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UNSERE STADT<br />

3. Jury<br />

Die Jury setzt sich aus Vertretern der <strong>Stadtgemeinde</strong>, der Dorf- und Stadterneuerung sowie Pressevertretern<br />

zusammen.<br />

Die Jury hat die vollständig eingereichten Konzepte nach unten angeführten Kriterien zu beurteilen und der<br />

Ausloberin die drei originellsten Projekte zur Realisierung zu empfehlen.<br />

4. Beurteilungskriterien<br />

Die eingereichten Ideen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:<br />

Die Gestaltung sollte -<br />

a) - thematisch zu <strong>Stockerau</strong> passen<br />

b) - technisch einfach umsetzbar und leistbar sein<br />

c) - möglichst wartungsarm<br />

d) - übersichtlich und nicht verkehrsbehindernd<br />

Wasser scheidet als Gestaltungselement aus, die Mitwirkung des Bauhofes sollte bei der Gestaltung möglich sein.<br />

5. Preise<br />

Für die von der Jury an die ersten drei Plätze gereihten Konzepte werden folgende Preise vergeben:<br />

1. € 1.000,-- (eintausend)<br />

2. € 750,-- (siebenhundertfünfzig)<br />

3. € 500,-- (fünfhundert)<br />

6. Einreichung und Termine<br />

EinreicherInnen müssen bis spätestens 30. September 2011 ihre Unterlagen im Kulturamt des Rathauses vorlegen.<br />

Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses werden alle TeilnehmerInnen benachrichtigt.<br />

7. Rechte<br />

Die Ausloberin erwirbt am eingereichten Entwurf das sachliche Eigentumsrecht. Das geistige Eigentumsrecht bleibt<br />

dem/r EinreicherIn gewährt. Der/Die EinreicherIn erklärt ausdrücklich, dass an den eingereichten Werken Dritten<br />

keine wie immer gearteten Rechte zustehen, er/sie daher alle urheberrechtlichen und Rechte am Werk welcher Art<br />

auch immer selbst und uneingeschränkt besitzt und damit auch berechtigt ist, über das Werk zu verfügen.<br />

Der/Die WettbewerbsgewinnerIn überträgt der Ausloberin alle Werknutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte und<br />

Nutzungen jedweder Art und Bezeichnung. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die Nutzungen im Sinne des<br />

vorstehenden Satzes auch durch Dritte erfolgen können, die dazu von der Ausloberin ermächtigt wurden.<br />

Der/Die EinreicherIn hat keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung über die Gründe, die zur Juryentscheidung<br />

geführt haben und unterwirft sich voll der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist<br />

ausgeschlossen.<br />

8. Kontakt<br />

<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Stockerau</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

2000 <strong>Stockerau</strong><br />

Dr. Maria Andrea Riedler<br />

Telefon: 02266/695-1200<br />

Fax: 02266/695-1250<br />

E-Mail: hauptverwaltung@stockerau.gv.at<br />

September 2011 | 7

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