Gesamtkatalog - Hekatron
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
§ 1 Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des<br />
Kunden gelten nur, soweit wir ihnen<br />
ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />
haben. Angaben über die Beschaffenheit<br />
unserer Leistung sind keine<br />
Garantien i. S. v. § 443 BGB, es sei denn,<br />
wir erklären ausdrücklich schriftlich,<br />
dass wir eine Garantie i. S. v. § 443 BGB<br />
abgeben.<br />
2. Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde<br />
Verbraucher (§ 13 BGB) ist.<br />
§ 2 Konstruktionsänderungen; Schutzvorrichtungen;<br />
Kostenvoranschläge;<br />
Zeichnungen<br />
1. Änderungen der Konstruktion, Ausführung<br />
und Montage zwischen<br />
Vertragsabschluss und Lieferung bleiben<br />
vorbehalten, soweit hierdurch die vom<br />
Kunden beabsichtigte Verwendung<br />
nicht beeinträchtigt und der Wert unserer<br />
Leistung nicht herabgemindert wird.<br />
2. Eigentums- und Urheberrecht an<br />
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,<br />
Modellen und anderen Unterlagen verbleibt<br />
bei uns; sie dürfen Dritten nur<br />
mit unserer vorherigen Zustimmung<br />
zugänglich gemacht werden. Zu unse-<br />
ren Angeboten gehörende Zeichnungen<br />
und andere Unterlagen hat der<br />
Kunde auf unser Verlangen unverzüglich<br />
zurückzugeben. Die vorstehenden<br />
Bestimmungen gelten entsprechend für<br />
Unterlagen des Kunden; diese dürfen<br />
jedoch solchen Dritten zugänglich<br />
gemacht werden, die wir zulässigerweise<br />
in die Produktion des Liefergegenstandes<br />
eingeschaltet oder denen<br />
wir die Lieferung übertragen haben.<br />
3. Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert,<br />
wenn und soweit dies gesetzlich<br />
vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart<br />
ist; hierdurch bedingte Mehrpreise<br />
gehen zu Lasten des Kunden.<br />
4. An Standardsoftware hat der Kunde das<br />
nicht ausschließliche Recht zur Nutzung<br />
mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen<br />
in unveränderter Form auf den<br />
vereinbarten Geräten; mit Ausnahme<br />
einer Sicherungskopie darf der Kunde<br />
ohne unsere Zustimmung keine Kopien<br />
erstellen.<br />
§ 3 Preise, Verpackung<br />
1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise<br />
ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
2. Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk<br />
und schließen Fracht, Zollkosten, Porto,<br />
100<br />
Versicherung und sonstige Versandkosten<br />
nicht ein.<br />
3. Haben wir die Aufstellung oder Montage<br />
übernommen, hat der Kunde<br />
neben der vereinbarten Vergütung<br />
auch alle erforderlichen Nebenkosten<br />
wie Reise-, Transport-, Unterbringungskosten<br />
und Auslösung zu tragen,<br />
soweit nicht etwas anderes vereinbart<br />
ist.<br />
§ 4 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung<br />
1. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt<br />
der Kunde mit zwei aufeinanderfolgen-<br />
den Raten ganz oder teilweise in<br />
Verzug und beträgt die fällige Summe<br />
mindestens den 10. Teil des vereinbarten<br />
Preises, wird die gesamte Restforderung<br />
sofort fällig.<br />
2. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines<br />
Insolvenzantrages oder fruchtlose<br />
Zwangsvollstreckung auch durch Dritte<br />
werden unsere Rechnungen sofort fällig.<br />
3. Der Kunde kann nur mit solchen<br />
Forderungen aufrechnen oder bzgl.<br />
eines ihm zustehenden Gegenanspruchs<br />
ein Zurückbehaltungsrecht geltend<br />
machen, die unbestritten, rechtskräftig<br />
festgestellt oder entscheidungsreif sind.<br />
§ 5 Lieferungsfrist und -umfang<br />
1. Liefertermine oder -fristen müssen<br />
schriftlich oder in Textform vereinbart<br />
oder von uns schriftlich oder in Textform<br />
bestätigt werden.<br />
2. Hat der Kunde für die Ausführung des<br />
Auftrages erforderliche Unterlagen,<br />
Genehmigungen, bauseitige Voraussetzungen<br />
oder eine vereinbarte Anzahlung<br />
zu leisten und erbringt der<br />
Kunde diese nicht rechtzeitig, verlängert<br />
sich der Liefertermin entsprechend.<br />
3. Die Lieferzeit gilt als eingehalten<br />
a) bei Lieferung ohne Montage, wenn<br />
die betriebsbereite Sendung innerhalb<br />
der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist<br />
zum Versand gebracht oder abgeholt<br />
wird, soweit nicht ausdrücklich<br />
Bringschuld vereinbart ist;<br />
b) bei Lieferung mit Montage, sobald<br />
diese innerhalb der vereinbarten Frist<br />
erfolgt ist.<br />
4. Ist kein Liefertermin vereinbart, hat der<br />
Kunde die Lieferung innerhalb einer<br />
Frist von einem Monat nach Mitteilung<br />
unserer Lieferbereitschaft abzunehmen;<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
die Durchführung von Arbeiten (Montage)<br />
ist uns unbeschadet einer abweichenden<br />
Vereinbarung im Einzelfall<br />
innerhalb einer in gleicher Weise zu<br />
berechnenden Frist von drei Monaten<br />
zu ermöglichen.<br />
5. Nimmt der Kunde fristgerecht angebotene<br />
Lieferungen oder Leistungen nicht<br />
ab, sind wir berechtigt, dem Kunden<br />
eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen<br />
und nach deren fruchtlosem Ablauf<br />
vom Vertrag zurückzutreten; unabhängig<br />
hiervon können wir Schadensersatz<br />
verlangen. Im letzteren Fall können wir<br />
ohne besonderen Nachweis 20 % des<br />
Lieferpreises oder – bei Montageaufträgen<br />
– 30 % der Auftragssumme (jeweils<br />
ohne MwSt.) als pauschalierten<br />
Schadensersatz verlangen, es sei denn,<br />
der Kunde weist nach, dass uns ein Schaden<br />
überhaupt nicht oder wesentlich<br />
niedriger als die Pauschale entstanden<br />
ist.<br />
6. Wird eine vereinbarte Frist infolge eines<br />
Umstandes, den wir zu vertreten haben,<br />
nicht eingehalten, kann der Kunde<br />
nach Ablauf einer von ihm gesetzten<br />
angemessenen Nachfrist vom Vertrag<br />
zurücktreten. Soweit der Kunde<br />
Schadensersatz verlangen kann, ist die<br />
Höhe des nachgewiesenen Schadensersatzes<br />
beschränkt auf 20 % des<br />
Rechnungswertes der nicht erbrachten<br />
Lieferung oder Leistung, es sei denn,<br />
dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
trifft. Ein Verzugsschaden ist<br />
beschränkt auf einen Betrag von höchstens<br />
1/2 % für jede volle Woche des<br />
Verzugs, höchstens jedoch auf insgesamt<br />
5% des Wertes desjenigen Teils<br />
der Lieferung oder Leistung, die infolge<br />
des Verzugs nicht in zweckdienlichen<br />
Betrieb genommen werden kann, es sei<br />
denn, dass uns Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit trifft. Alle sonstigen<br />
Ersatzansprüche des Kunden in allen<br />
Fällen verspäteter Lieferung oder<br />
Leistung sind ausgeschlossen, es sei<br />
denn, dass uns Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit trifft.<br />
7. Wird der Versand oder die Zustellung<br />
auf Wunsch des Kunden verzögert, werden<br />
ihm nach Ablauf eines Monats nach<br />
Anzeige der Versandbereitschaft die<br />
durch die Lagerung entstehenden<br />
Kosten, mindestens jedoch 1/2 % des<br />
Rechnungsbetrages (ohne MWSt.) für<br />
jeden angefangenen Monat berechnet.<br />
8. Ist die Lieferung auf Abruf oder nach<br />
Baufortschritt vereinbart, hat der<br />
Kunde uns spätestens drei Wochen vor<br />
dem in Betracht kommenden Liefer-<br />
oder Leistungszeitpunkt schriftlich oder<br />
in Textform zu unterrichten.<br />
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