Pharmaceutical Tribune 05/2019
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4 AKTUELL | POLITIK | WIRTSCHAFT<br />
<strong>Pharmaceutical</strong> <strong>Tribune</strong> | Nr. 5 | 20. März <strong>2019</strong><br />
Keine Angst vor der Finanz<br />
STEUER ■ Prüfungen durch die Finanzbehörden gehören nicht unbedingt zu den angenehmsten Seiten des Unternehmerlebens,<br />
Angst braucht man im Normalfall aber keine zu haben, meint Mag. Andreas Sobotka, Partner und Geschäftsführer bei LBG.<br />
MAG. HARALD FERCHER<br />
„Finanzpolizei stürmt Restaurant<br />
mitten im Mittagsgeschäft“, „Bauarbeiter<br />
flüchten vor Finanz“ –<br />
Schlagzeilen wie diese sorgen immer<br />
wieder für mediale Aufmerk-<br />
Sobotka<br />
„Ich kann mich<br />
nur an zwei<br />
Fälle erinnern, in<br />
denen Apotheken<br />
frühmorgens<br />
von der Finanzpolizei<br />
besucht<br />
wurden.“<br />
Ist eine Prüfung durch die Finanzbehörde angesagt, sollte man alle angeforderten Unterlagen schon<br />
bereit haben. Dann läuft meist alles in einem entspannten Rahmen ab.<br />
samkeit. Sie bilden aber eher die<br />
Ausnahme als den Normalfall.<br />
Klar, auch bei Apotheken kann es<br />
schon einmal vorkommen, dass<br />
die Finanzpolizei unangekündigt<br />
vorbeischaut, doch das passiert äußerst<br />
selten, erzählt Mag. Andreas<br />
Sobotka, Steuer- und Unternehmensberater<br />
bei LBG Österreich.<br />
„Ich kann mich im Laufe meiner<br />
langjährigen Berufstätigkeit nur<br />
an zwei Fälle erinnern, in denen<br />
Apotheken frühmorgens von der<br />
Finanzpolizei besucht wurden.<br />
Das ist aber schon lange her und<br />
in beiden Fällen ging es um eine<br />
Prüfung der Registrierkassen“, berichtet<br />
Sobotka. „Ausgelöst wurden<br />
diese Prüfungen durch einen<br />
Fall in Deutschland, wo die dortigen<br />
Finanzbehörden draufgekommen<br />
sind, dass es bei einer bestimmten<br />
EDV-Firma zu Datenmanipulationen<br />
gekommen ist. Das<br />
hat dann auch die österreichischen<br />
Finanzbehörden auf den<br />
Plan gerufen, obwohl der betroffene<br />
Softwareanbieter in Österreich<br />
gar nicht tätig war.“<br />
Anmeldung ist normal<br />
Für österreichische Apothekenbetreiber<br />
ist der unangekündigte Besuch<br />
durch die Finanzbehörden<br />
aber die Ausnahme, meint Sobotka.<br />
Im Gegenteil – egal ob GP-<br />
LA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung<br />
der lohnabhängigen Abgaben)<br />
oder Betriebsprüfung – im<br />
Normalfall meldet sich die Finanz<br />
bereits im Vorfeld an und teilt<br />
meist auch schon mit, welche Unterlagen<br />
für die Prüfung benötigt<br />
werden. Laut Angaben des Hauptverbandes<br />
der österreichischen<br />
Sozialversicherungsträger (HV)<br />
liegt das bundesweite Abgabenvolumen,<br />
welches im Zuge der<br />
GPLA-Prüfungen geprüft wird, bei<br />
rund 60 Milliarden Euro jährlich.<br />
Zum Vergleich: Der Budgetvoranschlag<br />
des Bundes sieht für <strong>2019</strong><br />
Einzahlungen von 79,7 Milliarden<br />
Euro vor. Vom Prinzip her sollen<br />
GPLA-Prüfungen alle drei bis fünf<br />
Jahre durchgeführt werden, Sobotka<br />
meint aber, dass dieser Zeitraum<br />
bei Apotheken deutlich größer<br />
ausfallen kann. Der tatsächliche<br />
Abstand zwischen den Prüfungen<br />
sei jedoch von Bundesland<br />
zu Bundesland unterschiedlich<br />
hoch. In Wien etwa sei es – unter<br />
anderem aufgrund des Prüfermangels<br />
– mitunter zu deutlich<br />
größeren Zeitfenstern gekommen,<br />
während in Niederösterreich –<br />
nicht zuletzt auch aufgrund der<br />
Abwanderung von Betrieben –<br />
die Perioden zwischen zwei Prüfungen<br />
schon mal kürzer ausfallen<br />
können.<br />
Was wird geprüft?<br />
Wenn geprüft wird, dann wird<br />
meist ein Zeitraum von drei bis<br />
maximal fünf Jahren untersucht.<br />
Bei den Prüfungen selbst haben<br />
die Finanzamtsprüfer lange Zeit<br />
auf den Personaleinkauf ein besonderes<br />
Auge geworfen. Zur Erklärung:<br />
Bis 2016 durften Apotheken<br />
ihren Mitarbeitern nur einen<br />
Rabatt in jener Höhe gewähren,<br />
den sie auch anderen Kunden gaben.<br />
Diese Vorschrift gehört jedoch<br />
seit einer Gesetzesänderung<br />
im Jahr 2016 der Vergangenheit<br />
an, weshalb die Prüfer ihr Augenmerk<br />
auf andere Prüfungsgegenstände<br />
gelenkt haben. Zu diesen<br />
gehören in der Praxis unter anderem<br />
die Frage nach der Nutzung<br />
von KFZ durch Mitarbeiter oder<br />
der freiwillige Sozialaufwand für<br />
die Mitarbeiter, der genauer<br />
durchleuchtet wird. Bis maximal<br />
186 Euro pro Jahr dürfen Dienstgeber<br />
ihren Mitarbeitern steuerfrei<br />
zukommen lassen; liegt der tatsächlich<br />
ausbezahlte Betrag (Geld,<br />
aber auch Gutscheine) da rüber,<br />
werden entsprechende Abgaben<br />
fällig. „Wenn Apotheker ihren Mitarbeitern<br />
Jubiläumsgelder auszahlen<br />
wollen, so klären wir dies im<br />
Vorfeld mit unseren Klienten ab,<br />
um ihnen böse Überraschungen zu<br />
ersparen“, so der Experte.<br />
Alles bereit?<br />
Wie bereits erwähnt, teilt die Finanzbehörde<br />
im Vorfeld einer GP-<br />
LA-Prüfung meist gleich mit, welche<br />
Unterlagen benötigt werden.<br />
Meist sind dies Dienstgeberlohnund<br />
Dienstnehmerlohnkonten sowie<br />
Unterlagen zur KFZ-Nutzung<br />
(z.B. Fahrtenbücher). Auch Arbeitszeitaufzeichnungen<br />
werden<br />
regelmäßig, aber nicht immer abgefragt.<br />
Sobotka schätzt, dass bei<br />
rund jeder zweiten Prüfung auch<br />
Arbeitszeitaufzeichnungen verlangt<br />
werden. Ein immer wiederkehrendes<br />
Diskussionsthema sind<br />
bei den GPLA-Prüfungen von<br />
Apotheken die sogenannten Ausfallsentgelte.<br />
Angestellten Pharmazeuten<br />
stehen im Krankheitsfall<br />
bzw. wenn sie auf Urlaub sind,<br />
Zahlungen u.a. für Wochenenddienste<br />
zu, obwohl diese – z.B. bei<br />
Krankheit – gar nicht geleistet<br />
wurden. Für Apothekenbetreiber<br />
bedeutet dies einen finanziellen<br />
Mehraufwand, da sie nicht nur<br />
dem Mitarbeiter, der den Wochenenddienst<br />
tatsächlich gemacht<br />
hat, sondern auch jenem, der ihn<br />
FOTOS: PRIVAT; GETTYIMAGES/UTAH778, ALEKSANDER ZHELONKIN