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Wesselinger Stadt Magazin April 2018

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Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für<br />

Baufinanzierende e.V.<br />

Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende<br />

Fertigstellungsbürgschaft für den Fall der Fälle<br />

Die Tragfähigkeit eines Finanzkonzepts kann man auch extern überprüfen<br />

lassen. Am Ende erhält der Bauherr ein Zertifikat, das vor Kostenexplosionen<br />

schützen soll.<br />

Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/thx<br />

Sind noch nicht erbrachte Leistungen bereits bezahlt, sieht es für den<br />

Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder sind kaum vom Insolvenzverwalter<br />

zurück zu bekommen. Eine weitere Absicherung gegen hohe Mehrkosten<br />

beim Ausfall des Baupartners besteht in der Vereinbarung einer Fertigstellungsbürgschaft<br />

oder -versicherung im Bauvertrag. Diese garantiert dem<br />

Bauherrn im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung<br />

des Bauvorhabens. "Hundertprozentige Sicherheit kann man<br />

nie erreichen. Unter Umständen muss man gegen die bürgende Bank oder<br />

Versicherung auch mit juristischer Hilfe vorgehen, falls sich diese gegen<br />

Ansprüche wehren sollten", so Haas. Dieses Vorgehen sei in der Regel bei<br />

Vorliegen der Bürgschaft erfolgreich. Schwieriger werde es bei Baumängeln<br />

innerhalb der Verjährungsfrist. Hier müsse eine separate Gewährleistungsbürgschaft<br />

abgeschlossen werden. Quelle:djd<br />

<strong>Wesselinger</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Magazin</strong><br />

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