende<br />
Umstände / Inzichten und Frag-Stücke / mit vollkommenen Registern der Tituln und deren<br />
Innhalt beygesetzt worden. [...] Nunmehro aber bey dieser Fünfften Auflage durchgehends auf<br />
das Neue revidirt / und von vielen Druck-Fehlern verbessert. Cum facultate superiorum.<br />
(5. Aufl.) Franckfurth u. Leipzig, Zu finden bey Johann Conrad Wohler Buchhändler in Ulm,<br />
1733. 7 Bll. (mit gest. Frontispiz), 338, 340 [recte 394] S., 9 Bll. (Register), 8°, Holzdeckelband<br />
mit blindgepr. Schweinslederbezug d. Zt., 4 Bünden u. 2 intakten Messingschliessen 698,00 €<br />
Ackermann I/508 u. V/802 (beide Ausg. 1741). - Zur Verhandlung von allen Straftaten u. der Anwendung der Tortur. U.a.<br />
auch über: Gottes-Lästerung; Von dem Laster Sortilegii, Magiae, oder der Zauberey; Hexen / teufelischer Bund / dero<br />
Ausfahrt; Hexen Merckmahl; Glaß-Teufel; Hexen von vornehmem Stand; Hexen-Tortur; Von jungen Hexen u. Zauberer<br />
Straffe; Von dem Laster der Ketzerey; Vom verwahrloßter Schuld-haffter Brunst; Vom dem Laster der Sodomiae oder<br />
stummen Sünd. - Johann Christoph Frölich von Frölichsburg (1657-1729), österr. Strafrechtsgelehrter, der 1696 auf die<br />
Halsgerichtsordnung Karls V. einen Leitfaden für Strafprozesse verfasste. Dieses Werk u. der nachfolgende, hier<br />
vorliegende Kommentar zur Peinlichen Halsgerichtsordnung hat die Rechtsprechung in Strafsachen wesentlich beeinflusst<br />
u. zu mehr Rechtssicherheit geführt, da die Richter mit diesem Werk auch für jene Delikte, bei denen sie nach freiem<br />
Ermessen urteilen konnten, erstmals eindeutige Richtlinien erhielten. Frölichsburg war zwar noch im Hexenglauben seiner<br />
Zeit verfangen, wird aber in der Literatur als "menschlich fühlender Strafjurist" bezeichnet, der vor einem exzessiven<br />
Einsatz der Folter warnte, ohne freilich von diese Art der "Wahrheitsfindung" gänzlich abzurücken. - Einband leicht<br />
beschabt u. etwas fleckig; Innendeckel mit Vermerk; Vorsatz u. Titel mit kl. Kürzel; Titel unten etwas knapp beschnitten<br />
(Verlag angeschnitten); Seiten tlw. gebräunt u. etwas fleckig; wenige Blätter mit Randeinrissen, sonst ein gutes Expl. im<br />
aufwändig geprägten Einband.<br />
688. Geistlicher Schild - [2 Bücher:] (1) Der wahre geistliche Schild. (2) Geistlicher Schild,<br />
gegen geist- und leibliche Gefährlichkeiten. - (1) Der wahre geistliche Schild, so vor<br />
dreihundert Jahren von dem heiligen Papst Leo X. bestätigt worden, wider alle gefährliche<br />
Menschen sowohl, als aller Hexerei und Teufelswerk entgegengesetzt. Darinnen sehr kräftige<br />
Segen und Gebet, so theils von Gott offenbaret, theils von der Kirche und Heil. Väter gemacht<br />
und approbirt worden. Nebst einem Anhang Heiliger Segen, zum Gebrauch frommer<br />
Katholischer Christen, um in allen Gefahren, worein sowohl Menschen als Vieh oft gerathen,<br />
gesichert zu seyn. Cum Licentia Ord. Cens. ibid. An. 1647 impress. [ANGEBUNDEN:]<br />
Andächtige Weis dem Amt der Heil. Meß nützlich beizuwohnen [...] Erstlich gedruckt zu Cöln.<br />
[ANGEB.:] Ein schöner und wohlapprobirter Heiliger Segen zu Wasser und Land wider alle<br />
seine Feinde, so ihm begegnen auf allen seinen Wegen und Stegen I.H.S. Erstlich gedruckt<br />
zu Prag. [ANGEB.:] Geistliche Schild-Wacht. Darinnen - Der Mensch für ihm eine jegliche<br />
Stund, sowohl des Tags als bei der Nacht einen besondern Patron aus den Heiligen Gottes<br />
erwählet. Welcher er mit einem Gebetlein anrufet, der in der Stunde seines Absterbens<br />
gleichsam stehen und wachen wolle, damit er nicht von den arglistigen Anfechtungen des<br />
bösen Feindes überwunden werde. Gedruckt im Jahr Christi 1802. [ANGEB.:] Anhang -<br />
Heiliger Segen, zum Gebrauch frommer Christen, um in allen Gefahren worein sowohl<br />
Menschen als Vieh oft gerathen, gesichert zu seyn. Gedruckt im Jahr Christi 1802. ---<br />
(2) Geistlicher Schild, gegen geist- und leibliche Gefährlichkeiten allzeit bei sich zu tragen.<br />
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