Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und ... - Brandenburg.de
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9 Anhang<br />
Allgemeine Erläuterungen:<br />
In <strong>de</strong>n Anhängen 1 – 4 sind Beurteilungswerte enthalten, die <strong>zur</strong> Bestimmung von Irrelevanz- <strong>und</strong><br />
Erheblichkeitsschwellen empfohlen wer<strong>de</strong>n. Die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n artenspezifischen Beurteilungswerte<br />
in <strong>de</strong>n Datenblättern <strong>de</strong>s Anhangs 1 A (3. Tabellenspalte) sind jeweils fett gedruckt, wenn für<br />
eine Art <strong>und</strong> einen Stoff mehrere Wirkungswerte aufgelistet sind. In <strong>de</strong>n Tabellen <strong>de</strong>r Anhänge 2 – 4<br />
ist <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Beurteilungswert jeweils in <strong>de</strong>r äußersten rechten Spalte verzeichnet. Links<br />
davon befin<strong>de</strong>n sich Werte aus wichtigen Quellen, die <strong>zur</strong> Definition <strong>de</strong>s Beurteilungswertes herangezogen<br />
wur<strong>de</strong>n. Prioritäre Stoffe bzw. Stoffgruppen, für die <strong>zur</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle<br />
das 2%-Kriterium gilt (siehe 4.4), wer<strong>de</strong>n kursiv gedruckt. Für alle nicht kursiv gedruckten Stoffe/Stoffgruppen<br />
gilt das 5%-Kriterium, für die Stickstoff<strong>de</strong>position das 10%-Kriterium. Anhang 5 enthält keine<br />
Beurteilungswerte.<br />
Anhang 1 enthält artenspezifische Beurteilungswerte in Form von Datenblättern (Anhang 1 A) sowie<br />
lebensraumtypspezifische Beurteilungswerte für die Gesamt<strong>de</strong>position von Stickstoff (Anhang 1 B) in<br />
Tabellenform. Bei Vorhan<strong>de</strong>nsein von weitereren lebensraumtypspezifischen Beurteilungswerten ist<br />
künftig ebenfalls die Darstellung in Form von Datenblättern für je<strong>de</strong>n Lebensraumtyp (analog zu<br />
Anhang 1 A für die Arten) vorgesehen. Die Beurteilungswerte <strong>de</strong>s Anhangs 1 sind vorrangig vor<br />
allen an<strong>de</strong>ren zu verwen<strong>de</strong>n!<br />
Die Anhänge 2 – 4 enthalten Beurteilungswerte, die nach <strong>de</strong>n Hauptumweltkompartimenten Wasser/<br />
Schwebstoff/Sediment (Anhang 2), Bo<strong>de</strong>n (Anhang 3) <strong>und</strong> Luft (Anhang 4) geordnet sind.<br />
Die Beurteilungswerte <strong>de</strong>r Anhänge 2 – 4 sind Ersatzwerte, sofern keine lebensraumtryp- bzw.<br />
artenspezifischen Werte vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Anhang 2 enthält Beurteilungswerte für Stoffeinträge in aquatische Lebensräume. Die bereits im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Zielvorgabenableitung durch entsprechen<strong>de</strong> LAWA-Gremien etablierte Unterteilung in<br />
organische Stoffe (Anhang 2 A), Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Anhang 2 B), Metalle <strong>und</strong> Halbmetalle<br />
(Anhang 2 C) sowie Nährstoffe, Salze <strong>und</strong> Summenkenngrößen (Anhang 2 E) wur<strong>de</strong> aus<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Übersichtlichkeit <strong>und</strong> Vertrautheit beibehalten. Die Einordnung von neuen für die<br />
Gewässerbewertung wichtigen Stoffgruppen, wie z.B. Arzneimittelwirkstoffe <strong>und</strong> Bestandteile von<br />
Körperpflegemitteln erfolgt in Anhang 2 F. Wegen <strong>de</strong>r herausragen<strong>de</strong>n Rolle <strong>de</strong>r prioritären Stoffe<br />
nach Anhang X <strong>de</strong>r EU-WRRL für die europäische Wasserpolitik wur<strong>de</strong>n diese Stoffe/Stoffgruppen<br />
aus <strong>de</strong>n genannten Untergruppen herausgenommen <strong>und</strong> im Anhang 2 D geson<strong>de</strong>rt zusammengefasst.<br />
In Anhang 3 sind Beurteilungswerte für terrestrische Ökosysteme (Umweltkompartiment Bo<strong>de</strong>n)<br />
zusammengestellt.<br />
Anhang 4, mit Beurteilungswerten für das Umweltkompartiment Luft, glie<strong>de</strong>rt sich in zwei Teile:<br />
Anhang 4 A enthält Beurteilungswerte (Immissionswerte) für vier Gase. In Anhang 4 B sind, ähnlich<br />
wie in Anhang 1B, Beurteilungswerte für Stickstoff<strong>de</strong>positionen für Ökosysteme aufgelistet, <strong>de</strong>nen ein<br />
FFH-Lebensraumtyp nach Anhang 1 <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie nicht zuzuordnen ist. Sie gelten <strong>de</strong>shalb bei<br />
<strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Stickstoff<strong>de</strong>position in FFH-Gebieten gegenüber <strong>de</strong>n Werten in Anhang 1 B als<br />
nachrangig. Allerdings sollten die für Teilsysteme <strong>und</strong> -prozesse von Waldhabitaten dargestellten<br />
Beurteilungswerte für die entsprechen<strong>de</strong>n Lebensraumtypen in Anhang 1 B ebenfalls anwendbar<br />
sein.<br />
In Anhang 5 sind Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten verzeichnet, die als beson<strong>de</strong>rs empfindlich gegenüber<br />
Nährstoffeinträgen (insbeson<strong>de</strong>re Stickstoff <strong>und</strong> Phosphor) gelten. Zusätzlich wird rein qualitativ (janein-Prinzip)<br />
eingeschätzt, inwieweit die Möglichkeit <strong>de</strong>r Selbst- bzw. <strong>de</strong>r Ran<strong>de</strong>utrophierung besteht.<br />
Lan<strong>de</strong>sumweltamt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>: Studien <strong>und</strong> Tagungsberichte, Band 58<br />
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