und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
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B<strong>und</strong>esbau <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Erläuterungen zur Schlussbilanz 2010<br />
allGEmEinE ErläUTErUnGEn<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 erfolgt<br />
gemäß § 74 Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.<br />
Sofern landesrechtliche Regelungen<br />
vom Handelsrecht abweichende Bestimmungen<br />
enthalten, werden diese berücksichtigt.<br />
Für die Gliederung der Gewinn-<strong>und</strong>-Verlust-<br />
Rechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt.<br />
Nach dem am 01.07.1953 in Kraft getretenen<br />
Verwaltungsabkommen erstattet der B<strong>und</strong><br />
dem Landesbetrieb B<strong>und</strong>esbau die durch<br />
die Organleihe entstandenen Kosten. Die<br />
jährliche Abrechnung mit dem B<strong>und</strong> erfolgt<br />
auf der Basis einer Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung. Dies bedeutet, dass die Gewinn<strong>und</strong>-Verlust-Rechnung<br />
nur die Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Abrechnung bildet, der Abrechnungsbetrag<br />
jedoch nicht mit dem Ergebnis übereinstimmt,<br />
sondern nur daraus abgeleitet wird.<br />
bilanziErUnGs- Und<br />
bEWErTUnGsmETHodEn<br />
akTiva<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
<strong>und</strong> Sachanlagen werden zu<br />
Anschaffungskosten erfasst <strong>und</strong> linear über<br />
ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.<br />
Bei der Festlegung der Nutzungsdauer für<br />
abnutzbare Vermögensgegenstände wird die<br />
landeseinheitliche <strong>und</strong> vom Finanzministerium<br />
bekannt gemachte Nutzungsdauertabelle<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen liegt die<br />
vom Finanzministerium bekannt gemachte<br />
Nutzungsdauertabelle zugr<strong>und</strong>e.<br />
Entgeltlich erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
(GWG) werden im Zugangsjahr<br />
vollständig abgeschrieben.<br />
Vorräte werden unter Berücksichtigung des<br />
Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />
werden zum Nennwert bilanziert.<br />
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.<br />
passiva<br />
Rückstellungen werden nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der<br />
wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.<br />
Eine Rückstellung für Verpflichtungen aus<br />
Beamtenpensionen wird aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben<br />
des Finanzministeriums nicht gebildet.<br />
Der Landesbetrieb wird nach § 26 LHO<br />
durch die Zahlung eines Versorgungszuschlags<br />
von den entsprechenden Verpflichtungen<br />
befreit. Es handelt sich hierbei um<br />
30 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge<br />
der planmäßigen Beamten als Versorgungszuschlag.<br />
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
anlaGEvErmöGEn<br />
Die Entwicklung der Anlageposten ergibt<br />
sich aus dem Anlagengitter.<br />
Bei der Anlagenklasse „AiB – Immaterielles<br />
Anlagevermögen“ handelt es sich um das<br />
Programm „Leistungsbezogene Projektbewertung“.<br />
Es befindet sich weiterhin in der Entwicklung,<br />
die Fertigstellung ist im Jahr 2011<br />
geplant.