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Februar 2019 - coolibri Oberhausen, Duisburg, Mülheim

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THEMA<br />

R E G I O N<br />

Ohne Regeln<br />

geht's nicht!<br />

Auch vermeintlich kleine Sündenkönnen für dieVerursacher richtig teuerwerden.<br />

Foto: Fabian Paffendorf<br />

DasHalteverbot wirdkurz ignoriert,weilman schnell beimBäckerBrötchenholen will.Das Kaugummilandetauf der Straße, statt<br />

im Mülleimer.Und vielleichtsieht das jetzt auch niemand, wennder Auto-Aschenbecherinhalt im Buschlandet? Egal,obnun gedankenlosoder<br />

mitVorsatz, Ordnungswidrigkeit bleibt Ordnungswidrigkeit.Und wer erwischtwird, darf sich auf einmituntersaftiges<br />

Verwarngeldeinstellen. Wieund wasdie Kommunenzwischen Rhein undRuhr ahnden, ist durchaus unterschiedlich.<br />

Keine Frage, es istschon unappetitlich genug,<br />

wenn da jemand voreinem aufder Straße laut<br />

hustet,den Rotz hörbar hochziehtund ihn dann<br />

aufden Gehsteig oder in dieRabattenspuckt. In<br />

Solingensollten diegeneigtenFerkel sich aber<br />

besser zusammenreißen, denn laut demBußgeldkatalogder<br />

Stadtwerden25EuroVerwarngeld<br />

fällig, wenn derÜbeltäter dabeierwischt<br />

wird.Und dieChancen,dassesÄrger gibt, steigenmittlerweilean.<br />

„Die Ordnungsbehördebaut<br />

seit 2017 einenKommunalenOrdnungsdienst<br />

auf. Aktuellbesteht derKOD aus acht Mitarbeitern.Bis<br />

2021 sollen insgesamt 17 Stellengeschaffen<br />

undbesetztsein“,sagtStadtsprecherinSabineRische.<br />

DieKommune rüstetauf,<br />

6<br />

denn in denvergangenen Jahren sind dieZahlender<br />

Deliktegestiegen. Verschmutzungder<br />

Straßenund Anlagen im Stadtgebiet durch diverseHandlungenwie<br />

Spucken,Urinieren,Zigarettenwegwerfen,Hundekotliegenlassenoder<br />

illegaleMüllablagen wurden2016in18Fällen<br />

erfasst, 2017 wareneshingegenschon 36 Fälle.Nochkrasser<br />

war derAnstieg vonBelästigungender<br />

Allgemeinheit: fünf Fällewurden2016<br />

festgestellt, 2017 warenesbereits 32 Verwarnungen,die<br />

ausgesprochen wurden. Aber es<br />

gibtebensoDelikte,bei denendie Sündernicht<br />

ertapptwerdenkönnen, wieRischeerklärt.<br />

„Lautaktueller Straßenordnung dürfen Teppiche<br />

undMattennur an Werktagen von8bis13Uhr<br />

undvon 15 bis18Uhr ausgeklopft werden.Dazu<br />

gabesnochnie eine Anzeigeaus derNachbarschaft<br />

undauch derKommunale Ordnungsdienst<br />

hatnochniemanden beiAusklopfenaußerhalb<br />

dieser Zeiten auffrischer Tatertappt“.<br />

Wasgehtund wasunbedingt zu vermeiden ist,<br />

darüberinformiertdie StadtBochumihre Bürgerhingegenmit<br />

dersogenannten„RotenKarte“,<br />

einemKurzabrissüberVerwarn- undBußgelder<br />

für dieamhäuftigstenvorkommenden<br />

Delikte,der onlineauf derInternetseite der<br />

Kommuneabrufbarist.Bei denallgemeinen<br />

Ordnungswidrigkeitenbetrugendie Einnahmen<br />

derStadtkasse im Jahr 2017 an Verwarngeldern

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