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Pharmaceutical Tribune 05/2019

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4 AKTUELL | POLITIK | WIRTSCHAFT<br />

<strong>Pharmaceutical</strong> <strong>Tribune</strong> | Nr. 5 | 20. März <strong>2019</strong><br />

Keine Angst vor der Finanz<br />

STEUER ■ Prüfungen durch die Finanzbehörden gehören nicht unbedingt zu den angenehmsten Seiten des Unternehmerlebens,<br />

Angst braucht man im Normalfall aber keine zu haben, meint Mag. Andreas Sobotka, Partner und Geschäftsführer bei LBG.<br />

MAG. HARALD FERCHER<br />

„Finanzpolizei stürmt Restaurant<br />

mitten im Mittagsgeschäft“, „Bauarbeiter<br />

flüchten vor Finanz“ –<br />

Schlagzeilen wie diese sorgen immer<br />

wieder für mediale Aufmerk-<br />

Sobotka<br />

„Ich kann mich<br />

nur an zwei<br />

Fälle erinnern, in<br />

denen Apotheken<br />

frühmorgens<br />

von der Finanzpolizei<br />

besucht<br />

wurden.“<br />

Ist eine Prüfung durch die Finanzbehörde angesagt, sollte man alle angeforderten Unterlagen schon<br />

bereit haben. Dann läuft meist alles in einem entspannten Rahmen ab.<br />

samkeit. Sie bilden aber eher die<br />

Ausnahme als den Normalfall.<br />

Klar, auch bei Apotheken kann es<br />

schon einmal vorkommen, dass<br />

die Finanzpolizei unangekündigt<br />

vorbeischaut, doch das passiert äußerst<br />

selten, erzählt Mag. Andreas<br />

Sobotka, Steuer- und Unternehmensberater<br />

bei LBG Österreich.<br />

„Ich kann mich im Laufe meiner<br />

langjährigen Berufstätigkeit nur<br />

an zwei Fälle erinnern, in denen<br />

Apotheken frühmorgens von der<br />

Finanzpolizei besucht wurden.<br />

Das ist aber schon lange her und<br />

in beiden Fällen ging es um eine<br />

Prüfung der Registrierkassen“, berichtet<br />

Sobotka. „Ausgelöst wurden<br />

diese Prüfungen durch einen<br />

Fall in Deutschland, wo die dortigen<br />

Finanzbehörden draufgekommen<br />

sind, dass es bei einer bestimmten<br />

EDV-Firma zu Datenmanipulationen<br />

gekommen ist. Das<br />

hat dann auch die österreichischen<br />

Finanzbehörden auf den<br />

Plan gerufen, obwohl der betroffene<br />

Softwareanbieter in Österreich<br />

gar nicht tätig war.“<br />

Anmeldung ist normal<br />

Für österreichische Apothekenbetreiber<br />

ist der unangekündigte Besuch<br />

durch die Finanzbehörden<br />

aber die Ausnahme, meint Sobotka.<br />

Im Gegenteil – egal ob GP-<br />

LA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung<br />

der lohnabhängigen Abgaben)<br />

oder Betriebsprüfung – im<br />

Normalfall meldet sich die Finanz<br />

bereits im Vorfeld an und teilt<br />

meist auch schon mit, welche Unterlagen<br />

für die Prüfung benötigt<br />

werden. Laut Angaben des Hauptverbandes<br />

der österreichischen<br />

Sozialversicherungsträger (HV)<br />

liegt das bundesweite Abgabenvolumen,<br />

welches im Zuge der<br />

GPLA-Prüfungen geprüft wird, bei<br />

rund 60 Milliarden Euro jährlich.<br />

Zum Vergleich: Der Budgetvoranschlag<br />

des Bundes sieht für <strong>2019</strong><br />

Einzahlungen von 79,7 Milliarden<br />

Euro vor. Vom Prinzip her sollen<br />

GPLA-Prüfungen alle drei bis fünf<br />

Jahre durchgeführt werden, Sobotka<br />

meint aber, dass dieser Zeitraum<br />

bei Apotheken deutlich größer<br />

ausfallen kann. Der tatsächliche<br />

Abstand zwischen den Prüfungen<br />

sei jedoch von Bundesland<br />

zu Bundesland unterschiedlich<br />

hoch. In Wien etwa sei es – unter<br />

anderem aufgrund des Prüfermangels<br />

– mitunter zu deutlich<br />

größeren Zeitfenstern gekommen,<br />

während in Niederösterreich –<br />

nicht zuletzt auch aufgrund der<br />

Abwanderung von Betrieben –<br />

die Perioden zwischen zwei Prüfungen<br />

schon mal kürzer ausfallen<br />

können.<br />

Was wird geprüft?<br />

Wenn geprüft wird, dann wird<br />

meist ein Zeitraum von drei bis<br />

maximal fünf Jahren untersucht.<br />

Bei den Prüfungen selbst haben<br />

die Finanzamtsprüfer lange Zeit<br />

auf den Personaleinkauf ein besonderes<br />

Auge geworfen. Zur Erklärung:<br />

Bis 2016 durften Apotheken<br />

ihren Mitarbeitern nur einen<br />

Rabatt in jener Höhe gewähren,<br />

den sie auch anderen Kunden gaben.<br />

Diese Vorschrift gehört jedoch<br />

seit einer Gesetzesänderung<br />

im Jahr 2016 der Vergangenheit<br />

an, weshalb die Prüfer ihr Augenmerk<br />

auf andere Prüfungsgegenstände<br />

gelenkt haben. Zu diesen<br />

gehören in der Praxis unter anderem<br />

die Frage nach der Nutzung<br />

von KFZ durch Mitarbeiter oder<br />

der freiwillige Sozialaufwand für<br />

die Mitarbeiter, der genauer<br />

durchleuchtet wird. Bis maximal<br />

186 Euro pro Jahr dürfen Dienstgeber<br />

ihren Mitarbeitern steuerfrei<br />

zukommen lassen; liegt der tatsächlich<br />

ausbezahlte Betrag (Geld,<br />

aber auch Gutscheine) da rüber,<br />

werden entsprechende Abgaben<br />

fällig. „Wenn Apotheker ihren Mitarbeitern<br />

Jubiläumsgelder auszahlen<br />

wollen, so klären wir dies im<br />

Vorfeld mit unseren Klienten ab,<br />

um ihnen böse Überraschungen zu<br />

ersparen“, so der Experte.<br />

Alles bereit?<br />

Wie bereits erwähnt, teilt die Finanzbehörde<br />

im Vorfeld einer GP-<br />

LA-Prüfung meist gleich mit, welche<br />

Unterlagen benötigt werden.<br />

Meist sind dies Dienstgeberlohnund<br />

Dienstnehmerlohnkonten sowie<br />

Unterlagen zur KFZ-Nutzung<br />

(z.B. Fahrtenbücher). Auch Arbeitszeitaufzeichnungen<br />

werden<br />

regelmäßig, aber nicht immer abgefragt.<br />

Sobotka schätzt, dass bei<br />

rund jeder zweiten Prüfung auch<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen verlangt<br />

werden. Ein immer wiederkehrendes<br />

Diskussionsthema sind<br />

bei den GPLA-Prüfungen von<br />

Apotheken die sogenannten Ausfallsentgelte.<br />

Angestellten Pharmazeuten<br />

stehen im Krankheitsfall<br />

bzw. wenn sie auf Urlaub sind,<br />

Zahlungen u.a. für Wochenenddienste<br />

zu, obwohl diese – z.B. bei<br />

Krankheit – gar nicht geleistet<br />

wurden. Für Apothekenbetreiber<br />

bedeutet dies einen finanziellen<br />

Mehraufwand, da sie nicht nur<br />

dem Mitarbeiter, der den Wochenenddienst<br />

tatsächlich gemacht<br />

hat, sondern auch jenem, der ihn<br />

FOTOS: PRIVAT; GETTYIMAGES/UTAH778, ALEKSANDER ZHELONKIN

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