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RICHTLINIEN FüR DIE SACHGERECHTE DüNGUNG IM OBSTBAU

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26<br />

Die klassische Stickstoffbodendüngung verfolgt das Ziel, eine vorhandene N-Unterversorgung in den Monaten<br />

April, Mai und Juni auszugleichen, da in diesem Zeitraum gleichzeitig über den Boden meist ein niedriges<br />

natürliches Angebot zur Verfügung steht. In den Monaten August und September reicht die Mineralisierung<br />

meistens aus, um die Versorgung mit N sicher zu stellen.<br />

N<br />

Stickstoffbedarf des Apfels im Vergleich zur natürlichen Mineralisierung<br />

N-Bedarf<br />

nach<br />

Mineralisierung<br />

BLÜTE ERNTE<br />

3 5 7 9<br />

Abb. 5: N-Bedarf von Apfelbäumen innerhalb der Vegetationsperiode<br />

(Quelle: A. Sporenberger, K. Waltl, Besseres Obst 9/2004)<br />

Zwischen der Stickstoffnachlieferung und dem Humusgehalt des Bodens gibt es einen deutlichen Zusammen-<br />

hang. Je höher der Humusgehalt, desto mehr mineralischer Stickstoff steht der Pflanze zur Verfügung. Die<br />

Mineralisierung des Stickstoffs setzt im allgemeinen ab Mitte April verstärkt ein. Aus diesem Grund sollte<br />

der Humusgehalt bei der Stickstoffdüngung mittels Korrekturfaktoren mitberücksichtigt werden (Tab. 19).<br />

Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Blühstärke, da bei verstärktem Fruchtansatz erhöhter Stickstoffbedarf<br />

besteht. Dagegen sollte bei einer niedrigen Ertragserwartung die Stickstoffmenge reduziert werden,<br />

um die Lagerfähigkeit und Fruchtqualität nicht negativ zu beeinflussen.<br />

Tab. 19: Korrekturfaktoren für die Bemessung der Stickstoffdüngung<br />

(Korrekturfaktoren in % der lt. Tab. 18 empfohlenen Richtwerte)<br />

Niedrig mittel hoch<br />

Erwartete Blühstärke − 10 0 + 10<br />

Humusgehalt + 10 0 − 10<br />

MONAT<br />

Auf die Grenzen der bewilligungsfreien Düngung von 175 bzw. 210 kg N gemäß Wasserrechtsgesetz ist zu achten.<br />

Düngestrategie<br />

Grundsätzlich sollte die angestrebte Stickstoffdüngermenge in mindestens zwei Teilgaben ausgebracht werden:<br />

1. Teilgabe Schwere Böden: Ende Februar bis Anfang März (langsam oder rasch wirksame N−Dünger) bzw.<br />

Herbstdüngung (lt. Nitratrichtlinie nach der Ernte im Oktober bis spätestens 15. November,<br />

wenn die Bodentemperaturen noch bei > 5 °C liegen)<br />

Leichte Böden: Ende März bis Anfang April<br />

2. Teilgabe Nach der Blüte (rasch wirksame N-Dünger, ausgenommen Beerenobst)<br />

Bei Verwendung von verzögert freigesetzten Stickstoff-Düngern bzw. N-hältigen Volldüngern<br />

kann die vom Fachbeirat empfohlene Menge in einer Gabe ausgebracht werden.

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