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Gesamtkatalog - Hekatron

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4. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle<br />

Forderungen und Sicherungsrechte ab,<br />

die er aus der Weiterveräußerung<br />

gegen seinen Abnehmer oder gegen<br />

sonstige Dritte erwirbt, und zwar<br />

gleichgültig, ob die Vorbehaltsware<br />

ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert<br />

wird. Dies gilt auch hinsichtlich<br />

des Anspruchs auf Einräumung<br />

einer Sicherungshypothek gem. § 648<br />

BGB oder auf Stellung einer Sicherheit<br />

gem. § 648a BGB. Wir nehmen die<br />

Abtretung an. dscssssssssssssssssssssss<br />

Die Abtretung erfolgt jeweils nur in<br />

Höhe des von uns berechneten Rechnungswertes<br />

unserer Ware.<br />

5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der<br />

an uns abgetretenen Forderungen auch<br />

nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet<br />

unserer Befugnis, die Forderung<br />

selbst einzuziehen. Wir werden<br />

die Forderungen nicht einziehen, solan-<br />

ge der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen<br />

auch aus anderen mit uns<br />

abgeschlossenen Verträgen ordnungsgemäß<br />

nachkommt. Wir können jederzeit<br />

verlangen, dass der Kunde uns die<br />

abgetretenen Forderungen und deren<br />

Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug<br />

erforderlichen Angaben macht, die<br />

erforderlichen Unterlagen aushändigt<br />

und den Schuldnern die Abtretung<br />

anzeigt.<br />

w Die Einziehungsermächtigung erlischt<br />

oder kann von uns widerrufen werden<br />

unter den gleichen Voraussetzungen<br />

wie die gem. Abs. 3 erteilte Weiter-<br />

veräußerungsermächtigung.<br />

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der<br />

Vorbehaltsware oder der Einbau wird<br />

durch den Kunden stets für uns vorgenommen.<br />

Wird unsere Ware mit ande-<br />

ren, nicht uns gehörenden Gegenständen<br />

verarbeitet oder untrennbar<br />

vermischt oder in andere bewegliche<br />

Gegenstände eingebaut und ist die<br />

andere Sache als Hauptsache anzusehen,<br />

erwerben wir das Miteigentum an<br />

der neuen Sache im Verhältnis des<br />

Rechnungswertes unserer Ware zu den<br />

übrigen, worüber wir und der Kunde<br />

uns einig sind; erwirbt in diesen Fällen<br />

der Kunde seinerseits Miteigentum<br />

an einer einem Dritten gehörenden<br />

Sache, geht derjenige Anteil des Miteigentumsanteils<br />

des Kunden auf uns<br />

über, der dem Verhältnis des Rechnungswertes<br />

unserer Ware zu den übri-<br />

gen entspricht. Die Übergabe der<br />

betroffenen Gegenstände wird dadurch<br />

ersetzt, dass der Kunde das Eigentum<br />

oder Miteigentum für uns unentgeltlich<br />

verwahrt oder, wenn eine solche<br />

Verwahrung nicht in Frage kommt, er<br />

uns die Ansprüche auf Herausgabe<br />

gegen den besitzenden Dritten in Höhe<br />

der Quote unseres Miteigentums abtritt.<br />

Für die vorgenannten Miteigentumsanteile<br />

gilt im Übrigen das gleiche<br />

wie für die Vorbehaltsware.<br />

7. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen<br />

Dritter hat der Kunde uns unverzüglich<br />

unter Übergabe der für eine Intervention<br />

notwendigen Unterlagen zu<br />

benachrichtigen.<br />

102<br />

8. Bei Übersicherung unserer Forderungen<br />

mit mehr als 20 % verpflichten wir uns,<br />

auf Anforderung des Kunden nach<br />

unserer Wahl übersteigende Sicherheiten<br />

freizugeben.<br />

§ 9 Gewährleistung wegen Sachmängeln<br />

Für Sachmängel haften wir wie folgt:<br />

1. Im Falle eines Sachmangels werden<br />

wir nach unserer Wahl im Wege der<br />

Nacherfüllung entweder den Mangel<br />

beseitigen oder den vom Mangel<br />

betroffenen Gegenstand durch einen<br />

neuen Gegenstand ersetzen. Wir können<br />

die Nacherfüllung in den Fällen des<br />

§ 275 Abs.2, 3 BGB sowie dann verweigern,<br />

wenn sie nur mit unverhältnismäßigen<br />

Kosten möglich ist.<br />

2. Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung<br />

eine angemessene Frist einzuräumen.<br />

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie<br />

von uns verweigert oder ist sie dem<br />

Kunden unzumutbar, kann der Kunde<br />

vom Vertrag zurücktreten oder die<br />

Vergütung mindern. Für Ansprüche auf<br />

Schadensersatz gilt § 12 unserer AGB.<br />

4. Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich<br />

zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann,<br />

gelten §§ 377, 381 Abs.2 HGB. Die<br />

Mängelrügen haben schriftlich oder in<br />

Textform zu erfolgen.<br />

5. Erhöhen sich die zum Zwecke der<br />

Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,<br />

insbesondere Arbeits-, Ma-<br />

terial-, Transport- und Wegekosten,<br />

weil der Gegenstand unserer Lieferung<br />

nachträglich an einen anderen Ort als<br />

denjenigen, an den unsere Lieferung<br />

erfolgt ist, verbracht worden ist, hat der<br />

Kunde uns diese erhöhten Kosten zu<br />

ersetzen; dies gilt nicht, wenn die<br />

Verbringung an einen anderen Ort dem<br />

bestimmungsgemäßen Gebrauch unserer<br />

Lieferung entspricht. Diejenigen<br />

Kosten, die ohne die Verbringung an<br />

einen anderen Ort entstanden wären,<br />

gehen zu unseren Lasten.<br />

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei<br />

nur unerheblicher Abweichung der von<br />

uns geschuldeten Beschaffenheit, einer<br />

nur unerheblichen Beeinträchtigung<br />

der Brauchbarkeit, natürlicher Abnu-<br />

tzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang<br />

infolge fehlerhafter oder<br />

nachlässiger Behandlung, nicht oder<br />

nicht ordnunggemäß ausgeführter<br />

Wartung, übermäßiger Beanspruchung,<br />

ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund<br />

äußerer Einflüsse entstehen, die<br />

nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt<br />

sind, sowie bei nicht reproduzierbaren<br />

Softwarefehlern. Werden vom Kunden<br />

oder von Dritten unsachgemäße Änderungen,<br />

Reparaturen oder sonstige<br />

Arbeiten an den von uns gelieferten<br />

Gegenständen vorgenommen, bestehen<br />

für diese und die daraus sich ergebenden<br />

Folgen keine Ansprüche des<br />

Kunden.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

7. Abweichend von § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB<br />

beträgt die Verjährungsfrist für alle<br />

Ansprüche wegen Sachmängeln zwölf<br />

Monate und in Fällen, in denen für<br />

unsere Leistungen § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB<br />

oder das Werkvertragsrecht der<br />

§§ 631ff BGB gilt, bei Bauleistungen<br />

i.S.v. § 634 Abs.1 Nr. 2 BGB zwei Jahre.<br />

In den Fällen der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, bei einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-<br />

z ung oder bei Arglist, verbleibt es bei<br />

der gesetzlichen Verjährungsfrist.<br />

8. Der Kunde kann wegen Sachmängeln<br />

ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend<br />

machen, wenn sein Anspruch unbestrit-<br />

ten, rechtskräftig oder entscheidungsreif<br />

festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />

kann ferner nur in dem<br />

Umfang geltend gemacht werden, der<br />

in einem angemessenen Verhältnis zu<br />

den aufgetretenen Sachmängeln steht.<br />

Erfolgt eine Mängelrüge des Kunden zu<br />

Unrecht, hat der Kunde uns die im<br />

Zusammenhang mit der unberechtigten<br />

Mängelrüge entstandenen Aufwendungen<br />

zu ersetzen.<br />

9. Für Schadensersatzansprüche des Kunden<br />

gilt im Übrigen § 12. Weitergehende<br />

oder andere als die in diesem<br />

und in §§ 10, 11, 12 geregelten Ansprüche<br />

des Kunden gegen uns oder unsere<br />

Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels<br />

sind ausgeschlossen.<br />

10. Im Falle einer Garantie i.S.v. § 443 BGB<br />

verbleibt es für unsere Haftung bei<br />

der gesetzlichen Regelung. Ist eine<br />

Garantiefrist nicht vereinbart, gilt<br />

eine Frist von einem Jahr nach Gefahrübergang.<br />

§ 10 Rechtsmängel; gewerbliche<br />

Schutzrechte und Urheberrechte<br />

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist,<br />

sind wir nur verpflichtet, die Lieferung<br />

im Land des Lieferortes frei von<br />

gewerblichen Schutzrechten und<br />

Urheberrechten Dritter (nachfolgend<br />

Schutzrechte) zu erbringen. Wenn ein<br />

Dritter wegen der Verletzung von<br />

Schutzrechten unserer, vom Kunden<br />

vertragsgemäß genutzten Lieferung<br />

gegen den Kunden berechtigte Ansprüche<br />

erhebt, sind wir nach unserer<br />

Wahl berechtigt, auf unsere Kosten für<br />

die betreffende Lieferung entweder ein<br />

Nutzungsrecht zu erwirken oder den<br />

Gegenstand unserer Lieferung so zu<br />

ändern, dass das Schutzrecht des Dritten<br />

nicht mehr verletzt wird, oder wir können<br />

den betroffenen Gegenstand der<br />

Lieferung mit einem anderen, das<br />

Schutzrecht nicht verletzenden Gegenstand<br />

austauschen, es sei denn, dass die<br />

Beschaffenheit des geänderten oder<br />

ausgetauschten Gegenstandes so er-<br />

heblich von dem gelieferten Gegenstand<br />

abweicht, dass die Änderung oder<br />

der Austausch dem Kunden nicht zuzumuten<br />

ist. Soweit uns diese Regulierung<br />

nicht zu angemessenen Bedingungen<br />

möglich ist, stehen dem Kunden die<br />

gesetzlichen Rücktritts- oder Min-<br />

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