„Importierte Kriminalität“ und deren Etablierung - Harte-Zeit
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47<br />
In einzelnen B<strong>und</strong>esländern haben sich Bürgerrechtsbewegungen der Thematik<br />
angenommen <strong>und</strong> über bestimmte Medien den Behörden mitunter tendenziöse<br />
Ermittlungen gegen bestimmte Volksgruppen unterstellt, die geeignet waren,<br />
politische Entscheidungsträger schnell unter Druck zu setzen. 174 Dies führte in<br />
Bremen beispielsweise bis zur Demonstrationsveranstaltung vor dem Wohnhaus des<br />
regierenden Bürgermeisters Henning Scherf, verb<strong>und</strong>en mit dessen „geplanter<br />
Abschiebung nach Nicaragua“. 175<br />
Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei u.a. der neunköpfigen Familie C. alias AL-<br />
ZEIN zu Teil, die schließlich nach mehreren gescheiterten <strong>und</strong> durch bis zu 200<br />
Demonstranten verhinderten Abschiebungsversuchen im Februar 2002 ausreiste.<br />
Vorausgegangen war eine heftige Mediendiskussion, in der auf der einen Seite die<br />
Fülle der durch die Familienangehörigen begangenen Straftaten gegen die aus der<br />
Abschiebung erwachsenden Konsequenzen gestellt wurden. 176<br />
Die durch die Rechtsanwälte in dieser Sache beim BVerfG eingereichte<br />
Verfassungsbeschwerde, in der u.a. angeführt wurde, dass „die unvermittelte<br />
Abschiebung in eine für sie völlig ungewohnte soziale <strong>und</strong> kulturelle Umgebung<br />
schwerste, vor allem psychische Beeinträchtigungen verursachen würde. Selbst<br />
wenn es den Eltern gelingen sollte, zunächst das physische Überleben ihrer Kinder<br />
zu sichern, drohe ihnen mittelfristig eine zunehmende Verwahrlosung <strong>und</strong><br />
Verelendung, die schließlich zum Tode führen würde“, wurde nicht zur Entscheidung<br />
angenommen. 177<br />
Eher überraschend erfolgte nach diesem Vortrag die im Vergleich zu<br />
vorangegangenen Versuchen reibungslose <strong>und</strong> nahezu freiwillige Ausreise der<br />
Familie in die Türkei am 5. Februar 2002, nachdem die noch laufenden<br />
Widerspruchsverfahren vorher zurückgenommen wurden. Besonders erstaunlich war<br />
in diesem Fall, dass nach umfassender medialer Agitation durch die Betroffenen bzw.<br />
<strong>deren</strong> Vertreter, der Leugnung türkischer Sprachkenntnisse <strong>und</strong> der daraus<br />
abgeleiteten Todesgefahr im Falle der Abschiebung in die Türkei, zum Ende der<br />
Ermittlungen das Familienoberhaupt seine türkischen Sprachkenntnisse offenbarte,<br />
174<br />
Zur öffentlichen Diskussion vgl. Neue Züricher <strong>Zeit</strong>ung Nr. 106 v. 10. Mai 2002, www.libasoli.de oder<br />
Spiegel v. 6. März 2000 „Der Trick mit dem Libanon“. Die Thematik war auch Gegenstand einer kleinen<br />
Anfrage der B<strong>und</strong>estagsfraktion der PDS; BT-Drs. 14/6485.<br />
175<br />
TAZ Bremen vom 21. Januar 2002 „Henning „El Sharif“ auf Tauchstation“.<br />
176<br />
BILD-Bremen v. 9. , 25. u. 26. Januar u. 6. Februar 2002; taz Bremen v. 9. u. 23. Januar u. 8. Februar 2002<br />
u.a.<br />
177<br />
Beschluss v. 21. September 2000 – 2 BvR 1636/00.<br />
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Henninger, LKA Berlin ImpKrim_Öff1.2.doc