aaaf_web
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
38 TALK LOUNGE Fachvorträge<br />
Keine falsche Bewegung … aber SICHER!<br />
Eine häufige Quelle von Gefährdungen<br />
stellen Bewegungen an Maschinen dar.<br />
Diese mit vertretbarem Aufwand bei Design<br />
oder Umbau zu beherrschen, ist für<br />
viele ein erhebliches Problem.<br />
Der Beitrag zeigt die häufigsten durch Antriebe<br />
verursachten Gefahren und deren<br />
technische Nebenaspekte sowie mögliche<br />
Lösungsansätze.<br />
Welcher Aufwand unter welchen Bedingungen<br />
erforderlich wird und wie dieser<br />
Dienstag<br />
13:50 • 14:10 Uhr<br />
SAFETY & SECURITY<br />
Matthias Taub,<br />
Branchenmanager,<br />
Wieland Electric<br />
GmbH<br />
praktikabel bei einer Neumaschine oder im<br />
nachträglichen Umbau erfolgen kann, wird<br />
im Beitrag im Detail erläutert.<br />
Bedeutung des Wirtschaftsschutzes<br />
im Kampf gegen Spionageangriffe<br />
Dienstag<br />
14:15 • 15:00 Uhr<br />
Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />
Baden-Württemberg stellt die derzeitige<br />
Ausgangslage sowie die Hauptzielrichtungen<br />
und Vorteile von Spionage dar.<br />
Berichtet wird ebenfalls über Fakten und<br />
Entwicklungen im Cyberraum zur Cyberspionage<br />
und –sabotage. Die strategische<br />
Ausrichtung und elektronische Aufklärung<br />
von Staaten spielt hier eine große Rolle.<br />
Der Vortrag führt vor, wie Angreifer, Täter,<br />
aber auch fremde Nachrichtendienste<br />
sich Informationen beschaffen können. Die<br />
Themen „Risikofaktor Mensch“ und „Risiko<br />
Auslandsaufenthalt“ werden gleichfalls<br />
beleuchtet. Den Abschluss bildet die „Prävention“,<br />
wie man diesen Risiken begegnen<br />
und Unternehmen sich besser vor solchen<br />
Angriffen schützen können.<br />
NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />
Ulrich Mayer,<br />
Berater,<br />
Landesamt für Verfassungsschutz<br />
CE-Konformität: Nur Aufwand – kein Nutzen?<br />
Dienstag<br />
15:00 • 15:20 Uhr<br />
NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />
Jürgen Fey,<br />
CE-Koordinator,<br />
Junker GmbH<br />
Seit mehr als 20 Jahren gelten im EWR<br />
die Regeln der CE-Konformität. – Genauso<br />
lange reibt sich die Industrie daran!<br />
Einer der am häufigsten genannten Gründe<br />
ist der zusätzliche Aufwand, der durch<br />
die Vorschriften generiert wird. Im Folgenden<br />
soll aufgezeigt werden, dass bei richtiger<br />
Anwendung sogar Nutzen aus dem<br />
Verfahren gezogen werden kann.<br />
Der größte Nutzen des Konformitätsbewertungsverfahrens<br />
ist der freie Warenverkehr.<br />
Mussten im Zeitraum vor 1995<br />
z.B. Sicherheits-Standards für Maschinen<br />
für Länder außerhalb Deutschlands mit<br />
großem Zeitaufwand recherchiert werden,<br />
entfällt dies jetzt. Eine große Zeitersparnis!<br />
Das Verfahren unterstützt Entwicklungsteams<br />
durch Checklisten, Normentabellen<br />
etc., bei der zielgerichteten und<br />
zeitsparenden Umsetzung ihrer Projekte.<br />
Betriebssicherheitsverordnung / Maschinenrichtline –<br />
Anforderungen beim Umbau von Maschinen<br />
Dienstag<br />
15:20 • 15:40 Uhr<br />
Der Umbau vorhandener Maschinen stellt<br />
in vielen Fällen eine technisch und wirtschaftlich<br />
effiziente Alternative zur Neuanlage<br />
dar. Die Betriebssicherheitsverordnung<br />
und Maschinenrichtlinie regeln den<br />
Umgang mit dieser Veränderung.<br />
NORMEN & VORSCHRIFTEN<br />
Detlef Ullrich,<br />
Leiter Safety Services,<br />
EUCHNER GmbH + Co. KG<br />
Welche Anforderungen muss ich einhalten?<br />
Im ersten Schritt geht es darum, welche<br />
Auswirkung der Umbau der Maschine hat.<br />
Federführend durch das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales wurde in<br />
einer Arbeitsgruppe das Interpretationspapier<br />
„Wesentliche Veränderung von<br />
Maschinen“ erarbeitet. Dieses Interpretationspapier<br />
beschreibt anhand eines Ablaufschemas<br />
die Vorgehensweise für die<br />
Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um<br />
eine „wesentliche Veränderung“ handelt.<br />
Kommt es zu einer wesentlichen Veränderung,<br />
muss die Gebrauchtmaschine wie<br />
eine Neumaschine behandelt werden.<br />
Handelt es sich um keine wesentliche Veränderung,<br />
so ist der Betreiber verpflichtet,<br />
die Maschine nach den Anforderungen<br />
der Betriebssicherheitsverordnung zu<br />
bewerten.