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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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2/<strong>2019</strong><br />

KASSENGESETZ<br />

Ab 01.01.2020 zwingend<br />

EUROPA<br />

DStV und BStBK vereinbaren<br />

verstärkte Zusammenarbeit<br />

GRÜNDERSTIPENDIUM NRW<br />

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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auch wenn das Kalenderjahr <strong>2019</strong> noch nicht den Scheitelpunkt<br />

erreicht hat, darf ich bereits hier auf das Kassengesetz hinweisen,<br />

das ab dem 01.01.2020 zwingend anzuwenden ist. Unsere Mandanten<br />

und damit auch wir müssen uns intensiv mit dem neuen<br />

Gesetz beschäftigen, obwohl immer noch Fragen offen sind. So<br />

wird mit dem BMF darüber diskutiert, inwieweit die notwendige<br />

zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zur<br />

Verfügung steht. Diese soll Manipulationen der digitalen Grundaufzeichnungen<br />

an elektronischen Registrierkassen verhindern.<br />

Nach Informationen aus dem BMF ist im November <strong>2019</strong> mit der<br />

Fertigstellung zu rechnen. Sollten nicht alle Kassenhersteller in der<br />

Lage sein, diese Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zu installieren,<br />

müsste eine Übergangsregelung vereinbart werden.<br />

Ein bisher nicht gelöstes Gesetzgebungsverfahren betrifft die<br />

Grundsteuer. Unterschiedliche Regelungen wie das Flächenmodell<br />

oder das wertabhängige Modell sowie eine Länderöffnungsklausel,<br />

die aber möglicherweise eine Grundgesetzänderung<br />

erfordert, befinden sich in der Diskussion. Eine Einigung<br />

ist derzeit nicht absehbar. Fakt ist, dass das neue Gesetz zum<br />

31.12.<strong>2019</strong> verabschiedet sein muss. Ich stehe mit dem BMF in<br />

persönlichem wie in schriftlichem Kontakt, um die Interessen des<br />

Berufsstandes zu verdeutlichen. Die Grundsteuer ist eine wichtige<br />

Einnahmequelle der Kommunen, und eine Aufgabe infolge<br />

einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung wäre für diese<br />

eine Katastrophe. Die Zeit drängt, wenn an die vor uns liegende<br />

Sommerpause gedacht wird.<br />

Ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben betrifft die Anzeigepflicht<br />

von Steuergestaltungen. Die europäische Regelung, die seit dem<br />

24.06.2018 Gültigkeit hat, muss bis zum 31.12.<strong>2019</strong> in nationales<br />

Recht umgewandelt werden. Bereits mehrfach habe ich darüber<br />

berichtet, dass von einer der beiden Regierungspartner die<br />

europäische Regelung erweitert werden soll durch eine nationale<br />

Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Das BMWi hat sich eindeutig<br />

gegen eine nationale Anzeigepflicht ausgesprochen, mit<br />

der Folge, dass Gespräche zwischen dem BMF und dem BMWi<br />

hierüber stattfinden. Bisher gibt es keine Annäherung, so dass<br />

gegenwärtig nicht vorhergesagt werden kann, ob beide Anzeigepflichten<br />

(europäische wie nationale) geregelt oder ob nur die<br />

europäische Regelung umgesetzt werden wird.<br />

Die Digitalisierung ist vielleicht der wichtigste organisatorische<br />

Baustein, der unseren Berufsstand inzwischen bewegt. Es ist<br />

meine Hoffnung, dass Sie sich dieser neuen Aufgabe und Herausforderung<br />

umfassend stellen. Nicht nur das Verhältnis zwischen<br />

unseren Kanzleien und unseren Mandanten wird hierdurch<br />

geprägt, sondern auch die Zusammenarbeit und die Bindung<br />

zu unseren Mitarbeitern. Inzwischen werden Sie auch sicherlich<br />

von den Banken aufgefordert, den Jahresabschluss in Form eines<br />

digitalen Finanzberichtes zur Verfügung zu stellen. Auch diese<br />

Entwicklung wird von mir intensiv begleitet, wobei ich die Zurverfügungstellung<br />

des digitalen Finanzberichtes von der Bedingung<br />

abhängig gemacht habe, dass ein sogenannter Rückkanal, d.h.<br />

die Zurverfügungstellung der Auswertungsergebnisse der Banken<br />

aus dem digitalen Finanzbericht dem Berufsstand zur Verfügung<br />

gestellt wird. Dies erfordert nicht nur Gespräche, sondern auch<br />

einen nicht unwesentlichen Programmieraufwand, an dessen<br />

Umsetzung unsere Technikanbieter bereits arbeiten. Die Banken<br />

müssen sich noch zu einem gemeinsamen Weg durchringen. Bis<br />

zur Entscheidung der Banken sollten Sie mit der Zurverfügungstellung<br />

des digitalen Finanzberichtes noch warten.<br />

Abschließend darf ich Sie noch einladen zum Deutschen Steuerberatertag<br />

vom 20. bis 22.10.<strong>2019</strong> in Berlin. Auch dort wird<br />

sich der Berufsstand neben steuer- und gesellschaftsrechtlichen<br />

Fachveranstaltungen intensiv mit den Konsequenzen der Digitalisierung,<br />

aber auch den Wegen dorthin, beschäftigen. Ein ausgezeichnetes<br />

Begleitprogramm und Fachgespräche von Kollege<br />

zu Kollege helfen uns bei der Erledigung unserer täglichen Aufgaben.<br />

Gerne begrüße ich Sie in Berlin. Alles Gute und weiterhin<br />

viel Erfolg.<br />

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

StB/WP Harald Elster<br />

- Präsident -<br />

03


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Inhalt<br />

08 26<br />

AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />

AUS DER ARBEIT VON DStV UND DStI<br />

07<br />

Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />

26<br />

Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong> in Berlin<br />

08<br />

Präsident Elster im Interview mit den ARD Tagesthemen<br />

und dem Handelsblatt<br />

28<br />

DStV und BStBK vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit<br />

in Europa<br />

09<br />

09<br />

10<br />

11<br />

Bezirksvorständekonferenz<br />

Vortrag Prof. Dr. Pestke auf der Bezirksvorständekonferenz<br />

Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />

Steuerberaterlehrgang <strong>2019</strong> erfolgreich gestartet<br />

29<br />

29<br />

30<br />

Präsident Elster im Gespräch mit BMF Steuerabteilungsleiter<br />

Dr. Möhlenbrock<br />

Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

Prof. Dr. Axel Pestke geht nach 34 Jahren engagierter<br />

Arbeit beim DStV in den verdienten Ruhestand<br />

12<br />

12<br />

13<br />

Der 12. Kölner Vorsorgetag im Gürzenich am<br />

13. März <strong>2019</strong><br />

Gründer- und Nachfolgetag des Unternehmerstarts Köln e.V.<br />

Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart<br />

32<br />

33<br />

34<br />

Das Forschungszulagengesetz steht in den Startlöchern<br />

Zeit für Entschlackung der Bürokratie<br />

Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des<br />

Besteuerungsverfahrens<br />

14<br />

Fortsetzung der Kooperation mit der Deutschen Telekom<br />

35<br />

DStV fordert faires Besteuerungsverfahren für Rentner<br />

16<br />

Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!<br />

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für<br />

Arbeitgeber wichtig ist<br />

36<br />

37<br />

Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin<br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

17<br />

Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 €<br />

p. M. für 1 Jahr<br />

37<br />

Verbändeforum IT<br />

17<br />

Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-<br />

Gehältern – Teilnehmer erhalten kostenlosen<br />

Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />

18<br />

Pressespiegel<br />

24<br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />

Arbeitskreise<br />

04


Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

41<br />

47<br />

SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />

EUROPA<br />

38 DATEV: Milliarde € Umsatz geknackt<br />

47<br />

EFAA-Memorandum zur Europawahl <strong>2019</strong><br />

39<br />

Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament<br />

verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />

47<br />

Podiumsdiskussion zur Europawahl in Hamburg<br />

40<br />

TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer<br />

SONSTIGES<br />

49<br />

Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />

AKTUELLES STEUERRECHT<br />

49<br />

Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />

41<br />

41<br />

42<br />

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen<br />

Förderung der Elektromobilität etc.<br />

Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit<br />

MdB Uwe Feiler<br />

BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020 führen<br />

zu erheblichen Nöten in der Praxis<br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

51 Behördeninformationen<br />

PERSONALIA<br />

43<br />

Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische)<br />

Verspätungszuschlag!<br />

52<br />

52<br />

Nachruf<br />

Veränderungen<br />

PRÜFUNGSWESEN<br />

46<br />

Neue IDW-Entwürfe<br />

54<br />

56<br />

Jubilare (16.11.2018 – 15.02.<strong>2019</strong>)<br />

Neue Mitglieder (16.11.2018 – 15.02.<strong>2019</strong>)<br />

46<br />

WPK-Versammlung: Wirtschaftsprüfung –<br />

Herausforderung und Chance<br />

WICHTIGE TERMINE<br />

IMPRESSUM<br />

05


Praktiker-Seminare <strong>2019</strong>/2020<br />

JETZT<br />

ANMELDEN!<br />

www.akademie-stuw.de<br />

jeweils 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr<br />

17:30 Uhr bis 21:00 Uhr (nur Köln II) / 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr (nur Köln III)<br />

An zehn Terminen im Jahr informieren wir Sie über die<br />

bedeutenden Rechtsentwicklungen in den Kernbereichen<br />

des Steuerrechts, wobei jeder Termin unter einem Schwerpunktthema<br />

steht. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder<br />

des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln (Praxisinhaber und<br />

leitende Mitarbeiter).<br />

Themenübersicht<br />

Monat<br />

September<br />

Oktober<br />

November<br />

Dezember<br />

Januar<br />

Februar<br />

März<br />

April<br />

Themen<br />

Aktuelles Umsatzsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der geplanten „Quick Fixes“<br />

der EU in nationales Recht<br />

Aktuelles Ertragsteuerrecht<br />

Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zur<br />

Personengesellschaftsbesteuerung<br />

Aktuelle Praxisfragen des Körperschaftsteuerrechts<br />

Betriebsvermögen und Privatvermögen in der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis<br />

Bilanzsteuerrecht 2020, Kasse, Betriebsprüfung: Praxisfragen und Antworten<br />

Verfahrensrechtliche Schwerpunkte für die Beratungspraxis<br />

Umstrukturierungen bei Kapitalgesellschaften – Ein-und Ausbringungen, insbesondere unter<br />

Beachtung der Brexit-Folgen<br />

Mai Umsatzsteuer nach der geplanten Umsatzsteuerreform zum 01.01.2020<br />

Juni<br />

Aktuelles Ertragsteuerrecht zur Jahresmitte unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Spannungsverhältnisses zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />

Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />

www.akademie-stuw.dede<br />

info@akademie-stuw.de<br />

Registrier-Nr. 483326


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />

Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />

JUBILÄUM<br />

25. Rügener<br />

Steuerfachtage<br />

25. Rügener Steuerfachtage <strong>2019</strong><br />

20. – 22. Juni <strong>2019</strong> in Binz auf Rügen im<br />

Travel Charme Kurhaus Binz<br />

www.stbverband-koeln.de/ruegen<br />

Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong><br />

Porzer Kirmes <strong>2019</strong><br />

Partnerprospekt<br />

42. Deutscher<br />

Steuerberatertag<br />

03. Juli <strong>2019</strong>, 18:00 Uhr, auf dem Gelände<br />

der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

www.stbverband-koeln.de<br />

20.–22. Oktober <strong>2019</strong><br />

Maritim Hotel Berlin<br />

20. – 22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />

im Maritim Hotel Berlin<br />

Einzelheiten des Programms können Sie der<br />

diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> beiliegenden<br />

Broschüre entnehmen. Anmeldungen zum<br />

Kongress sowie Hotelreservierungen sind bereits<br />

jetzt unter www.steuerberatertag.de<br />

möglich.<br />

Eingeleitet wird die Tagung für die Gäste und<br />

Teilnehmer aus dem Bereich unseres Verbandes<br />

mit einem „Begrüßungsabend mit landsmannschaftlichem<br />

Anklang“<br />

Sonntag, 20. Oktober <strong>2019</strong>, nach dem Empfang<br />

des Deutschen Steuerberaterverbandes,<br />

im Restaurant Gendarmerie.<br />

Die Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

07


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Präsident Elster im Interview mit den ARD Tagesthemen und dem Handelsblatt<br />

Antonie Schweitzer, Köln<br />

Präsident Elster mit WDR-Redakteurin Friederike Hofmann<br />

Sachspenden in den Tagesthemen<br />

Ein heikles Thema beschäftigte die Redaktion der ARD Tagesthemen:<br />

Was hält Firmen häufig davon ab, ihre überschüssige<br />

Ware zu spenden? Warum ist es für Unternehmen nicht selten<br />

teurer, ihre nicht (mehr) verkäuflichen Produkte an Bedürftige<br />

abzugeben als sie zu vernichten? Warum verdient der Staat noch<br />

an diesen Spenden, indem er Umsatzsteuer geltend macht? Und<br />

ist diese Gesetzgebung moralisch zu rechtfertigen?<br />

Diesen sehr interessanten Fragen ging WDR-Redakteurin Friederike<br />

Hofmann in einem Interview mit Präsident Elster nach. Für<br />

Sachspenden bieten sich Waren aus Überproduktionen oder mit<br />

fehlerhaften Etiketten geradezu an. Sie könnten sinnvoll genutzt<br />

werden, um Bedürftige mit Haushaltswaren, Hygiene- oder Kosmetikartikeln<br />

zu versorgen.<br />

Leider sind Sachspenden aufgrund der aktuellen Gesetzgebung<br />

für die betroffenen Unternehmen jedoch nicht attraktiv. In der<br />

Regel ist die Vernichtung von Waren finanziell günstiger als die<br />

Spende. Eine Ausnahme stellen nur Lebensmittel dar.<br />

Das Statement des Präsidenten war eindeutig. Unternehmen<br />

wollen durchaus ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden,<br />

betonte er gegenüber dem WDR. Der Gesetzgeber hindere<br />

sie allerdings daran, indem er für Sachspenden Steuern veranschlage.<br />

„Das ärgert mich gewaltig“, so der Präsident.<br />

Aus- und Fortbildung im Handelsblatt<br />

In einem Special zu Deutschlands besten Wirtschaftsprüfern<br />

und Steuerberatern <strong>2019</strong> schilderte das Handelsblatt vom 11.<br />

April den steinigen Weg zur Steuerberaterprüfung und auch die<br />

anschließende Karriere als „Ochsentour“ – mit oder ohne Uni.<br />

Die Bestehensquoten liegen deutlich unter 50 %, was Harald<br />

Elster als Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln und des<br />

Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) kritisch kommentierte:<br />

„Dies hält junge Menschen von einer entsprechenden<br />

Ausbildung ab“. Auch der „permanente Zwang zur Fortbildung“<br />

kann abschreckend wirken, ergänzte der Präsident.<br />

„Unternehmen möchten ihre<br />

Daten digital an den Steuerberater<br />

übermitteln und ständig darauf<br />

zugreifen.“<br />

Dr. Dominik Scheuerer<br />

In derselben Handelsblatt-Ausgabe beobachtet Dr. Dominik<br />

Scheuerer, Hauptgeschäftsführer des Steuerberater-Verbandes<br />

Köln, dass die Anforderungen der Mandanten steigen: „Unternehmen<br />

möchten ihre Daten digital an den Steuerberater übermitteln<br />

und ständig darauf zugreifen.“ Viele verlangten Analysen<br />

in Echtzeit und wünschten sich Entscheidungshilfen. Dies erfordere<br />

zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur der Kanzleien<br />

und in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter.<br />

08


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Bezirksvorständekonferenz<br />

Regelmäßig wird die Frühjahrssitzung des Vorstandes des Steuerberater-Verbandes<br />

mit einer Bezirksvorständekonferenz verbunden.<br />

Sie fand in diesem Jahr am 20.03. statt. Die Vorstände der<br />

Bezirke und deren Stellvertreter berichten über die erfolgreiche<br />

Arbeit in ihren Bezirken und tauschen ihre Erfahrungen zu aktuellen<br />

berufspolitische Entwicklungen aus:<br />

Welche Veranstaltungen sind durchgeführt worden? Waren sie<br />

erfolgreich, waren sie gut oder weniger gut besucht? Welche<br />

Anliegen haben die Mitglieder vorgebracht? Wie sind die Erfahrungen<br />

in der täglichen Arbeit mit unterschiedlichen Finanzämtern?<br />

Etc.<br />

Die Veranstaltungen, die in den Bezirken stattgefunden haben,<br />

sind in der Übersicht auf Seite 24 aufgelistet.<br />

Die Anwesenden diskutierten insbesondere die Durchführung<br />

der BWL-Seminare. Diese haben sich als tragfähig herausgestellt.<br />

Die grundsätzliche Struktur soll beibehalten werden. Die Struktur<br />

der Teilnehmer ist sehr unterschiedlich. Als positiv wurde<br />

bewertet, dass der Themenbereich in die Bezirke ausgestrahlt<br />

wird. Weitere Veranstaltungen könnten evtl. als Workshops<br />

durchgeführt werden.<br />

Derzeit sind, ungeachtet immer wieder kehrender alltäglicher<br />

Probleme, wozu insbesondere die teilweise schlechte Erreichbarkeit<br />

der Finanzämter gehört, keine größeren Probleme mit<br />

der Finanzverwaltung im Verbandsbereich bekannt. Unklar<br />

bleibt jedoch die Handhabung der sogenannten Belegvorhaltepflicht<br />

seitens der Verwaltung. Die Handhabung ist in der Praxis<br />

sehr unterschiedlich. Das Thema des Wandels von der Belegvorlage-<br />

zur Belegvorhaltepflicht wird weiter Gegenstand von<br />

Gesprächen mit der Finanzverwaltung und hier insbesondere<br />

der Oberfinanzdirektion sein. Erreicht werden soll jedenfalls eine<br />

einheitliche Handhabung. Auf den Bericht auf Seite 34 dieser<br />

VN wird verwiesen.<br />

Vortrag Prof. Dr. Pestke auf der Bezirksvorständekonferenz<br />

Dabei setzte sich Pestke sehr kritisch mit den von der EU-Kommission<br />

(EUK) ausgehenden Bestrebungen auseinander, die Freien<br />

Berufe zu regulieren. So fehle der EUK offenbar insbesondere<br />

das Verständnis dafür, dass Angehörige der steuerberatenden<br />

Berufe sich durch eine besondere Bindung an das geltende Recht<br />

auszeichnen. Wer die Ursachen des nachvollziehbaren Ärgers<br />

über Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne beseitigen<br />

wolle, dürfe nicht übersehen, dass viele Staaten durch ihre<br />

Steuersysteme zu einem „Forum Shopping“ einladen und so<br />

die beklagten Verwerfungen selbst verursachen. Der Vorwurf,<br />

Steuerberater seien in großem Stile behilflich, unredliche Steuerpraktiken<br />

zu etablieren, gehe an der Realität vollkommen vorbei.<br />

RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke<br />

Anlässlich der diesjährigen Bezirksvorständekonferenz hielt der<br />

seinerzeitige Hauptgeschäftsführer des DStV, RA/FAStR Prof.<br />

Dr. Axel Pestke, einen Vortrag zu aktuellen europarechtlichen<br />

Themen.<br />

Prof. Pestke referierte unter anderem zum Stand des Notifizierungsverfahrens<br />

sowie zur Rechtsprechung, hier insbesondere<br />

des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der<br />

preisrechtlich verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nach<br />

der HOAI, sowie zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens<br />

wegen Vorbehaltsaufgaben.<br />

Aktuell wird die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure<br />

(HOAI) vor dem EuGH angegriffen (Rechtssache C-377/17,<br />

EUK ./. BRD). In seinen Schlussanträgen vom 28.02.<strong>2019</strong> hat der<br />

Generalanwalt beim EuGH Maciej Szpuna sie als europarechtswidrig<br />

eingeordnet. Die Festlegungen der HOAI zu Mindest- und<br />

Höchstsätzen seien eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.<br />

Die Ausnahmen und Abweichungen der HOAI seien insoweit<br />

ohne Belang. Deutschland habe weder die Geeignetheit der<br />

Bestimmungen zu Mindest- und Höchstpreisen nachgewiesen<br />

noch dargetan, dass ein verstärkter Preiswettbewerb zu einer<br />

Minderung der Qualität der Dienstleistungen führe, noch nachgewiesen,<br />

dass die Wirkung der Bestimmungen zu Mindestsätzen<br />

die Qualität der Dienstleistung und den Schutz der Verbraucher<br />

besser als andere denkbare Regelungen gewährleisten. Zum<br />

Zeitpunkt des Vortrages von Pestke und zum Redaktionsschluss<br />

09


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

dieser VN lag noch keine Entscheidung des EuGH vor; allerdings<br />

folgt der EuGH in der Regel dem Plädoyer der Generalanwälte.<br />

Dieses Beispiel der HOAI zeigt, dass mit weiteren Angriffen auch<br />

auf die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe zu<br />

rechnen ist. Aktuell stört sich die EUK u.a. daran, dass Angehörige<br />

anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />

in Deutschland steuerberatend tätig sein dürfen<br />

(§ 3a StBerG), eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem ähnlichen<br />

Deckungsumfang wie deutsche Steuerberater vorweisen<br />

müssten. Auch hier droht eine Nivellierung auf niedrigstem<br />

Niveau, was nicht im Sinne der Bürger sein kann.<br />

Im Rahmen des EU-Dienstleistungspaketes strebt die EUK ein<br />

verbindliches Beschlussrecht an, mit dem sie den Erlass nationalstaatlicher<br />

Berufsrechtsregeln verbieten könnte. Prof. Pestke trug<br />

vor, wie mühsam es gewesen sei, wenigstens den juristischen<br />

Dienst des Rates der EU davon zu überzeugen, dass ein Vetorecht<br />

der EUK gegen die Kompetenzordnung der Europäischen Verträge<br />

verstoßen und das Subsidiaritätsprinzip verletzen würde.<br />

Die EUK jedoch behaupte noch heute, ihr stehe ein verbindliches<br />

Beschlussrecht zu.<br />

Eine weitere Gefahr für die Vorbehaltsaufgaben des Berufsstandes<br />

geht von der Digitalisierung aus. In den USA gibt es<br />

bereits Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass alles, was ein<br />

Computer kann, keine Vorbehaltsaufgabe sein könne. In einem<br />

worst-case-scenario könnten die Vorbehaltsaufgaben entfallen.<br />

Dennoch würde der steuerberatende Beruf nicht verschwinden.<br />

Die eigentliche Schlüsselkompetenz des Beraters, die Beratung,<br />

ist vertrauensbasiert. Hier ist der Mensch unersetzlich. Ein PC versteht<br />

weder die Motive noch die Persönlichkeit des Mandanten.<br />

Die Teilnehmer der Konferenz würdigten den spannenden Vortrag<br />

von Prof. Dr. Pestke mit lebhaftem Beifall. Im Anschluss diskutieren<br />

sie intensiv mit dem Referenten zu diesen und weiteren<br />

europarechtlichen Themen.<br />

Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />

das Bewusstsein der Mitarbeiter tragen maßgeblich zu den sehr<br />

guten Ergebnissen bei.<br />

Das neue Zertifikat wurden ohne jegliche Einschränkung erteilt.<br />

Das Team des Verbandes und der Akademie freut sich über dieses<br />

Ergebnis, dem eine intensive Vorbereitung vorausgegangen<br />

war. Insbesondere im Bereich der elektronischen Unterstützung<br />

der Abbildung und Organisation der Prozesse wurden weitreichende<br />

Änderungen vorgenommen, die sich nunmehr auszahlen<br />

und sich auch in der täglichen Arbeit sehr positiv bemerkbar<br />

machen.<br />

Das laufende QM-Zertifikat für Verband und Akademie ist im<br />

April <strong>2019</strong> ausgelaufen. Erforderlich war damit eine vollständige<br />

Rezertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001:2015, die wieder<br />

erfolgreich bewerkstelligt werden konnte.<br />

Präsidium und Vorstand des Verbandes und die Geschäftsleitung<br />

der Akademie danken allen Beteiligten herzlich für die hervorragende<br />

Arbeit.<br />

Bereits seit dem Jahr 2010 sind Akademie und Verband nach der<br />

DIN ISO 9001, seinerzeit noch nach der Norm 2008, zertifiziert.<br />

Zahlreiche Verbesserungen und effektivere Strukturen konnten<br />

so durch das Team der Geschäftsstelle etabliert werden, das<br />

Arbeiten nach der Norm prägt viele Praxisprozesse und Weiterentwicklungen,<br />

z.B. im Bereich der Digitalisierung.<br />

Der Auditor der DQS bescheinigt Verband und Akademie eine<br />

sehr gute Qualitätslage und eine hohe Zufriedenheit der Kunden<br />

und Teilnehmer. Auch die Ergebnisse der Dienstleistungsprozesse<br />

sind als sehr positiv zu bewerten, die Kompetenz und<br />

10


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Steuerberaterlehrgang <strong>2019</strong> erfolgreich gestartet<br />

Die Steuerberaterprüfung ist für jeden Prüfling eine echte Herausforderung.<br />

Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht bildet<br />

seit über 20 Jahren Kandidaten erfolgreich aus und kann auf<br />

hohe Bestehensquoten ihrer Teilnehmer blicken. Auch der soeben<br />

beendete Lehrgang des Jahres 2017 reiht sich insoweit ein;<br />

über 70 % der Teilnehmer am vollständigen Exzellenzprogramm<br />

haben die Prüfung bestanden, wozu wir herzlich gratulieren.<br />

Am 18.05.<strong>2019</strong> wurde durch GF Dr. Dominik Scheuerer nun der<br />

Lehrgang des Jahres <strong>2019</strong> eröffnet, der wiederum ausgebucht<br />

ist. Er begrüßte die Teilnehmer herzlich im Namen des Vorstandes<br />

des Verbandes und der Geschäftsleitung der Akademie und gab<br />

einführende Hinweise für die kommenden Monate, die für alle<br />

Teilnehmer sicherlich herausfordernd werden. Im Anschluss stellten<br />

sich Susanne Kahrweg, organisatorische Leiterin der Steuerberaterlehrgänge,<br />

und Michelle Stehle, Administratorin des<br />

digitalen Campus, mit ihren Aufgaben vor. Sodann übernahm<br />

Dipl.-Fw. Paul Lüer, langjähriger Dozent an der Fachhochschule<br />

für Finanzen in Nordkirchen und Fachbereichsleiter des Vorbereitungslehrganges,<br />

das Wort und begann den Unterricht mit<br />

Ausführungen zur Einkommensteuer.<br />

Gut gebucht ist auch im diesjährigen Lehrgang wieder das Exzellenzprogramm,<br />

das – bei besonderen Anforderungen – im Falle<br />

des Nichtbestehens die Erstattung der Kosten des Grundlehrganges<br />

in voller Höhe beinhaltet – ohne Wenn und Aber. In den<br />

vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer am<br />

vollständigen Exzellenzprogramm die Prüfung mit sehr hohen<br />

Quoten bestehen, ein Beleg für das erfolgreiche Konzept der<br />

Akademie.<br />

Weiter ausgebaut und verbessert wurde der digitale Campus,<br />

der die zentrale Plattform des Lernens im Vorbereitungslehrgang<br />

bildet. Alle Informationen und auch die beliebten e-trainings<br />

sind jederzeit digital erreichbar und ermöglichen effizientes und<br />

zeitunabhängiges Lernen.<br />

Die Bewerbung des kommenden Lehrgangs<br />

für das Jahr 2020 startet im September, wir<br />

werden dann die entsprechende Website mit<br />

Anmeldemöglichkeit online schalten. Mit Blick<br />

auf die starke Buchung der Lehrgänge in den<br />

vergangenen Jahren empfehlen wir die frühzeitige<br />

Anmeldung.<br />

Den Teilnehmern des Lehrganges 2018 wünschen wir für die<br />

kommende Prüfung im Herbst viel Erfolg, die notwendige Ausdauer<br />

und das gewisse Quäntchen Glück und stehen zur Unterstützung<br />

jederzeit mit dem vollständigen Team der Akademie<br />

zur Verfügung.<br />

11


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Der 12. Kölner Vorsorgetag im Gürzenich am 13. März <strong>2019</strong><br />

Folgerichtig beschäftigt sich der mittlerweile 12. Kölner Vorsorgetag<br />

zentral mit diesen Themen und bietet Interessenten ein<br />

abwechslungsreiches Programm rund um gesundheitsbezogene<br />

sowie rechtliche und gesetzliche Fragestellungen. Auch die steuerrechtliche<br />

Beratung bildete wieder einen wichtigen tragenden<br />

Baustein des Programmes. Der Kölner Steuerberater-Verband<br />

war mit den Vorstandmitgliedern des Bezirks Köln, StBin Luise<br />

Floren, StB Jürgen Klein und StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch,<br />

zugleich Vorsitzender des Bezirks und Mitglied des Vorstandes<br />

des Verbandes, kompetent vertreten.<br />

Lutz Pakendorf (Vorstand Senioren Servicedienste Köln e.V.), StB Jürgen Klein<br />

(stellv. Bezirksvorstand Köln), StB Dipl.-Kfm. Ralph W. Pesch (VM und Bezirksvorstand<br />

Köln), Josef F. Terfrüchte (Vorsitzender der Senioren Servicedienste Köln e.V.)<br />

An einem eigenen Stand im Zentralraum des Gürzenichs sowie<br />

mit einem Vortrag zum Thema „Steuerliche Aspekte bei Senioren“<br />

wurden die Teilnehmer intensiv über für sie relevante<br />

Fragen informiert und für einen möglicherweise bestehenden<br />

Beratungsbedarf sensibilisiert.<br />

Gerade in den letzten Jahrzehnten hat sich die Lebenswirklichkeit<br />

älterer Menschen stark verändert. „Die neue Generation<br />

der Älteren“ zeichnet sich durch erweiterte Selbstständigkeit,<br />

Unabhängigkeit und Aktivität bis ins hohe Alter hinein aus.<br />

Gesundheit und Vorsorge sind dabei wichtige zentrale Punkte<br />

im Leben älterer Menschen.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsorgetag.de .<br />

Der Kölner Verband wird selbstverständlich auch auf dem 13.<br />

Kölner Vorsorgetag präsent sein, der mittlerweile neben den<br />

Senioren Servicedienste Köln e.V. auch durch die Stadt Köln<br />

organisatorisch betreut wird.<br />

Gründer- und Nachfolgetag des Unternehmerstarts Köln e.V.<br />

Mit einer erfolgversprechenden Idee ist es nicht getan. Der<br />

Schritt in die Selbstständigkeit gelingt stolperfrei, wenn die Vorbereitung<br />

stimmt. Dazu gehört die Frage nach der passenden<br />

Rechtsform genauso wie die Erstellung eines Businessplans, die<br />

Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten und natürlich der unternehmerischen<br />

und persönlichen Planung.<br />

Daher fand am 29. März <strong>2019</strong> der 35. Gründer- und Nachfolgetag<br />

des UnternehmerSTART Köln e.V. in der IHK Köln statt, zu<br />

dem wieder zahlreiche Besucher kamen.<br />

Schon 1984 schlossen sich zahlreiche Kölner Institutionen,<br />

darunter auch der Steuerberater-Verband e.V. Köln, in einem<br />

Netzwerk zusammen, das Existenzgründern beim Start in die<br />

Selbstständigkeit und ggf. bei der Übernahme von älteren Unternehmen<br />

mit Rat und Tat zur Seite steht. Der UnternehmerSTART<br />

Köln e.V., www.gruendertag-koeln.de , organisiert mit dem<br />

Gründertag Köln jährlich die große Kölner Messe zum Thema<br />

Existenzgründung.<br />

VM StB Birgit Striegan (l.) und ...<br />

VM StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger (r.) im Gespräch mit Existenzgründern<br />

12


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Neben zahlreichen Ausstellern, die Gründern mit Rat und Tat bei<br />

ihrem Vorhaben zur Seite stehen, präsentierten in diesem Jahr<br />

zehn Startups ihre innovativen Geschäftsideen und beantworteten<br />

zahllose Fragen anderer Gründer, die von den Erfahrungen<br />

dieser Vorbilder profitieren möchten.<br />

Für den Steuerberater-Verband e.V. Köln standen wieder die<br />

Vorstandsmitglieder StB Birgit Striegan und StB Dipl.Bw. P. Alexander<br />

Groeger, der erneut als Referent auftrat, als Experten für<br />

die Fragen der Besucher zur Verfügung. Der Stand des Verbandes<br />

war wie in jedem Jahr intensiv frequentiert.<br />

Gründungsinteressierte sowie Jungunternehmer hatten einen<br />

Tag lang die Gelegenheit, sich zum Thema Selbstständigkeit zu<br />

informieren und beraten zu lassen.<br />

Außerdem gab es wieder den Gründertalk, bei dem der Preisträger<br />

der Wirtschaftsjunioren Köln und Jungunternehmer von<br />

ihren Erfahrungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit berichteten.<br />

Neben dem Steuerberater-Verband e.V. Köln gehören insbesondere<br />

die Sparkasse Köln-Bonn, die Volksbank KölnBonn eG, die<br />

IHK Köln, der Startercenter NRW der Stadt Köln, die Förderbanken<br />

NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW sowie HDIGerling<br />

und KölnDesign zu den Mitgliedern. Weitere Mitglieder und<br />

Partner sind auf www.gruendertag-koeln.de<br />

aufgelistet.<br />

Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart<br />

Selbstständigkeit ist ein erstrebenswertes berufliches Ziel und<br />

Lebensziel. Steuerberater wissen das aus eigener Erfahrung.<br />

Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen, der<br />

Risikobereitschaft und dem Pioniergeist von Unternehmensgründern.<br />

Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Und<br />

jeder hat einmal klein angefangen.<br />

Suche nach dem „richtigen“ Steuerberater<br />

Wie findet der Existenzgründer den „richtigen“ Steuerberater?<br />

Die Steuerberaterverbände haben dazu schon vor vielen<br />

Jahren die Website www.steuerberater-suchservice.de über<br />

ihren Dachverband, den DStV, aufgebaut. Für Existenzgründer<br />

empfiehlt sich die Suche nach dem Tätigkeitsbereich „Existenzgründung“<br />

sowie einem PLZ-Bereich. Darüber hinaus erhält er<br />

dort Hinweise auf das gesamte sonstige Leistungsspektrum des<br />

Steuerberaters.<br />

Kein Patentrezept<br />

Es gibt kein Patentrezept für den erfolgreichen Unternehmensstart.<br />

Aber oftmals sind schon im Vorfeld Anzeichen für vorhersehbare<br />

Probleme erkennbar. Diese müssen genau geprüft<br />

werden, um negative Entwicklungen zu vermeiden.<br />

Steuerberater können entsprechend ihren Erfahrungen und<br />

Kenntnissen eine umfassende Existenzgründungsberatung vom<br />

Businessplan bis zum Jahresabschluss anbieten.<br />

Rechtsformwahl<br />

Will der Existenzgründer als Einzelunternehmen starten? Oder<br />

gemeinsam mit anderen? Will er seine Haftung beschränken?<br />

Dann muss er sich Gedanken dazu machen, in welcher Rechtsform<br />

er sein Unternehmen führen will.<br />

Die steuerlichen Konsequenzen sind sehr unterschiedlich. Schon<br />

die allgemeine Lebenserfahrung rät, nicht alles an Steuerfragen<br />

zu orientieren. Einzelfragen müssen im persönlichen Gespräch<br />

geklärt werden.<br />

Keine Angst vor dem Finanzamt<br />

Sind die drängenden Geldfragen gelöst, muss sich der Existenzgründer<br />

wohl oder übel der Bürokratie stellen. Keine Angst vor<br />

dem Finanzamt: Unsere Berufsangehörigen begleiten den Gründer<br />

bei Bedarf, sichern ihn ab und begleiten sein Unternehmen<br />

oft ein Leben lang.<br />

Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung<br />

Buchhaltung und Steuerrecht sind für viele Gründer ein Buch<br />

mit sieben Siegeln. Die Kost ist in der Tat oft schwer verdaulich.<br />

Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig.<br />

In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung.<br />

Kaufleute müssen erst Bücher führen, wenn<br />

sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden<br />

Geschäftsjahren (bei Neugründung am ersten Abschlussstichtag<br />

nach der Neugründung) mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse<br />

und 60.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Im<br />

Fall der Neugründung gilt das schon dann, wenn diese Werte<br />

am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten<br />

werden.<br />

In der Regel stellen sich erst bei höheren Umsätzen und Jahresüberschüssen<br />

Fragen der Buchhaltung und des Jahresabschlusses.<br />

Wachstumsstarke Unternehmen werden früher oder<br />

später Arbeitnehmer beschäftigen. Hier stellen sich u.a. Fragen<br />

der Lohnbuchhaltung und der Sozialversicherungspflicht. Letztlich<br />

sollte der Unternehmer nicht warten, bis die Betriebsprüfer<br />

vor der Tür stehen.<br />

13


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Fortsetzung der Kooperation mit der Deutschen Telekom<br />

Auch im Jahr <strong>2019</strong> setzen wir unsere Kooperation mit der Deutschen<br />

Telekom mit exklusiven Sonderkonditionen für Mitglieder<br />

des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln fort.<br />

Von folgenden Vorteilen können Sie profitieren:<br />

Auch die Vergünstigungen aus den jeweils aktuellen Marketingprogrammen<br />

finden Anwendung, wie beispielsweise Sonderpreise<br />

für Endgeräte, Grundpreisbefreiungen für Neuverträge<br />

und zusätzliche Preisabschläge auf ausgewählte Produkte und<br />

Dienstleistungen.<br />

• Kostenlose persönliche Beratung vor Ort, auch begleitet durch<br />

Spezialisten für die Digitalisierung.<br />

Es gelten folgende Nachlässe:<br />

Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Telekom ist Herr Christopher<br />

Breuer. Herr Breuer ist wie folgt erreichbar: christopher.breuer@telekom.de<br />

Bitte nutzen Sie bei Ihren Anfragen<br />

folgendes Stichwort: „Steuerberater-Verband Köln“<br />

• Festnetztarife: 10 % Rabatt auf spezielle<br />

Geschäftskundentarife<br />

• Mobilfunk: 5 % Rabatt<br />

• Microsoft Office 365: 5 % Rabatt<br />

DeutschlandLAN Connect IP Glasfaseranschlüsse für schnellstes<br />

Internet und die Cloud-Telefonanlage CloudPBX* (auch mit<br />

DATEV-Anbindung) können mit individuellen Rabatten, je nach<br />

Lieferumfang und Größe, bezogen werden.<br />

Hinweis<br />

Detaillierte Informationen und besondere Angebote erhalten Sie auch über die Webseite der Deutschen Telekom unter<br />

www.telekom.de/business .<br />

14


Einfach machen<br />

Die beste Verbindung<br />

zu Ihren<br />

Mandanten!<br />

Einfach effizient zusammen arbeiten: mit dem Steuerberater-Cockpit.<br />

Dank dem Cockpit für Steuerberater haben Sie die Buchhaltung und Belege Ihrer Mandanten immer im Blick:<br />

in Echtzeit, vorkontiert und übersichtlich. Der einfache Datenaustausch gibt Ihnen mehr Zeit für eine<br />

optimale Beratung. Für glückliche Mandanten empfehlen Sie jetzt lexof fice: www.steuerberater-lexoffice.de


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!<br />

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist<br />

Nils Engelhardt, ERGO Group AG, Kooperation Verbände und Key Account Management bAV, Direktionsbeauftragter<br />

Das Interesse an der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen<br />

Krankenversicherung (bKV) wächst. Viele Unternehmen suchen<br />

innovative Entlohnungsinstrumente und kommen dabei an<br />

zwei Herausforderungen nicht mehr vorbei: Gesundheit und<br />

Demografie. In Zeiten des Fachkräftemangels und älter werdender<br />

Belegschaften wollen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre<br />

Beschäftigten möglichst bis zum Rentenalter gesund arbeiten<br />

können. Daneben spielen weitere Gründe eine Rolle: Vorteile<br />

beim Recruiting neuer Mitarbeiter und Bindung der vorhandenen<br />

Belegschaft, klassisches “Employer Branding“ also. Gerade der<br />

Mittelstand kämpft hart um Talente. Bereits heute stoßen viele<br />

Betriebe an ihre Wachstumsgrenzen, weil sie qualifiziertes Personal<br />

nicht schnell genug oder gar nicht finden.<br />

Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, eine bKV in Ihrem<br />

Unternehmen einzuführen, haben hohe Erwartungen an die<br />

Versicherer. Dabei geht es nicht nur um die Leistungen der Produkte,<br />

sondern auch um den damit verbundenen bürokratischen<br />

Aufwand: Mitarbeiter sollen einfach an- oder abgemeldet werden<br />

können – das Inkasso soll gesammelt für alle Mitarbeiter<br />

erfolgen – Angestellte, die beispielweise in Rente gehen, sollen<br />

den Versicherungsschutz unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung<br />

auf eigene Rechnung fortführen können.<br />

Ziel der Arbeitgeber ist, dass die bKV für Ihre Mitarbeiter möglichst<br />

schnell erlebbar wird. Entscheidend ist hier, dass die Mitarbeiter<br />

das Angebot sofort und dauerhaft wahrnehmen können<br />

und sich der Effekt der bKV nach Einführung nicht in Luft auflöst.<br />

Außerdem soll die bKV für die Arbeitnehmer transparent<br />

und verständlich sein, am besten mit Online-Unterstützung.<br />

Damit unterscheidet sich dieses Personalinstrument deutlich<br />

von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einer kurzfristigen<br />

BGM-Maßnahme (etwa einem Gesundheitstag) oder auch einer<br />

Gehaltserhöhung.<br />

Bei der Installation einer bKV spielt meist auch die rechtliche<br />

Seite eine Rolle, besonders die Frage nach dem vertraulichen<br />

Umgang mit Gesundheitsdaten und der Gleichbehandlung<br />

kranker und gesunder, junger und älterer Mitarbeiter. Hier sind<br />

Aspekte wie der Einstieg in laufende Behandlung und die Mitversicherung<br />

von Vorerkrankungen elementar. Dazu ist der Verzicht<br />

auf eine Gesundheitsprüfung sowie Wartezeiten seitens der<br />

Versicherer erforderlich. Diese bieten somit Versicherungsschutz<br />

ab dem ersten Tag.<br />

Wer dann eine bKV für seine Belegschaft abschließt, braucht<br />

auch finanzielle Planbarkeit, das heißt möglichst risikogerechte<br />

und damit stabile Beiträge. Denn je nach Absicherung ist das<br />

Erkrankungsrisiko im Alter deutlich höher als in jungen Jahren.<br />

Berücksichtigt man in einem bKV-Vertrag das durchschnittliche<br />

Alter einer Belegschaft, so trägt man diesem Risikofaktor Rechnung<br />

– ohne für jeden Mitarbeiter einen Beitrag nach seinem<br />

individuellen Alter festlegen zu müssen. Junge Kollektive zahlen<br />

entsprechend weniger, Arbeitgeber älterer Belegschaften müssen<br />

nicht auf Zeichnung jüngerer Kollektive beim Versicherer zur Stabilisierung<br />

des Beitragsniveaus hoffen. Grundlegendes und immer<br />

wieder heiß diskutiertes Thema ist die Wahrung des Datenschutzes<br />

zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer. Dies<br />

ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer<br />

die Leistungen der bKV in Anspruch nimmt. Auf keinen Fall sollte<br />

der Arbeitgeber Einblick in die Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter<br />

bekommen, auch nicht indirekt durch Auswertungen von<br />

Leistungsabrechnungen, Diagnosen oder Therapien.<br />

16


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Dies ist sichergestellt, wenn die Leistungen direkt zwischen<br />

dem Arbeitnehmer und dem Versicherer beziehungsweise dem<br />

Leistungserbringer abgerechnet werden. Online-Services oder<br />

mobile Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei<br />

Standard.<br />

Focus Money (Heft 16/<strong>2019</strong>) bestätigt der DKV in Bezug auf<br />

die bKV eines der fairsten Versicherungsunternehmen zu sein:<br />

Die DKV wurde in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote<br />

„sehr gut“ bewertet.<br />

Obige Anforderungen der Arbeitgeber wurden von der DKV bei<br />

der Entwicklung der Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese<br />

finden sich auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen<br />

DKV und Deutscher Steuerberaterverband e.V. wieder. Die dort<br />

auch für Kleinstkollektive angebotenen Kompaktbausteine<br />

mindern gleich mehrere Lücken in der Versorgung von gesetzlich<br />

Versicherten. Jeder Mitarbeiter profitiert von den für ihn<br />

wichtigen Leistungen. Die Zusammensetzung der Bausteine ist<br />

lösungsorientiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.<br />

www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAbschluss/750007/<br />

index.html<br />

Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 € p. M. für 1 Jahr<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />

Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jeden innovativen<br />

Gründer und jede Gründerin, der bzw. die vor oder am<br />

Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium<br />

in Höhe von 1.000 € für maximal ein Jahr, um den Start<br />

in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus<br />

erhält er die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen<br />

und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.<br />

Die Gründungsexperten unterschiedlicher NRW-Regionen haben<br />

sich zu akkreditierten Gründernetzwerken zusammengeschlossen.<br />

Diese nehmen die Bewerbungen entgegen, prüfen die<br />

eingereichten Ideen und leiten dem Projektträger des Landes<br />

aussichtsreiche Vorhaben weiter. In Köln bilden der Digital Hub<br />

Cologne und seine Netzwerkpartner das größte akkreditierte<br />

Netzwerk für das Gründerstipendium. Die Anlaufstellen sind<br />

unter www.gruenderstipendium.nrw zu finden.<br />

Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen<br />

und Gründer sowie Teams bis zu drei Personen, die zum<br />

Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.<br />

Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im<br />

Vergleich zum Stand der aktuellen Technik verbessertes Produkt<br />

oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen<br />

Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.<br />

Egal ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – wichtig<br />

ist der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee.<br />

So können die Jungunternehmer neue Produkte erfinden und<br />

damit Marktlücken schließen oder Verfahren und Dienstleistungen<br />

so optimieren, dass sie den Menschen in ihrer Region<br />

zugutekommen. Das Themenfeld ist offen: Ob eine IT-Lösung für<br />

die Verwaltung, ein neues Sortiersystem für die Warenlogistik,<br />

verbesserte Schutzkleidung für die Industrie oder auch ein Café<br />

mit sozialen Förderelementen – jede gute Idee zahlt sich aus!<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />

Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit der Gründerinitiative<br />

jungen und angehenden Unternehmen den Freiraum,<br />

ihren Traum von der Selbständigkeit zu entfalten, sich zu vernetzen<br />

und coachen zu lassen. Existenzgründer können sich unabhängig<br />

davon um ein Gründerstipendium NRW bewerben, ob<br />

sie bereits erste Ideen entwickelt haben, kurz vor der Gründung<br />

stehen oder einen Schritt weiter sind und innerhalb der vergangenen<br />

zwölf Monate ein Start-up ins Leben gerufen haben.<br />

Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern –<br />

Teilnehmer erhalten kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />

Bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die steuerliche Angemessenheit<br />

der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern<br />

oft ein entscheidender Punkt. Als Maßstab werden häufig die<br />

Jahresbezüge von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter<br />

GmbHs herangezogen. Über die Entwicklung der Jahresbezüge<br />

von GmbH-Geschäftsführern sollten steuerliche Berater immer<br />

auf dem Laufenden sein.<br />

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />

auch in <strong>2019</strong> wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der<br />

Marke BBE media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe<br />

von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Teilnehmer erhalten<br />

einen kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen.<br />

Der Fragebogen lag bereits den <strong>VerbandsNachrichten</strong> 1/<strong>2019</strong><br />

bei und kann unter www.bbe-media.de/umfrage-gmbh online<br />

ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />

17


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Pressespiegel<br />

Personen Medien Themen Termine<br />

VP Patt<br />

VP Patt, VM Mödder,<br />

VM Nottelmann<br />

VP Patt,<br />

VM Mödder,<br />

VM Nottelmann<br />

"Ausbildung und Studium/<br />

Verbraucherzentrale“<br />

Köln Magazin<br />

Kölnische Rundschau<br />

Steuererklärung kann etwas bringen/Vier Monate sind<br />

unproblematisch<br />

Es kann sich lohnen – Darauf sollten Sie bei der<br />

Steuererklärung für 2018 achten<br />

Es kann sich lohnen – Darauf sollten Sie bei der<br />

Steuererklärung für 2018 achten – Experten geben<br />

heute Rat am Telefon<br />

1. Auflage <strong>2019</strong><br />

Februar <strong>2019</strong><br />

06.02.<strong>2019</strong><br />

P. Elster Handelsblatt Meister der Bilanzen 11.04.<strong>2019</strong><br />

HGF Dr. Scheuerer Handelsblatt Analysen in Echtzeit 11.04.<strong>2019</strong><br />

P. Elster ARD Tagesthemen 25.04.<strong>2019</strong><br />

VP Patt,<br />

VM Nottelmann,<br />

VM Offermanns<br />

Bonner General-Anzeiger<br />

Hilfe bei der Steuererklärung – GA-Telefonaktion am<br />

21. Mai: Drei Experten des Steuerberater-Verbandes Köln<br />

geben Tipps<br />

15.05.<strong>2019</strong><br />

ARD Tagesthemen / 25. April <strong>2019</strong><br />

Kölnische Rundschau / 06. Februar <strong>2019</strong><br />

18


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Köln Magazin / Februar <strong>2019</strong><br />

19


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Handelsbaltt / 11. April <strong>2019</strong><br />

20


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

21


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Bonner General-Anzeiger / 15. Mai <strong>2019</strong><br />

Ausbildung und Studium, Verbraucherzentrale / 1. Auflage <strong>2019</strong><br />

22


Sommer-Seminar <strong>2019</strong><br />

Termine<br />

auch einzeln<br />

buchbar!<br />

JETZT<br />

ANMELDEN!<br />

www.akademie-stuw.de<br />

Veranstaltungsort<br />

Schulungszentrum der Akademie für Steuer- und Wirtschaftrecht<br />

Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln-Porz-Gremberghoven<br />

Telefon: 02203 993216, Telefax: 02203 993222<br />

Termine<br />

jeweils von 10.00 - 16.45 Uhr – anschließend get together<br />

06. August <strong>2019</strong><br />

08. August <strong>2019</strong><br />

13. August <strong>2019</strong><br />

Beratungswissen zur<br />

Besteuerung der<br />

Personengesellschaften<br />

StB Dipl.-Fw. Lars Mayer<br />

Beratungswissen zur<br />

Einkommensteuer<br />

Dipl.-Fw. Paul Lüer<br />

Beratungswissen<br />

Umsatzsteuer<br />

StB Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen<br />

Eine detaillierte Einladung mit Gliederung finden Sie unter<br />

www.akademie-stuw.de<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />

Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />

www.akademie-stuw.dede<br />

info@akademie-stuw.de<br />

Registrier-Nr. 483326


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />

Im Berichtszeitraum (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und Arbeitskreisen<br />

stattgefunden.<br />

Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

07.03.<strong>2019</strong> Oberberg/Rhein.-Berg.-Kreis Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />

Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />

13.03.<strong>2019</strong> Bonn und Siegburg Elektronisches Fahrtenbuch als Alternative zur 1 %-Regelung<br />

13.03.<strong>2019</strong> AK Junge Steuerberater Elektronisches Fahrtenbuch als Alternative zur 1 %-Regelung<br />

14.03.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften im Spannungsfeld zwischen Erbrecht-<br />

Gesellschaftsrecht-Steuerrecht<br />

25.03.<strong>2019</strong> Köln Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />

Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />

26.03.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung durch Gesellschafter im insolvenznahen<br />

Bereich<br />

27.03.<strong>2019</strong> Aachen/Selfkant Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />

Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />

27.03.<strong>2019</strong> AK EDV Vimcar GmbH: Das smarteste Fahrtenbuch <strong>2019</strong> mit dem Testurteil sehr gut<br />

Simba Computer Systeme GmbH: Sichere Mandantenanbindung, sichere<br />

Kommunikation, papierloses Büro und DSGVO<br />

05.04.<strong>2019</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an die Satzung und tatsächliche<br />

Geschäftsführung<br />

16.04.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />

07.05.<strong>2019</strong> Düren-Jülich Steuerberaterstammtisch<br />

08.05.<strong>2019</strong> AK JuSt Honorarstrategien für junge Steuerberater<br />

Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

28.05.<strong>2019</strong> Bonn und Siegburg Steuerberaterstammtisch mit Spargelessen<br />

05.06.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Immobilien schenken und vererben (Fallgestaltungen unter Berücksichtigung aktueller<br />

BFH-Rechtsprechung)<br />

25.06.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Die Beratung von Krisenunternehmen – Ausgangspunkt, Vertragsgestaltung,<br />

Vermeidung von schwerwiegenden Beratungsfehlern - eine Fallstudie -<br />

26.06.<strong>2019</strong> AK EDV FIBUDATA Softwareentwicklung GmbH und 123geplant.de GmbH<br />

16.07.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />

06.08.<strong>2019</strong> Aachen Stammtisch<br />

09.09.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Thema wird noch bekanntgegeben<br />

12.09.<strong>2019</strong> AK EDV Thema wird noch bekanntgegeben<br />

24.09.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Thema wird noch bekanntgegeben<br />

15.10.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />

05.11.<strong>2019</strong> Aachen Stammtisch<br />

08.11.<strong>2019</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Thema wird noch bekanntgegeben<br />

24


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

PORTAL: SIMBA DIREKT<br />

Einfache und direkte Mandantenanbindung digital<br />

Ein Portal –<br />

alles drin.<br />

Die Digitalisierung verändert alles. Der erforderliche Transfer von der<br />

analogen in die digitale Welt stellt eine besondere Herausforderung für<br />

die Zusammenarbeit von Mandanten und Kanzlei dar. Mit Simba Direkt<br />

unterstützen wir Sie und Ihre Mandanten ganz gezielt und bieten Ihnen<br />

verschiedene Module zur digitalen Einbindung an:<br />

Kassenbuchungen inkl. Belege<br />

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25


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

AUS DER ARBEIT VON DStV UND DStI<br />

Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong> in Berlin<br />

42. Deutscher Steuerberatertag<br />

„KANZLEI IN BESTFORM“<br />

20.–22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />

Der 42. Deutsche Steuerberatertag bringt Ihre<br />

Kanzlei in Bestform! Er findet vom 20. - 22.10.<strong>2019</strong><br />

im Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße, statt.<br />

Herausforderung Arbeitsplatz 4.0<br />

Die moderne Arbeitswelt verlangt uns einiges ab: Wir müssen<br />

flexibel auf technische Neuerungen und Datenschutzauflagen<br />

reagieren. Und wir müssen uns einlassen auf eine neue Generation<br />

des Berufsnachwuchses. Die Digitalisierung fordert uns<br />

täglich in völlig unterschiedlichen Bereichen heraus – und ganz<br />

nebenbei müssen wir uns vor allem fachlich auf dem neuesten<br />

Stand halten.<br />

Wie also können wir uns und unsere Kanzleien fit machen für<br />

Gegenwart und Zukunft? Wie sieht ein Arbeitsplatz aus, an dem<br />

sich das Team wohl fühlt und gern an einem Strang zieht? Welche<br />

Erwartungen haben wir an den Berufsnachwuchs – und wie<br />

können wir umgekehrt dessen Erwartungen erfüllen? Der 42.<br />

Deutsche Steuerberatertag geht all diesen Fragen unter dem<br />

Motto Kanzlei in Bestform nach.<br />

Fachliche Fitness, betriebliche Gesundheitsvorsorge,<br />

Achtsamkeit<br />

Fachliche Fitness, betriebliche Gesundheitsvorsorge, Achtsamkeit<br />

– diesen Bereichen eines gesunden Betriebsklimas widmen wir<br />

uns dieses Jahr. Wir stärken Sie inhaltlich und machen Sie und<br />

Ihre Kanzlei fit für die Anforderungen unserer Zeit.<br />

Wie immer verknüpfen wir ein hochaktuelles Fachprogramm<br />

mit einer sehr umfangreichen und interessanten Fachausstellung<br />

und einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm. Beim<br />

Deutschen Steuerberatertag versammeln sich einmal im Jahr alle<br />

relevanten Gesprächspartner an einem Ort – Kanzleiinhaber,<br />

Angestellte, Studenten, Ansprechpartner aus Politik und Verwaltung,<br />

Wissenschaftler, Dienstleister und ideenreiche Startups.<br />

Seien Sie dabei!<br />

26


42. Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong><br />

Wir machen Sie fit!<br />

20.–22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />

Fachliche Fitness, betriebliche<br />

Gesundheitsvorsorge, Acht samkeit<br />

– unter dem Motto Kanzlei<br />

in Bestform versammeln wir in<br />

diesem Jahr wesent liche Aspekte<br />

eines gesunden Betriebs klimas.<br />

Wir stärken Sie inhaltlich und<br />

machen Sie und Ihre Kanzlei fit<br />

für das digitale Arbeiten und die<br />

Gewinnung und Bindung Ihrer<br />

Mitarbeiter*innen.<br />

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Kanzlei in Bestform<br />

· Stress 4.0 – Die andere Seite<br />

der Digitalisierung<br />

· Leistung durch Schlaf –<br />

Mythos oder Wahrheit?<br />

· Gesunde Fehlerkultur<br />

· Was kostet ein Burn-Out?<br />

· Mit Körpersprache und<br />

Stimme zu mehr Präsenz<br />

· Moderne Arbeitsplatzgestaltung<br />

· FB Gesundheitswesen<br />

Was Sie außerdem erwartet<br />

· Update Steuerrecht: Bilanzsteuerrecht,<br />

Anzeigepflicht,<br />

Forschungsförderung, Ertragsteuerliche<br />

Praxisprobleme,<br />

Brennpunkt Umsatzsteuer<br />

· Alte und neue Partner treffen:<br />

Angebote, neue Entwicklungen<br />

und innovative Startups<br />

in unserer Fachausstellung<br />

· Ein großes Wiedersehen:<br />

Netzwerken, Fachsimpeln,<br />

Informieren und Erfahrungen<br />

austauschen<br />

· Berlin erleben: auf den<br />

Spuren von Babylon Berlin –<br />

wir begeben uns dieses Mal<br />

auf die Spuren der 20er Jahre.


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

DStV und BStBK vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit in Europa<br />

Am 06.03.<strong>2019</strong> fand in Berlin im Gebäude der Bundessteuerberaterkammer<br />

eine gemeinsame Sitzung der Präsidien des<br />

Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer<br />

(BStBK) statt, an der auch die Geschäftsführungen<br />

beider Organisationen teilnahmen.<br />

Zentraler Tagesordnungspunkt war die zukünftige, intensivere<br />

Zusammenarbeit beider Organisationen auf europapolitischem<br />

Gebiet. Hierzu unterzeichneten die Präsidenten beider Organisationen,<br />

StB/WP Harald Elster (DStV) und StB/WP/RA Dr.<br />

Raoul Riedlinger (BStBK), ein Rahmenabkommen über eine<br />

verstärkte Zusammenarbeit beider Organisationen in Europaangelegenheiten.<br />

Ziel der kommenden Zusammenarbeit ist es,<br />

die Interessen des Berufsstands auf Europaebene noch wirksamer<br />

zu vertreten. In diesem Zusammenhang diskutierten die<br />

Sitzungsteilnehmer auch über gegenwärtige und zukünftige<br />

Fragen mit europarechtlichem Bezug.<br />

DStV-Präsident StB/WP Harald Elster (links) und BStBK-Präsident StB/WP/RA Dr.<br />

Raoul Riedlinger (rechts) bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung über<br />

die Intensivierung der Zusammenarbeit beider Organisationen in Europaangelegenheiten<br />

Weitere Besprechungspunkte waren aktuelle berufsrechtliche<br />

Fragen, datenschutzrechtliche Aspekte und die Entwicklung<br />

des steuerberatenden Berufs unter dem Vorzeichen der Digitalisierung.<br />

Die Präsidien und Geschäftsführungen von DStV und BStBK bei der gemeinsamen Präsidiumssitzung am 06.03.<strong>2019</strong> in Berlin<br />

28


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter MinDir Dr. Möhlenbrock<br />

Am 17.04.<strong>2019</strong> traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV,<br />

mit dem neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums<br />

der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor (MinDir) Dr. Rolf<br />

Möhlenbrock, zu einem ersten fachlichen Austausch.<br />

Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere aktuelle steuerpolitische<br />

Herausforderungen wie die vom BMF geplante Einführung<br />

von Anzeigepflichten für grenzüberschreitende und<br />

innerstaatliche Steuergestaltungen und die Grundsteuerreform.<br />

Auch in berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und<br />

Möhlenbrock am Puls der Zeit. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren<br />

der EU-Kommission gegen die Vorbehaltsaufgaben<br />

betrifft den Berufsstand in seinen Grundfesten. Elster<br />

sensibilisierte Möhlenbrock eingehend für die Bedeutung dieses<br />

Regelungsbereichs unter anderem für den Verbraucherschutz<br />

und damit für das Gemeinwohl.<br />

Präsident WP/StB Harald Elster und MinDir Dr. Rolf Möhlenbrock<br />

Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanzminister<br />

Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen worden. Zuvor war<br />

er als Leiter der Unterabteilung IV C des BMF mit den Fragen<br />

rund um die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik<br />

sowie die Erbschaft- und Grundsteuer betraut.<br />

Möhlenbrock folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters<br />

der Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.<br />

Das Gespräch war durch eine konstruktive und zugleich vertrauensvolle<br />

Atmosphäre geprägt. Elster unterstrich die Bereitschaft<br />

des DStV, die Arbeit des Ministeriums mit seinem Blick für die<br />

Praxisbelange von kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise<br />

weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fachlich<br />

versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner. Zwischen<br />

den Gesprächspartnern bestand Einigkeit, den Austausch bei<br />

nächster Gelegenheit fortzusetzen und damit an die Tradition<br />

der guten Verbindung zwischen Sell und Elster anzuknüpfen.<br />

Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch auch RDin<br />

Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a. für das Steuerberatungsrecht,<br />

und MR Dr. Michael Myßen, Leiter des Referats u.a.<br />

für steuerliches Verfahrensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde<br />

von dem DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman<br />

Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia<br />

Mein begleitet.<br />

Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

Am 13.03.<strong>2019</strong> trafen Präsident StB/WP Harald Elster und der<br />

seinerzeitige Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke,<br />

zu einem Gespräch mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (DRV), Brigitte Gross, in Berlin zusammen. Gross<br />

wurde dabei von dem Leiter der Grundsatzabteilung der DRV,<br />

Christoph Skipka, und dem Referatsleiter Allgemeine Rechts- und<br />

Verfahrensfragen, Frank Rupprecht, begleitet.<br />

Präsident Elster nahm zunächst die Gelegenheit wahr, den Gastgebern<br />

die Aufgaben und die Struktur des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />

und seiner Mitgliedsverbände zu schildern.<br />

Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es dann u. a. um das<br />

breite Anforderungsspektrum, dem sich Steuerberaterinnen und<br />

Steuerberater heute auch und gerade im Hinblick auf das sozialversicherungsrechtliche<br />

Beitragsverfahren gegenübergestellt<br />

sehen. So geben sie jeden Monat über 12,5 Mio. Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnungen ab, in denen sozialversicherungsrechtliche<br />

Fragen eine Rolle spielen. Außenprüfungen durch die<br />

Sozialversicherungsträger finden regelmäßig in den Kanzleien<br />

von Steuerberatern statt. Unter anderem hierdurch leistet der<br />

steuerberatende Beruf – auch nach Ansicht der Deutschen<br />

Rentenversicherung – eine bedeutende Unterstützung, um ein<br />

ordnungsgemäßes und effizientes Beitragserhebungsverfahren<br />

zu gewährleisten.<br />

Weiterer Gesprächsgegenstand war der bekannte Wunsch von<br />

Steuerberatern, dass ihnen eine Vertretungsbefugnis in sozialversicherungsrechtlichen<br />

Statusfeststellungsverfahren eingeräumt<br />

werde. Eine dahingehende Rechtsänderung läge nach Ansicht<br />

des DStV auch im Interesse der beteiligten Bürger, Unternehmen<br />

und des gesamten Beitragserhebungsverfahrens. Demgegenüber<br />

sieht sich die Deutsche Rentenversicherung bisher an das eine<br />

Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in derartigen Verfahren<br />

verneinende Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014<br />

gebunden (BSG v. 05.03.2014, B 12 R 4/12 R). An dem Thema<br />

muss deshalb von Seiten der Steuerberater weiter gearbeitet<br />

werden.<br />

29


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Prof. Dr. Axel Pestke geht nach 34 Jahren engagierter Arbeit beim DStV<br />

in den verdienten Ruhestand<br />

und die Unabhängigkeit des Berufsstands ein. Dabei vergaß er<br />

nicht, den Berufsstand frühzeitig mahnend auf die steigenden<br />

Anforderungen unserer sich verändernden Welt aufmerksam zu<br />

machen. Immer wieder wies Axel Pestke darauf hin, dass dem<br />

steuerberatenden Beruf eine exzellente Zukunft bevorsteht, wenn<br />

er sich den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen weiß.<br />

RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke<br />

Erschließung neuer Tätigkeitsfelder für Steuerberater<br />

Dazu gehört auch und insbesondere die Entwicklung und Verdeutlichung<br />

neuer Kompetenzen. Mit großem Einsatz kämpfte<br />

Axel Pestke für die Zukunft der steuerberatenden Berufe und die<br />

Erschließung neuer Tätigkeitsfelder. Die Einführung des Fachberaters<br />

für vereinbare Tätigkeiten kann als ein Meilenstein in der Entwicklung<br />

des Berufsstands bezeichnet werden. Sie ist maßgeblich<br />

auf seinen Einfluss zurückzuführen. Unermüdlich machte er sich<br />

für die berufsrechtliche Zulässigkeit des Führens dieser Bezeichnung<br />

stark. Die inzwischen über zehnjährige Erfolgsgeschichte des Konzepts<br />

gibt ihm Recht – über 2.200 Steuerberater dokumentieren<br />

mit der Fachberaterbezeichnung ihre speziellen Kenntnisse nach<br />

außen und können sich damit besser am Markt positionieren.<br />

Am 01.04.<strong>2019</strong> trat RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke als Hauptgeschäftsführer<br />

des DStV und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts<br />

e. V. (DStI), des Fachinstituts des DStV, seinen wohlverdienten<br />

Ruhestand an. Über 34 Jahre lang, davon 27 Jahre als<br />

Hauptgeschäftsführer, hat er sich mit bewundernswertem Einsatz<br />

für den Berufsstand der Steuerberater auf nationaler und internationaler<br />

Ebene für den DStV und seine Mitgliedsverbände engagiert.<br />

Positive Entwicklung der DStV-Geschäftsstelle in Berlin<br />

Mit Umsicht und Weitblick lenkte Axel Pestke die Geschicke<br />

des DStV unter vier Präsidenten. Die Entwicklung des DStV zum<br />

zuverlässigen Sprachrohr des Berufstands und anerkannten<br />

Gesprächspartner der Politik und Finanzverwaltung hat er maßgeblich<br />

mitgeprägt. Unter seiner Leitung entwickelte sich die<br />

DStV-Geschäftsstelle zu einem schlagkräftigen Team, das sich<br />

engagiert und mit großer Fachkenntnis für die steuerberatenden<br />

Berufe einsetzt. Angehörige des Berufsstands, der Politik, Gerichtsbarkeit,<br />

Wirtschaft und Kollegen aus befreundeten Berufsorganisationen<br />

kennen ihn als zuverlässigen, fachkundigen und urteilssicheren<br />

Gesprächspartner.<br />

Anerkannter Experte im Berufsrecht der Steuerberater<br />

Axel Pestkes besonderes Augenmerk galt dem Berufsrecht der Steuerberater<br />

und den Herausforderungen, denen sich der Berufsstand<br />

fortlaufend stellen muss. Auch die damit einhergehenden Chancen<br />

für den Berufsstand hatte er stets im Blick. In der Zeit seiner Tätigkeit<br />

für den DStV hat er sich durch zahlreiche Veröffentlichungen<br />

und Vorträge über das immer vielschichtiger und komplexer werdende<br />

Berufsbild der Steuerberater zu Recht einen Ruf als Experte<br />

erarbeitet. Entschieden setzte er sich für ein liberales Berufsrecht<br />

Qualitätsmanagementoffensive<br />

Besonders am Herzen lag Axel Pestke das Thema Qualitätssicherung.<br />

Die Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der kontinuierlichen<br />

Verbesserung der Qualität ihrer beruflichen Arbeit betrachtete<br />

er als zentrale Zukunftsaufgabe der Verbände. Seit den 90-iger<br />

Jahren setzte er sich für die Einführung systematischer Qualitätsmanagementsysteme<br />

in Steuerberaterkanzleien ein. Das gemeinsam<br />

mit der BStBK und der DATEV herausgegebene Handbuch „Qualitätssicherung<br />

und Qualitätsmanagement in der Steuerberatung“<br />

und die Einführung des DStV-Qualitätssiegels für Steuerberaterkanzleien<br />

sind insbesondere seinem Engagement zu verdanken.<br />

Unermüdlich arbeitete er an neuen Ideen für die Vermittlung von<br />

Methoden zur Prozessverbesserung in Steuerberatungskanzleien.<br />

QM-Zertifizierung der DStV-Geschäftsstelle<br />

Auch innerhalb der Verbändegemeinschaft war Axel Pestke ein<br />

Vorkämpfer des Qualitätsgedankens. Immer betonte er, dass man<br />

bei den Steuerberaterverbänden und dem DStV das Qualitätsmanagement<br />

nicht nur predigen, sondern auch vorleben wolle. Als<br />

einer der ersten Verbände in der Bundesrepublik Deutschland und<br />

in Europa hat der DStV eine ISO-Zertifizierung erlangt. Seither stellt<br />

sich der DStV regelmäßigen Überwachungs- und Wiederholungsaudits<br />

und ist mittlerweile nach der neuesten ISO 9001:2015 zertifiziert.<br />

Viele andere Verbände und zahlreiche seiner Mitgliedsverbände<br />

inklusive deren Fortbildungseinrichtungen sind dem Beispiel<br />

des Dachverbandes gefolgt. Axel Pestke ist es zu verdanken, dass<br />

das Qualitätsmanagement zu einem intern wie extern wirkenden<br />

Erfolgsmerkmal für das Verbandsmanagement geworden ist.<br />

30


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Zusammenarbeit mit Kollegen aus Europa<br />

Immer wieder bewies Axel Pestke Weitblick und Aufgeschlossenheit<br />

für neue Entwicklungen. Sein Bemühen galt insbesondere<br />

auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa. Das<br />

Engagement des DStV im Rahmen der EFAA (European Federation<br />

of Accountants and Auditors für SMEs) und der im Jahr 2015<br />

unter Mitwirkung des DStV gegründeten ETAF (European Tax<br />

Adviser Federation) sind Beispiele dafür, wie nachhaltig er über<br />

die Grenzen Deutschlands hinaus zum Wohle des Berufsstands<br />

gewirkt und Brücken zu vergleichbaren Organisationen in Europa<br />

geschlagen hat.<br />

Engagement in der Ausbildung des Berufsnachwuchses<br />

Nicht zuletzt soll der Einsatz von Axel Pestke für den Nachwuchs<br />

erwähnt werden. Er trat mit Nachdruck für eine qualifizierte Ausbildung<br />

des steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstands<br />

ein. Im Jahr 2001 erhielt er die Professur für Recht/Internationale<br />

Rechtsordnungen/Berufsrecht und Kanzleimanagement<br />

an der Fachhochschule Calw, seit 2011 ist er Gastprofessor an der<br />

SRH Hochschule Berlin.<br />

Feierliche Verabschiedung<br />

Präsidium und Vorstand von DStV und DStI, die Geschäftsführer<br />

der Steuerberaterverbände, Wegbegleiter aus der Politik und vielen<br />

befreundeten Organisationen sowie die Mitarbeiter der DStV-Geschäftsstelle<br />

verabschiedeten Axel Pestke am 02.04.<strong>2019</strong> bei einer<br />

Feier in Berlin und sprachen ihm ihren Dank für seinen Einsatz und<br />

seine Erfolge aus.<br />

Axel Pestke hat die Arbeit des DStV auf besondere Weise geprägt.<br />

Die langen Jahre seiner Tätigkeit waren sicherlich spannend, aber<br />

bestimmt nicht immer einfach. Es ist zu hoffen, dass bei Axel<br />

Pestke die positiven Eindrücke überwiegen und er immer mit<br />

Freude an seine Zeit beim DStV zurückdenken wird. Gewiss ist<br />

allerdings, dass er die vor ihm liegenden Jahre in gewohnter Art<br />

weniger als „Ruhestand“, sondern vielmehr als einen aktiven<br />

„Unruhestand“ erleben wird.<br />

Die neue DStV-Geschäftsführung<br />

Das Präsidium des DStV hat die Geschäftsführung des Verbands<br />

zum 01.04.<strong>2019</strong> neu aufgestellt. Die Geschäftsführung wird jetzt<br />

von Syndikus-RA/StB Norman Peters, Attila Gerhäuser, LL.M., und<br />

RAin/StBin Syliva Mein gebildet (s. Personalia). Das Team geht die<br />

wachsenden Herausforderungen, die die steuerberatenden und<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe national und international betreffen,<br />

mit frischer Kraft an.<br />

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31


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Das Forschungszulagengesetz steht in den Startlöchern<br />

„Forsche Forscher freuen sich über steuerbegünstigte Forschung.“<br />

So oder ähnlich könnte bald ein Zungenbrecher lauten.<br />

Denn der Referentenentwurf für ein Forschungszulagengesetz<br />

liegt auf dem Tisch. Der Entwurf sieht vor, die bestehende Projektförderung<br />

um eine steuerliche Förderung von Forschung und<br />

Entwicklung (FuE) zu ergänzen. So sollen FuE-Tätigkeiten insbesondere<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angekurbelt<br />

werden. Der DStV regt in seiner Stellungnahme S 07/19<br />

unter anderem folgende Nachbesserungen an.<br />

Streitanfällige Abgrenzung begünstigter Forschungs- und<br />

Entwicklungsvorhaben<br />

Der Entwurf sieht vor, dass Grundlagenforschung, industrielle<br />

Forschung sowie experimentelle Entwicklungen begünstigte<br />

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sein können. In einer<br />

Anlage wird erläutert, was darunter konkret zu verstehen ist.<br />

So umfasst etwa die „experimentelle Entwicklung“ u.a. die<br />

Entwicklung von Prototypen sowie die Erprobung und Validierung<br />

neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.<br />

Das Hauptziel der Maßnahmen muss dabei darin<br />

bestehen, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte,<br />

Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Demgegenüber<br />

sind FuE-Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen,<br />

wenn ein Produkt oder Verfahren im Wesentlichen festgelegt ist<br />

und etwa das primäre Ziel der Marktentwicklung verfolgt wird.<br />

Diese Abgrenzung dürfte in der Praxis äußerst streitanfällig werden.<br />

Der DStV regt daher mindestens untergesetzlich konkretisierende<br />

Beispiele an.<br />

Mangelnde Förderung bei der Vergabe von<br />

Forschungsaufträgen<br />

Als großes Manko identifiziert der DStV, dass im Falle der Auftragsforschung<br />

lediglich der beauftragte Auftragnehmer in den<br />

Genuss der steuerlichen Forschungszulage kommen kann. KMU<br />

haben oftmals keine eigene Forschungsabteilung. Sie tragen<br />

als Auftraggeber bei der Vergabe von Forschungsaufträgen<br />

somit zwar weiterhin das wirtschaftliche Risiko. Von der Forschungszulage<br />

können sie jedoch nicht profitieren. Das in der<br />

Einleitung des Referentenentwurfs erklärte Ziel „eine Förderung<br />

von Forschung und Entwicklung zu etablieren, die insbesondere<br />

kleine und mittelständische Unternehmen im Fokus hat“ wird<br />

aus Sicht des DStV nicht konsequent umgesetzt. Er regt an, in<br />

Fällen der Auftragsforschung eine Förderung des Auftraggebers<br />

zu ermöglichen.<br />

Fehlende Fristen erschweren Liquiditätsplanung<br />

Der Entwurf sieht vor, dass der Anspruchsberechtigte nach<br />

Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen<br />

(Arbeitslöhne) vom Arbeitnehmer bezogen worden<br />

sind, den Antrag auf Forschungszulage beim Betriebsstättenfinanzamt<br />

stellen kann. Dem Antrag ist u.a. eine Bescheinigung<br />

nach § 6 FZulG-E beizufügen. Die Bescheinigung bestätigt die<br />

Förderfähigkeit des Vorhabens. Sie ist gesondert bei einer noch<br />

zu bestimmenden Stelle zu beantragen.<br />

Unternehmen müssen aufgrund dieser zwei Verfahrensschritte<br />

zunächst in Vorleistung treten. Dadurch büßt das Instrument<br />

der Forschungszulage für liquiditätsschwache Unternehmen<br />

erheblich an Attraktivität ein. Für die Vorfinanzierung der Personalaufwendungen<br />

müssen sie unter Umständen erst Kredite<br />

aufnehmen. Diese würden sie zusätzlich mit Zinsen belasten.<br />

Dieser Nachteil sollte zumindest damit kompensiert werden,<br />

dass der Anspruchsberechtigte den Zeitraum bis zum Erhalt der<br />

Forschungszulage sicher bestimmen kann. Dies ist nach derzeitiger<br />

Ausgestaltung des FZulG-E nicht möglich. Der Entwurf sieht<br />

nämlich keine Bearbeitungsfrist für die Erteilung der Bescheinigung<br />

vor. Liegt die notwendige Bescheinigung am Ende des<br />

Wirtschaftsjahres noch nicht vor, kann der Anspruchsberechtigte<br />

seinen Antrag nicht zeitnah stellen. Ferner ist zwar vorgesehen,<br />

dass die Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

des Bescheids erfolgen soll. Jedoch ist das zuständige Finanzamt<br />

an keine Bearbeitungsfrist gebunden.<br />

Aus dem Zusammenspiel des zweistufigen Antragsverfahrens<br />

ohne jeweilige Fristvorgabe folgt, dass der spätere Liquiditätsausgleich<br />

durch die Forschungszulage für den Anspruchsberechtigten<br />

zeitlich nicht planbar ist. Daher empfiehlt der DStV<br />

dringend, eine Frist sowohl zur Bescheinigungserteilung als auch<br />

zur Antragsbearbeitung durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />

gesetzlich zu normieren.<br />

Negative Wechselwirkungen zu § 7g EStG zu erwarten<br />

Der Entwurf regelt, dass die Forschungszulage nicht zu den steuerpflichtigen<br />

Einnahmen i.S.d. EStG gehört. Der Begründung des<br />

Referentenentwurfs ist zu entnehmen, dass Kapitalgesellschaften<br />

die Forschungszulage in der Gewinnrücklage zu erfassen haben.<br />

Daraus könnte sich eine für den Steuerpflichtigen nachteilige<br />

Wechselwirkung zu § 7g EStG ergeben. Um den Investitionsabzugsbetrag<br />

nach 7g EStG in Anspruch nehmen zu können, darf<br />

bei Gewerbebetrieben oder der selbständigen Arbeit dienenden<br />

Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln,<br />

das Betriebsvermögen 235.000 € nicht übersteigen. Die Erfassung<br />

der Forschungszulage in der Gewinnrücklage könnte nun<br />

dazu führen, dass diese Betriebsvermögensgrenze überschritten<br />

wird. Dies erscheint angesichts des Ziels der Forschungszulage,<br />

KMU zugute zu kommen, widersprüchlich. Schließlich bezweckt<br />

auch § 7g EStG die Stärkung von KMU.<br />

Die Förderung von FuE-Vorhaben sollte aus Sicht des DStV keine<br />

nachteiligen Wechselwirkungen zu anderen steuerlichen Vorschriften<br />

entfalten. Sie sollte daher keine Auswikungen auf die<br />

genannte Betriebsvermögensgrenze haben.<br />

32


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Zeit für Entschlackung der Bürokratie<br />

Diese Zahlen sprechen für sich. Grund genug für den DStV, an<br />

dieser Idee festzuhalten, und einmal mehr zu fordern, die handels-<br />

und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre<br />

zu begrenzen.<br />

Vereinfachung der Abschreibung bei geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern (GWG)<br />

Die zuletzt erfolgte Anhebung des Schwellenwerts zur Sofortabschreibung<br />

von GWG für ab 2018 angeschaffte Güter von 410 €<br />

auf 800 € war aus Sicht des DStV bereits ein richtiger Schritt.<br />

Eine noch spürbarere bürokratische Entlastung entstünde jedoch,<br />

wenn der Schwellenwert auf 1.000 € angehoben würde und<br />

gleichzeitig die Poolabschreibung entfiele. So regte der DStV es<br />

auch schon in seiner DStV-Stellungnahme S 12/18 an.<br />

Die Steuerpflichtigen fordern ihn, Bundeswirtschaftsminister<br />

Altmaier fordert ihn, und der DStV fordert ihn: den Bürokratieabbau.<br />

Nicht ohne Grund: Zunehmend mehr bürokratische<br />

Herausforderungen treffen den Berufsstand und dabei insbesondere<br />

kleine und mittlere Kanzleien. So etwa die Informationsund<br />

Dokumentationspflichten der seit letztem Jahr geltenden<br />

Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung. Zeit also, den<br />

Erfüllungsaufwand zu senken. Das entspräche im Übrigen auch<br />

der Vereinbarung im Koalitionsvertrag (vgl. Koalitionsvertrag<br />

zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Zeile 2863<br />

ff.). Den jüngsten, über die Medienberichterstattung wahrgenommenen<br />

Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers Altmaier<br />

begrüßt der DStV daher außerordentlich.<br />

In seiner an Bundesfinanzminister Scholz gerichteten Stellungnahme<br />

S 06/19 trägt der DStV zur Vorbereitung eines Bürokratieabbaugesetzes<br />

III unter anderem die nachfolgenden Verbesserungsmöglichkeiten<br />

vor; sie könnten den Berufsstand und die<br />

Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie spürbar entlasten.<br />

Kürzere handels- und steuerrechtliche<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten stehen<br />

seit langem in der Diskussion. Bereits in einem Eckpunktepapier<br />

vom 14.12.2011 beschloss das damalige Kabinett eine<br />

Harmonisierung der Aufbewahrungspflichten. Angedacht war<br />

eine Begrenzung auf fünf Jahre.<br />

Das hieraus resultierende Einsparpotenzial für die Wirtschaft<br />

wurde im Bericht des Projekts „Harmonisierung und Verkürzung<br />

der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuerund<br />

Sozialrecht“ (Mai 2011) auf knapp 3,9 Mrd. € (ca. 16 % der<br />

jährlichen Belastung) beziffert.<br />

Erst letztes Jahr gab es einen Vorstoß des Bundesrats, diese<br />

Änderung ins Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen<br />

beim Handel mit Waren und zur Änderung weiterer steuerlicher<br />

Vorschriften aufzunehmen. Leider blieb der Versuch am Ende<br />

erfolglos.<br />

Die Praxis leidet daher nach wie vor an der Auswahlmöglichkeit:<br />

Sofortabschreibung oder das Einstellen in einen Sammelposten<br />

mit ratierlicher Abschreibung. Steuerberater müssen im Zuge<br />

einer steueroptimalen Beratung ihren Mandanten sämtliche<br />

Abschreibungsvarianten darlegen. Dann muss die buchhalterische<br />

Erfassung überwacht und letztlich auch etwaige Anlagenabgänge<br />

gewürdigt werden. Dieser ganze Zusatzaufwand<br />

könnte entfallen, wenn die Grenze für die Sofortabschreibung<br />

auf 1.000 € angehoben und damit die Poolabschreibung überflüssig<br />

würde.<br />

Umsatzsteuerliche Entlastung von Unternehmensgründern<br />

Grundsätzlich normiert das Gesetz als umsatzsteuerlichen Voranmeldungszeitraum<br />

das Kalendervierteljahr. Die Abgabefristen verkürzen<br />

sich nur auf ein monatliches Abgabeintervall, sofern die<br />

Steuer für das Vorjahr mehr als 7.500 € betrug. Zudem kann das<br />

Finanzamt in den Fällen, in denen die jährliche Steuer im Vorjahr<br />

unter 1.000 € betrug, Unternehmer sogar von der Verpflichtung<br />

zur Abgabe von unterjährigen Voranmeldungen befreien.<br />

Aber gerade für Unternehmensgründer gilt dieser Grundsatz<br />

nicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, im Jahr der Gründung<br />

sowie im Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

abzugeben.<br />

Aus Sicht des DStV ist es Zeit, hiervon abzulassen. Vielmehr muss<br />

der Grundsatz der vierteljährlichen Abgabe der Voranmeldungen<br />

auch für Gründer gelten. Das brächte den Vorteil, dass Unternehmer<br />

und ihre Berater mehr Zeit für eine umsatzsteuerliche<br />

Analyse der neuen Geschäftstätigkeiten bliebe. Die quartalsweisen<br />

Voranmeldungen wären mithin weniger korrekturbedürftig<br />

– eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.<br />

33


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />

Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist ein den<br />

DStV und den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)<br />

seit Jahren verbindendes Mammutprojekt. Der BVL lud den<br />

DStV auch dieses Jahr zu seinen alljährlichen Orga- und Fachbesprechungen<br />

mit Vertretern der Finanzbehörden und Beratungspraxis<br />

ein. Eine mit rund 50 Teilnehmern gut besuchte Tagung<br />

fand am 19.02.<strong>2019</strong> in München statt. Sie bewies einmal mehr,<br />

dass das gegenseitige Verständnis für die Arbeitssituation der<br />

jeweils anderen Seite ein wichtiger Baustein zum Gelingen des<br />

Projekts ist.<br />

Vollautomationsgestützte Veranlagung nimmt zu<br />

Beim Erfahrungsaustausch zur ausschließlich automationsgestützten<br />

Veranlagung diskutierten die Teilnehmer die Quote,<br />

Durchlaufzeiten und Auswirkungen in den Finanzämtern. Es<br />

stellte sich heraus, dass sich die sog. Autofall-Quote für den<br />

Veranlagungszeitraum 2017 bundesweit deutlich erhöht hat.<br />

Sie liege in Bayern bei mehr als 15 % und betreffe vornehmlich<br />

die Veranlagungen von Arbeitnehmern und Rentnern. Die<br />

Durchlaufzeit liege in diesen Fällen etwa bei 14 Tagen. Bei einer<br />

manuellen Bearbeitung dieser Sachverhalte dauere der Erlass<br />

der Steuerbescheide hingegen häufig zwei bis vier Monate, –<br />

so die Berichte aus der Praxis. Neben IT-Umstellungen sei einer<br />

der Verzögerungsgründe die Nachforderung von Belegen, die<br />

aus den Vorgaben des Risikomanagementsystems resultierten.<br />

Es dauere noch eine Weile, bis die einzelnen Bausteine des<br />

Modernisierungsvorhabens, wie der Wechsel von der Belegvorlage-<br />

zur Belegvorhaltepflicht und das Risikomanagementsystem,<br />

reibungslos ineinandergreifen – so die Erläuterungen<br />

der Vertreter der Finanzverwaltung. Die geplante Einführung<br />

eines elektronischen „Containers“ sei eines der Vorhaben zur<br />

Behebung entsprechender Probleme. Die mit der elektronischen<br />

Steuererklärung übermittelten Belege könnten in ihm gespeichert<br />

werden und wären für die Finanzverwaltung jederzeit<br />

abrufbar.<br />

um das Verfahren für Steuerpflichtige, deren steuerliche Berater<br />

und die Finanzverwaltung reibungsloser zu gestalten. Die Vertreter<br />

der bayerischen Finanzverwaltung betonten etwa, dass<br />

detailliertere Angaben die Glaubwürdigkeit erhöhen würden.<br />

So sollten in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte<br />

angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder genutzt<br />

werden, um die Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen.<br />

Darüber hinaus informierten sie die Teilnehmer, dass die digitale<br />

Belegübermittlung über das ELSTER-Portal voraussichtlich ab<br />

Ende 2020 möglich sein werde. Angesichts der hohen Sicherheitsbedenken<br />

sollten die Belege bis dahin nicht als einfache<br />

E-Mail, sondern in Papier eingereicht werden.<br />

Bedeutung des sog. qualifizierten Freitextfelds<br />

Ein weiteres Thema der Tagung waren die Erfahrungen<br />

mit dem sog. qualifizierten Freitextfeld. Die ursprüngliche<br />

Befürchtung der Finanzverwaltung, dass es zu einem flächendeckenden<br />

Einsatz der technischen Option kommen würde,<br />

trat nach einer ersten Auswertung nicht ein: Lediglich in ca.<br />

2 % der Fälle solle sie genutzt worden sein. Es sei zudem<br />

eine überwiegend sinnvolle Nutzung des Felds durch die Beratungspraxis<br />

zu verzeichnen. Vertreter der Finanzverwaltung<br />

hoben in diesem Zusammenhang den Gastkommentar des<br />

DStV-Präsidenten WP/StB Harald Elster in der Fachzeitschrift<br />

DER BETRIEB mit dem Titel „Das qualifizierte Freitextfeld ist<br />

Freund und nicht Feind des Steuerpflichtigen“ (Der Betrieb,<br />

Nr. 46 vom 16.11.2018, M4 ff.) positiv hervor: Wie in dem<br />

Beitrag beschrieben, diene das Feld nicht zur Verschärfung<br />

der Mitwirkungspflichten. Vielmehr solle es die steuerstrafund<br />

haftungsrechtlichen Risiken für Steuerpflichtige und deren<br />

steuerliche Berater reduzieren.<br />

Hinweise zum Wechsel von der Belegvorlagezur<br />

Belegvorhaltepflicht<br />

Der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht<br />

gestalte sich in der Praxis insgesamt noch nicht ganz einfach,<br />

wie der Austausch über die gegenwärtigen Praxiserfahrungen<br />

belegte. Die von der bayerischen Steuerverwaltung im Verbund<br />

unter anderem mit Vertretern des BVL entwickelten Empfehlungen<br />

zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab 2017 böten<br />

gute erste Hinweise. Allerdings gäbe es Verbesserungspotenzial,<br />

Gut besuchte Tagung in München<br />

34


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

DStV fordert faires Besteuerungsverfahren für Rentner<br />

In Mecklenburg-Vorpommern ging es 2017 los: Finanzämter<br />

schrieben Rentner an und ermunterten sie mit dem Slogan „Es<br />

geht auch ohne Steuererklärung“, an einer neuen Verfahrensform<br />

teilzunehmen, der sog. Amtsveranlagung. Hierfür reiche es<br />

aus, wenn sie eine Einverständniserklärung unterschrieben und<br />

bestätigten, dass sie nur Renteneinkünfte erzielten.<br />

Jüngst vernahm der DStV, dass eine Facharbeitsgruppe von Bund<br />

und Ländern sich inzwischen des Themas angenommen hat.<br />

Da eine Ausweitung des Verfahrens wahrscheinlich scheint, hat<br />

der DStV in seiner Stellungnahme S 04/19 rechtliche Problemstellungen<br />

dieser vereinfachten Amtsveranlagung aufgezeigt.<br />

Aus Sicht des DStV ist es essentiell, dass sich ein neuartiges Verfahren<br />

– wie das Amtsveranlagungsverfahren für Rentner – in die<br />

bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung<br />

(AO) einbettet. Diese Grundsätze bilden ein über die Jahrzehnte<br />

gewachsenes und durch die Rechtsprechung mit Leben<br />

gefülltes, gut austariertes System. Dieses wirkt gleichermaßen<br />

zugunsten und zulasten der Steuerpflichtigen. Wird ein neues<br />

Verfahren eingeführt, bedarf es einer gründlichen Prüfung, wie<br />

ein für den Steuerpflichtigen faires Verfahren auch hier gesetzlich<br />

und untergesetzlich erhalten bleibt.<br />

Einverständniserklärung als Steuererklärung?<br />

Rentner sind nach § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV zur<br />

Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Erstellung der<br />

hierfür erforderlichen amtlichen Vordrucke für die Einkommensbesteuerung<br />

obliegt dem Bundesministerium der Finanzen im<br />

Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder<br />

(§ 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Dem Vernehmen nach wurde die Einverständniserklärung<br />

seinerzeit aber gerade nicht in entsprechenden<br />

Abstimmungen von Bund und Ländern, sondern im Alleingang<br />

von Mecklenburg-Vorpommern konzipiert.<br />

Die amtlichen Vordrucke spielen auch nach der Rechtsprechung<br />

des BFH eine wichtige Rolle. So entschied er, dass es für eine<br />

funktionierende Finanzverwaltung erforderlich sei, von allen Tatsachen<br />

Kenntnis zu erlangen, die aus Sicht der Finanzverwaltung<br />

entscheidungserheblich sind. Diese ergäben sich eben gerade<br />

aus den amtlichen Vordrucken. Dabei seien nicht nur die positiven<br />

Angaben sondern auch verneinende Angaben von Wert.<br />

Ferner könne das Finanzamt ohne Kenntnis der wesentlichen<br />

Besteuerungs- oder Vergütungsmerkale nicht in eine Überprüfung<br />

zugunsten der Steuerpflichtigen eintreten. Daher sei eine<br />

Abweichung von amtlichen Mustern nicht möglich (BFH, Urt.<br />

v. 13.04.1972, V R 16/69, BStBl II 1972, 725, Rn. 6). Wird kein<br />

amtlicher oder diesem entsprechender Vordruck verwendet, liegt<br />

keine gültige Steuererklärung vor (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung,<br />

§ 150, Rn. 8).<br />

In Summe sprechen daher gewichtige Gründe dafür, dass der<br />

Rentner mit der Einverständniserklärung keine Steuererklärung<br />

abgibt; demnach erfüllt er die ihn treffende Abgabepflicht nicht.<br />

Der DStV fordert, dass Rentner durch eine Amtsveranlagung in<br />

keinem Fall negative Folgen treffen dürfen, wie etwa Verspätungszuschläge.<br />

Risiko des Verlusts von Rechtspositionen<br />

Da eine Einverständniserklärung verfahrensrechtlich wohl keine<br />

Steuererklärung ersetzt, treten Verfahrensfragen auf, die zulasten<br />

der Steuerpflichtigen gehen. Insbesondere dürfte die Anwendung<br />

einiger Korrekturvorschriften erschwert sein.<br />

So ist aus Sicht des DStV unklar, wie sich das Amtsveranlagungsverfahren<br />

etwa auf Änderungen eines Steuerbescheids gem.<br />

§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel<br />

zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt. Der BFH entschied,<br />

dass einem Steuerpflichtigen regelmäßig grobes Verschulden<br />

am nachträglichen Bekanntwerden neuer Tatsachen anzulasten<br />

sei, wenn er eine unvollständige Steuererklärung abgegeben<br />

und eine ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang<br />

bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet<br />

hätte (BFH, Urt. v. 16.05.2013, III R 12/12, BStBl II 2016, 512,<br />

Rn. 29). Es ist nicht geklärt, welcher Verschuldensmaßstab im Fall<br />

der Amtsveranlagung künftig gilt. Dies würden künftig Finanzgerichte<br />

entscheiden. Bis dahin trägt der Steuerpflichtige das Risiko,<br />

den Vorwurf des Verschuldens nicht entkräften zu können.<br />

Auch bei Änderungen nach § 173a AO (Schreib- oder Rechenfehler<br />

bei Erstellung einer Steuererklärung) sowie nach § 175b<br />

AO (Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung<br />

durch Dritte) könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Diese Normen<br />

knüpfen ausdrücklich an Vorgänge bei der Erstellung einer<br />

Steuererklärung an.<br />

Der DStV sieht im Rahmen der Korrekturnormen gesetzlichen<br />

Handlungsbedarf, um eine Benachteiligung der Rentner, die an<br />

einem Amtsveranlagungsverfahren teilnehmen, zu verhindern.<br />

Hinreichende Aufklärung gefordert<br />

Aus Sicht des DStV werden Steuerpflichtige im Vergleich zu sonst<br />

üblichen Einkommensteuerformularen nicht ausreichend nach<br />

steuerrelevanten Lebenssachverhalten befragt. Soweit Bund und<br />

Länder eine verkürzte Abfrage der steuerrelevanten Umstände<br />

für geboten halten, sollte deren Erläuterung zumindest zielgenau<br />

auf die Bedürfnisse der Rentner zugeschnitten werden.<br />

Dass die Erläuterung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit unzureichend<br />

ist, wird insbesondere anhand der Erklärung zu dem<br />

Feld „außergewöhnliche Belastungen“ deutlich. Rentner finden<br />

in dem Beiblatt lediglich folgenden Hinweis: „Außergewöhnliche<br />

Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände<br />

zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit,<br />

Behinderung oder Unwetterschäden entstehen.“<br />

35


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />

Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Dies ist aus Sicht des DStV angesichts der Komplexität des Steuerrechts<br />

und der dazu ergangenen Rechtsprechung eindeutig zu<br />

wenig. Zum Vergleich: Steuerpflichtige finden in der Anleitung<br />

zur Einkommensteuererklärung fast zwei Seiten Erläuterungen<br />

zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ nebst Beispielen –<br />

etwa wann Bestattungs-, Krankheits- oder Pflegekosten angesetzt<br />

werden können. Dieses Informationsmissverhältnis zwischen Einverständniserklärung<br />

nebst Hinweisblatt sowie Broschüre und den<br />

traditionellen Anleitungen zur Steuererklärung ist nicht tragbar.<br />

Unvollständige Eintragungen werden dadurch geradezu provoziert.<br />

Der DStV fordert, dass verkürzte Erklärungsformulare zumindest<br />

von ausführlichen, verständlichen und an der Zielgruppe<br />

orientierten Hinweisblättern begleitet werden. Angesichts der<br />

Komplexität des Steuerrechts wird nur so gewährleistet, dass ein<br />

Steuerpflichtiger vollständige Angaben vornehmen kann.<br />

Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin<br />

Am 09.04.<strong>2019</strong> kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des<br />

DStV zu seiner turnusmäßigen Frühjahrssitzung in Berlin zusammen.<br />

Auf der Tagesordnung der Sitzung, die in der Geschäftsstelle<br />

des DStV stattfand, standen unter anderem aktuelle Fragen<br />

zur Geldwäsche, zum Whistleblowing und zum Datenschutz.<br />

Neben dem Berufsrecht der Steuerberater wurden auch aktuelle<br />

berufsrechtliche Entwicklungen der rechtsberatenden und<br />

prüfenden Berufe erörtert.<br />

ist es unter anderem, aktuelle berufsrechtliche Themen praxisgerecht<br />

aufzubereiten und Handlungshilfen zu entwickeln,<br />

welche die Beufsangehörigen bei der Arbeit in den Kanzleien<br />

unterstützen. Mit Blick darauf sind alle Mitglieder der regionalen<br />

Steuerberaterverbände stets herzlich eingeladen, die Ausschussarbeit<br />

zu unterstützen und ihre Fragen und Anregungen an die<br />

Geschäftsstelle des DStV zu übermitteln, gerne auch per E-Mail<br />

an dstv.berlin@dstv.de.<br />

Die nächste Sitzung des Ausschusses wird am 19.11.<strong>2019</strong> stattfinden.<br />

Ziel der Arbeit des Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />

V.l.n.r.: StB/WP Christian Rech; GF Attila Gerhäuser (DStV), StBin Dr. Jutta Fischer-Neuner, StB/RA Volker Höpfl, StB Carsten<br />

Butenschön, Dr. Jan Trommer (DStV), StB Karsten Schmidt, StB/vBP Franz Plankermann, RA Christian Michel (DStV)<br />

36


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

Der DStV hat im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen und Eingaben verfasst. Sie können unter StBdirekt sowie auf<br />

der Homepage des DStV (www.dstv.de ) noch einmal im vollen Wortlaut nachgelesen werden:<br />

• Stellungnahme S 04/19 vom 13.03.<strong>2019</strong>: Rechtliche Problemstellungen<br />

bei der sog. Amtsveranlagung von Rentnern<br />

• Stellungnahme S 05/19 vom 27.03.<strong>2019</strong>: Zeitliche Bedenken im<br />

Hinblick auf den Manipulationsschutz von Kassen ab 2020<br />

• Stellungnahme S 06/19 vom 16.04.<strong>2019</strong>: Anregungen für ein Bürokratieentlastungsgesetz<br />

III<br />

• Stellungnahme S 07/19 vom 03.05.<strong>2019</strong>: Referentenentwurf eines<br />

Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung<br />

(Forschungszulagengesetz - FZulG)<br />

Verbändeforum IT<br />

Am 18.03.<strong>2019</strong> kam das Verbändeforum IT des DStV zu seiner<br />

turnusmäßigen Frühjahrssitzung in Berlin zusammen.<br />

Als Gast begrüßte der Vorsitzende des Verbändeforums IT,<br />

VP StB/vBP Richard Deußen, den Leiter des DATEV-Informationsbüros<br />

Berlin, Torsten Wunderlich, der in einem Impulsvortrag<br />

zu aktuellen digitalpolitischen Herausforderungen berichtete.<br />

Auf der Tagesordnung der Sitzung standen neben Fragen der<br />

Digitalisierung in Steuerkanzleien unter anderem auch Aspekte<br />

des mobilen Scannens von Belegen sowie der praktischen Auswirkungen<br />

der Datenschutzgrundverordnung. Das Verbändeforum<br />

IT wird die Berufsangehörigen unter anderem auch durch seine<br />

monatlichen Newsletter zu aktuellen IT-Themen informieren.<br />

Teilnehmer des Verbändeforums IT in Berlin, Littenstr. 10<br />

37


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />

DATEV: Milliarde € Umsatz geknackt<br />

Antonie Schweitzer, Köln<br />

Positive Nachrichten aus Nürnberg: Stolz verkündete der<br />

DATEV-Vorstandsvorsitzende am 20.03.<strong>2019</strong> anlässlich einer<br />

Telefon-Pressekonferenz die vorläufigen Highlights aus dem<br />

Geschäftsjahr 2018. Eine Milliarde Umsatz konnte erzielt werden.<br />

Das war zwar fast schon einmal in der Geschichte der Genossenschaft<br />

der Fall, erläuterte Dr. Robert Mayr, damals allerdings<br />

noch in DM. Als Belohnung und zusätzliche Motivation erhielten<br />

alle Mitarbeiter ein Paar Laufschuhe mit drei grünen Streifen – als<br />

Sondermodell eines bekannten Herstellers.<br />

Mit 5,7 % plus und einer Steigerung um 56,1 Mio. auf 1.034<br />

Mio. Umsatz entspricht dieses Ergebnis dem stärksten absoluten<br />

Wachstum der vergangenen zehn Jahre. Das erfolgreiche Jahr<br />

2017 und auch die eigenen Planungen konnten noch einmal<br />

deutlich übertroffen werden. Die DATEV Wachstumsrate lag<br />

erneut über der Entwicklung des IT-Markts (+ 3,1 %) sowie des<br />

Bruttoinlandsprodukts (+ 1,5 %).<br />

Verantwortlich für diese rasante Entwicklung ist nach Auskunft<br />

des DATEV-Vorstandsvorsitzenden die fortschreitende Digitalisierung<br />

der betriebswirtschaftlichen Prozesse in den Bereichen<br />

Buchführung, Bilanzierung und Steuerdeklaration. Sie verursachte<br />

eine steigende Nachfrage nach Softwareprodukten und<br />

Cloud-Lösungen. „Für die digitale Zusammenarbeit zwischen<br />

den steuerlichen Beratern, den Unternehmen und den Arbeitnehmern<br />

sind wir mit unseren innovativen, effizienten und<br />

rechtssicheren Angeboten bestens positioniert und arbeiten<br />

weiter daran“, betonte Dr. Robert Mayr.<br />

Wie Finanzvorstand Diana Windmeißer ergänzte, generierte das<br />

Rechnungswesen mit einem Plus von 19,2 Mio. € (+ 6,2 %)<br />

über ein Drittel des DATEV Umsatzwachstums. Auch der Bereich<br />

Personalwirtschaft verzeichnete eine deutliche Steigerung – mit<br />

etwa 13 Mio. Arbeitnehmern, die ihre monatliche Gehaltsabrechnung<br />

über die DATEV erhielten.<br />

Große Zuwächse verbuchten ebenfalls die Cloud-Lösungen. So<br />

nutzten 312.000 Unternehmen das DATEV-Rechenzentrum für<br />

den digitalen Belegaustausch mit ihrem Steuerberater; und die<br />

Anzahl der dort gespeicherten Buchungsbelege stieg um rund<br />

250 Mio. auf mehr als 950 Mio. Pro Monat kamen im Schnitt<br />

7.600 Unternehmen hinzu, die digitales Belegbuchen nutzen,<br />

während 2017 der monatliche Zuwachs noch 4.700 betrug. Insgesamt<br />

lag das Betriebsergebnis mit 74,6 Mio. € um 14,1 Mio. €<br />

über dem Vorjahreswert.<br />

Während die Anzahl der Mitglieder sich um 252 auf 40.303<br />

reduzierte, was nach Auskunft des Finanzvorstandes Windmei-<br />

38


Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

ßer auf die Konzentrationstendenzen in der Branche zurückzuführen<br />

ist, stieg die Anzahl der Kunden um 39.000 auf 301.334<br />

(im Vorjahr waren es 262.075). Als Wachstumstreiber wirkten<br />

sich auch die positive Konjunktur und der Arbeitsmarkt aus.<br />

Nach der im letzten Jahr durchgesetzten und nicht unumstrittenen<br />

Satzungsänderung ist es der DATEV erstmals in der<br />

Geschichte der Genossenschaft möglich, mit ihren Dienstleistungen<br />

direkt an Endkunden heranzutreten. Diesen Paradigmenwechsel<br />

kommentiert Dr. Mayr als einen im Zeitalter der<br />

Internationalisierung wichtigen Schritt in die richtige Richtung.<br />

Bereits Anfang 2020 soll für nicht beratene Steuerpflichtige<br />

die Möglichkeit bestehen, ihre Steuererklärung <strong>2019</strong> über eine<br />

DATEV APP Lösung abzufassen. Die Anbahnungsplattform, die<br />

<strong>2019</strong> freigeschaltet werden soll, soll zudem auf strategischer<br />

Ebene die Funktion erfüllen, dem Steuerbürger bei Bedarf rasch<br />

den geeigneten Berater zuzuführen.<br />

Mit insgesamt 7.606 Mitarbeitern, davon 314 neuen Kräften,<br />

die vorwiegend in den großen Bereichen Entwicklung, Service<br />

und Vertrieb sowie Produktion angestellt wurden, will die<br />

DATEV die Herausforderungen der Zukunft meistern. Ein Cross<br />

Solution Center (XSC) wurde aufgebaut, um Synergieeffekte<br />

zu nutzen. Crossfunktionale Teams sollen strategische Projekte<br />

beschleunigen und die Reaktionsfähigkeit der Organisation auf<br />

Marktveränderungen erhöhen.<br />

43,0 Mio. € sollen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen<br />

Rückvergütung ausgezahlt werden. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr (41,2 Mio. €) bleibt die Rückvergütungsquote mit<br />

5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes konstant. Die<br />

Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgt<br />

nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die 50.<br />

ordentliche Vertreterversammlung am 28. Juni <strong>2019</strong>.<br />

Der DATEV Vorstandsvorsitzende prognostizierte abschließend<br />

der Branche ein goldenes Zeitalter, da der Bedarf an kompetenter<br />

Steuerberatung weiter ansteige. Der Blick in die Kristallkugel<br />

verspreche ein erfolgreiches Jahr <strong>2019</strong>, das die Erwartungen<br />

voraussichtlich erneut übertreffen werde.<br />

Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />

Am 16.04.<strong>2019</strong> hat das Europaparlament die Richtlinie zum<br />

Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden<br />

(sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun<br />

auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz<br />

von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im<br />

Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann<br />

innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />

werden.<br />

„Leider wird die<br />

Whistleblower-Richtlinie die<br />

Verschwiegenheitspflichten<br />

von Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern aushebeln“<br />

Harald Elster<br />

„Die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards<br />

ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern“,<br />

betonte der Präsident des DStV, StB/WP Harald<br />

Elster. Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht hat der<br />

finale Richtlinientext jedoch nur zu Kopfschütteln und Unverständnis<br />

geführt. „Leider wird die Whistleblower-Richtlinie die<br />

Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

aushebeln“, so Elster.<br />

Der Richtlinientext schaffe zwar bewusst eine Ausnahme für<br />

anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten. „Das ist<br />

problematisch, denn Rechtsanwälte können in Deutschland<br />

steuerberatend tätig sein“, stellte Elster fest. „Es ist nicht nachzuvollziehen,<br />

dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung<br />

zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den<br />

Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

eingeführt wird“, erklärte der Präsident des DStV. „Es<br />

liegt auf der Hand, dass dies in Deutschland zu praxisrelevanten<br />

Problemen führen wird“, so Elster. Kleinere Korrekturen im Richtlinientext<br />

hätten hier eine ausgewogene Lösung schaffen können,<br />

welche allen Parteien geholfen hätten.<br />

„In einer Zwei-Personen Kanzlei ist<br />

ein interner Meldekanal schlichtweg<br />

überflüssig“<br />

Harald Elster<br />

Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die übrigen konkreten Anforderungen<br />

der Richtlinie umsetzen sollen. „Besonders die Schaffung<br />

von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie<br />

gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt<br />

Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal<br />

schlichtweg überflüssig“, so Elster weiter.<br />

39


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

Am 26.03.<strong>2019</strong> hat das Plenum des Europaparlaments bei<br />

seiner Sitzung in Strasbourg den Abschlussbericht des TAX<br />

3 – Ausschusses für die Reformempfehlungen in Bezug auf<br />

Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung<br />

in der Europäischen Union angenommen.<br />

Die Arbeit des TAX 3 – Ausschusses sei wichtig für die Steuergerechtigkeit<br />

in der Europäischen Union, betonte Präsident<br />

StB/WP Harald Elster am Rande der Präsidiumssitzung des DStV<br />

in München. Die im Abschlussbericht geforderten Reformvorschläge<br />

zur Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung<br />

und aggressiver Steuerplanung, zur Stärkung<br />

von Maßnahmen gegen Geldwäsche, zur Bekämpfung von<br />

Mehrwertsteuerbetrug und zum besseren Schutz von Whistleblowern<br />

und Journalisten seien „nachvollziehbar, müssten<br />

aber rechtsstaatliche Prinzipien achten und verhältnismäßig<br />

und zielführend sein“, so Elster.<br />

Auch die Forderungen nach Modernisierung des steuerlichen<br />

Rechtsrahmens auf internationaler und europäischer Ebene<br />

könne er nachvollziehen. Ob dies ausschließlich durch eine<br />

Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />

(GKKB), einen Abschluss der gegenwärtigen Mehrwertsteuerreform<br />

oder durch die Einführung einer Digitalsteuer<br />

erreicht werden kann, müsse noch abschließend geklärt werden.<br />

Hier sei, so Elster, auch zu prüfen, ob „internationale oder<br />

nationale Lösungen teilweise nicht besser geeignet sind als<br />

europäische Maßnahmen“.<br />

Absolut nicht nachvollziehen könne Elster jedoch die im<br />

Abschlussbericht angenommenen Aussagen über Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer. Der Abschlussbericht beschreibt verallgemeinernd,<br />

dass „Intermediäre bei der Geldwäsche und der<br />

Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies<br />

suggeriere, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter,<br />

so Elster. Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit nicht<br />

als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“ entfremdet<br />

werden, so der Text des Abschlussberichts.<br />

„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als<br />

Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

sind nicht nur aus politischer und rechtlicher Hinsicht höchst<br />

bedenklich, sondern schlichtweg grundfalsch“, so Elster.<br />

„Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine<br />

Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in<br />

Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert<br />

sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen“<br />

stellte Präsident Elster klar. Der DStV weist daher ausdrücklich<br />

darauf hin, dass ein solcher Generalverdacht den tatsächlichen<br />

Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich<br />

widerspricht.<br />

Abschließend mahnt Elster noch, dass „eine bedeutende<br />

Institution wie das Europäische Parlament ihre Empfehlungen<br />

immer am angestrebten Ziel und an der ihr gebührenden Professionalität<br />

ausrichten muss“. „Davon ist das Europaparlament<br />

jedoch weit entfernt, wenn es einen derart vereinfachten<br />

Generalverdacht gegen eine bestimmte, zudem nicht weiter<br />

definierte Berufsgruppe annimmt“, so Elster.<br />

40


Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

AKTUELLES STEUERRECHT<br />

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität etc.<br />

Das BMF hat am 08.05.<strong>2019</strong> einen Referentenentwurf zur Förderung<br />

nachhaltiger, bezahlbarer und klimafreundlicher Mobilität<br />

veröffentlicht. Hierdurch sollen Umweltbelastungen durch den<br />

CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden. Die Elektromobilität<br />

soll den zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung<br />

bilden. Dabei leisten Maßnahmen zur steuerlichen<br />

Förderung der Elektromobilität einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs.<br />

Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, mehr<br />

Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland<br />

zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Über die<br />

bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos sollen daher weitere<br />

steuerliche Anreize geschaffen werden. Auch die Nutzung<br />

von öffentlichen Verkehrsmitteln und des Fahrradverkehrs sollen<br />

steuerlich gefördert werden.<br />

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf weitreichende umsatzsteuerliche<br />

Änderungen sowie Änderungen des EStG.<br />

Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler<br />

Es verbleiben nur noch wenige Monate. Ab dem 01.01.2020<br />

müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen<br />

Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.<br />

Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren<br />

noch immer in den Kinderschuhen steckt.<br />

In einem gemeinsamen Austausch am 20.03.<strong>2019</strong> waren sich<br />

der für das sog. Kassengesetz zuständige Berichterstatter der<br />

CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags,<br />

MdB Uwe Feiler, und der DStV einig: es dürfte zeitlich sehr,<br />

sehr eng werden.<br />

Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung dürfte<br />

kaum mehr ausreichen<br />

Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt unaufhaltsam<br />

näher – und dennoch sind nach wie vor keine zertifizierten TSE<br />

am Markt in Sicht. In dem Gespräch ging es daher insbesondere<br />

um den aktuellen Verfahrensstand. Feiler zeigte viel Verständnis<br />

für die Sorgen der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall,<br />

wenn in naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten,<br />

wären noch einige Hürden zu nehmen. In den verbleibenden<br />

rund neun Monaten müssten die Geräte nach dem Verständnis<br />

des DStV<br />

Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte Antwort der<br />

Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion<br />

nicht abgemildert (BT-Drs. 19/8684). Danach werde<br />

das Zertifizierungsverfahren im Projekt „Zertifizierung eines<br />

Sicherheitsmoduls für Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“<br />

(ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig.<br />

Für die in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan<br />

eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss der Zertifizierung<br />

im vierten Quartal dieses Jahres vor. Weiter heißt es,<br />

dass jeder Hersteller die Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung<br />

beantragen könne – unabhängig davon, ob die<br />

Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSI-<br />

KA-Projekt abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken.<br />

Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen sollten, bleibt<br />

aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung der zertifizierten TSE<br />

von verschiedenen Anbietern am Markt mit ausreichendem zeitlichen<br />

Vorlauf erfolgt.<br />

• zertifiziert,<br />

• in Serie gefertigt,<br />

• durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert<br />

und schließlich<br />

• von den Steuerpflichtigen installiert werden.<br />

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des Jahres<br />

ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis steht, durchaus<br />

angebracht.<br />

V. l. Daniela Ebert, LL.M. (DStV-Referentin), MdB Uwe Feiler (CDU/CSU-Bundestagsfraktion),<br />

Denis Basta, M.A. (DStV-Referent<br />

41


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />

DStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen<br />

Bundestages<br />

Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rahmen seiner<br />

Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf eines Anwendungserlasses<br />

zu § 146a AO an das Bundesministerium der Finanzen.<br />

Entschärfen könnte die Problematik allerdings nur eine Verschiebung<br />

des Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung.<br />

Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes auch auf der<br />

Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.04.<strong>2019</strong><br />

stand, wandte sich der DStV mit seiner Stellungnahme S 05/19<br />

an dessen Vorsitzende, MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).<br />

Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV in der<br />

Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erstmalige Mitteilung<br />

der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO an. Aktuell sieht das Gesetz<br />

nämlich vor, dass die erstmalige Mitteilung der Millionen von<br />

betroffenen Kassen bis spätestens 31.01.2020 erstattet werden<br />

muss. Abhängig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen<br />

werden kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren<br />

Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe. Damit<br />

der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt, die Meldungen<br />

in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat der DStV eine Frist von<br />

drei Monaten, beginnend mit dem Stichtag der erstmaligen<br />

Anwendung des § 146a AO, gefordert.<br />

Auf der Agenda des Gesprächs mit MdB Feiler stand außerdem<br />

das Thema Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Der DStV vermittelte<br />

erneut seine Sorge, dass sich das Instrument zu einem<br />

Bürokratiemonster für die Steuerberaterschaft und die Finanzverwaltung<br />

entwickeln wird.<br />

Für den DStV nahmen an dem Gespräch die stellvertretende<br />

Geschäftsführerin, RAin/StBin Sylvia Mein, sowie die Referenten<br />

Daniela Ebert, LLM., und Denis Basta, M.A., teil.<br />

BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020 führen zu erheblichen Nöten in der Praxis<br />

Ab 01.01.2020 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung<br />

bestimmter elektronischer Kassen – so sieht es § 146a AO vor.<br />

Das dazugehörige Anwendungsschreiben hat das Bundesministerium<br />

der Finanzen (BMF) am 12.02.<strong>2019</strong> in einer Entwurfsfassung<br />

an die Verbände versandt. Es ist das dritte im Bunde<br />

– letztes Jahr wurden bereits die Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht<br />

sowie zur Kassennachschau veröffentlicht. Die<br />

Finanzverwaltung vervollständigt damit ihre Auffassung zu den<br />

gesetzlichen Neuerungen durch das sog. Kassengesetz. In seiner<br />

Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf identifiziert der DStV<br />

fachlichen Nachbesserungsbedarf und adressiert darüber hinaus<br />

die Nöte der Praxis.<br />

Rahmen verbleiben, um seine Kassen mit den zertifizierten TSE<br />

auszurüsten.<br />

Der DStV unterstützt die Bestrebungen des Gesetzgebers, die<br />

Manipulation von Kassen in bargeldintensiven Branchen einzudämmen.<br />

Keinesfalls darf es dem Steuerpflichtigen jedoch<br />

zum Nachteil gereichen, wenn eine fristgerechte Umrüstung der<br />

eingesetzten Kassen aufgrund von durch ihn nicht zu beeinflussenden<br />

Ursachen misslingt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des DStV eine Verlängerung<br />

der Frist zur Umrüstung der Kassen geboten.<br />

Die Zeit für die Umsetzung wird knapp<br />

Betroffene Kassen müssen ab dem Stichtag 01.01.2020 mittels<br />

einer sog. technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen<br />

geschützt sein. Die eingesetzte TSE muss durch das<br />

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert<br />

sein.<br />

Für die Umrüstung der schätzungsweise über zwei Millionen<br />

vom Gesetz erfassten Kassen (vgl. BT-Drs. 18/9535, S. 16) verbleiben<br />

weniger als zehn Monate. Soweit ersichtlich, sind indes<br />

noch immer keine (zertifizierten) TSE auf dem Markt verfügbar.<br />

Es steht zu befürchten, dass es angesichts der Menge an notwendigen<br />

TSE und der vergleichsweise nur noch kurzen Frist zu<br />

Lieferengpässen kommt.<br />

Dabei darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, dass die<br />

Kassenhersteller einen ausreichenden Vorlauf benötigen, um die<br />

Software der Kassensysteme entsprechend anzupassen. Überdies<br />

muss dem Steuerpflichtigen ein angemessener zeitlicher<br />

Drohende Störung der Kanzleiabläufe<br />

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines<br />

Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das<br />

zuständige Finanzamt gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 Satz<br />

1 und 2 AO). Nach der Entwurfsfassung ist die erstmalige Mitteilung<br />

aller vor dem 01.01.2020 angeschafften und von dem<br />

Gesetz erfassten Kassen bis zum 31.01.2020 zu erstatten. Dies<br />

entspricht zwar dem Gesetzeswortlaut (Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz<br />

2 EGAO). Der DStV hat allerdings Nachfolgendes zu bedenken<br />

gegeben.<br />

Abhängig davon, wann die ersten zertifizierten TSE auf den<br />

Markt kommen, kann es zu einer enormen Verdichtung der Meldungen<br />

kommen. Können die Geräte etwa erst im Dezember<br />

<strong>2019</strong> gekauft und installiert werden, verbleiben für die Meldung<br />

maximal zwei Monate. In dieser kurzen Zeit müssten über 2 Mio.<br />

Kassen gemeldet werden.<br />

42


Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

In vielen Fällen werden Mandanten ihren steuerlichen Berater<br />

bitten, die Meldung für sie vorzunehmen. Können diese jedoch<br />

z. B. erst gegen Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres<br />

und demnach nur mit geringem Vorlauf erledigt werden, droht<br />

eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe, gerade bei kleinen<br />

und mittleren Kanzleien. Denn das Jahresende und der Beginn<br />

des neuen Jahres sind in den Kanzleien traditionell sehr arbeitsintensive<br />

Zeiten. Neben drängenden Deklarationstätigkeiten fallen<br />

beispielweise Jahresabschlussarbeiten – wie die Durchführung von<br />

Inventuren bei Mandanten – und der Abschluss der Lohnbuchhaltung<br />

für das vergangene Jahr an. Hinzu kommt, dass im Monat<br />

Dezember aufgrund der Weihnachtsfeiertage einige Arbeitstage<br />

weniger zur Verfügung stehen.<br />

Dies gilt gleichermaßen für die Mandanten in den maßgeblich<br />

betroffenen Branchen. Hier ist die Weihnachtszeit vielfach von<br />

besonderer Bedeutung für die Geschäftstätigkeit. Ausgehend von<br />

Erfahrungen aus anderen Bereichen ist zu erwarten, dass nicht alle<br />

Mandanten die für die Meldung notwendigen Unterlagen in dieser<br />

betriebsamen Zeit unmittelbar zu ihrem Berater bringen werden.<br />

Somit ist eine weitere Konzentration des Arbeitsaufkommens in<br />

den Kanzleien zu befürchten.<br />

Sollte – trotz aller Vorbehalte der Praxis – an dem Termin zur<br />

Anwendung des § 146a AO (01.01.2020) festgehalten werden,<br />

bedarf es nach Auffassung des DStV zumindest einer Nichtbeanstandungsregelung<br />

für die erstmalige Mitteilung der Kassen.<br />

Hiernach sollte es von seiten der Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />

werden, wenn die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO für alle<br />

bauartbedingt aufrüstbaren und vor dem 01.01.2020 angeschafften<br />

Kassen bis zum 31.03.2020 erstattet wird. Somit bliebe den<br />

Beratern selbst im denkbar schlechtesten Fall – mit den Arbeiten<br />

kann erst im Januar 2020 begonnen werden – genügend Zeit,<br />

die zahlreichen Mitteilungen in zumutbarer Weise vorzunehmen.<br />

Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen<br />

Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO muss mittels eines amtlich<br />

vorgeschriebenen Vordrucks erfolgen (§146a Abs. 4 Satz 1 AO).<br />

Weder im Gesetz noch im vorliegenden Entwurf ist erkennbar,<br />

dass der Mitteilungspflicht auf elektronischem Wege nachgekommen<br />

werden kann. Soweit für die Mitteilung ausschließlich eine<br />

Abgabe in Papierform vorgesehen ist, überzeugt dieses Verfahren<br />

mit Blick auf die heutigen technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten<br />

nicht. Die Vorteile der Digitalisierung blieben in diesem<br />

Fall gänzlich ungenutzt.<br />

Zu denken ist etwa an Standardvorgänge wie die nachträgliche<br />

An- oder Abmeldung von Kassen. Ein Rückgriff auf Stammdaten<br />

(z. B. die Steuernummer) wäre bei einem analogen Verfahren nicht<br />

möglich. Zudem würde es dem aufzeichnenden Steuerpflichtigen<br />

erschwert, die mitzuteilenden Angaben für eigene Zwecke zu<br />

nutzen, beispielsweise um selbst einen Überblick über die eingesetzten<br />

Kassen zu erhalten.<br />

Weitere Probleme wirft eine Mitteilung auf Papier im Hinblick auf<br />

die vorgeschriebene Angabe der Seriennummer der TSE auf: Es<br />

handelt sich hierbei nach den Vorgaben des BSI um einen sog.<br />

Hashwert, der beispielswiese folgendermaßen aufgebaut sein<br />

könnte:<br />

4PIKOGRLFWJAWLHRJD62WZ4QTZCCY6BPLBGE5LMZOYHWKS-<br />

JX6VAA<br />

Die manuelle Eingabe eines derart langen Werts ist äußerst fehleranfällig.<br />

Auch vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht des DStV<br />

ein digitales Verfahren zur Registrierung der Kassen notwendig.<br />

Nur so ließen sich Fehleingaben reduzieren oder – idealerweise –<br />

gänzlich vermeiden, etwa im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung.<br />

Erfreuliche Klarstellungen<br />

Der Entwurf hat allerdings auch einige begrüßenswerte Ausführungen<br />

im Gepäck, so z. B. hinsichtlich der sog. Belegausgabepflicht.<br />

Nach dieser ist allen am Geschäftsvorgang Beteiligten in<br />

unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang ein Beleg zur Verfügung<br />

zu stellen. Gemäß § 6 KassenSichV kann der Beleg in Papierform<br />

oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in<br />

einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden. Der<br />

DStV hat u. a. in seiner Stellungnahme S 05/17 zu dem Entwurf der<br />

KassenSichV darauf hingewiesen, dass der Begriff des „standardisierten<br />

Datenformats“ zu unbestimmt ist. Der Entwurf konkretisiert<br />

diesen Begriff nun erfreulicherweise anhand von Beispielen.<br />

Hiernach sind unter „standardisierten Datenformaten“ gängige<br />

Formate wie etwa JPG oder PDF zu verstehen.<br />

Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!<br />

Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit<br />

einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit<br />

nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />

wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung<br />

durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags<br />

gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.<br />

Für Besteuerungszeitpunkte ab 2018 heißt das: In vielen Fällen<br />

kann die Finanzbehörde nicht mehr selbst entscheiden, ob ein<br />

Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Vielmehr entsteht dieser<br />

ganz ohne Zutun.<br />

Nachfolgender Überblick fasst das Wesentliche auf einen Blick<br />

zusammen.<br />

43


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />

Erklärungen<br />

Höhe des<br />

Verspätungszuschlags<br />

Zeitpunkt für<br />

automatischen<br />

Verspätungszuschlag<br />

Ausnahme von der<br />

Automatik<br />

Steuererklärungen, die sich auf<br />

ein Kalenderjahr beziehen<br />

(z.B. Einkommensteuer-,<br />

Körperschaftsteuer-,<br />

Gewerbesteuer oder<br />

Umsatzsteuererklärung)<br />

und Steuererklärungen, die<br />

sich auf einen gesetzlich<br />

bestimmten Zeitpunkt<br />

beziehen (z.B. Erbschaftsteuererklärung<br />

oder Erklärungen<br />

zur Feststellung von Einheitsund<br />

Grundbesitzwerten)<br />

Erklärungen zu gesondert<br />

festzustellenden<br />

einkommensteuerpflichtigen<br />

oder körperschaftsteuerpflichtigen<br />

Einkünften<br />

0,25 % der um die festgesetzten<br />

Vorauszahlungen und<br />

die anzurechnenden<br />

Steuerabzugsbeträge<br />

verminderten festgesetzten<br />

Steuer; mindestens 25 € für<br />

jeden angefangenen Monat<br />

der eingetretenen Verspätung.<br />

Ein Verspätungszuschlag darf<br />

höchstens 25.000 € betragen.<br />

0,0625 % der positiven<br />

Summe der festgestellten<br />

Einkünfte; mindestens 25 € für<br />

jeden angefangenen Monat<br />

der eingetretenen<br />

Verspätung.<br />

Abgabe nach 14 Monaten<br />

nach Ablauf des<br />

Kalenderjahrs/des<br />

Besteuerungszeitpunkts -<br />

unabhängig davon, ob der<br />

Steuerpflichtige steuerlich<br />

beraten ist.<br />

In Beraterfällen: nach Ablauf<br />

der Frist für eine<br />

Vorabanforderung.<br />

Wenn die Finanzverwaltung<br />

eine Steuer auf 0 € oder eine<br />

Steuererstattung festsetzt,<br />

greift nicht der automatische<br />

Verspätungszuschlag.<br />

Die Festsetzung des<br />

Verspätungszuschlags steht<br />

vielmehr im Ermessen der<br />

Finanzbehörden.<br />

Ein Verspätungszuschlag darf<br />

höchstens 25.000 € betragen.<br />

Erklärungen zur gesonderten<br />

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,<br />

Erklärungen zur<br />

Festsetzung des<br />

Gewerbesteuermessbetrags<br />

und Zerlegungserklärungen<br />

25 € für jeden angefangenen<br />

Monat der eingetretenen<br />

Verspätung.<br />

Ein Verspätungszuschlag darf<br />

höchstens 25.000 € betragen.<br />

Vierteljährlich oder monatlich<br />

abzugebende<br />

Steueranmeldungen<br />

(z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen)<br />

und jährlich abzugebende<br />

Lohnsteueranmeldungen<br />

Die Dauer und die Häufigkeit<br />

der Fristüberschreitung sowie<br />

die Höhe der Steuer sind bei<br />

der Festsetzung eines<br />

Verspätungszuschlags zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ein Verspätungszuschlag darf<br />

höchstens 25.000 € betragen.<br />

Kein automatischer<br />

Verspätungszuschlag.<br />

Die Festsetzung des<br />

Verspätungszuschlags steht im<br />

Ermessen der Finanzbehörden.<br />

Zusammenfassende<br />

Meldungen<br />

entfällt entfällt Bereits ab 2017 kann für<br />

die verspätete Abgabe einer<br />

Zusammenfassenden Meldung<br />

kein Verspätungszuschlag<br />

mehr anfallen. Andere<br />

Sanktionsmaßnahmen<br />

kommen jedoch nach wie vor<br />

in Betracht.<br />

Sonderregelung für Abgabe einer Steuererklärung nach<br />

Aufforderung<br />

Wird ein Steuerpflichtiger nach gesetzlichem Fristablauf erstmals<br />

aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, von der<br />

er bis dato dachte, sie nicht abgeben zu müssen, ist noch nicht<br />

automatisch ein Verspätungszuschlag entstanden. Erst wenn die<br />

seitens des Finanzamts bezeichnete Frist zur Abgabe verstreicht,<br />

wird ein Verspätungszuschlag fällig.<br />

Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/8434) ergibt sich,<br />

dass diese Regelung besonders Rentner im Blick hatte. Nämlich<br />

solche, die in der Vergangenheit vom zuständigen Finanzamt<br />

eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder eine Mitteilung<br />

erhalten haben, künftig nicht mehr erklärungspflichtig zu sein.<br />

Diese können in späteren Veranlagungszeiträumen dennoch<br />

durch Rentenerhöhungen zur Abgabe einer Steuererklärung<br />

verpflichtet sein. Daher kann es passieren, dass die Finanzverwaltung<br />

Steuererklärungen für länger zurückliegende Zeiträume<br />

anfordert. Die Sonderregelung soll nun verhindert, dass dies zu<br />

Lasten der Betroffenen geht.<br />

44


STEUERN & BILANZEN<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Prüfungswesen<br />

PRÜFUNGSWESEN<br />

Neue IDW-Entwürfe<br />

Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat zahlreiche Entwürfe neuer Verlautbarungen online gestellt. Die Entwürfe können über<br />

www.idw.de<br />

eingesehen werden:<br />

• IDW ERS BFA 7: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell<br />

konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen<br />

Jahres- und Konzernabschluss von Instituten („Pauschalwertberichtigungen“)<br />

• ISA (E-DE) 230 – International Standard on Auditing 230: Prüfungsdokumentation<br />

• ISA (E-DE) 402 – International Standard on Auditing 402: Überlegungen<br />

bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister<br />

in Anspruch nehmen<br />

• ISA (E-DE) 250 (Revised) – International Standard on Auditing 250<br />

(Revised): Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften<br />

bei einer Abschlussprüfung<br />

• ISA (E-DE) 200 – International Standard on Auditing 200: Übergeordnete<br />

Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer<br />

Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on<br />

Auditing<br />

• ISA (E-DE) 710 – International Standard on Auditing 710: Vergleichsinformationen<br />

– Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse<br />

• ISA (E-DE) 450 – International Standard on Auditing 450: Beurteilung<br />

der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen<br />

Darstellungen<br />

• IDW EPS 475 – Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem<br />

an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management<br />

WPK-Versammlung: Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance<br />

„Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance!“ war<br />

das Leitthema der Versammlung der Wirtschaftsprüferkammer<br />

(WPK) am 10.05.<strong>2019</strong> in Berlin, an der rund 400 WP und vBP<br />

aus ganz Deutschland teilnahmen. Kernthemen waren europäische<br />

und internationale Entwicklungen sowie die Digitalisierung.<br />

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal,<br />

stellte in seiner Rede heraus, dass Europa in einem Wettbewerb<br />

der Werteordnungen mit dem Rest der Welt steht.<br />

Daher seien die Europäische Union und ein starkes Europa<br />

für ihn alternativlos. Dies erfordere wirtschaftliche Stabilität,<br />

Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Souveränität in<br />

und für Europa. Prof. Dr. Ortwin Renn, Geschäftsführender<br />

Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Transformative<br />

Nachhaltigkeitsforschung, Potsdam, sagte, dass die Risiken der<br />

Digitalisierung mithilfe guter Governance-Strukturen reduziert<br />

werden müssten, ohne dabei die Chancen der Digitalisierung<br />

negativ zu beeinflussen.<br />

Gerhard Ziegler, Präsident der WPK, ermunterte die Teilnehmer,<br />

angesichts aktueller Herausforderungen die Chancen nicht zu<br />

übersehen. Zur Digitalisierung sagte er: „Unsere Chance wird<br />

sein, die künstliche Intelligenz zu unserem unterstützenden<br />

Partner zu machen. Unser Berufsstand wird weiterhin gefordert<br />

sein, die uns gelieferten Analyseergebnisse im wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Umfeld des Mandanten einzuordnen.“ Mit Blick<br />

auf den Berufsnachwuchs verwies Ziegler auf den Erfolg der<br />

Initiative der Wirtschaftsprüferkammer zur Modularisierung des<br />

Wirtschaftsprüfungsexamens. „Die Anzahl der Examenskandidatinnen<br />

und -kandidaten ist im Jahr <strong>2019</strong> deutlich gestiegen,“<br />

so Ziegler.<br />

„Unsere Chance wird sein, die<br />

künstliche Intelligenz zu unserem<br />

unterstützenden Partner zu machen...“<br />

Gerhard Ziegler<br />

46


Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

EUROPA<br />

EFAA-Memorandum zur Europawahl <strong>2019</strong><br />

Die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs<br />

(EFAA) hat am 19.02.<strong>2019</strong> ihre Positionen zur Europawahl <strong>2019</strong><br />

veröffentlicht. Darin legt die EFAA sieben Forderungen für die<br />

kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dar.<br />

Für die EFAA sind danach die Top-Prioritäten auf europäischer<br />

Ebene:<br />

1. Unternehmergeist fördern;<br />

2. Verbesserung der digitalen Transformation von KMU;<br />

3. Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für<br />

Innovation und Wachstum;<br />

4. Förderung des Beitrags von KMU zu einer nachhaltigeren<br />

Wirtschaft;<br />

5. Unterstützung der Internationalisierung von KMU;<br />

6. den Binnenmarkt vollständig umsetzen;<br />

7. Europa für KMU gestalten und KMU für Europa gestalten.<br />

Das Memorandum der EFAA finden Sie über die Homepage der<br />

EFAA unter http://www.efaa.com/cms/upload/efaa_files/pdf/<br />

events/<strong>2019</strong>_brussels/<strong>2019</strong>0219-EFAAEPPrioritiesforSMEs-FI-<br />

NAL_for_web.pdf<br />

Die EFAA ist die europäische Berufsorganisation der Abschlussprüfer<br />

und Bilanzaufsteller, die vorwiegend kleine und mittlere<br />

Unternehmen als Mandanten betreuen. Ihr gehören Berufsorganisationen<br />

aus 11 Ländern mit mehr als 250.000 Berufsangehörigen<br />

an. Der DStV ist seit 1994 Gründungsmitglied der EFAA,<br />

deren Büro sich in Brüssel befindet. Zweites deutsches Mitglied<br />

ist seit 2013 die Wirtschaftsprüferkammer.<br />

Die EFAA leistet Facharbeit in fünf Bereichen, für die Facharbeitsgruppen<br />

eingesetzt wurden: Rechnungslegung, Abschlussprüfung,<br />

Digitalisierung, Aus- und Fortbildung und KMU-Themen.<br />

Der Präsident der EFAA ist seit 2014 StB/WP Bodo Richardt;<br />

DStV-Vizepräsident StB/WP Marcus Tuschen ist seit 2016 Mitglied<br />

des EFAA-Boards. Zudem ist der DStV in der Facharbeitsgruppe<br />

„Rechnungslegung“ durch VP StB/WP Gero Hagemeister, in<br />

der AG „Abschlussprüfung“ durch StB/WP Dipl.-Kfm. Christian<br />

Witte und in der AG „Digitalisierung“ durch Dr. Jan Trommer<br />

LL.M. vertreten.<br />

Podiumsdiskussion zur Europawahl in Hamburg<br />

Der Verband Freier Berufe (VFB) in der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg e.V. lud am 04.04.<strong>2019</strong> unter dem Motto<br />

„Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt – Chance oder<br />

Bedrohung für die Freien Berufe?“ zu einer Podiumsdiskussion<br />

in den Spiegelsaal des Hotels Grand Elysée in Hamburg ein.<br />

Insbesondere mit Blick auf die am 26.05.<strong>2019</strong> stattfindende<br />

Wahl zum Europäischen Parlament erwarteten die Teilnehmer<br />

eine spannende Diskussion. Der VFB hatte hierfür Vertreter<br />

von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gewinnen<br />

können, welche allesamt für das neue Europaparlament kandidieren.<br />

Für die Hamburger Regierungsparteien stellten sich PD Dr. Sven<br />

Tode (SPD), Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, sowie Dr. Sergey<br />

Lagodinsky, Europawahlkandidat für Bündnis 90/Die Grünen<br />

der Diskussion. Svenja Hahn, Mitglied des Landesvorstands der<br />

FDP Hamburg und Europawahlkandidatin auf Listenplatz 2 sowie<br />

Dr. Roland Heintze, Spitzenkandidat und Vorsitzender der CDU<br />

Hamburg, vervollständigten das Podium. Geleitet wurde der<br />

thematische Austausch von Attila Gerhäuser, Geschäftsführer<br />

des DStV.<br />

StB/vBP Ute Mascher<br />

StB/vBP Ute Mascher, Vorsitzende des Verbands Freier Berufe in<br />

Hamburg und DStI-Vizepräsidentin, begrüßte in ihrer Eröffnungsrede<br />

die circa 70 Gäste. Dabei betonte sie, dass die gegenwärtigen<br />

Brexit-Verhandlungen aufgrund der engen Verbundenheit<br />

der Hansestadt mit Großbritannien besonders schmerzten. Der<br />

Brexit sei aber nur ein Beispiel unter vielen für die Herausforderungen,<br />

denen sich die Europäische Union (EU) gegenwärtig aus-<br />

47


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Europa<br />

gesetzt sehe, so Mascher. „Populismus und EU-Verdruss werden<br />

immer präsenter“. Es sei daher erfreulich, dass der VfB in Hamburg<br />

seinen gesellschaftlichen Beitrag leistet, um die anstehende<br />

Europawahl zu bewerben und den Europawahlkandidaten eine<br />

Plattform zur Vorstellung und Diskussion ihrer Positionen bietet.<br />

den digitalen Möglichkeiten und fühlten sich abgehängt. „Die<br />

EU kann hier einen Mehrwert schaffen und älteren Mitbürgern<br />

ihre Ängste nehmen“, so Tode. Demgegenüber kritisierte Svenja<br />

Hahn, dass die EU keine klare Digitalisierungsvision habe. Dies<br />

wurde zuletzt bei der Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie<br />

deutlich, mit der sich die EU „selber ins Bein geschossen hat“,<br />

so Hahn weiter. Dies sei vor allem auf fehlende Expertise und<br />

teilweise auch politische Ignoranz in Brüssel zurückzuführen.<br />

Attila Gerhäuser, LL.M.<br />

Anschließend übernahm der neue DStV-Geschäftsführer Attila<br />

Gerhäuser die Moderation und steuerte durch die Podiumsdiskussion<br />

mit Fragen über die Zukunft der EU, die Digitalisierung<br />

als Herausforderung für die Freien Berufe und zur Vereinbarkeit<br />

nationalen Berufsrechts mit den EU-Grundfreiheiten.<br />

Bei Fragen der Digitalisierung waren sich die Podiumsgäste<br />

schnell einig. Die Digitalisierung macht auch vor den Freien Berufen<br />

nicht Halt und stelle für viele Berufsträger eine gewaltige<br />

Herausforderung dar. Wie oder ob die EU zukünftig den Freien<br />

Berufen unter die Arme greifen solle, darüber waren sich die<br />

Diskutanten uneinig. „Die Digitalisierung ist ein durchweg positiver<br />

Prozess und hat in vielen alltäglichen Bereichen das Leben<br />

erleichtert“, stellte PD Dr. Sven Tode fest. Gleichzeitig seien aber<br />

viele vornehmlich ältere Mitbürger schlichtweg überfordert mit<br />

Auch in Bezug auf das Berufsrecht Freier Berufe und dessen<br />

Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zeigten<br />

sich die Podiumsgäste diskussionsbereit. In Deutschland habe<br />

sich die Selbstverwaltung Freier Berufe über Jahrzehnte etabliert<br />

und durchgesetzt. Dr. Roland Heintze betonte, dass berufsregulierende<br />

Maßnahmen Vertrauen in die Qualität der Freien Berufe<br />

schaffen. Daher sei die Selbstverwaltung der Freien Berufe auch<br />

ein Ausdruck des Subsidiaritätsgedankens, dort regulierend tätig<br />

zu sein, wo es am effektivsten umgesetzt werden kann. Heintze<br />

betonte sogleich, dass das „Vorgehen der EU-Kommission in den<br />

Vertragsverletzungsverfahren gegen Steuerberater, Architekten,<br />

Ingenieure oder Apotheker nicht nachvollziehbar sei und das<br />

Subsidiaritätsprinzip der EU verletze“. Auch Dr. Sergey Lagodinsky<br />

erkannte die Wichtigkeit von berufsregulierenden Maßnahmen<br />

an. Gleichzeitig machte er aber deutlich, dass Deutschland nicht<br />

stur an seinem Modell der Berufsregulierung festhalten sollte. Im<br />

Binnenmarkt seien schließlich noch 26 weitere Staaten und deren<br />

Freie Berufe vereint. „Man muss in Europa auch darüber reden,<br />

ob die Qualität der Freien Berufe nur mit einem Kammersystem<br />

und strengen Berufsregelungen gewährleistet werden kann“,<br />

so Lagodinsky.<br />

Der DStV wünschte den Podiumsteilnehmern viel Erfolg im<br />

anstehenden Wahlkampf und der Europawahl. Neben Attila<br />

Gerhäuser nahm DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer an der<br />

Veranstaltung in Hamburg teil.<br />

V.l.n.r.: PD Dr. Sven Tode (SPD), Dr. Sergey Lagodinsky (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Roland Heintze (CDU), Svenja Hahn<br />

(FDP) und Attila Gerhäuser, LL.M. (DStV)<br />

48


Sonstiges I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

SONSTIGES<br />

Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />

Im FG Köln ist ab sofort kostenloses WLAN für alle Verfahrensbeteiligten<br />

verfügbar. In allen Bereichen der Senatssitzungssäle<br />

sind im Rahmen eines Pilotierungsverfahrens Hotspots eingerichtet.<br />

Über den Zugang „FG_Koeln.hotspot“ können zukünftig<br />

auch Verfahrensbeteiligte in mündlichen Verhandlungen oder<br />

Erörterungsterminen den WLAN-Zugang nutzen. Hierfür ist ein<br />

„Ticketcode“ erforderlich, der für den entsprechenden Sitzungstag<br />

gilt und kostenlos im Vorzimmer des Präsidenten (Zimmer<br />

223) auf der 2. Etage erhältlich ist.<br />

Der Präsident des FG Köln Benno Scharpenberg meint: „Aufgrund<br />

der Digitalisierung der Justiz ist die Möglichkeit eines<br />

kostenlosen WLAN-Zugriffs ein großer Gewinn. Denn hiervon<br />

profitieren alle Beteiligten am Gerichtsverfahren, die darauf<br />

angewiesen sind, auf ihre elektronischen Akten oder Online-Recherchedatenbanken<br />

mittels WLAN zugreifen zu können.“<br />

(Quelle: Pressemitteilung vom 24. Mai <strong>2019</strong>)<br />

Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />

Manuela Fritz, LSWB Magazin<br />

2018 stand ganz im Zeichen des 100-jährigen<br />

Jubiläums der deutschen Steuerrechtsprechung<br />

Auf seiner alljährlichen Pressekonferenz gab der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) einen Rückblick auf das<br />

vergangene Jahr und einen Ausblick auf die im<br />

Jahr <strong>2019</strong> zu erwartenden Entscheidungen.<br />

Das Jubiläum einer selbstständigen Finanzgerichtsbarkeit<br />

bestimmte klar das Jahr 2018. Verschiedene Veranstaltungen<br />

wie eine Ausstellung in den Räumen des BFH, eine wissenschaftliche<br />

Tagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft<br />

und eine Festschrift erinnerten daran, dass der Reichsfinanzhof<br />

seine Arbeit vor 100 Jahren aufgenommen hat. Höhepunkt war<br />

der Festakt am 01. Oktober 2018, auf dem Bundespräsident<br />

Frank-Walter Steinmeier eine vielbeachtete Festrede hielt, in der<br />

er unter Hinweis auf die dunkle Zeit des Nationalsozialismus die<br />

aktuellen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa eindrucksvoll<br />

beschrieb. Sein Hinweis, allen Schwächungen der<br />

Autorität der Justiz frühzeitig entgegenzutreten und seine Mahnung,<br />

dass das Vertrauen in die Justiz und in den Rechtsstaat<br />

immer wieder neu erarbeitet und bestätigt werden muss, ist<br />

den BFH-Richtern eine Verpflichtung bei ihrer täglichen Arbeit.<br />

Verfahrensdauer erneut verkürzt<br />

Auch wenn das Vertrauen in die Finanzrechtsprechung in erster<br />

Linie durch eine ausgewogene, verständliche und überzeugende<br />

Rechtsprechung begründet wird, gehört auch die zeitnahe<br />

Entscheidung zu den Voraussetzungen eines effektiven<br />

Rechtsschutzes. Der BFH konnte in den vergangenen Jahren<br />

die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren<br />

auf sieben Monate verkürzen (acht Monate im Vorjahr). Diese<br />

Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden<br />

und Prozesskostenhilfeanträge. Zwar beträgt<br />

die Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren immer noch<br />

20 Monate (21 Monate in 2017). Nichtzulassungsbeschwerden<br />

werden allerdings durchschnittlich schon innerhalb von sechs<br />

Monaten beschieden.<br />

Die elf Senate haben im Berichtsjahr insgesamt 2.166 Verfahren<br />

erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.344.<br />

Der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2018<br />

liegt auch diesmal deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.<br />

Zugunsten der Steuerzahler<br />

Hervorzuheben ist die weiter unerwartet hohe Erfolgsquote<br />

zugunsten der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren von 46 %,<br />

nach 44 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden<br />

waren die Steuerpflichtigen demgegenüber nur in 12 % der<br />

Verfahren erfolgreich (13 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren<br />

wurden wie im Vorjahr 18 % der Fälle zugunsten der<br />

Steuerpflichtigen entschieden. Der Weg zu den Finanzgerichten<br />

kann sich also lohnen.<br />

Auch 2018 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung<br />

älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 22 der zum Jahresende<br />

offenen Verfahren (1,2 %) vor 2016 beim Bundesfinanzhof<br />

eingegangen.<br />

Ein Überblick über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres<br />

zeigt die ganze Tätigkeitsbandbreite. In jeder Steuerart und zu<br />

vielen Einzelfragen haben die Senate in grundsätzlichen Streit-<br />

49


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstiges<br />

fragen zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen<br />

Stellung genommen. In zahlreichen Verfahren geht es dabei um<br />

Angelegenheiten, die jeden einzelnen Bürger betreffen können,<br />

wie z. B. Fragen der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn, den<br />

Umfang und die Grenzen der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten,<br />

die Dauer des Kindergeldanspruchs oder den Umfang<br />

der Begünstigung von Handwerkerleistungen.<br />

Große Aufmerksamkeit fand insbesondere die Rechtsprechung<br />

zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung von Nachforderungszinsen<br />

im Steuerrecht. Ob die gesetzliche Anordnung eines Zinssatzes<br />

von 0,5 % monatlich (= 6 % jährlich ) mit dem Grundgesetz<br />

vereinbar ist, kann aber nur das Bundesverfassungsgericht<br />

entscheiden.<br />

Europarecht immer wichtiger<br />

Insbesondere die Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate<br />

des BFH belegt, dass das Europarecht in der Rechtsprechung<br />

eine immer größere Rolle spielt. Im vergangenen Jahr gingen<br />

alleine acht Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen<br />

Union, in denen es um die Fragen der Umsatzsteuerpflicht von<br />

Postsendungen, von Pharmarabatten oder von Subventionen,<br />

das Outsourcing im Bankenbereich, um die Steuerermäßigung<br />

von Campingplätzen mit Bootsliegeplätzen oder die Frage der<br />

Kleinunternehmerschaft von Gebrauchtwagenhändlern geht.<br />

Das Zusammenspiel von nationalem Steuerrecht, Verfassungsrecht<br />

und europäischem Recht stellt nicht nur die Rechtsanwender<br />

dabei vor besondere Herausforderungen.<br />

Aktuelle Verfahren<br />

Auch in diesem Jahr stehen wichtige Entscheidungen an, die<br />

zahlreiche Steuerpflichtige betreffen. So werden in mehreren<br />

Entscheidungen die Grundsätze zur Bestimmung der ersten<br />

Tätigkeitsstätte gemäß § 9 Abs. 4 EStG zu konkretisieren sein,<br />

die unter anderem für die Berechnung und Abzugsfähigkeit<br />

beruflich veranlasster Fahrtkosten von Bedeutung ist. In einem<br />

anderen Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit der<br />

Besteuerung von Streubesitzdividenden. In der Umsatzsteuer<br />

wird unter anderem über die entgeltliche Zurverfügungstellung<br />

von Guthaben auf Prepaid-Konten, den Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen<br />

oder über die Frage, ob dem Unternehmer<br />

aus Eingangsleistungen für sogenannte Kaffeefahrten der<br />

Vorsteuerabzug zusteht, entschieden.<br />

Die Veränderungen durch die Digitalisierung und das geänderte<br />

Kommunikationsverhalten wirken sich auch beim BFH aus. Im<br />

Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs. In einer ersten Stufe ist ein neues elektronisches<br />

Geschäftsstellenprogramm eingeführt worden. Viele Richter und<br />

Mitarbeiter schaffen gegenwärtig die Voraussetzungen für die<br />

Einführung der elektronischen Gerichtsakte. In diesem Jahr wird<br />

auch ein elektronischer Gerichtssaal in Betrieb gehen.<br />

Die wissenschaftlichen Dienste tragen dazu bei, dass steuerrechtliche<br />

Entscheidungen und wissenschaftliche Publikationen<br />

für die Öffentlichkeit sachgerecht aufbereitet werden. Allein im<br />

vergangenen Jahr wurden über 1.500 Rechtsprechungsdokumente<br />

und mehr als 2.600 Literaturbeiträge aufbereitet. Über<br />

das Internetportal Rechtsprechung (www.rechtsprechung-im-internet.de<br />

können alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs<br />

ab 2010 abgerufen werden. Zu guter Letzt wird <strong>2019</strong> dann auch<br />

der Internetauftritt des BFH ein neues Gesicht bekommen.<br />

Bald mit elektronischem Gerichtssaal: Der BFH in München<br />

50


Aus der Finanzverwaltung I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

Behördeninformationen<br />

Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse etc. herausgegeben, die im internen Verbandsbereich heruntergeladen<br />

oder mit beigefügtem Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />

Finanzamt<br />

Verzeichnis<br />

Finanzamt Aachen-Kreis Telefonverzeichnis, Stand: Mai <strong>2019</strong><br />

Finanzamt Bonn-Außenstadt Telefonverzeichnis, Stand: 01.05.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Bonn-Innenstadt Telefonverzeichnis, Stand: 01.04.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Brühl Kurzübersicht, Stand: 01.05.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Erkelenz Geschäftsverteilung, Stand: 21.05.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Köln-Nord Schnellübersicht, Stand: 20.03.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt für Groß- und<br />

Konzernbetriebsprüfung Köln<br />

Geschäftsverteilungsplan, Stand: 01.02.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Leverkusen Telefon- und Raumübersicht/Geschäftsverteilungsplan, Stand: 22.05.<strong>2019</strong><br />

Finanzamt Schleiden Telefonverzeichnis, Stand: 01.02.<strong>2019</strong><br />

Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />

– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />

51


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />

PERSONALIA<br />

Nachruf<br />

Hans Joachim Adam, Ltd. Regierungsdirektor a.D., ist am 12.04.<strong>2019</strong> verstorben. Er war tätig als Vorsteher des Finanzamts<br />

für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln.<br />

Veränderungen<br />

RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke (64), langjähriger Hauptgeschäftsführer des<br />

Deutschen Steuerberaterverbandes und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts,<br />

trat Ende März <strong>2019</strong> auf eigenen Wunsch in den wohlverdienten<br />

Ruhestand.<br />

Mehr als 30 Jahre hat er sich mit bemerkenswertem Einsatz für den Berufsstand<br />

und die Verbändegemeinschaft engagiert. Auf das Interview mit ihm in VN<br />

1/<strong>2019</strong>, S.17, wird hingewiesen.<br />

StB/Syndikus-Rechtsanwalt Norman Peters (50) wurde zum 01.04.<strong>2019</strong> zum<br />

Hauptgeschäftsführer des DStV berufen.<br />

Norman Peters wirkt seit über 15 Jahren erfolgreich für den DStV. Er trat 2003<br />

als Referent für Steuern und Recht in die Geschäftsstelle des DStV ein. Seit 2004<br />

leitet er die Steuerabteilung, und seit 2006 ist er Geschäftsführer des DStV<br />

und Geschäftsführer des Deutschen Steuerberaterinstituts, DStI. Mit Verve,<br />

Teamgeist und Umsicht führt Peters als Hauptgeschäftsführer den Verband in<br />

die Zukunft.<br />

Attila Gerhäuser, LL.M., trat zum 01.01.<strong>2019</strong> in die Geschäftsführung des Verbands<br />

ein. Mit ihm als ehemaligen Leiter des Europabüros des Verbandes der<br />

Chemischen Industrie gewinnen die Mitglieder des DStV einen ausgewiesenen<br />

Experten und Netzwerker des politischen EU-Parketts. Gerhäuser verantwortet<br />

den Bereich „Europa- und Berufsrecht“ und baut u.a. die geplante DStV-Dependance<br />

in Brüssel auf.<br />

52


Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

RAin/StBin Sylvia Mein nahm am 01.01.2012 ihre Tätigkeit als Referentin für den<br />

DStV auf. Seit dem 01.01.2016 ist sie dessen Leiterin der Steuerabteilung. Nach ihrer<br />

Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten in einer kleinen Hamburger Kanzlei<br />

studierte sie Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Bevor sie<br />

Anfang 2012 zur Steuerberaterin bestellt wurde, wirkte sie als Rechtsanwältin in<br />

mittleren Steuerberatungsgesellschaften sowie bei der PricewaterhouseCoopers<br />

Legal AG mit und verfügt somit über weitreichende Praxisexpertise im nationalen<br />

und internationalen Steuerrecht.<br />

Seit dem 01.04.<strong>2019</strong> gehört RAin/StBin Sylvia Mein zum Kreise der Geschäftsführer<br />

des DStV. Als stellv. Geschäftsführerin wird sie den Bereich „Steuerrecht“ verantworten,<br />

das Netzwerk weiter ausbauen und als Impulsgeberin wirken.<br />

Christine Meßbacher-Hönsch, seit April 2016 Vorsitzende Richterin des hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />

Grunderwerbsteuer und Einheitsbewertung zuständigen II. Senat des BFH, wurde am 09.04.<strong>2019</strong> zur neuen Vizepräsidentin<br />

des Bundesfinanzhofs berufen. Frau Meßbacher-Hönsch kommt aus der bayrischen Finanzverwaltung, wechselte im Jahre 1990<br />

zur bayrischen Finanzgerichtsbarkeit, ehe sie im Oktober 2006 zur Richterin am BFH berufen wurde.<br />

Prof. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, trat zum 30.04.<strong>2019</strong> in den Ruhestand. Er gehörte dem Bundesfinanzhof seit<br />

Januar 2000 an und war zuletzt Mitglied in dem vornehmlich für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen<br />

zuständigen VIII. Senat. In der steuerlichen Fachwelt ist Prof. Brandt als Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages e.V.<br />

sowie als Herausgeber und Verfasser von Kommentierungen zum Ertragsteuer- und Verfahrensrecht und als Lehrbeauftragter<br />

an der Bergischen Universität Wuppertal bekannt.<br />

Am 11.04.<strong>2019</strong> wurde RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe<br />

in seinem Amt als Präsident des BFB für weitere drei Jahre bestätigt.<br />

Die bisherige Vizepräsident des BFB, RA/StB Dr. Björn Demuth, zugleich Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe<br />

Baden-Württemberg, wurde zum neuen Schatzmeister und Vizepräsidenten des BFB gewählt.<br />

Der Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, StB Volker Kaiser, wurde als Repräsentant des steuerberatenden<br />

Berufs neu in das BFB-Präsidium gewählt.<br />

RAin Pia Eckertz-Tybussek, langjährige Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins und<br />

Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, wurde von der Mitgliederversammlung<br />

des BFB neu in den Vorstand des BFB gewählt.<br />

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21.03.<strong>2019</strong> Rechtsanwältin<br />

und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins<br />

(DAV) gewählt. Die Rechtsanwältin aus Bremen tritt damit unmittelbar das Amt als<br />

erste Präsidentin des DAV an. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit werden im Interesse<br />

der Anwaltschaft die RVG-Anpassung, die Reform des anwaltlichen Berufsrechts<br />

und die zunehmende Digitalisierung sein. Im Bereich der Rechtspflege möchte sie<br />

den Zugang zum Recht für Bürger verteidigen und stärken. Die Anwaltschaft sieht<br />

sie vor großen Herausforderungen. Ihr Vorgänger, Rechtsanwalt und Notar Ulrich<br />

Schellenberg, hatte das Präsidentenamt mit Ablauf des 01.03.<strong>2019</strong> zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

53


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />

Nachdem Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Berlin, das Amt des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Anfang<br />

März dieses Jahres niedergelegt hatte, wählte der Vorstand des DAV anlässlich der außerordentlichen Vorstandssitzung am<br />

21.03.<strong>2019</strong> RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen, die bereits dem Präsidium des Deutschen Anwaltvereins angehörte,<br />

zur neuen Präsidentin des DAV.<br />

Dem neunköpfigen Präsidium des DAV gehören drei Vizepräsidenten aus dem Kölner Bereich an: RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

als Vizepräsidentin und Schatzmeisterin, RA Dr. Friedwald Lübbert aus Bonn sowie RAin Dr. Vanessa Pickenpack aus Köln.<br />

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Partnerin der Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner in Köln, wurde anlässlich der Vorstandssitzung<br />

des Deutschen Anwaltvereins am 21.03.<strong>2019</strong> in das Präsidium des Verbandes gewählt.<br />

RA Dr. Thomas Gutknecht ist vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln am 30.03.<strong>2019</strong> zum neuen Präsidenten der Kammer<br />

gewählt worden. Seit 2013 war er bereits Vizepräsident und seit März 2017 der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln. Dr. Gutknecht tritt die Nachfolge von Peter Blumenthal an, der im November 2018 nicht mehr für den Kammervorstand<br />

kandidiert hatte. Dr. Thomas Gutknecht leitet damit zunächst für zwei Jahre die zurzeit fünftgrößte deutsche Anwaltskammer<br />

mit rund 12.900 Mitgliedern.<br />

Jubilare (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />

40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

05.03.1979<br />

Gertrud Dohmen<br />

Steuerberaterin, Alsdorf-Höngen<br />

10.03.1979<br />

Helmut Fromm<br />

Steuerberater vBP, Köln<br />

02.05.1979<br />

Siegfried Wolny<br />

Steuerberater vBP, Eschweiler<br />

35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

20.02.1984<br />

Hans Willems<br />

Steuerberater, Odenthal<br />

24.02.1984<br />

Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe<br />

Steuerberater vBP, Troisdorf<br />

06.03.1984<br />

Dipl.-Kfm. Winand Käßmacher<br />

Steuerberater, Kerpen<br />

07.03.1984<br />

Dipl.-Kfm. Herbert Baum<br />

Steuerberater, Köln<br />

07.03.1984<br />

Peter Kempers<br />

Steuerberater, Frechen<br />

07.03.1984<br />

Hans-Jürgen Schmitz<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

08.03.1984<br />

Martin Commer<br />

Steuerberater, Bonn<br />

09.03.1984<br />

Christine Huber<br />

Steuerberaterin, Bonn<br />

09.03.1984<br />

Harald Kürten<br />

Steuerbevollmächtigter, Bornheim<br />

12.03.1984<br />

Engelbert Frielingsdorf<br />

Steuerberater vBP, Radevormwald<br />

12.03.1984<br />

Manfred Frössler<br />

Steuerberater vBP, Gummersbach<br />

12.03.1984<br />

Holger Picard<br />

Steuerberater, Köln<br />

14.03.1984<br />

Dipl.-Kfm. Peter Mannes<br />

Steuerberater, Friesenhagen<br />

15.03.1984<br />

Hans-Josef Schaffrath<br />

Steuerberater, Euskirchen<br />

22.03.1984<br />

Petra Töpler<br />

Steuerberaterin, Engelskirchen<br />

26.03.1984<br />

Maria Therese Watrin<br />

Steuerberaterin, Zülpich-Enzen<br />

27.03.1984<br />

Dipl.-Kfm. Rudolf W. Gay<br />

Steuerberater, Pulheim<br />

28.03.1984<br />

Günter Holstein<br />

Steuerberater, Königswinter<br />

30.03.1984<br />

Johannes Reintges<br />

Steuerberater, Winterscheid<br />

54


Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

16.02.1989<br />

Werner Tillmann<br />

Steuerberater, Bergheim/Erft<br />

14.03.1989<br />

Anton Keuser<br />

Steuerberater, Aachen<br />

24.04.1989<br />

Dipl.-Fw. Franz P. Gruber<br />

Steuerberater vBP, Köln<br />

26.04.1989<br />

Helga Gerichhausen<br />

Steuerberaterin, Wegberg<br />

02.05.1989<br />

Dipl.-Vw. Ursula Gisart<br />

Steuerberaterin, Lohmar<br />

03.05.1989<br />

Lothar Zimmermann<br />

Steuerberater, Grevenbroich<br />

06.05.1989<br />

Andrea Siep<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

26.02.1994<br />

Michael J. Benden<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

21.03.1994<br />

Dipl.-Kfm. Rolf Hennies<br />

Steuerberater WP, Köln<br />

31.03.1994<br />

Dipl.-Bw. Dörte Breuer<br />

Steuerberaterin, Siegburg<br />

02.04.1994<br />

Dipl.-Fw. Rudolf Heinrichs<br />

Steuerberater, Gangelt-Birgden<br />

09.04.1994<br />

Bernd Prinz<br />

Steuerberater, Gummersbach<br />

09.04.1994<br />

Ulrich Rützel<br />

Steuerberater, Troisdorf<br />

10.04.1994<br />

Achim Lintermann<br />

Steuerberater, Köln<br />

10.04.1994<br />

Dipl.-Kfm. Thomas Sack<br />

Steuerberater, Würselen<br />

12.04.1994<br />

Ralf W. Schlößer<br />

Steuerberater RA, Köln<br />

12.04.1994<br />

Karl-Josef Tellers<br />

Steuerberater, Heinsberg<br />

13.04.1994<br />

Karl-Heinz Bonjean<br />

Steuerberater, Pulheim<br />

13.04.1994<br />

Beate Weyergans<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

14.04.1994<br />

Andreas Krause<br />

Steuerberater, Bonn<br />

15.04.1994<br />

Dipl.-Bw. Franz Fassbender<br />

Steuerberater, Remagen<br />

15.04.1994<br />

Dipl.-Fw. Stefan Panske<br />

Steuerberater, Rheinbach<br />

16.04.1994<br />

Dipl.-Kfm. Helmut Offermanns<br />

Steuerberater, Troisdorf<br />

16.04.1994<br />

Dipl.-Fw. Frank Schreiber<br />

Steuerberater, Langenfeld<br />

18.04.1994<br />

Johannes Krupp<br />

Steuerberater, Bad Honnef<br />

20.04.1994<br />

Bodo Gronenwald<br />

Steuerberater, Rheinbach<br />

27.04.1994<br />

Dipl.-Kffr. Annegret Hostrup-Dille<br />

Steuerberaterin, Hückelhoven<br />

04.05.1994<br />

Dipl.-Bw. Martin Schmitz<br />

Steuerberater, Erkelenz<br />

06.05.1994<br />

Dipl.-Ök. Michael Cziupka<br />

Steuerberater, Bergheim-Glessen<br />

10.05.1994<br />

Dipl.-Agrar-Ing. Gabriele Becker<br />

Steuerberaterin, Eitorf - Sieg<br />

10.05.1994<br />

Dipl.-Bw. Detlef Dix<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

10.05.1994<br />

Beate Jakoby<br />

Steuerberaterin, Linz am Rhein<br />

11.05.1994<br />

Gerhard Busch<br />

Steuerberater, Kruft<br />

11.05.1994<br />

Dipl.-Bw. Susanne Coerver-Weiss<br />

Steuerberaterin, Meckenheim<br />

12.05.1994<br />

Dipl.-Kfm. Wilfried Erdweg<br />

Steuerberater WP, Heinsberg<br />

13.05.1994<br />

Dipl.-Fw. Angelika Hamacher<br />

Steuerberaterin, Mechernich<br />

13.05.1994<br />

Ursula Kutscher<br />

Steuerberaterin, Overath<br />

55


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />

Neue Mitglieder (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />

Bezirk Aachen<br />

StBin Julia Beer<br />

Linnich<br />

StBin Alexandra von der Kall<br />

Stolberg<br />

Bezirk Bonn<br />

StB WP Dipl.-Vw. Joacheim Ortheil<br />

Bonn<br />

StB Jochen Wirtz<br />

Bornheim<br />

Bezirk Euskirchen-Schleiden<br />

StBin Simone Schmidt<br />

Nettersheim<br />

Bezirk Köln<br />

StBin Juliane Harden<br />

Köln<br />

StBin Katharina Heigl<br />

Köln<br />

StB B. A. Fabian Hensle<br />

Köln<br />

StB Holger Herkenrath<br />

Köln<br />

StB Dr. Karl Kaulen<br />

Köln<br />

StB Engin Kilit<br />

Köln<br />

StBin Dipl.-Kffr. Heike Kleine-Tebbe<br />

Köln<br />

StB Sebastian Meurer<br />

Köln<br />

StB Dipl.-Bw. Burkhard Stappen<br />

Dormagen<br />

StB B. Sc. Sören Steuber<br />

Köln<br />

Bezirk Oberberg<br />

RA FAStR Dipl.-Jurist Fabian Scheske<br />

Nümbrecht<br />

PartGmbB Tesch & Partner mbB<br />

Engelskirchen<br />

StBin Sandra Wiebe<br />

Reichshof<br />

Bezirk Rhein.-Berg.-Kreis<br />

StB M. Sc. Adrian Brückmann<br />

Leverkusen<br />

StB Dipl.-Kfm. Thomas Lenz<br />

Overath<br />

Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />

StB Dipl.-Vw. Thomas Engels<br />

Erftstadt<br />

Bezirk Selfkant<br />

StB Joachim Knur<br />

Heinsberg<br />

Bezirk Siegburg<br />

StBin Dipl.-Fw. Ute Hermanns<br />

Hennef<br />

StB LL. M. Andreas Kasper<br />

Troisdorf<br />

WICHTIGE TERMINE<br />

Verband<br />

Datum<br />

Thema<br />

20. - 22. Juni <strong>2019</strong> 25. Rügener Steuerfachtage, Rügen, Kurhaus Binz<br />

03. Juli <strong>2019</strong> Sommerfest des Verbandes<br />

21. - 22. Oktober <strong>2019</strong> 42. Deutscher Steuerberatertag, Berlin<br />

20. November <strong>2019</strong> Verbandstag mit Mitgliederversammlung<br />

56


Seminarübersicht Juli - September <strong>2019</strong><br />

Ganztagsseminare<br />

jeweils von 09:30 Uhr bis 16:45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

11.07.<strong>2019</strong> Umsatzsteuer über die Grenze Dipl.-Wirt.-Jur. Fietz<br />

04.09.<strong>2019</strong> Rund um den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH StB Dipl.-Fw. Posdziech<br />

19.09.<strong>2019</strong> Verfahrensrecht – Retter in der Not? StB Dr. Wollweber<br />

Halbtagsseminare<br />

jeweils von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

09.07.<strong>2019</strong> Kapitalkonten bei Personengesellschaften Dipl.-Fwin Schulze<br />

11.09.<strong>2019</strong> Beratungsschwerpunkte beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf* StB Juhn<br />

25.09.<strong>2019</strong> Erbschaftsteuer-Update* Dipl.-Fw. Krause<br />

30.09.<strong>2019</strong> GoBD´s auf den neuesten Stand gebracht Dipl.-Fw. Kampschulte<br />

Sommer-Seminar <strong>2019</strong><br />

jeweils von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

06.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zur Besteuerung von Personengesellschaften StB Dipl.-Fw. Mayer<br />

08.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zum Einkommensteuerrecht Dipl.-Fw. Lüer<br />

13.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zum Umsatzsteuerrecht StB Dipl.-Fw. Janzen<br />

* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />

Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />

www.akademie-stuw.de<br />

info@akademie-stuw.de<br />

Registrier-Nr. 483326<br />

57


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Impressum<br />

Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin, dass<br />

sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und von den<br />

Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />

Anlagen:<br />

• Anforderungsrevers<br />

• Literaturhinweise<br />

• Einladung zum 42. Deutscher Steuerberatertag: „Kanzlei in Bestform“<br />

Beilagen<br />

• Flyer DKV<br />

• Broschüre Aktuelles Steuerrecht von C.H.Beck<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Impressum<br />

<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />

Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />

Redaktion: Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />

Redaktionsschluss: 15.05.<strong>2019</strong><br />

Anzeigen: Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März <strong>2019</strong> gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />

Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />

Bildnachweis: Titelbild Kurhaus Binz © anyaivanova / S. 28 © BStBK / S. 29, 34, 36, 37, 41, 47, 48, 52, 53 © DStV / S. 38, © Datev /<br />

© istockphoto.de / © stock.adobe.com<br />

Alle Angaben ohne Gewähr.<br />

Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />

verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />

58


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