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Gesamtkatalog - Hekatron

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

§ 1 Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des<br />

Kunden gelten nur, soweit wir ihnen<br />

ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />

haben. Angaben über die Beschaffenheit<br />

unserer Leistung sind keine<br />

Garantien i. S. v. § 443 BGB, es sei denn,<br />

wir erklären ausdrücklich schriftlich,<br />

dass wir eine Garantie i. S. v. § 443 BGB<br />

abgeben.<br />

2. Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde<br />

Verbraucher (§ 13 BGB) ist.<br />

§ 2 Konstruktionsänderungen; Schutzvorrichtungen;<br />

Kostenvoranschläge;<br />

Zeichnungen<br />

1. Änderungen der Konstruktion, Ausführung<br />

und Montage zwischen<br />

Vertragsabschluss und Lieferung bleiben<br />

vorbehalten, soweit hierdurch die vom<br />

Kunden beabsichtigte Verwendung<br />

nicht beeinträchtigt und der Wert unserer<br />

Leistung nicht herabgemindert wird.<br />

2. Eigentums- und Urheberrecht an<br />

Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,<br />

Modellen und anderen Unterlagen verbleibt<br />

bei uns; sie dürfen Dritten nur<br />

mit unserer vorherigen Zustimmung<br />

zugänglich gemacht werden. Zu unse-<br />

ren Angeboten gehörende Zeichnungen<br />

und andere Unterlagen hat der<br />

Kunde auf unser Verlangen unverzüglich<br />

zurückzugeben. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für<br />

Unterlagen des Kunden; diese dürfen<br />

jedoch solchen Dritten zugänglich<br />

gemacht werden, die wir zulässigerweise<br />

in die Produktion des Liefergegenstandes<br />

eingeschaltet oder denen<br />

wir die Lieferung übertragen haben.<br />

3. Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert,<br />

wenn und soweit dies gesetzlich<br />

vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart<br />

ist; hierdurch bedingte Mehrpreise<br />

gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4. An Standardsoftware hat der Kunde das<br />

nicht ausschließliche Recht zur Nutzung<br />

mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen<br />

in unveränderter Form auf den<br />

vereinbarten Geräten; mit Ausnahme<br />

einer Sicherungskopie darf der Kunde<br />

ohne unsere Zustimmung keine Kopien<br />

erstellen.<br />

§ 3 Preise, Verpackung<br />

1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise<br />

ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

2. Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk<br />

und schließen Fracht, Zollkosten, Porto,<br />

100<br />

Versicherung und sonstige Versandkosten<br />

nicht ein.<br />

3. Haben wir die Aufstellung oder Montage<br />

übernommen, hat der Kunde<br />

neben der vereinbarten Vergütung<br />

auch alle erforderlichen Nebenkosten<br />

wie Reise-, Transport-, Unterbringungskosten<br />

und Auslösung zu tragen,<br />

soweit nicht etwas anderes vereinbart<br />

ist.<br />

§ 4 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung<br />

1. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt<br />

der Kunde mit zwei aufeinanderfolgen-<br />

den Raten ganz oder teilweise in<br />

Verzug und beträgt die fällige Summe<br />

mindestens den 10. Teil des vereinbarten<br />

Preises, wird die gesamte Restforderung<br />

sofort fällig.<br />

2. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines<br />

Insolvenzantrages oder fruchtlose<br />

Zwangsvollstreckung auch durch Dritte<br />

werden unsere Rechnungen sofort fällig.<br />

3. Der Kunde kann nur mit solchen<br />

Forderungen aufrechnen oder bzgl.<br />

eines ihm zustehenden Gegenanspruchs<br />

ein Zurückbehaltungsrecht geltend<br />

machen, die unbestritten, rechtskräftig<br />

festgestellt oder entscheidungsreif sind.<br />

§ 5 Lieferungsfrist und -umfang<br />

1. Liefertermine oder -fristen müssen<br />

schriftlich oder in Textform vereinbart<br />

oder von uns schriftlich oder in Textform<br />

bestätigt werden.<br />

2. Hat der Kunde für die Ausführung des<br />

Auftrages erforderliche Unterlagen,<br />

Genehmigungen, bauseitige Voraussetzungen<br />

oder eine vereinbarte Anzahlung<br />

zu leisten und erbringt der<br />

Kunde diese nicht rechtzeitig, verlängert<br />

sich der Liefertermin entsprechend.<br />

3. Die Lieferzeit gilt als eingehalten<br />

a) bei Lieferung ohne Montage, wenn<br />

die betriebsbereite Sendung innerhalb<br />

der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist<br />

zum Versand gebracht oder abgeholt<br />

wird, soweit nicht ausdrücklich<br />

Bringschuld vereinbart ist;<br />

b) bei Lieferung mit Montage, sobald<br />

diese innerhalb der vereinbarten Frist<br />

erfolgt ist.<br />

4. Ist kein Liefertermin vereinbart, hat der<br />

Kunde die Lieferung innerhalb einer<br />

Frist von einem Monat nach Mitteilung<br />

unserer Lieferbereitschaft abzunehmen;<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

die Durchführung von Arbeiten (Montage)<br />

ist uns unbeschadet einer abweichenden<br />

Vereinbarung im Einzelfall<br />

innerhalb einer in gleicher Weise zu<br />

berechnenden Frist von drei Monaten<br />

zu ermöglichen.<br />

5. Nimmt der Kunde fristgerecht angebotene<br />

Lieferungen oder Leistungen nicht<br />

ab, sind wir berechtigt, dem Kunden<br />

eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen<br />

und nach deren fruchtlosem Ablauf<br />

vom Vertrag zurückzutreten; unabhängig<br />

hiervon können wir Schadensersatz<br />

verlangen. Im letzteren Fall können wir<br />

ohne besonderen Nachweis 20 % des<br />

Lieferpreises oder – bei Montageaufträgen<br />

– 30 % der Auftragssumme (jeweils<br />

ohne MwSt.) als pauschalierten<br />

Schadensersatz verlangen, es sei denn,<br />

der Kunde weist nach, dass uns ein Schaden<br />

überhaupt nicht oder wesentlich<br />

niedriger als die Pauschale entstanden<br />

ist.<br />

6. Wird eine vereinbarte Frist infolge eines<br />

Umstandes, den wir zu vertreten haben,<br />

nicht eingehalten, kann der Kunde<br />

nach Ablauf einer von ihm gesetzten<br />

angemessenen Nachfrist vom Vertrag<br />

zurücktreten. Soweit der Kunde<br />

Schadensersatz verlangen kann, ist die<br />

Höhe des nachgewiesenen Schadensersatzes<br />

beschränkt auf 20 % des<br />

Rechnungswertes der nicht erbrachten<br />

Lieferung oder Leistung, es sei denn,<br />

dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

trifft. Ein Verzugsschaden ist<br />

beschränkt auf einen Betrag von höchstens<br />

1/2 % für jede volle Woche des<br />

Verzugs, höchstens jedoch auf insgesamt<br />

5% des Wertes desjenigen Teils<br />

der Lieferung oder Leistung, die infolge<br />

des Verzugs nicht in zweckdienlichen<br />

Betrieb genommen werden kann, es sei<br />

denn, dass uns Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit trifft. Alle sonstigen<br />

Ersatzansprüche des Kunden in allen<br />

Fällen verspäteter Lieferung oder<br />

Leistung sind ausgeschlossen, es sei<br />

denn, dass uns Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit trifft.<br />

7. Wird der Versand oder die Zustellung<br />

auf Wunsch des Kunden verzögert, werden<br />

ihm nach Ablauf eines Monats nach<br />

Anzeige der Versandbereitschaft die<br />

durch die Lagerung entstehenden<br />

Kosten, mindestens jedoch 1/2 % des<br />

Rechnungsbetrages (ohne MWSt.) für<br />

jeden angefangenen Monat berechnet.<br />

8. Ist die Lieferung auf Abruf oder nach<br />

Baufortschritt vereinbart, hat der<br />

Kunde uns spätestens drei Wochen vor<br />

dem in Betracht kommenden Liefer-<br />

oder Leistungszeitpunkt schriftlich oder<br />

in Textform zu unterrichten.<br />

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