Wesselinger Stadt Magazin April 2018
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Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für<br />
Baufinanzierende e.V.<br />
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende<br />
Fertigstellungsbürgschaft für den Fall der Fälle<br />
Die Tragfähigkeit eines Finanzkonzepts kann man auch extern überprüfen<br />
lassen. Am Ende erhält der Bauherr ein Zertifikat, das vor Kostenexplosionen<br />
schützen soll.<br />
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/thx<br />
Sind noch nicht erbrachte Leistungen bereits bezahlt, sieht es für den<br />
Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder sind kaum vom Insolvenzverwalter<br />
zurück zu bekommen. Eine weitere Absicherung gegen hohe Mehrkosten<br />
beim Ausfall des Baupartners besteht in der Vereinbarung einer Fertigstellungsbürgschaft<br />
oder -versicherung im Bauvertrag. Diese garantiert dem<br />
Bauherrn im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung<br />
des Bauvorhabens. "Hundertprozentige Sicherheit kann man<br />
nie erreichen. Unter Umständen muss man gegen die bürgende Bank oder<br />
Versicherung auch mit juristischer Hilfe vorgehen, falls sich diese gegen<br />
Ansprüche wehren sollten", so Haas. Dieses Vorgehen sei in der Regel bei<br />
Vorliegen der Bürgschaft erfolgreich. Schwieriger werde es bei Baumängeln<br />
innerhalb der Verjährungsfrist. Hier müsse eine separate Gewährleistungsbürgschaft<br />
abgeschlossen werden. Quelle:djd<br />
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