28.05.2019 Aufrufe

Patientenratgeber Klinikum Frankfurt Höchst

Das Klinikum Frankfurt Höchst ist ein leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH. In den 22 Kliniken, Instituten und Fachabteilungen werden allein am Standort Frankfurt Höchst jährlich mehr als 37.000 stationäre und 100.000 ambulante Patienten versorgt. Über 2.000 Mitarbeiter setzen sich täglich mit modernster Diagnostik und Therapie für die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten ein. Fünf Schulen für pflegerische und nichtärztliche medizinische Fachberufe leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbildungsangebot in der Region. Ein moderner Neubau wird bis 2020 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de oder www.kliniken-fmt.de

Das Klinikum Frankfurt Höchst ist ein leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH. In den 22 Kliniken, Instituten und Fachabteilungen werden allein am Standort Frankfurt Höchst jährlich mehr als 37.000 stationäre und 100.000 ambulante Patienten versorgt. Über 2.000 Mitarbeiter setzen sich täglich mit modernster Diagnostik und Therapie für die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten ein. Fünf Schulen für pflegerische und nichtärztliche medizinische Fachberufe leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbildungsangebot in der Region. Ein moderner Neubau wird bis 2020 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de oder www.kliniken-fmt.de

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einem Pächter betrieben. Das Café bietet ein reichhaltiges<br />

Sortiment an Shopartikeln und Kioskware sowie ein anspruchsvolles<br />

Caféambiente mit einer geschmackvollen<br />

Auswahl an Speisen und Getränken. Hier können Sie alle<br />

Dinge des persönlichen Bedarfs sowie auch Zeitungen,<br />

Zeitschriften und vieles andere einkaufen. Auf die<br />

Preisgestaltung haben wir keinerlei Einfluss.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag – Freitag 8 Uhr – 19 Uhr<br />

Samstag - Sonntag 10 Uhr – 18 Uhr<br />

Feiertag 10 Uhr – 18 Uhr<br />

Seelsorge<br />

(siehe auch „Gottesdienst“)<br />

Im <strong>Klinikum</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Höchst</strong> gibt es eine evangelische und<br />

eine katholische Krankenhausseelsorge.<br />

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger besuchen die Patienten,<br />

soweit es ihnen möglich ist, auf der Station.<br />

Sie sind unter den folgenden Rufnummern<br />

telefonisch erreichbar:<br />

069 3106–2967 evangelisch,<br />

069 3106–2926 katholisch.<br />

Verlässlich anzutreffen sind die Seelsorgerinnen und<br />

Seelsorger montags bis freitags von 12 Uhr bis 13 Uhr<br />

in den Räumen der Krankenhausseelsorge im Erdgeschoss<br />

des Hauptgebäudes (A):<br />

Raum 060 und 061: evangelische Seelsorge,<br />

Raum 062 und 063: katholische Seelsorge.<br />

Standesamtliche Angelegenheiten<br />

(für die Eltern von neugeborenen Kindern)<br />

Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren auch wir sehr herzlich<br />

und wünschen Ihnen und vor allem dem neuen Familienmitglied<br />

alles Gute. Nach der Geburt Ihres Kindes ist unser<br />

Haus verpflichtet, innerhalb von sieben Kalendertagen die<br />

Anmeldung beim hiesigen Standesamt vorzunehmen.<br />

Hier für steht Ihnen Frau Müller,<br />

Tel. -3186, oder ihre Vertretung in der Patientenverwaltung<br />

(Hauptgebäude, Zimmer 007) in der Zeit von<br />

Montag bis Donnerstag<br />

sowie am Freitag<br />

gern zur Verfügung.<br />

von 8 Uhr bis 12 Uhr<br />

und 13 Uhr bis 15 Uhr<br />

von 8 Uhr bis 13 Uhr<br />

• Welche Unterlagen werden für die Beurkundung<br />

und zur Weiterleitung an das Standesamt benötigt.<br />

- bei Verheirateten:<br />

• Stammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des<br />

Familienbuches und die Ausweise sowie die Unterschrift<br />

beider Elternteile, sofern die Eheschließung nach dem<br />

01.01.2009 erfolgte, benötigen wir von beiden Elternteilen<br />

auch die eigene Geburtsurkunde<br />

- bei ledigen Müttern:<br />

• Geburtsurkunde beider Elternteile<br />

• Unterschrift und ggf. Vaterschaftsanerkennung<br />

• Sorgerechtserklärung<br />

- bei geschiedenen Müttern, die in<br />

Deutschland geheiratet haben:<br />

• eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,<br />

ggf. mit deutscher Übersetzung<br />

- bei verwitweten Müttern:<br />

• die Heirats- und Sterbeurkunde, ggf. mit deutscher Übersetzung<br />

- bei ausländischen Mitbürgern:<br />

• die Pässe beider Elternteile sowie die internationale<br />

Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung bzw. die<br />

Heiratsurkunde im Original<br />

- Marokkanische Staatsbürger<br />

• benötigen vom Konsulat eine Bescheinigung, dass<br />

es sich bei dem gewünschten Vornamen um einen<br />

männlichen oder weiblichen Vornamen handelt.<br />

• Für welche Beurkundungen/Eintragungen sind<br />

Gebühren zu entrichten und in welcher Höhe?<br />

- kleine Stammbuchurkunde = 11,00 €<br />

- die erste Ausfertigung einer Geburtsurkunde<br />

deutsch/international = 11,00 €<br />

- jede zusätzliche Geburtsurkunde = 5,00 €<br />

- beglaubigter Registerausdruck für das französische<br />

und US-amerikanische Konsulat = 11,00 €<br />

- zuzüglich etwaiger Versandgebühr<br />

per Einschreiben = 3,60 €<br />

Die Gebühren müssen bei Frau Müller oder ihrer Vertretung<br />

in Zimmer 007 der Patientenverwaltung entrichtet werden.<br />

• Welche Urkunden (Geburtsbescheinigungen)<br />

werden vom Standesamt gebührenfrei erstellt?<br />

Alle Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld,<br />

Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe).<br />

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