16.12.2012 Aufrufe

Untitled - Freie Universität Berlin

Untitled - Freie Universität Berlin

Untitled - Freie Universität Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

167<br />

Fall 9: Das Unternehmen E, welches schwerpunktmäßig in der Energiewirtschaft (Strom, Gas) tätig ist,<br />

möchte die Stimmenmehrheit über das Unternehmen R erwerben. R ist in Europa eines der führenden<br />

und in Deutschland das größte importierende Ferngasunternehmen, mit einem Anteil von 60% am gesamten<br />

inländischen Erdgasabsatz. E hat einen Marktanteil von über 30% auf dem Markt für die<br />

Strombelieferung von Großkunden und Weiterverteilern. Daneben ist das Unternehmen A mit gleich<br />

großen Marktanteilen tätig. Die restlichen Marktanteile werden von den Unternehmen B und C gehalten.<br />

E und R wollen um jeden Preis diesen Zusammenschluss durchführen. Was ist Ihnen zu raten?<br />

Fall 10: Das deutsche Unternehmen B, tätig auf dem europäischen Markt für einzelne Chemikalien,<br />

mit einem Marktanteil von 40 %, plant die Übernahme der Kontrolle über das belgische Unternehmen<br />

E, das auf dem gleichen Markt einen Anteil von 30 % hält. Gegen E läuft in Belgien ein Isolvenzverfahren.<br />

Sollte das Insolvenzverfahren zum Abschluss gebracht werden, ist aufgrund belgischer Vorschriften<br />

sehr unwahrscheinlich, dass innerhalb des darauf folgenden Jahres die Produktion durch ein<br />

Drittunternehmen wieder aufgenommen wird oder Vermögenswerte herausgekauft werden. Eine unmittelbare<br />

Übernahme durch einen Dritten ist wegen Ablauf gesetzlich vorgeschriebener Fristen ebenfalls<br />

nicht möglich. Die Stillegung hätte erhebliche Kapazitätsengpässe zur Folge, die durch die übrigen<br />

Unternehmen auf dem Markt nicht aufgefangen werden könnten, da aus Rentabilitätsgründen alle<br />

Anlagen voll ausgelastet sind. Auf dem betroffenen Markt bestehen relativ hohe Marktzutrittsschranken<br />

und eine unelastische Nachfrage. Ist der Zusammenschluss nach Art 2 Abs.3 FKVO zu untersagen?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!