Februar 2019 - coolibri Oberhausen, Duisburg, Mülheim
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THEMA<br />
R E G I O N<br />
Ohne Regeln<br />
geht's nicht!<br />
Auch vermeintlich kleine Sündenkönnen für dieVerursacher richtig teuerwerden.<br />
Foto: Fabian Paffendorf<br />
DasHalteverbot wirdkurz ignoriert,weilman schnell beimBäckerBrötchenholen will.Das Kaugummilandetauf der Straße, statt<br />
im Mülleimer.Und vielleichtsieht das jetzt auch niemand, wennder Auto-Aschenbecherinhalt im Buschlandet? Egal,obnun gedankenlosoder<br />
mitVorsatz, Ordnungswidrigkeit bleibt Ordnungswidrigkeit.Und wer erwischtwird, darf sich auf einmituntersaftiges<br />
Verwarngeldeinstellen. Wieund wasdie Kommunenzwischen Rhein undRuhr ahnden, ist durchaus unterschiedlich.<br />
Keine Frage, es istschon unappetitlich genug,<br />
wenn da jemand voreinem aufder Straße laut<br />
hustet,den Rotz hörbar hochziehtund ihn dann<br />
aufden Gehsteig oder in dieRabattenspuckt. In<br />
Solingensollten diegeneigtenFerkel sich aber<br />
besser zusammenreißen, denn laut demBußgeldkatalogder<br />
Stadtwerden25EuroVerwarngeld<br />
fällig, wenn derÜbeltäter dabeierwischt<br />
wird.Und dieChancen,dassesÄrger gibt, steigenmittlerweilean.<br />
„Die Ordnungsbehördebaut<br />
seit 2017 einenKommunalenOrdnungsdienst<br />
auf. Aktuellbesteht derKOD aus acht Mitarbeitern.Bis<br />
2021 sollen insgesamt 17 Stellengeschaffen<br />
undbesetztsein“,sagtStadtsprecherinSabineRische.<br />
DieKommune rüstetauf,<br />
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denn in denvergangenen Jahren sind dieZahlender<br />
Deliktegestiegen. Verschmutzungder<br />
Straßenund Anlagen im Stadtgebiet durch diverseHandlungenwie<br />
Spucken,Urinieren,Zigarettenwegwerfen,Hundekotliegenlassenoder<br />
illegaleMüllablagen wurden2016in18Fällen<br />
erfasst, 2017 wareneshingegenschon 36 Fälle.Nochkrasser<br />
war derAnstieg vonBelästigungender<br />
Allgemeinheit: fünf Fällewurden2016<br />
festgestellt, 2017 warenesbereits 32 Verwarnungen,die<br />
ausgesprochen wurden. Aber es<br />
gibtebensoDelikte,bei denendie Sündernicht<br />
ertapptwerdenkönnen, wieRischeerklärt.<br />
„Lautaktueller Straßenordnung dürfen Teppiche<br />
undMattennur an Werktagen von8bis13Uhr<br />
undvon 15 bis18Uhr ausgeklopft werden.Dazu<br />
gabesnochnie eine Anzeigeaus derNachbarschaft<br />
undauch derKommunale Ordnungsdienst<br />
hatnochniemanden beiAusklopfenaußerhalb<br />
dieser Zeiten auffrischer Tatertappt“.<br />
Wasgehtund wasunbedingt zu vermeiden ist,<br />
darüberinformiertdie StadtBochumihre Bürgerhingegenmit<br />
dersogenannten„RotenKarte“,<br />
einemKurzabrissüberVerwarn- undBußgelder<br />
für dieamhäuftigstenvorkommenden<br />
Delikte,der onlineauf derInternetseite der<br />
Kommuneabrufbarist.Bei denallgemeinen<br />
Ordnungswidrigkeitenbetrugendie Einnahmen<br />
derStadtkasse im Jahr 2017 an Verwarngeldern