MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 19
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verwalterwechsel – aber richtig!<br />
Die Verwaltung von Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die ständig aktualisierten<br />
Rechtsprechungen und weiteren gesetzlichen Vorschriften erfordern eine qualifizierte <strong>Immobilien</strong>verwaltung<br />
als Dienstleister für die Wohnungseigentümer.<br />
Obwohl immer noch keine Mindestqualifikation für den Beruf des<br />
<strong>Immobilien</strong>verwalters erforderlich ist, zeigt die Praxis, dass noch<br />
lange nicht jeder Kaufmann den speziellen Anforderungen der<br />
Verwaltung nach dem WEG gewachsen ist.<br />
In der Regel beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft den<br />
Verwaltungsbeirat oder ein speziell gewähltes “Findungsgremium“<br />
mit der Einholung und Auswertung von Verwaltungsangeboten.<br />
Hierzu werden mindestens drei namhafte und qualifizierte Verwaltungen<br />
um eine Angebotsabgabe gebeten. Vor oder ggf. auch<br />
nach der Angebotsabgabe sind eine Anlagenbesichtigung und ein<br />
persönliches Gespräch mit dem Beirat/Findungsgremium unerlässlich.<br />
Der Verwalter muss einen Überblick über die baulichen Gegebenheiten<br />
und den Zustand der Wohnanlage bekommen, sowie<br />
über mögliche Besonderheiten aufgeklärt werden. Erst dann kann<br />
ein gut kalkuliertes Verwaltungsangebot berechnet werden. Hieraus<br />
muss der Preis pro Wohneinheit hervorgehen. Es bietet sich<br />
auch ein Besuch in den Büroräumen der Verwaltungen zu einem<br />
kurzen Gespräch an. So verschafft man sich einen Eindruck, ob<br />
ein professionelles Arbeiten bei der neuen Verwaltung gegeben ist.<br />
Mit der Einladung zur Eigentümerversammlung, auf der die Bestellung<br />
einer neuen Verwaltung beschlossen werden soll, sollte<br />
den Wohnungseigentümern als Entscheidungshilfe eine Leistungsübersicht<br />
der anbietenden Verwaltungen vorgelegt werden.<br />
Weiter ist es von Vorteil, wenn sich die Verwaltungen auf der Versammlung<br />
den Wohnungseigentümern vorstellen. Die Präsentationszeit<br />
sollte 15-20 Min. pro Kandidaten nicht überschreiten. Mehr<br />
als drei Verwaltungsunternehmen sollten Sie dabei allerdings nicht<br />
einladen, um die Wohnungseigentümer nicht zu überfordern. Die<br />
Vorstellung übernehmen meist die Geschäftsführer der Verwaltungsunternehmen.<br />
Schon das erste Aufeinandertreffen kann vertrauensbildend<br />
sein, und da der Verwalter als Treuhänder fungiert,<br />
ist dieser erste Eindruck oftmals wahlentscheidend.<br />
Allein durch die Höhe der Verwaltungsvergütung sollte sich keine<br />
Gemeinschaft zu einer Entscheidung leiten lassen. Eine qualifizierte<br />
Verwaltungsdienstleistung hat ihren Preis, die Bewerber<br />
werden hier bei den angebotenen Verwaltungsgebühren oftmals<br />
sehr eng beieinander liegen. Ein Euro Unterschied sollte nie zum<br />
alleinigen Entscheidungskriterium werden.<br />
Gerade die gesetzlichen<br />
Vorschriften, die<br />
gleichermaßen für die<br />
Wohnungseigentümer<br />
und den Verwalter große<br />
Haftungsrisiken bergen,<br />
bedürfen eine sorgsame<br />
Auswahl des neuen Verwalters,<br />
der idealerweise<br />
nichts anderes als die<br />
reine Verwaltungstätigkeit<br />
ausüben sollte.<br />
» Wie also geht<br />
man nun vor, um den<br />
richtigen Verwalter<br />
zu finden?<br />
Wie also geht man nun vor, um den richtigen Verwalter zu finden?<br />
Die Eigentümergemeinschaft sollte sich nach der Präsentation ausreichend<br />
Zeit für die Auswahl der neuen Verwaltung lassen. Dafür<br />
ist die Eigentümerversammlung mit einer meist großen Anwesenheit<br />
stimmberechtigter Eigentümer genau das richtige Organ.<br />
Oftmals wird es dennoch nötig sein, dass Beirat oder Findungsgremium<br />
eine Empfehlung aufgrund ihrer Recherchen aussprechen.<br />
Den Übergang der Tätigkeit auf die neue Verwaltung regeln die<br />
Verwalter untereinander und stimmen den Transfer der Treuhandgelder<br />
und die Übergabe der Verwaltungsunterlagen ab.<br />
HABEN SIE NOCH FRAGEN?<br />
Dürfen wir Sie beraten, auch zu anderen Themen? Dann freut sich<br />
der Verfasser dieses Artikels über Ihre Kontaktaufnahme.<br />
DR. SCHRÖDER GMBH NCHF.<br />
ANDREAS TONSCHEIDT<br />
Geschäftsführer<br />
Rugenbarg 106 · 22848 Norderstedt<br />
Telefon (040) 523 059 - 28<br />
Telefax (040) 523 059 - 628<br />
info@dr-schroeder.de<br />
www.dr-schroeder.de<br />
9