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MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 19

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Verwalterwechsel – aber richtig!<br />

Die Verwaltung von Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die ständig aktualisierten<br />

Rechtsprechungen und weiteren gesetzlichen Vorschriften erfordern eine qualifizierte <strong>Immobilien</strong>verwaltung<br />

als Dienstleister für die Wohnungseigentümer.<br />

Obwohl immer noch keine Mindestqualifikation für den Beruf des<br />

<strong>Immobilien</strong>verwalters erforderlich ist, zeigt die Praxis, dass noch<br />

lange nicht jeder Kaufmann den speziellen Anforderungen der<br />

Verwaltung nach dem WEG gewachsen ist.<br />

In der Regel beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft den<br />

Verwaltungsbeirat oder ein speziell gewähltes “Findungsgremium“<br />

mit der Einholung und Auswertung von Verwaltungsangeboten.<br />

Hierzu werden mindestens drei namhafte und qualifizierte Verwaltungen<br />

um eine Angebotsabgabe gebeten. Vor oder ggf. auch<br />

nach der Angebotsabgabe sind eine Anlagenbesichtigung und ein<br />

persönliches Gespräch mit dem Beirat/Findungsgremium unerlässlich.<br />

Der Verwalter muss einen Überblick über die baulichen Gegebenheiten<br />

und den Zustand der Wohnanlage bekommen, sowie<br />

über mögliche Besonderheiten aufgeklärt werden. Erst dann kann<br />

ein gut kalkuliertes Verwaltungsangebot berechnet werden. Hieraus<br />

muss der Preis pro Wohneinheit hervorgehen. Es bietet sich<br />

auch ein Besuch in den Büroräumen der Verwaltungen zu einem<br />

kurzen Gespräch an. So verschafft man sich einen Eindruck, ob<br />

ein professionelles Arbeiten bei der neuen Verwaltung gegeben ist.<br />

Mit der Einladung zur Eigentümerversammlung, auf der die Bestellung<br />

einer neuen Verwaltung beschlossen werden soll, sollte<br />

den Wohnungseigentümern als Entscheidungshilfe eine Leistungsübersicht<br />

der anbietenden Verwaltungen vorgelegt werden.<br />

Weiter ist es von Vorteil, wenn sich die Verwaltungen auf der Versammlung<br />

den Wohnungseigentümern vorstellen. Die Präsentationszeit<br />

sollte 15-20 Min. pro Kandidaten nicht überschreiten. Mehr<br />

als drei Verwaltungsunternehmen sollten Sie dabei allerdings nicht<br />

einladen, um die Wohnungseigentümer nicht zu überfordern. Die<br />

Vorstellung übernehmen meist die Geschäftsführer der Verwaltungsunternehmen.<br />

Schon das erste Aufeinandertreffen kann vertrauensbildend<br />

sein, und da der Verwalter als Treuhänder fungiert,<br />

ist dieser erste Eindruck oftmals wahlentscheidend.<br />

Allein durch die Höhe der Verwaltungsvergütung sollte sich keine<br />

Gemeinschaft zu einer Entscheidung leiten lassen. Eine qualifizierte<br />

Verwaltungsdienstleistung hat ihren Preis, die Bewerber<br />

werden hier bei den angebotenen Verwaltungsgebühren oftmals<br />

sehr eng beieinander liegen. Ein Euro Unterschied sollte nie zum<br />

alleinigen Entscheidungskriterium werden.<br />

Gerade die gesetzlichen<br />

Vorschriften, die<br />

gleichermaßen für die<br />

Wohnungseigentümer<br />

und den Verwalter große<br />

Haftungsrisiken bergen,<br />

bedürfen eine sorgsame<br />

Auswahl des neuen Verwalters,<br />

der idealerweise<br />

nichts anderes als die<br />

reine Verwaltungstätigkeit<br />

ausüben sollte.<br />

» Wie also geht<br />

man nun vor, um den<br />

richtigen Verwalter<br />

zu finden?<br />

Wie also geht man nun vor, um den richtigen Verwalter zu finden?<br />

Die Eigentümergemeinschaft sollte sich nach der Präsentation ausreichend<br />

Zeit für die Auswahl der neuen Verwaltung lassen. Dafür<br />

ist die Eigentümerversammlung mit einer meist großen Anwesenheit<br />

stimmberechtigter Eigentümer genau das richtige Organ.<br />

Oftmals wird es dennoch nötig sein, dass Beirat oder Findungsgremium<br />

eine Empfehlung aufgrund ihrer Recherchen aussprechen.<br />

Den Übergang der Tätigkeit auf die neue Verwaltung regeln die<br />

Verwalter untereinander und stimmen den Transfer der Treuhandgelder<br />

und die Übergabe der Verwaltungsunterlagen ab.<br />

HABEN SIE NOCH FRAGEN?<br />

Dürfen wir Sie beraten, auch zu anderen Themen? Dann freut sich<br />

der Verfasser dieses Artikels über Ihre Kontaktaufnahme.<br />

DR. SCHRÖDER GMBH NCHF.<br />

ANDREAS TONSCHEIDT<br />

Geschäftsführer<br />

Rugenbarg 106 · 22848 Norderstedt<br />

Telefon (040) 523 059 - 28<br />

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