Datei herunterladen (7,41 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Stockerau
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UNSERE STADT<br />
3. Jury<br />
Die Jury setzt sich aus Vertretern der <strong>Stadtgemeinde</strong>, der Dorf- und Stadterneuerung sowie Pressevertretern<br />
zusammen.<br />
Die Jury hat die vollständig eingereichten Konzepte nach unten angeführten Kriterien zu beurteilen und der<br />
Ausloberin die drei originellsten Projekte zur Realisierung zu empfehlen.<br />
4. Beurteilungskriterien<br />
Die eingereichten Ideen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:<br />
Die Gestaltung sollte -<br />
a) - thematisch zu <strong>Stockerau</strong> passen<br />
b) - technisch einfach umsetzbar und leistbar sein<br />
c) - möglichst wartungsarm<br />
d) - übersichtlich und nicht verkehrsbehindernd<br />
Wasser scheidet als Gestaltungselement aus, die Mitwirkung des Bauhofes sollte bei der Gestaltung möglich sein.<br />
5. Preise<br />
Für die von der Jury an die ersten drei Plätze gereihten Konzepte werden folgende Preise vergeben:<br />
1. € 1.000,-- (eintausend)<br />
2. € 750,-- (siebenhundertfünfzig)<br />
3. € 500,-- (fünfhundert)<br />
6. Einreichung und Termine<br />
EinreicherInnen müssen bis spätestens 30. September 2011 ihre Unterlagen im Kulturamt des Rathauses vorlegen.<br />
Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses werden alle TeilnehmerInnen benachrichtigt.<br />
7. Rechte<br />
Die Ausloberin erwirbt am eingereichten Entwurf das sachliche Eigentumsrecht. Das geistige Eigentumsrecht bleibt<br />
dem/r EinreicherIn gewährt. Der/Die EinreicherIn erklärt ausdrücklich, dass an den eingereichten Werken Dritten<br />
keine wie immer gearteten Rechte zustehen, er/sie daher alle urheberrechtlichen und Rechte am Werk welcher Art<br />
auch immer selbst und uneingeschränkt besitzt und damit auch berechtigt ist, über das Werk zu verfügen.<br />
Der/Die WettbewerbsgewinnerIn überträgt der Ausloberin alle Werknutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte und<br />
Nutzungen jedweder Art und Bezeichnung. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die Nutzungen im Sinne des<br />
vorstehenden Satzes auch durch Dritte erfolgen können, die dazu von der Ausloberin ermächtigt wurden.<br />
Der/Die EinreicherIn hat keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung über die Gründe, die zur Juryentscheidung<br />
geführt haben und unterwirft sich voll der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist<br />
ausgeschlossen.<br />
8. Kontakt<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Stockerau</strong><br />
Rathausplatz 1<br />
2000 <strong>Stockerau</strong><br />
Dr. Maria Andrea Riedler<br />
Telefon: 02266/695-1200<br />
Fax: 02266/695-1250<br />
E-Mail: hauptverwaltung@stockerau.gv.at<br />
September 2011 | 7