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FinanzBusinessMagazin - Crypto Currencies und ICOs – eine neue Assetklasse

Zehn Jahre nach dem Crash: Nur jeder zweite Bankmanager sieht ein Umdenken im Umgang mit Risiken, Erster Bitcoin Farming Fonds für professionelle Investoren, Regulierung von Crypto- und ICO weltweit im Überblick, Bankkunden fordern personalisierte Dienstleistungen, Staatsfonds setzen verstärkt auf alternative Anlagen, Immobilienrisiken müssen neu bewertet werden, 65 Prozent der Großanleger in Deutschland investieren nachhaltig

Zehn Jahre nach dem Crash: Nur jeder zweite Bankmanager sieht ein Umdenken im Umgang mit Risiken, Erster Bitcoin Farming Fonds für professionelle Investoren, Regulierung von Crypto- und ICO weltweit im Überblick, Bankkunden fordern personalisierte Dienstleistungen, Staatsfonds
setzen verstärkt auf alternative Anlagen, Immobilienrisiken müssen neu bewertet werden, 65 Prozent der Großanleger in Deutschland investieren nachhaltig

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<strong>FinanzBusinessMagazin</strong> I REGULIERUNGEN<br />

Nachhaltigkeit:<br />

EU-Kommission stellt wichtige Weichen<br />

Der deutsche Fondsverband BVI bewertet<br />

das Gesetzpaket der EU-<br />

Kommission zur Förderung <strong>eine</strong>s<br />

nachhaltigen Finanzsystems überwiegend<br />

positiv. „Der Entwurf der Kommission stellt<br />

wichtige Weichen zur Förderung nachhaltiger<br />

Investitionen in der EU“, sagt Thomas<br />

Richter, Hauptgeschäftsführer des<br />

BVI. „Wichtig ist insbesondere die Entwicklung<br />

<strong>eine</strong>s EU-weiten Kriterienkatalogs.<br />

Nur so können die ESG-Berichte von<br />

Unternehmen <strong>und</strong> die Bewertungen von<br />

Portfoliomanagern auf <strong>eine</strong>m einheitlichen<br />

Verständnis von Nachhaltigkeit beruhen.“<br />

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission<br />

macht dazu den ersten Schritt: Über<br />

<strong>eine</strong> <strong>neue</strong> Plattform sollen die europäischen<br />

Aufsichtsbehörden gemeinsam mit<br />

Nachhaltigkeitsexperten Standards entwickeln,<br />

um Aktivitäten nach ESG-Kriterien<br />

einzuordnen. „Diesen partnerschaftlichen<br />

Ansatz zur Ausarbeitung des ESG-Kriterienkatalogs<br />

unterstützen wir“, so Richter.<br />

„Wichtig ist, dass Unternehmen <strong>und</strong><br />

Fondsanbieter als potenzielle Nutzer des<br />

Katalogs maßgeblich daran mitwirken.“<br />

Auch die Vorschläge zu Transparenzstandards<br />

hält der BVI für sinnvoll <strong>und</strong><br />

angemessen. Demnach sollen Fondsgesellschaften<br />

<strong>und</strong> andere Finanzmarktteilnehmer<br />

künftig in den Verkaufsunterlagen<br />

darüber informieren, wie sie<br />

mit ESG-Risiken in ihren Portfolien umgehen.<br />

Sie müssen beispielsweise beschreiben,<br />

wie diese Risiken den Ertrag<br />

des Investments voraussichtlich beeinflussen<br />

können. Darüber hinaus schlägt<br />

die Kommission zusätzliche Transparenzvorgaben<br />

für Finanzprodukte vor, die als<br />

nachhaltig gekennzeichnet sind. Unter<br />

anderem müssen die Fondsanbieter ihre<br />

nachhaltigen Anlageziele beschreiben.<br />

Dazu Richter: „Viele dieser Transparenzvorgaben<br />

sind schon länger in den<br />

Wohlverhaltensregeln des BVI enthalten.<br />

Dass die Kommission sie nun EU-weit<br />

in Gesetzesform gießen will, begrüßen<br />

wir.“ Eine regulatorische Verankerung<br />

von ESG-Vorgaben für Anlagestrategien<br />

enthält das Gesetzespaket nicht. Es gibt<br />

immer wieder Stimmen, die <strong>eine</strong> solche<br />

Verankerung fordern, der BVI lehnt solche<br />

Eingriffe in die Anlegerfreiheit ab.<br />

Nicht den zweiten Schritt vor dem<br />

ersten machen<br />

Für verfrüht hält der BVI dagegen den<br />

Vorschlag, Anlage- <strong>und</strong> Versicherungsberater<br />

sowie Vermögensverwalter<br />

künftig zu verpflichten, ihre K<strong>und</strong>en im<br />

Beratungsgespräch aktiv nach ihren<br />

Nachhaltigkeitswünschen zu befragen.<br />

Der BVI plädiert dafür, diese Abfrage erst<br />

dann einzuführen, wenn die EU-weiten<br />

ESG-Kriterien verbindlich feststehen.<br />

Zuvor sind aber noch wichtige Schritte<br />

erforderlich. Die EU-Kommission will den<br />

Kriterienkatalog in mehreren Stufen einführen;<br />

<strong>eine</strong> erste Klassifizierung etwa<br />

für Maßnahmen gegen den Klimawandel<br />

ist erst ab 2020 zu erwarten. „Es wäre<br />

weder im Sinne der Berater noch der<br />

K<strong>und</strong>en, wenn im Beratungsgespräch<br />

Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend<br />

abgefragt würden, für die es noch gar<br />

k<strong>eine</strong> einheitlichen Standards gibt. „Die<br />

Kommission sollte hier nicht den zweiten<br />

Schritt vor dem ersten machen“, so<br />

Richter. Laut Kommission sollen für diese<br />

Abfrage die MiFID II <strong>und</strong> IDD ergänzt<br />

werden. Dazu müssten die bereits zu<br />

Jahresbeginn umgestellten IT-Systeme<br />

der Berater erneut angepasst werden.<br />

Autor: www.bvi.de<br />

68 Ausgabe Dezember / 2018

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