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„Importierte Kriminalität“ und deren Etablierung - Harte-Zeit

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47<br />

In einzelnen B<strong>und</strong>esländern haben sich Bürgerrechtsbewegungen der Thematik<br />

angenommen <strong>und</strong> über bestimmte Medien den Behörden mitunter tendenziöse<br />

Ermittlungen gegen bestimmte Volksgruppen unterstellt, die geeignet waren,<br />

politische Entscheidungsträger schnell unter Druck zu setzen. 174 Dies führte in<br />

Bremen beispielsweise bis zur Demonstrationsveranstaltung vor dem Wohnhaus des<br />

regierenden Bürgermeisters Henning Scherf, verb<strong>und</strong>en mit dessen „geplanter<br />

Abschiebung nach Nicaragua“. 175<br />

Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei u.a. der neunköpfigen Familie C. alias AL-<br />

ZEIN zu Teil, die schließlich nach mehreren gescheiterten <strong>und</strong> durch bis zu 200<br />

Demonstranten verhinderten Abschiebungsversuchen im Februar 2002 ausreiste.<br />

Vorausgegangen war eine heftige Mediendiskussion, in der auf der einen Seite die<br />

Fülle der durch die Familienangehörigen begangenen Straftaten gegen die aus der<br />

Abschiebung erwachsenden Konsequenzen gestellt wurden. 176<br />

Die durch die Rechtsanwälte in dieser Sache beim BVerfG eingereichte<br />

Verfassungsbeschwerde, in der u.a. angeführt wurde, dass „die unvermittelte<br />

Abschiebung in eine für sie völlig ungewohnte soziale <strong>und</strong> kulturelle Umgebung<br />

schwerste, vor allem psychische Beeinträchtigungen verursachen würde. Selbst<br />

wenn es den Eltern gelingen sollte, zunächst das physische Überleben ihrer Kinder<br />

zu sichern, drohe ihnen mittelfristig eine zunehmende Verwahrlosung <strong>und</strong><br />

Verelendung, die schließlich zum Tode führen würde“, wurde nicht zur Entscheidung<br />

angenommen. 177<br />

Eher überraschend erfolgte nach diesem Vortrag die im Vergleich zu<br />

vorangegangenen Versuchen reibungslose <strong>und</strong> nahezu freiwillige Ausreise der<br />

Familie in die Türkei am 5. Februar 2002, nachdem die noch laufenden<br />

Widerspruchsverfahren vorher zurückgenommen wurden. Besonders erstaunlich war<br />

in diesem Fall, dass nach umfassender medialer Agitation durch die Betroffenen bzw.<br />

<strong>deren</strong> Vertreter, der Leugnung türkischer Sprachkenntnisse <strong>und</strong> der daraus<br />

abgeleiteten Todesgefahr im Falle der Abschiebung in die Türkei, zum Ende der<br />

Ermittlungen das Familienoberhaupt seine türkischen Sprachkenntnisse offenbarte,<br />

174<br />

Zur öffentlichen Diskussion vgl. Neue Züricher <strong>Zeit</strong>ung Nr. 106 v. 10. Mai 2002, www.libasoli.de oder<br />

Spiegel v. 6. März 2000 „Der Trick mit dem Libanon“. Die Thematik war auch Gegenstand einer kleinen<br />

Anfrage der B<strong>und</strong>estagsfraktion der PDS; BT-Drs. 14/6485.<br />

175<br />

TAZ Bremen vom 21. Januar 2002 „Henning „El Sharif“ auf Tauchstation“.<br />

176<br />

BILD-Bremen v. 9. , 25. u. 26. Januar u. 6. Februar 2002; taz Bremen v. 9. u. 23. Januar u. 8. Februar 2002<br />

u.a.<br />

177<br />

Beschluss v. 21. September 2000 – 2 BvR 1636/00.<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Henninger, LKA Berlin ImpKrim_Öff1.2.doc

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