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GVF_Freigericht_Mai-2018

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Check-Liste<br />

Foto: fotolia.de / ©by-studio<br />

Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, kann eine Bestattung<br />

leicht zu einem finanziellen Problem werden. Die Verbraucherinitiative<br />

Bestattungskultur Aeternitas rechnet mit durchschnittlichen<br />

Gesamtkosten von 6.000 Euro für eine Bestattung.<br />

Eine günstigere Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung<br />

ist schon für 2.000 bis 3.000 Euro möglich. Enthalten sind<br />

darin aber nur die wichtigsten Leistungen des Bestatters und<br />

die Kosten für Einäscherung und Grabstätte. Kommen eine<br />

Trauerfeier, Traueranzeigen und ein Grabmal hinzu, dann<br />

steigen die Kosten schnell über 4.000 Euro.<br />

Dass diese Kosten von den Bundesbürgern unterschätzt werden,<br />

verdeutlicht eine Umfrage von Aeternitas, wonach die<br />

Hälfte der Deutschen bei einem Trauerfall nicht mehr als<br />

4.000 Euro ausgeben möchte. Vom Staat ist dabei allerdings<br />

keine Unterstützung zu erwarten, seit das gesetzliche Sterbegeld<br />

2004 vollständig gestrichen wurde.<br />

Deshalb ist es immer gut, wenn der verblichene Angehörige<br />

noch zu Lebzeiten eigenverantwortlich vorgesorgt hat – etwa<br />

mithilfe einer Sterbegeldversicherung. Es gibt Versicherungen,<br />

die auch bis in hohe Alter von 90 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung<br />

abgeschlossen werden können.<br />

Eine Sterbegeldversicherung schützt Hinterbliebene in schwerer<br />

Zeit vor möglichen finanziellen Sorgen und Nöten. Wer so<br />

vorgesorgt hat, darf sicher sein, dass eine würdevolle Bestattung<br />

nicht an Geld-Engpässen scheitert und die Lieben auch<br />

über den eigenen Tod hinaus gut versorgt sind.<br />

Wir haben eine Liste zusammengestellt, was bei einem<br />

Todesfall zu beachten ist:<br />

- als Erstes muss ein Arzt den Totenschein ausstellen, das ist<br />

insbesondere bei Sterbefällen daheim zu beachten;<br />

- die engsten Angehörigen zu informieren, versteht sich eigentlich<br />

von selbst;<br />

- dann ist die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen;<br />

- die Bestattungsdokumente müssen zusammengestellt werden;<br />

- dabei unterstützt häufig ein guter Bestattungsunternehmer,<br />

der beauftragt werden muss;<br />

Foto: fotolia.de / ©Syda Productions<br />

- außerdem ist der Todesfall beim Arbeitgeber, bei der Krankenund<br />

Rentenkasse sowie bei den Versicherungen des Verstorbenen<br />

zu melden;<br />

- das Nachlassgericht ist zu kontaktieren, ggf. um dort auch ein<br />

nicht amtliches Testament im Original einzureichen;<br />

- wichtig ist ebenfalls ein Antrag auf Rentenfortzahlung beim<br />

Rententräger;<br />

- ferner sollten alle laufenden Verträge des oder der Verstorbenen<br />

gekündigt und er oder sie bei Ämtern, Vereinen, Organisationen<br />

abgemeldet werden.<br />

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63579 <strong>Freigericht</strong>-Somborn ∙ Alte Hauptstraße 56<br />

Telefon (0 60 55) 16 95<br />

www.schreinerei-vonrhein.de<br />

<strong>Mai</strong> <strong>2018</strong> |<br />

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