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Der Zweite Frühjahr 2018

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POLITIK<br />

• Vorschläge für die Standorte der Pensionistenklubs<br />

und Seniorentreffs<br />

• Mitwirkung bei Maßnahmen zur Überwachung<br />

der Instandhaltung der von der Stadt<br />

Wien verwalteten Denkmäler und Brunnen<br />

• Vorschläge für Maßnahmen im Interesse<br />

der Sicherheit der Bezirksbevölkerung<br />

• Standortvorschläge für Handels-, Gewerbeund<br />

Industriebetriebe im Bezirk<br />

• Vorschläge zur Lösung bezirksspezifischer<br />

Sozialprobleme<br />

• Vorschläge über die Einrichtung von sozialen<br />

Diensten<br />

• Vorschläge und Stellungnahmen zu Vorschlägen<br />

betreffend die Benennung von<br />

öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich<br />

Brücken sowie von städtischen Wohnhausanlagen,<br />

Parkanlagen, Sportanlagen, Schulen<br />

und Kindergärten, soweit sich solche<br />

Bauwerke für eine Benennung eignen<br />

• Erstellung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitprogrammen<br />

für den Bezirk<br />

• Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung<br />

und Auflassung von Märkten<br />

• Programme zur Durchführung von<br />

Aktionen zur Förderung des Breiten sportes<br />

• Mitwirkung bei der Festsetzung der Wahlsprengel<br />

• Mitwirkung bei Aktionen zur Informa tion<br />

der Bezirksbevölkerung<br />

• Abgabe von Stellungnahmen, Gutachten<br />

und Äußerungen, um welche die Bezirksvertretungen<br />

vom Gemeinderat, Stadtsenat,<br />

von einem Gemeinderatsausschuss, von<br />

der Bürgermeisterin beziehungsweise dem<br />

Bürgermeister oder vom Magistrat ersucht<br />

werden<br />

• Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung<br />

und Auflassung von städtischen Kindergärten,<br />

Schulen, Jugendspielplätzen, Bedürfnisanstalten,<br />

Familien- und Sauna bädern<br />

und städtischen Musikschulen<br />

• Mitwirkung bei der Festsetzung genauer<br />

Grenzlinien zwischen den Gemeindebezirken<br />

• Mitwirkung bei der Umlegung von Bezirksgrenzen<br />

aus den Baublöcken in die benachbarten<br />

Straßen<br />

• Festsetzung und Abänderung des Fläschenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes, soweit<br />

der jeweilige Bezirk betroffend ist. Und<br />

vieles andere mehr…<br />

ANHÖRUNGSRECHTE<br />

☛ Neben der Eigenverantwortung und der Mitwirkung besitzen die Bezirksvertretungen auch<br />

Anhörungsrechte in relevanten Fragen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen.<br />

☛ ERLASSUNG UND ABÄNDERUNG der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen<br />

☛ FESTSETZUNG UND ABÄNDERUNG des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes,<br />

soweit der jeweilige Bezirk betroffen ist<br />

☛ VERÄNDERUNGEN im Liniennetz der von der Stadt Wien betriebenen öffentlichen Verkehrsmittel<br />

☛ ERRICHTUNG UND AUFLASSUNG von städtischen Krankenanstalten und Pflegeheimen,<br />

städtischen Bädern (ausgenommen Volks-, Warm- und Kinderfreibäder beziehungsweise<br />

Familien- und Saunabäder), städtischen Sportanlagen, Kleingartenanlagen, städtischen<br />

Büchereien sowie öffentlichen Brücken, Stegen und Stiegenanlagen, soweit diese<br />

Hauptstraßen A und Nebenstraßen und öffentliche Grünflächen fußläufig verbinden<br />

WIENUNSERESTADT.AT || 25

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