BLW - Zug 2018
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Erdbebenversicherung – eine Notwendigkeit in der Schweiz?<br />
Die Bilder von den zerstörten Dörfern in Italien im Jahr 2016 kennen<br />
wir alle. Ein Erdbeben der Stärke 6,0 auf der Richterskala überraschte<br />
die Bewohner mitten in der Nacht und forderte zahlreiche<br />
Tote. Obwohl das Epizentrum des Bebens nur wenige hundert<br />
Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt lag, wird das Risiko<br />
eines starken Erdbebens hierzulande weiterhin unterschätzt.<br />
Nicht ob, sondern wann<br />
Die Experten sind sich einig, dass ein schweres Erdbeben in der<br />
Schweiz nur eine Frage der Zeit sein wird. Im ersten Halbjahr <strong>2018</strong><br />
gab es fast 500 Erschütterungen, die wenigsten waren aber zum<br />
Glück spürbar. Zuletzt wurde im Jahre 1946 bei Siders im Wallis<br />
ein Ereignis mit hohem Schadenpotential registriert. Ein solches<br />
Beben ist aber jederzeit möglich und hätte in der heute dicht<br />
besiedelten Schweiz enorme Auswirkungen.<br />
Wer zahlt bei Schäden durch Erdbeben?<br />
Hausbesitzer müssen sich heute zwar in den meisten Kantonen<br />
obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichern,<br />
Erdbeben zählen dabei aber nicht zu den versicherten Elementarereignissen.<br />
Somit sind sehr viele Hausbesitzer bei einem solchen<br />
Ereignis im Risiko und müssten Schäden aus dem eigenen Portemonnaie<br />
bezahlen.<br />
Was deckt der Erdbeben-Pool ab?<br />
17 kantonale Gebäudeversicherungsanstalten haben sich zum<br />
schweizerischen Pool für Erdbebenversicherungen zusammengeschlossen<br />
um im Falle eines Erdbebens freiwillige Leistungen zu<br />
erbringen. Diese deckt Schäden bis zu einer maximalen Summe<br />
von 2 Milliarden Franken ab. Der Kanton Zürich hat als einziger<br />
Kanton einen separaten Pool mit einer Deckung für Schäden bis<br />
maximal 1 Milliarde Franken. Hausbesitzer in den Kantonen Bern,<br />
Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und<br />
Wallis kommen indessen nicht in den Schutz einer Pool-Lösung.<br />
Weshalb eine private Erdbebenversicherung abschliessen?<br />
Hauseigentümer in Kantonen mit einer Pool-Deckung haben im<br />
Schadenfall einige Ungewissheiten. Zum einen handelt es sich bei<br />
der oben genannten Lösung um eine freiwillige Leistung, es gibt<br />
also keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ebenfalls muss das<br />
Beben mindestens der Stärke VII auf der Richterskala entsprechen.<br />
Zum anderen werden die Leistungen anteilsmässig gekürzt, wenn<br />
der Gesamtschaden 2 Milliarden Franken übersteigt. Mit dem Abschluss<br />
einer eigenen Erdbebenversicherung hat der Eigentümer<br />
also den Vorteil, seinen Ananziellen Schaden unabhängig vom Pool<br />
abzusichern und keine Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Er<br />
sichert dadurch auch seine Hypothekarforderung der Bank ab.<br />
Wie kann ich mich versichern?<br />
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