17.12.2012 Aufrufe

SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH

SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH

SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

86<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

gelangen könnte, wird im Kapitel 4 „Wesentliche Risiken<br />

der Beteiligung“ hingewiesen. Wir verweisen auf die entsprechenden<br />

Ausführungen.<br />

Im Ergebnis unterliegen nur die Einkunftsteile der Gewerbesteuer,<br />

die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Al Alamia stehen. Hierzu<br />

zählen auch Vergütungen, die die Gesellschafter von der<br />

Gesellschaft für bestimmte Tätigkeiten im Dienst der<br />

Gesellschaft erhalten. Diese Vergütungen erhöhen als<br />

Sonderbetriebseinnahmen (nach Kürzung um die damit<br />

zusammen hängenden Sonderbetriebsausgaben) den<br />

steuerlichen Gewinn der Fondsgesellschaft. Zu den Sonderbetriebseinnahmen<br />

gehören die jährlichen Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

Treuhänderin sowie die einmalige Vergütung für die Kapitalbeschaffung<br />

in der Gründungsphase an die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />

Grundsätzlich besteht bei gewerblichen Einkünften die<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung<br />

gemäß § 35 EStG im Rahmen der persönlichen Einkommensbesteuerung<br />

beim Anleger. Die Steuerermäßigung<br />

beträgt das 3,8-fache des einem Anleger entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote zuzurechnenden Anteils am Gewerbesteuermessbetrag<br />

der Personengesellschaft, an der<br />

er beteiligt ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt,<br />

wenn sich zwar für einen Anleger ein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag<br />

ergibt, insgesamt jedoch die Einkünfte<br />

aus der betreffenden Beteiligung negativ sind. Aus diesem<br />

Grund wird sich aller Voraussicht nach über die geplante<br />

Fondslaufzeit kein Anspruch auf Steuerermäßigung nach<br />

§ 35 EStG für einen Anleger ergeben.<br />

14.12<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine reine Holding-Funktion. Sie<br />

ist deshalb kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />

und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Soweit von Dritten Vorsteuer in Rechnung gestellt<br />

wird, gehört die Vorsteuer zum Aufwand.<br />

14.13<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Zum 01.01.2009 ist das neue Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht<br />

in Kraft getreten. Die vom Gesetzgeber<br />

eingeführten Änderungen sind Folge des im Januar 2007<br />

veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes,<br />

wonach das bisherige Erbschaftsteuerrecht<br />

– insbesondere wegen der unterschiedlichen Bewertung<br />

von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen – in Teilen für<br />

verfassungswidrig erklärt worden ist.<br />

Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften wurden<br />

angepasst, so dass künftig bei allen Vermögensarten<br />

grundsätzlich von einer Bewertung zum Verkehrswert<br />

auszugehen ist. Die dadurch entstandenen Nachteile<br />

gegenüber dem bisherigen Recht sind zumindest teilweise<br />

durch eine deutliche Erhöhung der erbschaftsteuerlichen<br />

Freibeträge bei Übertragungen innerhalb der Steuerklasse<br />

I (hierzu gehören unter anderem Ehegatten, Kinder und<br />

Enkel) kompensiert worden. Daneben wurden erbschaftsteuerliche<br />

Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen<br />

eingeführt, die jedoch sehr komplex und<br />

außerdem an sehr enge Bedingungen geknüpft sind. Nach<br />

dem Konzept für das Beteiligungsangebot ist geplant die<br />

Beteiligung an der Al Alamia im Jahr 2014 zu veräußern<br />

und anschließend den Betrieb der Gesellschaft einzustellen.<br />

Da die Verschonungsregelungen für die Übertragung<br />

von Betriebsvermögen an Mindestbehaltensfristen von<br />

sieben bzw. zehn Jahren gebunden sind, werden sie für<br />

erb- oder schenkweise Übertragungen von Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft nicht anwendbar sein.<br />

Die Bewertung von Betriebsvermögen erfolgt künftig<br />

unabhängig von der Rechtsform und orientiert sich am<br />

gemeinen Wert des jeweils übertragenen Vermögens. Bei<br />

der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften wie der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!