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„Importierte Kriminalität“ und deren Etablierung - Harte-Zeit

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das Waffengesetz <strong>und</strong> fahrlässiger Körperverletzung im Rahmen eines Strafbefehls eine einjährige Freiheitsstrafe<br />

verhängt, <strong>deren</strong> Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. 111<br />

30<br />

• Am 15. Juli 2000 kommt es zur Gegenaktion der Familie M.. Vor dem Lokal ZAP in Berlin-Charlottenburg fahren vier<br />

Angehörige der Familie M. vor, darunter nach Zeugenaussagen ein Bruder des im März erschossenen Hassan M.<br />

Mindestens 5 Schüsse werden im folgenden auf den „ungeklärten Staatsangehörigen“ Kamel <strong>und</strong> dessen deutschen<br />

Cousin Jihad C. abgegeben, wovon einer die rechte Wade von Kamel C. zertrümmert. Ein Schuss schlägt u.a. in der<br />

Wohnung eines Anliegers ein.<br />

Nachdem von den Geschädigten anfänglich die Täter noch mit Sicherheit benannt wurden, verlief die später durchgeführte<br />

Gegenüberstellung mit den Beschuldigten mangels Erinnerungsvermögen ohne Erfolg. 112<br />

• Am 3. Februar 2001 rammt der deutsche Staatsangehörige Rommel A. auf einer Tankstelle in Neukölln beim Wegfahren<br />

mit seinem BMW den Pkw eines niederländischen Staatsangehörigen. Zur Rede gestellt, bestreitet A. die<br />

Unfallverursachung <strong>und</strong> entfernt sich vom Unfallort. Kurze <strong>Zeit</strong> später erscheint er mit Verstärkung erneut auf der<br />

Tankstelle. A. <strong>und</strong> ein Begleiter treten nun an den Geschädigten heran <strong>und</strong> fordern mit eindeutigen Gesten<br />

(„Halsaufschneiden“) bzw. Vorzeigen eines Baseball-Schlägers die Herausgabe des Notizzettels, auf dem dieser das<br />

Kennzeichen des Unfallfahrzeuges notiert hat. Der Geschädigte flüchtet in den Verkaufsraum der Tankstelle, gefolgt von<br />

A. <strong>und</strong> dessen Begleitern, die mit Fäusten, Füßen <strong>und</strong> Flaschen aus den Auslagen auf ihn einzuschlagen beginnen, so<br />

dass der Geschädigte erhebliche Verletzungen erleidet.<br />

Die Auseinandersetzung wird durch die Videoüberwachungskamera der Tankstelle dokumentiert, es entsteht<br />

Sachschaden in Höhe von ca. 500,-DM.<br />

Noch in der Rettungsstation sucht A. den Geschädigten auf, um ihn zur Rücknahme der erstatteten Anzeige zu bewegen.<br />

Im Nachgang zur Tat erscheinen A. als auch weitere Personen in der Tankstelle, fordern die Herausgabe des<br />

Überwachungsvideos vom Tattag <strong>und</strong> bieten als Gegenleistung diverse Vergünstigungen, in Form von Reisen <strong>und</strong><br />

erheblichen Geldsummen.<br />

Im Rahmen seiner versuchten Festnahme fährt A. im Rückwärtsgang auf einen eingesetzten Polizeibeamten zu, der sich<br />

nur durch eine Sprung zur Seite retten kann. A. wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand <strong>und</strong> VU-Flucht zu<br />

einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, die unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt<br />

wird. 113<br />

• Als am 16. April 2001 eine Funkwagenbesatzung einen Fahrzeugführer auf seine defekte Beleuchtungseinrichtung<br />

aufmerksam macht, befiehlt der beifahrende „ungeklärte Staatsangehörige“, Issa R., dem Beamten: „Fahr weiter du Idiot !“<br />

Während der sich dann anschließenden versuchten Personalienüberprüfung werden die Beamten sofort von ca. 10<br />

Personen umringt, während R. behauptet, als „Scheiß Ausländer“ tituliert worden zu sein. Die Beamten werden von den<br />

anwesenden Personen derart bedrängt, dass die Identitätsfeststellung erst nach eingetroffener Verstärkung durchgesetzt<br />

werden kann. Abschließend beleidigt R. die Beamten mit den Worten: „Ich ficke dich in den Arsch <strong>und</strong> deinen Präsidenten<br />

auch !“ 114<br />

• Am 6. Mai 2001 trifft sich der wie sein Halbbruder als „Friedensrichter“ tätige Libanese Bassam A. auf einem Parkplatz in<br />

der Drontheimer Straße in Berlin-Wedding mit dem deutschen Staatsangehörigen Bahaeddine O. <strong>und</strong> dem „ungeklärten“<br />

Staatsangehörigen Faisal S., angeblich um eine Schuldenfrage zu regeln. Nach beendetem Gespräch fallen mehrere<br />

Schüsse, von denen einer A. in die Schulter trifft. Einen Schützen hat angeblich niemand bemerkt. Der Vorfall wird vom<br />

Geschädigten jedoch unmissverständlich in die Auseinandersetzung zwischen den Familien M. <strong>und</strong> C. eingeordnet <strong>und</strong><br />

seine Anwesenheit bei der Schießerei vom 15. März 2000. 115<br />

• Am 31. Oktober 2001 kommt es zwischen zwei Familienoberhäuptern der Familien R. <strong>und</strong> O. in der Sonnenallee in Berlin-<br />

Neukölln zunächst zu Verhandlung über die Scheidung von zwei nach islamischem Recht verheirateten Töchtern der<br />

Familie R. mit zwei Söhnen der Familie O. sowie die Rückgabe von Mitgift. Nachdem die Söhne O. zu dem Gespräch<br />

hinzustoßen eskaliert die Lage. Im Verlauf der dann stattfindenden Auseinandersetzung wird der libanesische<br />

Staatsangehörige Fawzi Ali R. durch eine Stichverletzung lebensgefährlich verletzt. Des weiteren sollen Schüsse<br />

abgegeben worden sein. Eine Schusswaffe wird am Tatort sichergestellt, Schussverletzungen weist allerdings keine der<br />

angetroffenen Personen auf. Der deutsche Staatsangehörige Zouhair O. wird schließlich am 6. März 2002 zu einer<br />

vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 116<br />

• Nur mittels Schusswaffengebrauch auf die Reifen kann am 14. Januar 2002 auf der Berliner Stadtautobahn ein Audi A 6<br />

mit dem führerscheinlosen Libanesen Abbas A. am Steuer, des weiteren besetzt mit den deutschen Staatsangehörigen<br />

Fadie A. <strong>und</strong> Aymen A. nach vorangegangenen Straftaten <strong>und</strong> Durchbruch von vier polizeilichen Kontrollstellen, bei denen<br />

sich in einem Fall ein Polizeibeamtin nur durch einen Sprung zur Seite retten kann, gestoppt werden. 117<br />

Ein halbes Jahr später wird Abbas A. nach versuchtem Handtaschenraub <strong>und</strong> aggressivem Verhalten in der Öffentlichkeit<br />

in offenbar geistesgestörtem Zustand nach erheblichem Widerstand festgenommen. Hierbei verstirbt er. Wie nach<br />

111<br />

000315/0103-5, 1 Kap Js 574/00; BZ v. 17. März 2000 „Bandenkrieg in Moabit“.<br />

112<br />

000715/4263-2, 1 Kap Js 2364/00<br />

113<br />

010405/5237-7, 68 Js 304/01; Berliner Morgenpost v. 1. März 2002 „Nach Unfall Gegner verprügelt: Drei<br />

Jahre Haft“.<br />

114<br />

010415/3482-6, 120 Pls 2205/01<br />

115<br />

010506/0871-9, 1 Kap Js 2170/01; Tagesspiegel vom 8. Mai 2001 „Familienfehde mit Feuerwaffen“.<br />

116<br />

011101/5209-7 (SV), 1 Kap Js 2406/01; Tagesspiegel u. Morgenpost v. 2. November 2001 „Sieben<br />

Verletzte...“.<br />

117<br />

020115/0744-3, 95 Js 163/02, Berliner Morgenpost v. 16. Januar 2002 „Polizei-Schüsse auf Einbrecher<br />

beenden wilde Verfolgungsjagd“, Berliner Kurier v. 16. Januar 2002 „Schüsse auf Amokfahrer“.<br />

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Henninger, LKA Berlin ImpKrim_Öff1.2.doc

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