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KULTUR- & SPORTTERMINE - Medienecho: - Schibri-Verlag

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PASEWALKER NACHRICHTEN - 8 - Nr. 10/2012<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die<br />

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012<br />

beschlossen, die Einleitung des Planverfahrens der 10. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk „Wiesenstraße“ nach § 8<br />

Abs. 3 BauGB.<br />

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk, hinter der<br />

Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am Bollwerk“<br />

und der Wiesenstraße.<br />

Im Flächennutzungsplan ist die bisherige Darstellung „Fläche für Landwirtschaft“<br />

entsprechend der städtebaulichen Entwicklung und deren<br />

Zielsetzung nach Baunutzungsverordnung zu ändern.<br />

Zur Gewährleistung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung<br />

an der Wiesenstraße sieht die Stadt Pasewalk die Erforderlichkeit, den<br />

nördlichen Bereich der Wiesenstraße in die vorbereitende Bauleitplanung<br />

zu integrieren. Die vorhandene Wohnbebauung in der Wiesenstraße<br />

befindet sich nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />

im ausgewiesenen Bereich, als Fläche für die Landwirtschaft gemäß §<br />

5 Abs. 2, Nr. 9 a BauGB.<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplanes muss mit den Zielen der Raumordnung<br />

und der Landesplanung übereinstimmen.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />

1 BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung/Anhörung durchgeführt<br />

werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />

Pasewalk, den 20.10.2012<br />

- Siegel - Stadt Pasewalk<br />

Der Bürgermeister<br />

Mitteilung der Stadt Pasewalk über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB<br />

In der Sitzung der Stadtvertretung wurde am 20.09.2012 die Einleitung<br />

des Planverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ durch die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk<br />

beschlossen.<br />

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk, hinter der<br />

Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am Bollwerk“<br />

und der Wiesenstraße.<br />

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines<br />

Einfamilienhauses mit Nebengebäude<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1<br />

BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung stattfinden.<br />

Dieser Beschluss – STV/079/2012 wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Pasewalk, den 20.10.2012<br />

Stadt Pasewalk<br />

Der Bürgermeister<br />

Übersichtsplan:<br />

Bekanntmachung der Stadt Pasewalk die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 31/09 „Wohnpark-Historisches U“<br />

In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am<br />

20.09.2012 der Beschluss<br />

1. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31/09 „Wohnpark –<br />

Historisches U“ entsprechend der Anlage der Beschlussvorlage, der<br />

Planzeichnung Teil B des Bebauungsplanes mit dem Planungsziel<br />

zur Schaffung von 14 Wohngrundstücken anzupassen,<br />

2. das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />

durchzuführen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit

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