14.12.2012 Aufrufe

und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B<strong>und</strong>esbau <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Erläuterungen zur Schlussbilanz 2010<br />

allGEmEinE ErläUTErUnGEn<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 erfolgt<br />

gemäß § 74 Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.<br />

Sofern landesrechtliche Regelungen<br />

vom Handelsrecht abweichende Bestimmungen<br />

enthalten, werden diese berücksichtigt.<br />

Für die Gliederung der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-<br />

Rechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt.<br />

Nach dem am 01.07.1953 in Kraft getretenen<br />

Verwaltungsabkommen erstattet der B<strong>und</strong><br />

dem Landesbetrieb B<strong>und</strong>esbau die durch<br />

die Organleihe entstandenen Kosten. Die<br />

jährliche Abrechnung mit dem B<strong>und</strong> erfolgt<br />

auf der Basis einer Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung. Dies bedeutet, dass die Gewinn<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung<br />

nur die Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Abrechnung bildet, der Abrechnungsbetrag<br />

jedoch nicht mit dem Ergebnis übereinstimmt,<br />

sondern nur daraus abgeleitet wird.<br />

bilanziErUnGs- Und<br />

bEWErTUnGsmETHodEn<br />

akTiva<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

<strong>und</strong> Sachanlagen werden zu<br />

Anschaffungskosten erfasst <strong>und</strong> linear über<br />

ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.<br />

Bei der Festlegung der Nutzungsdauer für<br />

abnutzbare Vermögensgegenstände wird die<br />

landeseinheitliche <strong>und</strong> vom Finanzministerium<br />

bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen liegt die<br />

vom Finanzministerium bekannt gemachte<br />

Nutzungsdauertabelle zugr<strong>und</strong>e.<br />

Entgeltlich erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

(GWG) werden im Zugangsjahr<br />

vollständig abgeschrieben.<br />

Vorräte werden unter Berücksichtigung des<br />

Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert.<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />

werden zum Nennwert bilanziert.<br />

Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.<br />

passiva<br />

Rückstellungen werden nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung in Höhe der<br />

wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.<br />

Eine Rückstellung für Verpflichtungen aus<br />

Beamtenpensionen wird aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben<br />

des Finanzministeriums nicht gebildet.<br />

Der Landesbetrieb wird nach § 26 LHO<br />

durch die Zahlung eines Versorgungszuschlags<br />

von den entsprechenden Verpflichtungen<br />

befreit. Es handelt sich hierbei um<br />

30 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge<br />

der planmäßigen Beamten als Versorgungszuschlag.<br />

Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

anlaGEvErmöGEn<br />

Die Entwicklung der Anlageposten ergibt<br />

sich aus dem Anlagengitter.<br />

Bei der Anlagenklasse „AiB – Immaterielles<br />

Anlagevermögen“ handelt es sich um das<br />

Programm „Leistungsbezogene Projektbewertung“.<br />

Es befindet sich weiterhin in der Entwicklung,<br />

die Fertigstellung ist im Jahr 2011<br />

geplant.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!