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Wie man sein Anliegen ein- und durchbringt<br />
MECHANIK <strong>DE</strong>S PARLAMENTS<br />
Parlamentarische Instrumente<br />
Jedes Mitglied von National- und Ständerat kann mit einem<br />
sogenannten Vorstoss die Einführung neuer Verfassungsbestimmungen<br />
und Gesetze oder deren Änderung<br />
beantragen. Es kann Bundesrat und Verwaltung auch<br />
Berichte in Auftrag geben oder Auskünfte von ihnen verlangen.<br />
Kommissionen<br />
Manch einer staunt vielleicht ob der halbleeren Säle von<br />
National- und Ständerat. Wenn ein Geschäft im Rat behandelt<br />
wird, ist ein Grossteil der parlamentarischen Arbeit<br />
jedoch schon gemacht und viele Vorentscheide sind getroffen.<br />
Das geschieht in den Kommissionen; dort werden<br />
sämtliche Geschäfte vorberaten.<br />
PARLAMENT<br />
Jeder Vorstoss bedeutet, dass Bundesrat und Verwaltung<br />
Abklärungen treffen und Stellung nehmen müssen, bevor<br />
zuerst in der zuständigen Kommission und danach im Rat<br />
darüber beraten und entschieden wird.<br />
Damit Vorstösse weiterverfolgt werden, braucht es Mehrheiten:<br />
in den vorberatenden Kommissionen, in einem<br />
oder gar in beiden Räten. Da Vorstösse aber meistens politisch<br />
umstrittene Themen behandeln, ist es nicht selbstverständlich,<br />
dass dies gelingt.<br />
Die parlamentarischen Instrumente werden äusserst rege<br />
genutzt: 1995 reichte jedes Ratsmitglied im Schnitt<br />
3,9 Vorstösse ein. 2009, auf dem (vorläufigen) Höhepunkt,<br />
waren es bereits 9,4. Danach sank die Zahl wieder<br />
leicht auf 8 Vorstösse pro Ratsmitglied im Jahr 2011. Im<br />
Jahr 2017 waren 2090 Vorstösse zu bewältigen (8,5 pro<br />
Ratsmitglied).<br />
Mit einer parlamentarischen Initiative kann ein<br />
Ratsmitglied vorschlagen, dass das Parlament selber<br />
ein Gesetz erlässt, indem es die Idee oder gleich den<br />
Gesetzesentwurf formuliert. Mit einer Motion kann<br />
das Ratsmitglied den Ball dem Bundesrat zuspielen<br />
und verlangen, dass dieser gesetzgeberisch tätig wird.<br />
Mit einem Postulat wird der Bundesrat lediglich beauftragt<br />
zu prüfen, ob ein Gesetzes- oder Beschlusstext<br />
vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, während<br />
eine Interpellation vom Bundesrat Auskunft<br />
über wichtige innen- oder aussenpolitische Ereignisse<br />
verlangt.<br />
Es gibt neun Sachbereichskommissionen, die sich vor<br />
allem mit der Vorberatung von Gesetzen befassen. Ihnen<br />
sind bestimmte Themenkreise wie Verkehr, Rechtsfragen,<br />
Aussen- oder Sozialpolitik usw. zugeordnet. Zusätzlich<br />
gibt es die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission,<br />
die sich mit den Bundesfinanzen und der<br />
Geschäftsführung von Bundesrat und Verwaltung befassen<br />
und diese überwachen.<br />
In speziellen Fällen kann eine Parlamentarische Untersuchungskommission<br />
(PUK) bestimmte Vorgänge und Bereiche<br />
untersuchen.<br />
Im Gegensatz zu den Sitzungen von National- und Ständerat<br />
sind Kommissionssitzungen nicht öffentlich – die vertraulichen<br />
Beratungen sollen eine offenere Diskussion<br />
unter den Mitgliedern ermöglichen. Die Kommissionen<br />
informieren die Medien aber nach ihren Sitzungen über die<br />
Ergebnisse.<br />
Den Kommissionen des Nationalrats gehören je 25 Mitglieder<br />
an, denjenigen des Ständerats je 13. Ihre Zusammensetzung<br />
richtet sich nach der Stärke der Fraktionen.<br />
Die Kommissionen im Detail:<br />
www.parlament.ch > Organe > Kommissionen<br />
Film «Zimmer 286»<br />
Kommissionsarbeit hinter verschlossenen Türen:<br />
www.parlament.ch > Organe > Kommissionen ><br />
Links > Film<br />
32 Der Bund kurz erklärt <strong>2018</strong> | Parlament