KULTUR- & SPORTTERMINE - Medienecho: - Schibri-Verlag
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PASEWALKER NACHRICHTEN - 8 - Nr. 10/2012<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die<br />
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012<br />
beschlossen, die Einleitung des Planverfahrens der 10. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk „Wiesenstraße“ nach § 8<br />
Abs. 3 BauGB.<br />
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk, hinter der<br />
Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am Bollwerk“<br />
und der Wiesenstraße.<br />
Im Flächennutzungsplan ist die bisherige Darstellung „Fläche für Landwirtschaft“<br />
entsprechend der städtebaulichen Entwicklung und deren<br />
Zielsetzung nach Baunutzungsverordnung zu ändern.<br />
Zur Gewährleistung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung<br />
an der Wiesenstraße sieht die Stadt Pasewalk die Erforderlichkeit, den<br />
nördlichen Bereich der Wiesenstraße in die vorbereitende Bauleitplanung<br />
zu integrieren. Die vorhandene Wohnbebauung in der Wiesenstraße<br />
befindet sich nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />
im ausgewiesenen Bereich, als Fläche für die Landwirtschaft gemäß §<br />
5 Abs. 2, Nr. 9 a BauGB.<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplanes muss mit den Zielen der Raumordnung<br />
und der Landesplanung übereinstimmen.<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />
1 BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung/Anhörung durchgeführt<br />
werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />
Pasewalk, den 20.10.2012<br />
- Siegel - Stadt Pasewalk<br />
Der Bürgermeister<br />
Mitteilung der Stadt Pasewalk über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB<br />
In der Sitzung der Stadtvertretung wurde am 20.09.2012 die Einleitung<br />
des Planverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ durch die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk<br />
beschlossen.<br />
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk, hinter der<br />
Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am Bollwerk“<br />
und der Wiesenstraße.<br />
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines<br />
Einfamilienhauses mit Nebengebäude<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1<br />
BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung stattfinden.<br />
Dieser Beschluss – STV/079/2012 wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Pasewalk, den 20.10.2012<br />
Stadt Pasewalk<br />
Der Bürgermeister<br />
Übersichtsplan:<br />
Bekanntmachung der Stadt Pasewalk die öffentliche Auslegung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 31/09 „Wohnpark-Historisches U“<br />
In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am<br />
20.09.2012 der Beschluss<br />
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31/09 „Wohnpark –<br />
Historisches U“ entsprechend der Anlage der Beschlussvorlage, der<br />
Planzeichnung Teil B des Bebauungsplanes mit dem Planungsziel<br />
zur Schaffung von 14 Wohngrundstücken anzupassen,<br />
2. das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />
durchzuführen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit