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Gemeindezeitung Traboch September 18

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Unser <strong>Traboch</strong><br />

AUS DEM GEMEINDERAT<br />

Ende <strong>September</strong> fand eine öffentliche<br />

Sitzung des Gemeinderates statt, über<br />

die einstimmig gefassten Beschlüsse<br />

möchten wir Sie hiermit informieren.<br />

Beschlussfassung über die Bildung<br />

eines mehrgemeindigen Tourismusverbandes<br />

gemäß § 4 Abs 3 Steiermärkisches<br />

Tourismusgesetz 1992:<br />

Da die angestrebte Verbandslösung<br />

„Erzberg-Leoben“ nicht umgesetzt werden<br />

konnte, wurde nunmehr beschlossen,<br />

dass die Gemeinden Gaishorn am<br />

See, Wald am Schoberpass, Kalwang,<br />

Mautern, Kammern, <strong>Traboch</strong>, St. Michael,<br />

St. Peter Freienstein, Trofaiach,<br />

Vordernberg, Eisenerz, Radmer und<br />

Tragöß-St. Katharein einen gemeinsamen<br />

Tourismusverband gründen.<br />

Folgende Beweggründe gab es für diese<br />

zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit:<br />

• Erweiterung der finanziellen Basis<br />

– Bündelung der touristischen Mittel<br />

für Werbe- und Marketingmaßnahmen<br />

in einem Verband<br />

• Erweiterung des touristischen Angebotes<br />

zufolge Bildung einer gebietsmäßig<br />

größeren Einheit<br />

• Bedingt durch den hohen Mobilitätsgrad<br />

des Gastes – Abgehen von einer<br />

punktuellen örtlichen Betrachtung des<br />

Tourismus<br />

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der zusammengeschlossenen Tourismusgemeinden<br />

• Verstärkung der Werbe- und Marketingaktivitäten<br />

durch einen einzigen<br />

Ansprechpartner und Auftragsgeber<br />

• Stärkung der Stimme des größeren<br />

Tourismusverbandes innerhalb<br />

anderer touristischer Organisationen<br />

• Schlagkräftigere und beweglichere<br />

touristische Organisation – auf<br />

Markterfordernisse kann rascher<br />

reagiert werden<br />

• Einstellung eines professionellen<br />

Geschäftsführers usw.<br />

Grundstück Nr. 482, KG Timmersdorf<br />

– Übernahme vom öffentlichen<br />

Gut in Gemeindeeigentum:<br />

Nachdem die ehemalige Liegenschaft<br />

der Fa. Zuegg verkauft wurde, wurde die<br />

Gemeinde vom neuen Eigentümer ersucht,<br />

einen ca. 80m 2 großen Grundstreifen<br />

im Bereich der Fichtenreihe<br />

(Verlängerung des Mittelweges) in das<br />

Gemeindeeigentum umzuwandeln.<br />

Durch diese Maßnahme wird es zukünftig<br />

eine optimale Verkehrserschließung<br />

geben. Für die Fußgeher und Radfahrer<br />

wird sich in diesem Bereich nichts<br />

ändern, man wird auch zukünftig von<br />

Timmersdorf zum Industriepark gelangen.<br />

Errichtung einer E-Tankstelle:<br />

Abschluss einer Bestand- und<br />

Dienstbarkeitsvereinbarung mit der<br />

Energie Steiermark Technik GmbH:<br />

Parallel zum Turn- und Festsaal wird eine<br />

Elektrotankstelle – mit gleichzeitiger Auflademöglichkeit<br />

für zwei Fahrzeuge – auf<br />

Kosten der Energienetze Steiermark errichtet.<br />

Die Gemeinde stellt lediglich die<br />

dafür notwendige Grundstücksfläche zur<br />

Verfügung.<br />

Erlassung einer ortspolizeilichen<br />

Verordnung – Aufhebung des<br />

Beschlusses vom 14.12.2017 –<br />

neuerliche Beschlussfassung:<br />

Die vom Gemeinderat im Vorjahr beschlossene<br />

Verordnung bzgl. Verunreinigung<br />

von Hunden wies einen Formalfehler<br />

auf und musste deshalb vom<br />

Gemeinderat korrigiert und neuerlich<br />

beschlossen werden.<br />

Vertrag über die Reprografievergütung<br />

gemäß § 42b Abs 2 Z 2 UrhG:<br />

Österreichische Gemeinden sind gesetzlich<br />

verpflichtet, für „Vervielfältigungen“<br />

jährlich pro Schüler einen Betrag in<br />

Höhe von € 0,488 zu bezahlen. Ein entsprechender<br />

Mustervertrag wurde vom<br />

Städte- und Gemeindebund ausgearbeitet<br />

und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

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