Inhalt Verwendung von Asphaltgranulat im Straßenbau im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes 04 – 05 Bemessung und Instandsetzung von Flugverkehrsflächen 08 – 14 Asphaltkonstruktionen für hoch belastete Verkehrsflächen 17 – 28 Vom Wegmacher zum Maulwurf oder zum Straßenerhaltungsfachmann? 31 – 33
4 Ing. Heinz ROSSBACHER Verwendung von Asphaltgranulat im Straßenbau im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes Asphaltgranulat im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes ist grundsätzlich altlastenbeitragspflichtig. Die Kosten belaufen sich auf € 8,00 je Tonne gewonnenes Asphaltgranulat. Da es sich um einen hochwertigen Baustoff handelt, der auch für den Bau und die Sanierung untergeordneter Landesstraßen gut verwendbar ist, sollte das Material im Sinne einer Schonung der Umwelt und der Geringhaltung von Transportwegen wiederverwendet werden. Einsatz des Asphaltgranulates So werden beispielsweise steirische Landesstraßen mit einem maximalen DTV von 1.000 PKW mit einem geringen LKW-Anteil (bis maximal 10%) in der Form saniert, dass von anderen Straßenbaulosen gewonnenes Asphaltgranulat direkt auf diesen Abschnitten als obere Tragschichte eingebaut wird. Diese Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Straßenerhaltungsdienst STED durchgeführt. Durch die Nutzung der Personalressourcen und den Einsatz eigener Gerätschaften des Straßenerhaltungsdienstes kommt es zu einem weiteren Einsparungseffekt bei dieser Baumethode. Auf untergeordneten steirischen Landesstraßen wurden im Jahr 2007 insgesamt 13 Strecken auf diese Weise saniert. So konnten bei einer umweltschonenden Nutzung der Ressourcen insgesamt etwa 14 Kilometer Landesstraßen instand gesetzt werden. Die Kosten für die Asphaltierungsarbeiten für eine 10 cm starke Tragschichte und eine 3 cm starke Deckschichte belaufen sich dann je km Landesstraße in etwa auf € 120.000 – € 150.000. Die Gesamtinvestition für diese Sanierungsart inklusive alle Vorleistungen belief sich im Vorjahr auf etwa € 2,00 Millionen. Im laufenden Jahr ist diese Bauweise wieder fixer Teil unseres Gesamtbauprogramms. Einbau Beim Einbau des Asphaltgranulats mittels Fertiger oder Grader wird besonders auf eine ausreichende Wasserzugabe geachtet. Idealerweise erfolgt der Einbau des Granulates in den heißen Sommermonaten, sodass es zu einer Verklebung des Materials und zu einer Erhöhung der Tragwirkung kommt. Entscheidend für das Gelingen dieser Bauweise ist aber auch, dass das Material über einen ausreichend langen Zeitraum von mindestens 4 Wochen vom Verkehr befahren wird, um eine optimale Verdichtung zu erreichen. Weiters kann das ARG-Material auch als obere Tragschichte für Gehsteige und Radwege verwendet werden. Prüfungen Die Verdichtung des Materials wird nicht, wie herkömmlich, mittels Lastplattenversuch ermittelt. Geprüft wird der Verdichtungsgrad über Dichte- und Wassergehaltsmessungen mit der Troxler Einstichsonde aus der fertigen Schicht. Da die Bezugsdichte des Asphaltgranulates bekannt sein muss, ist diese vorab zu bestimmen. Wir fordern einen Verdichtungsgrad von mindestens 95%, der bei allen, im Vorjahr hergestellten Strecken leicht erreicht wurde. Auch die Verdichtungswerte der darüber aufgebrachten Trag- und Deckschichten waren durchwegs zufrieden. ALSAG Um Altlastenbeitragsfreiheit für dieses Material zu erreichen, sind jedoch Auflagen einzuhalten, welche nachstehend angeführt werden. Als Ergebnis eines Gespräches zwischen Experten der FSV / AG Asphaltstraßen, der WKÖ und Vertretern des BMLFUW am 04.12.2007 wurde einvernehmlich folgendes festgehalten: Altlastenbeitragsfreiheit von Asphaltgranulat Asphaltgranulat, welches im Zuge von Baumaßnahmen (z.B.: Landesstraßen, Bundesstraßen) gewonnen wird, kann unter Einhaltung nachstehender Auflagen wieder – auch im Rahmen anderer Bauvorhaben, z.B. Gemeindestraßen – altlastenbeitragsfrei eingebaut werden (z.B. als ungebundene Tragschichte, Bankettmaterial und dergleichen), • wenn der Einbau zulässigerweise im unbedingt notwendigen (erforderlichen) Ausmaß erfolgt • und eine gleich bleibende Qualität durch eine entsprechende Qualitätssicherung, z.B. im Sinne der Richtlinie für Recycling-Baustoffe (Grüne Richtlinie, 7. Auflage, Jänner 2007), gewährleistet wird. Derart von einer Prüfanstalt überwachtes Material kann als „den Vorgaben der Richtlinie für Recycling- Baustoffe entsprechendes Material“ deklariert werden. Bei der Übergabe von gewonnenem Fräsgut – z.B. vom Straßenerhalter an Firmen ist zu beachten, dass diese Unternehmung für das Material die Sammlung oder Behandlung gemäß § 24 AWG 2002 angezeigt hat. CE-Kennzeichnung In Verbindung mit der CE-Kennzeichnung von AGR-Material ist auch zu deklarieren, dass die Umweltverträglichkeit des Materials gemäß Bundes- Abfallwirtschaftsplan 2006 gegeben ist. Dies kann z.B. durch den Nachweis der Einhaltung der Richtlinie für Recycling-Baustoffe (Grüne Richtlinie, 7. Auflage, Jänner 2007) erfolgen. Abb. 01: Abfräsung bei einer Instandsetzungsmaßnahme Abb. 02: Zwischengelagertes AGR-Material Abb. 03: Lieferung des Materials auf die AGR-Baustelle Abb. 04: Einbau mittels Grader Abb. 05: Eine ausreichende Wasserzugabe ist wichtig Abb. 06: Eine, mit einer Lage Deck- und Tragschichte überbaute, fertige Strecke Ing. Heinz Rossbacher Amt der Stmk. Landesregierung 8010 Graz, Landhausgasse 7 Tel.: +43/(0)316/877 29 01 e-mail: heinz.rossbacher@stmk.gv.at 5