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Ein Grundprinzip der Demokratie<br />
GEWALTENTEILUNG<br />
Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einzelnen<br />
Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel.<br />
Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und<br />
Judikative verteilt. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten<br />
angehören. Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit dem Bundesstaat<br />
von 1848 eingeführt.<br />
<strong>DE</strong>MOKRATIE<br />
Die Regierung<br />
setzt Gesetze um<br />
Die Bundesversammlung<br />
erlässt Gesetze<br />
NATIONALRAT<br />
BUN<strong>DE</strong>SRAT UND VERWALTUNG<br />
STÄN<strong>DE</strong>RAT<br />
EXEKUTIVE<br />
LEGISLATIVE<br />
Gesetze umsetzen<br />
Der Bundesrat ist die Regierung der<br />
Schweiz. Er führt die laufenden Geschäfte<br />
und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments<br />
um. Jedes der sieben Bundesratsmitglieder<br />
steht einem Departement vor.<br />
Zusammen mit der Bundeskanzlei bilden<br />
die sieben Departemente die Bundesverwaltung.<br />
Gesetze beschliessen<br />
Das Parlament besteht aus dem Nationalund<br />
Ständerat. Die beiden Räte sind gleichberechtigt;<br />
zusammen bilden sie die Bundesversammlung.<br />
Das Parlament erlässt<br />
Gesetze und überwacht die Geschäfts -<br />
führung des Bundesrats und des Bundesgerichts.<br />
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Der Bund kurz erklärt <strong>2018</strong> | Direkte Demokratie