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RICHTLINIEN FüR DIE SACHGERECHTE DüNGUNG IM OBSTBAU

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Untersuchungsanstalten für Bodenproben<br />

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH<br />

Institut für Bodengesundheit und Pflanzenernährung<br />

1226 Wien, Spargelfeldstraße 191<br />

Telefon: +43 (0) 50555 34125<br />

Fax +43 (0) 50 555 34101<br />

E-Mail: bodengesundheit@ages.at<br />

hompeage: www.ages.at<br />

Landwirtschaftliches Versuchszentrum Steiermark<br />

8047 Graz, Ragnitzstraße 193<br />

Telefon: +43 (0)316/877-6635<br />

Fax: +43 (0)316/877-6638<br />

E-Mail: fa10b@stmk.gv.at<br />

Homepage: www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10058348/94673/<br />

Bodenproben können direkt (entsprechend gekennzeichnet) an die Untersuchungsanstalten gesendet<br />

werden (Ergebnis in längstens 6 Wochen). Die Probenübernahme erfolgt teilweise auch durch die<br />

Bezirksbauernkammern bzw. Bezirksreferate (angekündete Sammelaktionen)<br />

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