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Roth-Journal 2019-01

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22<br />

Rateer Steuern<br />

Steueränderungen <strong>2<strong>01</strong>9</strong><br />

Wie jedes Jahr so auch in <strong>2<strong>01</strong>9</strong> gelten andere<br />

gesetzliche Bestimmungen die es zu<br />

beachten gilt. Nachfolgend die wichtigsten<br />

Änderungen, zumindest die die bis dato bekannt<br />

sind<br />

E-Bike<br />

Die Überlassung auch zur privaten Nutzung<br />

ist künftig gänzlich steuerfrei somit<br />

ist der geldwerte Vorteil nicht mehr bei<br />

der Lohnsteuerberechnung anzusetzen.<br />

Das gilt allerdings nur für E-Bikes, bei denen<br />

der Motor maimal bis 2 kmh unterstützt.<br />

Das E-Bike wird damit ein noch<br />

interessanterer Vergütungsbaustein als<br />

es bisher schon war. Übrigens gilt die<br />

gleiche Regelung auch für ganz normale<br />

ahrräder. Wichtige Voraussetzung Das<br />

Bike muß zusätzlich zum ohnehin geschuldeten<br />

Arbeitslohn zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Mindestlohn<br />

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf<br />

€ 9,19 pro Stunde an. Jeder Arbeitgeber<br />

hat jedoch zusätzlich zu prüfen, ob er einen<br />

höheren Lohn aufgrund eines Tarifvertrags<br />

zu Grunde legen muß. Falls der<br />

Mindestlohn unterschritten wurde hat der<br />

Arbeitgeber die Dierenz hinsichtlich der<br />

Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.<br />

Etrem ist die Situation bei Minijobbern,<br />

hier könnte eine Nachberechnung<br />

dazu führen, daß ein voll sozialversicherungspichtiges<br />

Arbeitsverhältnis entsteht<br />

Rentenversteuerung<br />

Gemäß der planmäßigen Kohortenbesteuerung<br />

bleiben für Neurentner in <strong>2<strong>01</strong>9</strong><br />

nur noch 22 % ihrer Rente steuerfrei. Dies<br />

ergibt sich aus dem Gesetz zur nachgelagerten<br />

Besteuerung. Zwar wurde gesagt,<br />

dass der Steuersatz im Alter niedriger sei<br />

und daher die nachgelagerte Besteuerung<br />

kaum belasten würde, jedoch muß fast<br />

jeder Neurentner nunmehr eine Steuererklärung<br />

abgeben. Resultat, der Verwaltungsaufwand<br />

steigt.<br />

Jobticket<br />

Nun gibt es das steuerfreie Jobticket wieder.<br />

Warum es in 200 abgescha wurde<br />

haben die meisten Arbeitnehmer bis<br />

heute nicht verstanden. Das Ticket muss<br />

als Voraussetzung zusätzlich zum ohnehin<br />

geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.<br />

Allerdings ist die Kilometerpauschale<br />

in der Einkommensteuererklärung dann<br />

entsprechend zu kürzen. Daher gibt es<br />

onstellationen in denen keine Vorteilhaftigkeit<br />

für den Arbeitnehmer gegeben ist.<br />

Kindergeld<br />

Auch das Kindergeld und der Kinderfreibetrag<br />

werden angepasst. Für die ersten beiden<br />

Kinder steigt das Kindergeld monatlich<br />

um je € 10,00 , der Kinderfreibetrag<br />

um je € 192,00 p.A.<br />

Es macht übrigens immer Sinn das Kindergeld<br />

zu beantragen, auch dann wenn man<br />

glaubt der inderfreibetrag sei günstiger.<br />

Das Finanzamt rechnet nämlich immer das<br />

Kindergeld gegen den Kinderfreibetrag,<br />

gleichgültig ob bezogen oder nicht.<br />

E-ar<br />

Elektrisch betriebene Dienstwagen und<br />

schadstoarme bridelektrofahrzeuge<br />

werden nochmals gefördert. Bei der Berechnung<br />

nach der 1 % Methode ist nur<br />

der hälftige Bruttolistenpreis als Basis her<br />

zu nehmen. Die Änderung gilt für Fahrzeuganschaungen<br />

ab dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>9</strong><br />

und bis zum 1.12.2021. Alternativ kann<br />

auch die Fahrtenbuchmethode gewählt<br />

werden, wobei Leasingrate bzw. Abschreibung<br />

ebenfalls nur hälftig zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Gutscheine<br />

In der Umsatzsteuer wird ab dem neuen<br />

Jahr zwischen sofort zu versteuernden<br />

Einzweckgutscheinen und erst bei Einlösung<br />

zu versteuernden Mehrzweckgutscheinen<br />

unterschieden. Beim Einzweckgutschein<br />

steht bereits zum Zeitpunkt der<br />

utscheinausstellung fest wo der Ort der<br />

Leistung liegt und wie hoch die geschuldete<br />

Umsatzsteuer ausfällt.<br />

Ich wünsche allen Lesern ein<br />

gesundes neues Jahr <strong>2<strong>01</strong>9</strong>!<br />

Gerhard Gllich<br />

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Tel. 0 91 74/47 96-0 • Fax 0 91 74/47 96-50<br />

Dipl.-Kfm.<br />

Gerhard Güllich<br />

Steuerberater<br />

Fachberater für Internationales Steuerrecht<br />

www.guellich.info

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