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38 TALK LOUNGE Fachvorträge<br />

Keine falsche Bewegung … aber SICHER!<br />

Eine häufige Quelle von Gefährdungen<br />

stellen Bewegungen an Maschinen dar.<br />

Diese mit vertretbarem Aufwand bei Design<br />

oder Umbau zu beherrschen, ist für<br />

viele ein erhebliches Problem.<br />

Der Beitrag zeigt die häufigsten durch Antriebe<br />

verursachten Gefahren und deren<br />

technische Nebenaspekte sowie mögliche<br />

Lösungsansätze.<br />

Welcher Aufwand unter welchen Bedingungen<br />

erforderlich wird und wie dieser<br />

Dienstag<br />

13:50 • 14:10 Uhr<br />

SAFETY & SECURITY<br />

Matthias Taub,<br />

Branchenmanager,<br />

Wieland Electric<br />

GmbH<br />

praktikabel bei einer Neumaschine oder im<br />

nachträglichen Umbau erfolgen kann, wird<br />

im Beitrag im Detail erläutert.<br />

Bedeutung des Wirtschaftsschutzes<br />

im Kampf gegen Spionageangriffe<br />

Dienstag<br />

14:15 • 15:00 Uhr<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

Baden-Württemberg stellt die derzeitige<br />

Ausgangslage sowie die Hauptzielrichtungen<br />

und Vorteile von Spionage dar.<br />

Berichtet wird ebenfalls über Fakten und<br />

Entwicklungen im Cyberraum zur Cyberspionage<br />

und –sabotage. Die strategische<br />

Ausrichtung und elektronische Aufklärung<br />

von Staaten spielt hier eine große Rolle.<br />

Der Vortrag führt vor, wie Angreifer, Täter,<br />

aber auch fremde Nachrichtendienste<br />

sich Informationen beschaffen können. Die<br />

Themen „Risikofaktor Mensch“ und „Risiko<br />

Auslandsaufenthalt“ werden gleichfalls<br />

beleuchtet. Den Abschluss bildet die „Prävention“,<br />

wie man diesen Risiken begegnen<br />

und Unternehmen sich besser vor solchen<br />

Angriffen schützen können.<br />

NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />

Ulrich Mayer,<br />

Berater,<br />

Landesamt für Verfassungsschutz<br />

CE-Konformität: Nur Aufwand – kein Nutzen?<br />

Dienstag<br />

15:00 • 15:20 Uhr<br />

NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />

Jürgen Fey,<br />

CE-Koordinator,<br />

Junker GmbH<br />

Seit mehr als 20 Jahren gelten im EWR<br />

die Regeln der CE-Konformität. – Genauso<br />

lange reibt sich die Industrie daran!<br />

Einer der am häufigsten genannten Gründe<br />

ist der zusätzliche Aufwand, der durch<br />

die Vorschriften generiert wird. Im Folgenden<br />

soll aufgezeigt werden, dass bei richtiger<br />

Anwendung sogar Nutzen aus dem<br />

Verfahren gezogen werden kann.<br />

Der größte Nutzen des Konformitätsbewertungsverfahrens<br />

ist der freie Warenverkehr.<br />

Mussten im Zeitraum vor 1995<br />

z.B. Sicherheits-Standards für Maschinen<br />

für Länder außerhalb Deutschlands mit<br />

großem Zeitaufwand recherchiert werden,<br />

entfällt dies jetzt. Eine große Zeitersparnis!<br />

Das Verfahren unterstützt Entwicklungsteams<br />

durch Checklisten, Normentabellen<br />

etc., bei der zielgerichteten und<br />

zeitsparenden Umsetzung ihrer Projekte.<br />

Betriebssicherheitsverordnung / Maschinenrichtline –<br />

Anforderungen beim Umbau von Maschinen<br />

Dienstag<br />

15:20 • 15:40 Uhr<br />

Der Umbau vorhandener Maschinen stellt<br />

in vielen Fällen eine technisch und wirtschaftlich<br />

effiziente Alternative zur Neuanlage<br />

dar. Die Betriebssicherheitsverordnung<br />

und Maschinenrichtlinie regeln den<br />

Umgang mit dieser Veränderung.<br />

NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />

Detlef Ullrich,<br />

Leiter Safety Services,<br />

EUCHNER GmbH + Co. KG<br />

Welche Anforderungen muss ich einhalten?<br />

Im ersten Schritt geht es darum, welche<br />

Auswirkung der Umbau der Maschine hat.<br />

Federführend durch das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales wurde in<br />

einer Arbeitsgruppe das Interpretationspapier<br />

„Wesentliche Veränderung von<br />

Maschinen“ erarbeitet. Dieses Interpretationspapier<br />

beschreibt anhand eines Ablaufschemas<br />

die Vorgehensweise für die<br />

Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um<br />

eine „wesentliche Veränderung“ handelt.<br />

Kommt es zu einer wesentlichen Veränderung,<br />

muss die Gebrauchtmaschine wie<br />

eine Neumaschine behandelt werden.<br />

Handelt es sich um keine wesentliche Veränderung,<br />

so ist der Betreiber verpflichtet,<br />

die Maschine nach den Anforderungen<br />

der Betriebssicherheitsverordnung zu<br />

bewerten.

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