Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. Ausgabe 2/2019 April 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6<br />
Foto Adobe<br />
Karl V. fragt<br />
Ich möchte zum ersten Mal<br />
unsere Dachgeschosswohnung<br />
vermieten. Der potenzielle<br />
Mieter ist Monteur <strong>und</strong> über das<br />
Wochenende nie da. Kann ich für<br />
Notfälle (wie offen gelassenes<br />
Fenster bei Regen) einen Schlüssel<br />
zur Wohnung behalten?<br />
Ramona L. fragt<br />
Ich habe meiner Mieterin eine<br />
Mieterhöhung nach § 558a BGB<br />
begründet. Dies erfolgte schriftlich.<br />
Nach Ablauf der zweimonatigen<br />
Einspruchsfrist zahlte die<br />
Mieterin auch die erhöhte Miete.<br />
Drei Monate später meldete sich<br />
die Mieterin nun <strong>und</strong> möchte<br />
von ihrem Widerspruchsrecht<br />
Gebrauch machen. Was soll ich<br />
tun?<br />
<strong>Haus</strong> + <strong>Gr<strong>und</strong></strong> rät<br />
<strong>Haus</strong> + <strong>Gr<strong>und</strong></strong> rät<br />
Zahlt der Mieter dreimal hintereinander<br />
den geforderten Mieterhöhungsbetrag,<br />
stimmt er<br />
damit stillschweigend der Mieterhöhung<br />
zu mit der Folge, dass<br />
er auch weiterhin zur Zahlung<br />
der erhöhten Miete verpflichtet<br />
ist. Ein Widerspruchsrecht steht<br />
dem Mieter nicht zu.<br />
Aber auch im Übrigen hat der<br />
Mieter bei einer vom Vermieter<br />
ausgesprochenen Mieterhöhung<br />
Unabhängig davon, ob ein Objekt<br />
zum ersten Mal vermietet wird<br />
oder bereits mehrfach vermietet<br />
worden ist, ist es so, dass der<br />
Mieter Besitzer des Objektes ist.<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>sätzlich kann kein Schlüssel<br />
zum Objekt vom Vermieter<br />
einbehalten werden. Auch wenn<br />
der Mieter am Wochenende<br />
nicht in der Wohnung ist, besitzt<br />
der Vermieter keinen Anspruch<br />
darauf, für Notfälle, die sich<br />
bei Abwesenheit des Mieters<br />
ereignen, einen Schlüssel einzubehalten.<br />
Dieses sollte auch<br />
nicht mit einer separaten Vereinbarung<br />
zwischen Mieter <strong>und</strong><br />
Vermieter umgangen werden.<br />
Für eventuelle Schäden, die im<br />
Objekt dadurch entstehen, dass<br />
beispielsweise das Fenster offen<br />
gelassen wird <strong>und</strong> es zu Wassereinbruch<br />
kommt, ist der Mieter<br />
verantwortlich.<br />
Diese Frage wurde von Herrn<br />
Adam Ciemniak, Geschäftsführer,<br />
beantwortet.<br />
kein Widerspruchsrecht. Er hat<br />
lediglich die Möglichkeit, der<br />
Mieterhöhungserklärung des<br />
Vermieters nicht zuzustimmen<br />
mit der Folge, dass der Vermieter<br />
den Mieter entweder auf Zustimmung<br />
verklagen muss oder<br />
aber, sofern er dies nicht tut, die<br />
Mieterhöhung gegenstandslos<br />
wird.<br />
Diese Frage wurde von Herrn<br />
Nuphaus, Rechtsanwalt <strong>und</strong><br />
Notar, beantwortet.<br />
<strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2019</strong> <strong>Haus</strong> & <strong>Gr<strong>und</strong></strong> <strong>Wolfsburg</strong>