Jahresbilanz der Pressefreiheit Getötete, inhaftierte, entführte oder verschwundene Journalisten im Jahr 2018
Sonderthema Seite 39 1 JAHR EfN-Energie für Niedersachsen in Augustfehn Hauptstraße 492 • 26689 Augustfehn • Tel. 04489-4049740 • Fax 04489-4049731 Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 8-13 Uhr, Do. 14-19 Uhr, Fr. 14-20 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung Gerhard Bubel bietet seinen Kunden eine kostenlose Energieberatung an – und einen Kaffee gibt es auch noch dazu. Augustfehn - Seit nunmehr einem Jahr berät der Energieexperte Gerhard Bubel Kunden in seinem Büro in der Hauptstraße 492 in Augustfehn(neben dem Reisebüro Janssen). Davor hatte er seine Kunden von zu Hause aus betreut, bis er ein für ihn optimales Büro im Herzen von Augustfehn fand und seine Kunden so eine Anlaufstelle hatten. Der gelernte Schlachter hatte sich vor acht Jahren beruflich umorientiert, da er die gesundheitlichen Folgen seiner körperlich anstrengenden Arbeit zu spüren bekommen hat. In das Thema „Energieberatung“ habe er sich lange eingearbeitet und sich gründlich informiert, erklärt er. Heute gehört er nach eigenen Angaben einem Team von insgesamt sieben Energieberatern an, das über die Region Apen/Augustfehn hinaus eine kostenlose und unabhängige Energieberatung für Strom und Gas anbietet. Gerhard Bubel: „Neben Strom und Gas gehört auch die Telekommunikation zu meinen Beratungsschwerpunkten. Diese Beratungen sind selbstverständlich kostenfrei, unverbindlich und objektiv.“ Gerhard Bubel führt Beratungsgespräche nicht nur zu den Bürozeiten durch, aber auch vor Ort zuhause beim Kunden oder auch bei sich Zuhause. „Ich versuche, so kundenfreundlich wie möglich zu sein. Schließlich sind ältere Leute nicht mehr so gut auf den Beinen oder jemand ist fest eingebunden in seinem Beruf und hat nur nach Feierabend oder an den Wochenenden Zeit – hier empfiehlt sich ein individueller Termin – ich komme dann vorbei.“ Wer das Gefühl habe, dass sein Das Büro von EfN in der Hauptstraße 492 in Augustfehn – direkt neben dem Reisebüro Janssen. Strom- und Gasanbieter zu teuer sei, sollte sich unbedingt bei ihm melden. „Ich bin unabhängig von allen Anbietern. Für meinen Kunden finde ich stets die auf ihn zugeschnittene optimale Lösung, mit der er energiebewusst in die Zukunft blicken kann – zu einem Preis, bei dem er richtig Geld sparen wird. Im Rahmen meiner Energieberatung erläutere ich dem Kunden alle wichtigen Punkte, die man bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter wissen muss. Dann zeige ich ihm alle Möglichkeiten auf, wie er – zugeschnitten auf sein zuhause – ganz konkret Energie und damit letztlich bares Geld einsparen kann.“ Gerhard Bubel legt großen Wert darauf, dass die von ihm empfohlenen Strom- und Gastarife alle top bewertet und sorgfältig unter den besten Anbietern ausgewählt worden sind. „Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Empfehlungen verschiedener Verbraucherzentralen sowie der Stiftung Warentest. Während des gesamten Wechselprozesses begleiten wir unseren Kunden mit Rat und Tat und halten ihn darüber hinaus über die Entwicklungen auf dem Strom- bzw. Gasmarkt auf dem Laufenden. Und wir machen ihn darauf aufmerksam, wenn sich ein erneuter Anbieterwechsel für ihn lohnen könnte.“ Wenn sich ein Kunde dann für einen Wechsel entschieden hat, brauche er sich um nichts mehr kümmern. „Viele haben Angst davor, dass man in der Phase des Wechsels eine gewisse Zeit keinen Strom und kein Gas bekomme. Das ist Unsinn. Denn das ist allein schon durch die Grundversorgung gesichert.“ Was bedeutet Grundversorgung? In Deutschland wird die Versorgung für alle Haushaltskunden durch die Grundversorgung und die Ersatzversorgung gewährleistet. Obwohl Verbraucher ihren Energielieferanten frei wählen können, beziehen sehr viele Haushalte noch immer Strom oder Gas von dem örtlichen Grundversorger. Grundversorger ist im jeweiligen Netzgebiet das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefern (Kontrahierungszwang), und dies zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushalte, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können. Dazu schließen Grundversorger und Verbraucher in der Regel einen Vertrag ab, in dem die Einzelheiten der Belieferung festgehalten sind. Rechtsgrundlage der Grundversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).