GVF_Freigericht_Mai-2018
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Check-Liste<br />
Foto: fotolia.de / ©by-studio<br />
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, kann eine Bestattung<br />
leicht zu einem finanziellen Problem werden. Die Verbraucherinitiative<br />
Bestattungskultur Aeternitas rechnet mit durchschnittlichen<br />
Gesamtkosten von 6.000 Euro für eine Bestattung.<br />
Eine günstigere Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung<br />
ist schon für 2.000 bis 3.000 Euro möglich. Enthalten sind<br />
darin aber nur die wichtigsten Leistungen des Bestatters und<br />
die Kosten für Einäscherung und Grabstätte. Kommen eine<br />
Trauerfeier, Traueranzeigen und ein Grabmal hinzu, dann<br />
steigen die Kosten schnell über 4.000 Euro.<br />
Dass diese Kosten von den Bundesbürgern unterschätzt werden,<br />
verdeutlicht eine Umfrage von Aeternitas, wonach die<br />
Hälfte der Deutschen bei einem Trauerfall nicht mehr als<br />
4.000 Euro ausgeben möchte. Vom Staat ist dabei allerdings<br />
keine Unterstützung zu erwarten, seit das gesetzliche Sterbegeld<br />
2004 vollständig gestrichen wurde.<br />
Deshalb ist es immer gut, wenn der verblichene Angehörige<br />
noch zu Lebzeiten eigenverantwortlich vorgesorgt hat – etwa<br />
mithilfe einer Sterbegeldversicherung. Es gibt Versicherungen,<br />
die auch bis in hohe Alter von 90 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung<br />
abgeschlossen werden können.<br />
Eine Sterbegeldversicherung schützt Hinterbliebene in schwerer<br />
Zeit vor möglichen finanziellen Sorgen und Nöten. Wer so<br />
vorgesorgt hat, darf sicher sein, dass eine würdevolle Bestattung<br />
nicht an Geld-Engpässen scheitert und die Lieben auch<br />
über den eigenen Tod hinaus gut versorgt sind.<br />
Wir haben eine Liste zusammengestellt, was bei einem<br />
Todesfall zu beachten ist:<br />
- als Erstes muss ein Arzt den Totenschein ausstellen, das ist<br />
insbesondere bei Sterbefällen daheim zu beachten;<br />
- die engsten Angehörigen zu informieren, versteht sich eigentlich<br />
von selbst;<br />
- dann ist die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen;<br />
- die Bestattungsdokumente müssen zusammengestellt werden;<br />
- dabei unterstützt häufig ein guter Bestattungsunternehmer,<br />
der beauftragt werden muss;<br />
Foto: fotolia.de / ©Syda Productions<br />
- außerdem ist der Todesfall beim Arbeitgeber, bei der Krankenund<br />
Rentenkasse sowie bei den Versicherungen des Verstorbenen<br />
zu melden;<br />
- das Nachlassgericht ist zu kontaktieren, ggf. um dort auch ein<br />
nicht amtliches Testament im Original einzureichen;<br />
- wichtig ist ebenfalls ein Antrag auf Rentenfortzahlung beim<br />
Rententräger;<br />
- ferner sollten alle laufenden Verträge des oder der Verstorbenen<br />
gekündigt und er oder sie bei Ämtern, Vereinen, Organisationen<br />
abgemeldet werden.<br />
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<strong>Mai</strong> <strong>2018</strong> |<br />
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