Gesamtkatalog - Hekatron
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3. Prüfung, Herstellung und<br />
Überwachung<br />
3.1<br />
98<br />
Eignungsprüfung<br />
Die Erfüllung der Anforderungen gemäß Punkt 2<br />
ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Eignungsprüfungen<br />
werden von einer vom Institut für<br />
Bautechnik, Berlin, bestimmten Prüfstelle durchgeführt.<br />
Für die Durchführung von Eignungsprüfungen<br />
ist zur Zeit bestimmt: Verband der Sachversicherer<br />
e.V., Abt. FSA, Amsterdamer Str. 176,<br />
5000 Köln 60.<br />
Die für die Prüfung benötigte Anzahl von Prüf stücken<br />
sowie die dazugehörigen technischen Unterlagen<br />
werden von der Prüfstelle angegeben.<br />
Es können grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen<br />
geprüft werden.<br />
3.2<br />
Kennzeichnung bei der<br />
Herstellung<br />
Die einzelnen Geräte der Feststellanlage sind – nachdem<br />
eine bauaufsichtliche Zulassung erteilt wurde –<br />
in Übereinstimmung mit der Zulassung gut sichtbar<br />
mit der Zulassungs- oder Registriernummer und mit<br />
einer Typenbezeichnung zu kennzeichnen.<br />
3.3<br />
Überwachung der Herstellung<br />
3.3.1 Die Einhaltung der in dem Wortlaut der Zulassung<br />
und in den Zeichnungen geforderten Eigenschaften<br />
und Abmessungen der Bestandteile der<br />
Feststellanlage ist durch eine Überwachung gemäß<br />
DIN 18200, bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung,<br />
nachzuprüfen.<br />
3.3.2 Jedes Herstellwerk hat die Einhaltung der<br />
Eigenschaften im Werk zu überwachen (Eigenüberwachung).<br />
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung<br />
sind aufzuzeichnen, mindestens 5 Jahre aufzubewahren<br />
und der fremdüberwachenden Stelle auf Verlangen<br />
vorzulegen.<br />
Im Rahmen der Eigenüberwachung sind mindestens<br />
folgende Prüfungen vorzunehmen:<br />
Nach seiner Fertigstellung ist die einwandfreie Funktion<br />
jedes einzelnen Gerätes zu überprüfen. Der Hersteller<br />
hat von den in der Fertigung befindlichen Geräten<br />
bei großen Fertigungsserien an jedem Arbeitstag<br />
mindestens ein Stück, bei nicht ständig laufender Fertigung<br />
von je 50 Geräten mindestens ein Stück wahllos<br />
zu entnehmen und auf Übereinstimmung mit den<br />
Forderungen der Zulassung zu überprüfen.<br />
Insbesondere sind die Geräte auf Einhaltung der<br />
mechanischen und elektrischen Toleranzen und der<br />
Normen und Richtlinien<br />
zulässigen Ansprechschwellenwerte ihrer Brandmelder<br />
zu überprüfen.<br />
3.3.3 Durch die im Zulassungsbescheid festzulegende<br />
Prüfstelle (z. B. Verband der Sachversicherer<br />
e.V., Laboratorien in Köln) ist eine Fremdüberwachung<br />
durchzuführen.<br />
Diese Fremdüberwachung ist vom Antragsteller<br />
sofort vor Beginn der Fertigung bei der Prüfstelle zu<br />
beantragen.<br />
Die Fremdüberwachung muß mindestens zweimal im<br />
Jahr erfolgen. Im Rahmen der Fremdüberwachung<br />
sind die Ergebnisse der Eigenüberwachung zu kontrollieren<br />
und Prüfungen an Stichproben durchzuführen.<br />
Die Stichproben werden auf Einhaltung der<br />
Anforderungen unter Punkt 2 überprüft. Über die<br />
Prüfungen ist ein Prüfbericht auszustellen und je<br />
eine Ausfertigung dem Hersteller und dem Institut<br />
für Bautechnik zuzustellen.