Der Zweite Frühjahr 2018
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POLITIK<br />
• Vorschläge für die Standorte der Pensionistenklubs<br />
und Seniorentreffs<br />
• Mitwirkung bei Maßnahmen zur Überwachung<br />
der Instandhaltung der von der Stadt<br />
Wien verwalteten Denkmäler und Brunnen<br />
• Vorschläge für Maßnahmen im Interesse<br />
der Sicherheit der Bezirksbevölkerung<br />
• Standortvorschläge für Handels-, Gewerbeund<br />
Industriebetriebe im Bezirk<br />
• Vorschläge zur Lösung bezirksspezifischer<br />
Sozialprobleme<br />
• Vorschläge über die Einrichtung von sozialen<br />
Diensten<br />
• Vorschläge und Stellungnahmen zu Vorschlägen<br />
betreffend die Benennung von<br />
öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich<br />
Brücken sowie von städtischen Wohnhausanlagen,<br />
Parkanlagen, Sportanlagen, Schulen<br />
und Kindergärten, soweit sich solche<br />
Bauwerke für eine Benennung eignen<br />
• Erstellung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitprogrammen<br />
für den Bezirk<br />
• Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung<br />
und Auflassung von Märkten<br />
• Programme zur Durchführung von<br />
Aktionen zur Förderung des Breiten sportes<br />
• Mitwirkung bei der Festsetzung der Wahlsprengel<br />
• Mitwirkung bei Aktionen zur Informa tion<br />
der Bezirksbevölkerung<br />
• Abgabe von Stellungnahmen, Gutachten<br />
und Äußerungen, um welche die Bezirksvertretungen<br />
vom Gemeinderat, Stadtsenat,<br />
von einem Gemeinderatsausschuss, von<br />
der Bürgermeisterin beziehungsweise dem<br />
Bürgermeister oder vom Magistrat ersucht<br />
werden<br />
• Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung<br />
und Auflassung von städtischen Kindergärten,<br />
Schulen, Jugendspielplätzen, Bedürfnisanstalten,<br />
Familien- und Sauna bädern<br />
und städtischen Musikschulen<br />
• Mitwirkung bei der Festsetzung genauer<br />
Grenzlinien zwischen den Gemeindebezirken<br />
• Mitwirkung bei der Umlegung von Bezirksgrenzen<br />
aus den Baublöcken in die benachbarten<br />
Straßen<br />
• Festsetzung und Abänderung des Fläschenwidmungs-<br />
und Bebauungsplanes, soweit<br />
der jeweilige Bezirk betroffend ist. Und<br />
vieles andere mehr…<br />
ANHÖRUNGSRECHTE<br />
☛ Neben der Eigenverantwortung und der Mitwirkung besitzen die Bezirksvertretungen auch<br />
Anhörungsrechte in relevanten Fragen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen.<br />
☛ ERLASSUNG UND ABÄNDERUNG der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen<br />
☛ FESTSETZUNG UND ABÄNDERUNG des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes,<br />
soweit der jeweilige Bezirk betroffen ist<br />
☛ VERÄNDERUNGEN im Liniennetz der von der Stadt Wien betriebenen öffentlichen Verkehrsmittel<br />
☛ ERRICHTUNG UND AUFLASSUNG von städtischen Krankenanstalten und Pflegeheimen,<br />
städtischen Bädern (ausgenommen Volks-, Warm- und Kinderfreibäder beziehungsweise<br />
Familien- und Saunabäder), städtischen Sportanlagen, Kleingartenanlagen, städtischen<br />
Büchereien sowie öffentlichen Brücken, Stegen und Stiegenanlagen, soweit diese<br />
Hauptstraßen A und Nebenstraßen und öffentliche Grünflächen fußläufig verbinden<br />
WIENUNSERESTADT.AT || 25