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Georg 6-09.indd - Der Kleine Georg

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Im Deutschen Reitabzeichen (DRA) Klasse IV<br />

galt es dann auch auf dem Pferd sein Können<br />

zu beweisen. Neben dem theoretischen Teil<br />

absolvierten hierfür Alexandra Hemmesdorfer,<br />

Charlene Fritsch, Jasmin Scholz, Anna Wolter<br />

18<br />

(Sprakensehl), Johanna<br />

Platt (Nienhagen) und<br />

Alexandra Hemmesdorfer<br />

im Reitpass um das<br />

(Knesebeck), Anna Lisa<br />

Alsleben, Casey Higl<br />

und Mareile Osteneck E-<br />

Dressur und E-Springen.<br />

Reiten auf A-Niveau und<br />

umfangreiches Theoriewissen<br />

war dann von<br />

Katharina Platt (Nienhagen)<br />

und Stefanie Scharrelmann<br />

(Weyhe) gefordert.<br />

Schließlich ging es<br />

in Theorie und Praxis für<br />

Elisabeth Springhorn<br />

Die Ausbildung des jungen Pferdes in<br />

Dressur und Springen<br />

Unter diesem Motto stand ein Seminar, das unter<br />

der Leitung von Christoph und Christian Hess<br />

im November auf dem Hof Bettenrode stattfand.<br />

Dabei referierten Vater und Sohn gemeinsam<br />

über die Grundsätze in der Basisausbildung von<br />

jungen Dressur- und Springpferden.<br />

„<strong>Der</strong> Kauf eines herrlichen Pferdes ist für mich<br />

wie eine ‚Versuchung’ - doch um es wirklich<br />

zu besitzen, muss ich es gut ausbilden“, erklärt<br />

Christoph Hess, internationaler Dressur- und<br />

Vielseitigkeitsrichter sowie Berufsreitlehrer<br />

(FN). Und auch für den Pferdewirtschaftsmeister<br />

Schwerpunkt Reiten Christian Hess, der seit Juni<br />

2008 Verkaufsleiter des Holsteiner Verbandes ist,<br />

sind „neben den Fähigkeiten, die das Pferd selbst<br />

mitbringt, eine solide Ausbildung und ein qualifiziertes<br />

Training Grundvoraussetzung.“<br />

So wurde den rund 100 interessierten Seminarteilnehmern,<br />

die sich am 07.11.2009 in groß-<br />

en Reithalle des Hof Bettenrode versammelt<br />

hatten, sehr anschaulich demonstriert, welche<br />

Ausbildungskomponenten sowohl für die Dressur-<br />

als auch für die Springausbildung gelten.<br />

Dazu wurden zwei Pferde mit ausgesprochener<br />

Springveranlagung (,Chance’ und ,Cameron’),<br />

zwei doppelveranlagte Pferde (,Keep Cool’ und<br />

,Conner’) sowie ein Pferd mit Schwerpunkt im<br />

Dressursport (,Fine Surprise’) gezeigt.<br />

Dabei wurde deutlich, dass eine gute Basisausbildung<br />

in der Dressur die Grundlage für alles<br />

bildet. Sie ist die Grundvoraussetzung für die<br />

Weiterentwicklung eines Pferdes zum Springen.<br />

Denn letztendlich ist das Überwinden des Hindernisses<br />

in der Konsequenz eine Erweiterung<br />

des Galoppsprungs. Und Probleme, die in der<br />

dressurmäßigen Arbeit auftreten, wirken sich<br />

verstärkt negativ im Springen aus. Im Umkehrschluss<br />

heißt dies, dass Fehlverhalten im Sprin-<br />

Haftung im Reitsport -<br />

Tierhalterhaftung und Reitlehrerhaftung<br />

Nach den gesetzlichen Grundlagen haftet derjenige,<br />

der einem anderen einen Schaden zufügt.<br />

Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.<br />

Um eine Haftung zu begründen muss der Schaden<br />

nach dem allgemeinen Deliktsrecht (§ 823<br />

BGB) schuldhaft herbeigeführt worden sein,<br />

d.h. vorsätzlich oder fahrlässig.<br />

Hat der Geschädigte an der Entstehung des<br />

Schadens mitgewirkt, so kann die Mitwirkung<br />

im Rahmen der Anrechnung eines Mitverschuldens<br />

zu berücksichtigen sein.<br />

1. Tierhalterhaftung<br />

Neben das Prinzip der Verschuldenshaftung<br />

tritt beim Halten von Pferden die grundsätzlich<br />

verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung (§<br />

833 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn das<br />

richtige Verhalten mit dem Pferd im Gelände.<br />

Auch kleine Naturhindernisse wurden dazu<br />

überwunden.<br />

Dank der guten Vorbereitung durch das Wulfshofteam<br />

gab es am Ende des Prüfungstages nur<br />

strahlende Gesichter, alle erhielten Urkunde und<br />

Abzeichennadel.<br />

Weitere Informationen über Prüfungen vom<br />

kleinen Hufeisen bis zum Longierabzeichen<br />

unter www.reitanlagewulfshof.de.<br />

Nicole Fischer<br />

(Pressewartin RC Wulfshof e.V.)<br />

Christoph Hess beim Unterricht in Bettenrode<br />

gen nur durch die Verbesserung der dressurmäßigen<br />

Basisarbeit korrigiert werden können.<br />

Foto: Birte Turk<br />

Birte Turk<br />

K.B.<br />

Pferd dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder<br />

dem Unterhalt des Tierhalters dient (§ 833 S. 2<br />

BGB). Das wird bei privat genutzten Reitpferden<br />

regelmäßig nicht der Fall sein (sog. Luxustiere).<br />

<strong>Der</strong> Haftungsrahmen ist dabei für den privaten<br />

Pferdehalter sehr weit, da er nahezu immer haftet<br />

wenn sich die sog. Tiergefahr in einem Schaden<br />

realisiert.<br />

Dem gegenüber findet auch bei der Tierhalterhaftung<br />

der Grundsatz der Mitverschuldensanrechnung<br />

Anwendung. Dies gilt im Übrigen<br />

auch bei Pferden untereinander, so dass z.b. bei<br />

Schäden aufgrund von Rangkämpfen auf der<br />

Weide o.ä. zu berücksichtigen ist, inwieweit das<br />

Pferd des Geschädigten durch sein Verhalten<br />

den Schaden mit verursacht hat.<br />

Die wichtigste Versicherung im Reitsport ist<br />

daher die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie

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