Gesamtkatalog - Hekatron
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4. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle<br />
Forderungen und Sicherungsrechte ab,<br />
die er aus der Weiterveräußerung<br />
gegen seinen Abnehmer oder gegen<br />
sonstige Dritte erwirbt, und zwar<br />
gleichgültig, ob die Vorbehaltsware<br />
ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert<br />
wird. Dies gilt auch hinsichtlich<br />
des Anspruchs auf Einräumung<br />
einer Sicherungshypothek gem. § 648<br />
BGB oder auf Stellung einer Sicherheit<br />
gem. § 648a BGB. Wir nehmen die<br />
Abtretung an. dscssssssssssssssssssssss<br />
Die Abtretung erfolgt jeweils nur in<br />
Höhe des von uns berechneten Rechnungswertes<br />
unserer Ware.<br />
5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der<br />
an uns abgetretenen Forderungen auch<br />
nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet<br />
unserer Befugnis, die Forderung<br />
selbst einzuziehen. Wir werden<br />
die Forderungen nicht einziehen, solan-<br />
ge der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen<br />
auch aus anderen mit uns<br />
abgeschlossenen Verträgen ordnungsgemäß<br />
nachkommt. Wir können jederzeit<br />
verlangen, dass der Kunde uns die<br />
abgetretenen Forderungen und deren<br />
Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug<br />
erforderlichen Angaben macht, die<br />
erforderlichen Unterlagen aushändigt<br />
und den Schuldnern die Abtretung<br />
anzeigt.<br />
w Die Einziehungsermächtigung erlischt<br />
oder kann von uns widerrufen werden<br />
unter den gleichen Voraussetzungen<br />
wie die gem. Abs. 3 erteilte Weiter-<br />
veräußerungsermächtigung.<br />
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der<br />
Vorbehaltsware oder der Einbau wird<br />
durch den Kunden stets für uns vorgenommen.<br />
Wird unsere Ware mit ande-<br />
ren, nicht uns gehörenden Gegenständen<br />
verarbeitet oder untrennbar<br />
vermischt oder in andere bewegliche<br />
Gegenstände eingebaut und ist die<br />
andere Sache als Hauptsache anzusehen,<br />
erwerben wir das Miteigentum an<br />
der neuen Sache im Verhältnis des<br />
Rechnungswertes unserer Ware zu den<br />
übrigen, worüber wir und der Kunde<br />
uns einig sind; erwirbt in diesen Fällen<br />
der Kunde seinerseits Miteigentum<br />
an einer einem Dritten gehörenden<br />
Sache, geht derjenige Anteil des Miteigentumsanteils<br />
des Kunden auf uns<br />
über, der dem Verhältnis des Rechnungswertes<br />
unserer Ware zu den übri-<br />
gen entspricht. Die Übergabe der<br />
betroffenen Gegenstände wird dadurch<br />
ersetzt, dass der Kunde das Eigentum<br />
oder Miteigentum für uns unentgeltlich<br />
verwahrt oder, wenn eine solche<br />
Verwahrung nicht in Frage kommt, er<br />
uns die Ansprüche auf Herausgabe<br />
gegen den besitzenden Dritten in Höhe<br />
der Quote unseres Miteigentums abtritt.<br />
Für die vorgenannten Miteigentumsanteile<br />
gilt im Übrigen das gleiche<br />
wie für die Vorbehaltsware.<br />
7. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen<br />
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich<br />
unter Übergabe der für eine Intervention<br />
notwendigen Unterlagen zu<br />
benachrichtigen.<br />
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8. Bei Übersicherung unserer Forderungen<br />
mit mehr als 20 % verpflichten wir uns,<br />
auf Anforderung des Kunden nach<br />
unserer Wahl übersteigende Sicherheiten<br />
freizugeben.<br />
§ 9 Gewährleistung wegen Sachmängeln<br />
Für Sachmängel haften wir wie folgt:<br />
1. Im Falle eines Sachmangels werden<br />
wir nach unserer Wahl im Wege der<br />
Nacherfüllung entweder den Mangel<br />
beseitigen oder den vom Mangel<br />
betroffenen Gegenstand durch einen<br />
neuen Gegenstand ersetzen. Wir können<br />
die Nacherfüllung in den Fällen des<br />
§ 275 Abs.2, 3 BGB sowie dann verweigern,<br />
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen<br />
Kosten möglich ist.<br />
2. Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung<br />
eine angemessene Frist einzuräumen.<br />
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie<br />
von uns verweigert oder ist sie dem<br />
Kunden unzumutbar, kann der Kunde<br />
vom Vertrag zurücktreten oder die<br />
Vergütung mindern. Für Ansprüche auf<br />
Schadensersatz gilt § 12 unserer AGB.<br />
4. Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich<br />
zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann,<br />
gelten §§ 377, 381 Abs.2 HGB. Die<br />
Mängelrügen haben schriftlich oder in<br />
Textform zu erfolgen.<br />
5. Erhöhen sich die zum Zwecke der<br />
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,<br />
insbesondere Arbeits-, Ma-<br />
terial-, Transport- und Wegekosten,<br />
weil der Gegenstand unserer Lieferung<br />
nachträglich an einen anderen Ort als<br />
denjenigen, an den unsere Lieferung<br />
erfolgt ist, verbracht worden ist, hat der<br />
Kunde uns diese erhöhten Kosten zu<br />
ersetzen; dies gilt nicht, wenn die<br />
Verbringung an einen anderen Ort dem<br />
bestimmungsgemäßen Gebrauch unserer<br />
Lieferung entspricht. Diejenigen<br />
Kosten, die ohne die Verbringung an<br />
einen anderen Ort entstanden wären,<br />
gehen zu unseren Lasten.<br />
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei<br />
nur unerheblicher Abweichung der von<br />
uns geschuldeten Beschaffenheit, einer<br />
nur unerheblichen Beeinträchtigung<br />
der Brauchbarkeit, natürlicher Abnu-<br />
tzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang<br />
infolge fehlerhafter oder<br />
nachlässiger Behandlung, nicht oder<br />
nicht ordnunggemäß ausgeführter<br />
Wartung, übermäßiger Beanspruchung,<br />
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund<br />
äußerer Einflüsse entstehen, die<br />
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt<br />
sind, sowie bei nicht reproduzierbaren<br />
Softwarefehlern. Werden vom Kunden<br />
oder von Dritten unsachgemäße Änderungen,<br />
Reparaturen oder sonstige<br />
Arbeiten an den von uns gelieferten<br />
Gegenständen vorgenommen, bestehen<br />
für diese und die daraus sich ergebenden<br />
Folgen keine Ansprüche des<br />
Kunden.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
7. Abweichend von § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB<br />
beträgt die Verjährungsfrist für alle<br />
Ansprüche wegen Sachmängeln zwölf<br />
Monate und in Fällen, in denen für<br />
unsere Leistungen § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB<br />
oder das Werkvertragsrecht der<br />
§§ 631ff BGB gilt, bei Bauleistungen<br />
i.S.v. § 634 Abs.1 Nr. 2 BGB zwei Jahre.<br />
In den Fällen der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, bei einer vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-<br />
z ung oder bei Arglist, verbleibt es bei<br />
der gesetzlichen Verjährungsfrist.<br />
8. Der Kunde kann wegen Sachmängeln<br />
ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend<br />
machen, wenn sein Anspruch unbestrit-<br />
ten, rechtskräftig oder entscheidungsreif<br />
festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />
kann ferner nur in dem<br />
Umfang geltend gemacht werden, der<br />
in einem angemessenen Verhältnis zu<br />
den aufgetretenen Sachmängeln steht.<br />
Erfolgt eine Mängelrüge des Kunden zu<br />
Unrecht, hat der Kunde uns die im<br />
Zusammenhang mit der unberechtigten<br />
Mängelrüge entstandenen Aufwendungen<br />
zu ersetzen.<br />
9. Für Schadensersatzansprüche des Kunden<br />
gilt im Übrigen § 12. Weitergehende<br />
oder andere als die in diesem<br />
und in §§ 10, 11, 12 geregelten Ansprüche<br />
des Kunden gegen uns oder unsere<br />
Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels<br />
sind ausgeschlossen.<br />
10. Im Falle einer Garantie i.S.v. § 443 BGB<br />
verbleibt es für unsere Haftung bei<br />
der gesetzlichen Regelung. Ist eine<br />
Garantiefrist nicht vereinbart, gilt<br />
eine Frist von einem Jahr nach Gefahrübergang.<br />
§ 10 Rechtsmängel; gewerbliche<br />
Schutzrechte und Urheberrechte<br />
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist,<br />
sind wir nur verpflichtet, die Lieferung<br />
im Land des Lieferortes frei von<br />
gewerblichen Schutzrechten und<br />
Urheberrechten Dritter (nachfolgend<br />
Schutzrechte) zu erbringen. Wenn ein<br />
Dritter wegen der Verletzung von<br />
Schutzrechten unserer, vom Kunden<br />
vertragsgemäß genutzten Lieferung<br />
gegen den Kunden berechtigte Ansprüche<br />
erhebt, sind wir nach unserer<br />
Wahl berechtigt, auf unsere Kosten für<br />
die betreffende Lieferung entweder ein<br />
Nutzungsrecht zu erwirken oder den<br />
Gegenstand unserer Lieferung so zu<br />
ändern, dass das Schutzrecht des Dritten<br />
nicht mehr verletzt wird, oder wir können<br />
den betroffenen Gegenstand der<br />
Lieferung mit einem anderen, das<br />
Schutzrecht nicht verletzenden Gegenstand<br />
austauschen, es sei denn, dass die<br />
Beschaffenheit des geänderten oder<br />
ausgetauschten Gegenstandes so er-<br />
heblich von dem gelieferten Gegenstand<br />
abweicht, dass die Änderung oder<br />
der Austausch dem Kunden nicht zuzumuten<br />
ist. Soweit uns diese Regulierung<br />
nicht zu angemessenen Bedingungen<br />
möglich ist, stehen dem Kunden die<br />
gesetzlichen Rücktritts- oder Min-<br />
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