VerbandsNachrichten 2 I 2019
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
dieser VN lag noch keine Entscheidung des EuGH vor; allerdings<br />
folgt der EuGH in der Regel dem Plädoyer der Generalanwälte.<br />
Dieses Beispiel der HOAI zeigt, dass mit weiteren Angriffen auch<br />
auf die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe zu<br />
rechnen ist. Aktuell stört sich die EUK u.a. daran, dass Angehörige<br />
anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />
in Deutschland steuerberatend tätig sein dürfen<br />
(§ 3a StBerG), eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem ähnlichen<br />
Deckungsumfang wie deutsche Steuerberater vorweisen<br />
müssten. Auch hier droht eine Nivellierung auf niedrigstem<br />
Niveau, was nicht im Sinne der Bürger sein kann.<br />
Im Rahmen des EU-Dienstleistungspaketes strebt die EUK ein<br />
verbindliches Beschlussrecht an, mit dem sie den Erlass nationalstaatlicher<br />
Berufsrechtsregeln verbieten könnte. Prof. Pestke trug<br />
vor, wie mühsam es gewesen sei, wenigstens den juristischen<br />
Dienst des Rates der EU davon zu überzeugen, dass ein Vetorecht<br />
der EUK gegen die Kompetenzordnung der Europäischen Verträge<br />
verstoßen und das Subsidiaritätsprinzip verletzen würde.<br />
Die EUK jedoch behaupte noch heute, ihr stehe ein verbindliches<br />
Beschlussrecht zu.<br />
Eine weitere Gefahr für die Vorbehaltsaufgaben des Berufsstandes<br />
geht von der Digitalisierung aus. In den USA gibt es<br />
bereits Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass alles, was ein<br />
Computer kann, keine Vorbehaltsaufgabe sein könne. In einem<br />
worst-case-scenario könnten die Vorbehaltsaufgaben entfallen.<br />
Dennoch würde der steuerberatende Beruf nicht verschwinden.<br />
Die eigentliche Schlüsselkompetenz des Beraters, die Beratung,<br />
ist vertrauensbasiert. Hier ist der Mensch unersetzlich. Ein PC versteht<br />
weder die Motive noch die Persönlichkeit des Mandanten.<br />
Die Teilnehmer der Konferenz würdigten den spannenden Vortrag<br />
von Prof. Dr. Pestke mit lebhaftem Beifall. Im Anschluss diskutieren<br />
sie intensiv mit dem Referenten zu diesen und weiteren<br />
europarechtlichen Themen.<br />
Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />
das Bewusstsein der Mitarbeiter tragen maßgeblich zu den sehr<br />
guten Ergebnissen bei.<br />
Das neue Zertifikat wurden ohne jegliche Einschränkung erteilt.<br />
Das Team des Verbandes und der Akademie freut sich über dieses<br />
Ergebnis, dem eine intensive Vorbereitung vorausgegangen<br />
war. Insbesondere im Bereich der elektronischen Unterstützung<br />
der Abbildung und Organisation der Prozesse wurden weitreichende<br />
Änderungen vorgenommen, die sich nunmehr auszahlen<br />
und sich auch in der täglichen Arbeit sehr positiv bemerkbar<br />
machen.<br />
Das laufende QM-Zertifikat für Verband und Akademie ist im<br />
April <strong>2019</strong> ausgelaufen. Erforderlich war damit eine vollständige<br />
Rezertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001:2015, die wieder<br />
erfolgreich bewerkstelligt werden konnte.<br />
Präsidium und Vorstand des Verbandes und die Geschäftsleitung<br />
der Akademie danken allen Beteiligten herzlich für die hervorragende<br />
Arbeit.<br />
Bereits seit dem Jahr 2010 sind Akademie und Verband nach der<br />
DIN ISO 9001, seinerzeit noch nach der Norm 2008, zertifiziert.<br />
Zahlreiche Verbesserungen und effektivere Strukturen konnten<br />
so durch das Team der Geschäftsstelle etabliert werden, das<br />
Arbeiten nach der Norm prägt viele Praxisprozesse und Weiterentwicklungen,<br />
z.B. im Bereich der Digitalisierung.<br />
Der Auditor der DQS bescheinigt Verband und Akademie eine<br />
sehr gute Qualitätslage und eine hohe Zufriedenheit der Kunden<br />
und Teilnehmer. Auch die Ergebnisse der Dienstleistungsprozesse<br />
sind als sehr positiv zu bewerten, die Kompetenz und<br />
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