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SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH

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4.7<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Die Beteiligung kann gem. § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden. Eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an Dritte ist jedoch<br />

grundsätzlich möglich. Im Regelfall kann ein Verkauf allerdings<br />

nur mit der Zustimmung der Komplementärin erfolgen.<br />

Bei den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt<br />

es sich um beschränkt veräußerbare Beteiligungen, für die<br />

ein Markt erst entsteht. Es besteht somit das Risiko, dass<br />

bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden<br />

werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, dass aufgrund<br />

eines geringen Veräußerungspreises ein Verkauf nur<br />

mit Verlust erfolgen kann. Eine Beteiligung sollte daher als<br />

langfristige Kapitalanlage betrachtet werden.<br />

4.8<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Aufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissen<br />

könnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denkbarer<br />

Grund könnte eine unzureichende Einwerbung des Eigenkapitals<br />

sein. Auch kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die vorgesehene Investition in den VAE aus rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nicht<br />

realisiert werden kann. Aus dem nach der Berichtigung<br />

der Schulden und der Erfüllung eingegangener Verträge<br />

übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />

zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Rückzahlung des<br />

eingezahlten Kapitals und sonstiger Vergütungen besteht<br />

nicht. Dies könnte für die Kommanditisten zu einem teilweisen<br />

Verlust oder im schlimmsten Fall sogar zu einem<br />

Totalverlust ihrer Kommanditeinlage inkl. Agio führen.<br />

4.9<br />

Überschreitung von Kostenansätzen<br />

in der Investitionsphase<br />

Es besteht das Risiko, dass die Höhe der kalkulierten und<br />

im Prospekt dargestellten Kosten der Investitionsphase<br />

tatsächlich überschritten wird. Dies könnte dazu führen,<br />

dass das eingeworbene Eigenkapital nicht für die Finanzierung<br />

der Errichtung des Krankenhauses und der damit im<br />

Zusammenhang stehenden weiteren Gebäude, sowie der<br />

Finanzierung der Einrichtungen etc. ausreicht. Dies könnte<br />

bedeuten, dass die geplante Investition nicht vollständig<br />

umgesetzt werden kann, was im schlimmsten Fall dazu<br />

führen würde, dass die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an der Al Alamia Arabian Gulf FZC wertlos werden würde<br />

und die Anleger einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals<br />

in Kauf nehmen müssten.<br />

4.10<br />

Vertragspartner<br />

Sollten wesentliche Vertragspartner, insbesondere während<br />

der Bauphase, zum Beispiel durch eine Insolvenz<br />

ausfallen, besteht das Risiko, dass vereinbarte Leistungen<br />

nicht mehr oder nur zu höheren Kosten erbracht werden<br />

können. Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich<br />

in einem solchen Fall deutlich verschlechtern.<br />

4.11<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist in<br />

hohem Maße mit den persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen<br />

und Kontakten des Projektmanagements verbunden.<br />

Darüber hinaus spielt der lokale Partner vor Ort eine<br />

wichtige Rolle für die Realisierung des Fondsprojektes. Es<br />

kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht<br />

während der Fondslaufzeit wichtige Entscheidungsträger<br />

aus dem Projektmanagement ausscheiden oder wichtige<br />

Kontaktpersonen nicht mehr zur Verfügung stehen und<br />

sich dadurch negative Einflüsse auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung und damit mittelbar auch auf die Anleger der<br />

Fondsgesellschaft ergeben.<br />

15<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung

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