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Abschlussbericht des Modellprojekts der Berliner Clearingstelle für ...

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<strong>Abschlussbericht</strong> September 2007–Februar 2009<br />

dem HMB-W Bogen POW’s (Personalorientierungswerte), die in Berlin im stationären<br />

Bereich zu einer Fülle von Tagessätzen führten. Seit Jahren gibt es von Seiten <strong>des</strong> Senates<br />

Bestrebungen, diese Unterschiede anzugleichen.<br />

Im Beschluss <strong>der</strong> „<strong>Berliner</strong> Vertragskommission Soziales“ (KO 75) vom 10. Oktober<br />

2006 wurde folgen<strong>der</strong> Zeitplan aufgestellt:<br />

⋅ Bis 31.03.2008: Erarbeitung einer Leistungstypdifferenzierten Vergütungsanpassung<br />

mit dem Ziel <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> Entgeltspanne<br />

⋅ Ab 01.01.2009: Umsetzung <strong>der</strong> Differenzierung <strong>der</strong> Leistungstypen im Heim<br />

Bei Weiterführung <strong>des</strong> HMB-W Verfahrens soll ein überschaubares System von <strong>der</strong>zeit<br />

3 ergänzenden Modulen je Hilfebedarfgruppe entwickelt werden. Die Vorschläge <strong>für</strong><br />

die qualitativen Unterschiede im Bedarf innerhalb einer Hilfebedarfsgruppe sollten bis<br />

31.12.2007 vorgelegt werden. Bis Herbst 2008 sollte die Bildung von Modulen und Ver-<br />

fahren <strong>für</strong> eine einrichtungsindividuelle vertragliche Umsetzung erfolgen.<br />

11. . Praktisches<br />

Die Bedarfserfassung erfolgte in Berlin (im Gegensatz zu an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n) in<br />

den Einrichtungen selbst und ohne einrichtungsübergreifende Schulungen, d. h. jede<br />

Einrichtung entwickelte ihr eigenes Vorgehen mit dem Instrument. Nach Einführung<br />

<strong>des</strong> Fallmanagements erhielten zukünftige Fallmanager <strong>der</strong> Sozialämter Schulungen, die<br />

auch die Hilfebedarfserfassung nach Metzler beinhalteten. Es konnte sich so eine sehr<br />

unterschiedliche Handhabung <strong>des</strong> Verfahrens sowohl zwischen den Einrichtungen, als<br />

auch zwischen den Bezirken, Fallmanagern und <strong>Berliner</strong> SpD’s entwickeln.<br />

In Berlin wurde (im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n, wie z. B. Hamburg, Bran-<br />

denburg und Baden-Würtemberg) ein hoher Anteil an Menschen in die HMB-W Grup-<br />

pen 3, 4 und 5 eingestuft. (In Berlin nach Aussage <strong>des</strong> Senats und Frau Dr. Metzler:<br />

jeweils 30% in den Gruppen 3, 4, 5 während die Gruppe 5 in an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong><br />

lediglich mit 3–5% <strong>der</strong> Leistungsberechtigten belegt ist).<br />

Da es keine bun<strong>des</strong>einheitlichen Regelungen zur Bestimmung <strong>der</strong> HMB-W Gruppe<br />

gibt, sind die <strong>Berliner</strong> Zahlen nicht mit denen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> vergleichbar.<br />

Es könnte sein, dass in Berlin Menschen in hohen Hilfebedarfsgruppen erfasst sind, die<br />

in an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n niedriger eingestuft werden.<br />

Aus <strong>der</strong> Unschärfe in <strong>der</strong> Gruppenbildung resultiert, dass in Berlin beispielsweise<br />

Menschen mit leichter Intelligenzmin<strong>der</strong>ung und zusätzlichen psychischen Störungen<br />

nicht, wie von Dr. Metzler vorgesehen, in <strong>der</strong> höchsten Hilfebedarfsstufe erfasst werden.<br />

Die Maßnahmepauschale wird so dem anzunehmenden hohen Bedarf nicht gerecht.<br />

Während <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong>narbeit wurde deutlich, dass es <strong>der</strong>zeit nicht möglich ist,<br />

zu einzelnen Anfragen, die sich auf die Beantragung personellen Mehrbedarfes bezogen,<br />

aussagefähige Gutachten zu erstellen, da Kostentransparenz gegeben ist.<br />

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