Gemeindezeitung Traboch September 18
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Unser <strong>Traboch</strong><br />
AUS DEM GEMEINDERAT<br />
Ende <strong>September</strong> fand eine öffentliche<br />
Sitzung des Gemeinderates statt, über<br />
die einstimmig gefassten Beschlüsse<br />
möchten wir Sie hiermit informieren.<br />
Beschlussfassung über die Bildung<br />
eines mehrgemeindigen Tourismusverbandes<br />
gemäß § 4 Abs 3 Steiermärkisches<br />
Tourismusgesetz 1992:<br />
Da die angestrebte Verbandslösung<br />
„Erzberg-Leoben“ nicht umgesetzt werden<br />
konnte, wurde nunmehr beschlossen,<br />
dass die Gemeinden Gaishorn am<br />
See, Wald am Schoberpass, Kalwang,<br />
Mautern, Kammern, <strong>Traboch</strong>, St. Michael,<br />
St. Peter Freienstein, Trofaiach,<br />
Vordernberg, Eisenerz, Radmer und<br />
Tragöß-St. Katharein einen gemeinsamen<br />
Tourismusverband gründen.<br />
Folgende Beweggründe gab es für diese<br />
zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit:<br />
• Erweiterung der finanziellen Basis<br />
– Bündelung der touristischen Mittel<br />
für Werbe- und Marketingmaßnahmen<br />
in einem Verband<br />
• Erweiterung des touristischen Angebotes<br />
zufolge Bildung einer gebietsmäßig<br />
größeren Einheit<br />
• Bedingt durch den hohen Mobilitätsgrad<br />
des Gastes – Abgehen von einer<br />
punktuellen örtlichen Betrachtung des<br />
Tourismus<br />
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der zusammengeschlossenen Tourismusgemeinden<br />
• Verstärkung der Werbe- und Marketingaktivitäten<br />
durch einen einzigen<br />
Ansprechpartner und Auftragsgeber<br />
• Stärkung der Stimme des größeren<br />
Tourismusverbandes innerhalb<br />
anderer touristischer Organisationen<br />
• Schlagkräftigere und beweglichere<br />
touristische Organisation – auf<br />
Markterfordernisse kann rascher<br />
reagiert werden<br />
• Einstellung eines professionellen<br />
Geschäftsführers usw.<br />
Grundstück Nr. 482, KG Timmersdorf<br />
– Übernahme vom öffentlichen<br />
Gut in Gemeindeeigentum:<br />
Nachdem die ehemalige Liegenschaft<br />
der Fa. Zuegg verkauft wurde, wurde die<br />
Gemeinde vom neuen Eigentümer ersucht,<br />
einen ca. 80m 2 großen Grundstreifen<br />
im Bereich der Fichtenreihe<br />
(Verlängerung des Mittelweges) in das<br />
Gemeindeeigentum umzuwandeln.<br />
Durch diese Maßnahme wird es zukünftig<br />
eine optimale Verkehrserschließung<br />
geben. Für die Fußgeher und Radfahrer<br />
wird sich in diesem Bereich nichts<br />
ändern, man wird auch zukünftig von<br />
Timmersdorf zum Industriepark gelangen.<br />
Errichtung einer E-Tankstelle:<br />
Abschluss einer Bestand- und<br />
Dienstbarkeitsvereinbarung mit der<br />
Energie Steiermark Technik GmbH:<br />
Parallel zum Turn- und Festsaal wird eine<br />
Elektrotankstelle – mit gleichzeitiger Auflademöglichkeit<br />
für zwei Fahrzeuge – auf<br />
Kosten der Energienetze Steiermark errichtet.<br />
Die Gemeinde stellt lediglich die<br />
dafür notwendige Grundstücksfläche zur<br />
Verfügung.<br />
Erlassung einer ortspolizeilichen<br />
Verordnung – Aufhebung des<br />
Beschlusses vom 14.12.2017 –<br />
neuerliche Beschlussfassung:<br />
Die vom Gemeinderat im Vorjahr beschlossene<br />
Verordnung bzgl. Verunreinigung<br />
von Hunden wies einen Formalfehler<br />
auf und musste deshalb vom<br />
Gemeinderat korrigiert und neuerlich<br />
beschlossen werden.<br />
Vertrag über die Reprografievergütung<br />
gemäß § 42b Abs 2 Z 2 UrhG:<br />
Österreichische Gemeinden sind gesetzlich<br />
verpflichtet, für „Vervielfältigungen“<br />
jährlich pro Schüler einen Betrag in<br />
Höhe von € 0,488 zu bezahlen. Ein entsprechender<br />
Mustervertrag wurde vom<br />
Städte- und Gemeindebund ausgearbeitet<br />
und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
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