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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

dieser VN lag noch keine Entscheidung des EuGH vor; allerdings<br />

folgt der EuGH in der Regel dem Plädoyer der Generalanwälte.<br />

Dieses Beispiel der HOAI zeigt, dass mit weiteren Angriffen auch<br />

auf die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe zu<br />

rechnen ist. Aktuell stört sich die EUK u.a. daran, dass Angehörige<br />

anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />

in Deutschland steuerberatend tätig sein dürfen<br />

(§ 3a StBerG), eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem ähnlichen<br />

Deckungsumfang wie deutsche Steuerberater vorweisen<br />

müssten. Auch hier droht eine Nivellierung auf niedrigstem<br />

Niveau, was nicht im Sinne der Bürger sein kann.<br />

Im Rahmen des EU-Dienstleistungspaketes strebt die EUK ein<br />

verbindliches Beschlussrecht an, mit dem sie den Erlass nationalstaatlicher<br />

Berufsrechtsregeln verbieten könnte. Prof. Pestke trug<br />

vor, wie mühsam es gewesen sei, wenigstens den juristischen<br />

Dienst des Rates der EU davon zu überzeugen, dass ein Vetorecht<br />

der EUK gegen die Kompetenzordnung der Europäischen Verträge<br />

verstoßen und das Subsidiaritätsprinzip verletzen würde.<br />

Die EUK jedoch behaupte noch heute, ihr stehe ein verbindliches<br />

Beschlussrecht zu.<br />

Eine weitere Gefahr für die Vorbehaltsaufgaben des Berufsstandes<br />

geht von der Digitalisierung aus. In den USA gibt es<br />

bereits Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass alles, was ein<br />

Computer kann, keine Vorbehaltsaufgabe sein könne. In einem<br />

worst-case-scenario könnten die Vorbehaltsaufgaben entfallen.<br />

Dennoch würde der steuerberatende Beruf nicht verschwinden.<br />

Die eigentliche Schlüsselkompetenz des Beraters, die Beratung,<br />

ist vertrauensbasiert. Hier ist der Mensch unersetzlich. Ein PC versteht<br />

weder die Motive noch die Persönlichkeit des Mandanten.<br />

Die Teilnehmer der Konferenz würdigten den spannenden Vortrag<br />

von Prof. Dr. Pestke mit lebhaftem Beifall. Im Anschluss diskutieren<br />

sie intensiv mit dem Referenten zu diesen und weiteren<br />

europarechtlichen Themen.<br />

Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />

das Bewusstsein der Mitarbeiter tragen maßgeblich zu den sehr<br />

guten Ergebnissen bei.<br />

Das neue Zertifikat wurden ohne jegliche Einschränkung erteilt.<br />

Das Team des Verbandes und der Akademie freut sich über dieses<br />

Ergebnis, dem eine intensive Vorbereitung vorausgegangen<br />

war. Insbesondere im Bereich der elektronischen Unterstützung<br />

der Abbildung und Organisation der Prozesse wurden weitreichende<br />

Änderungen vorgenommen, die sich nunmehr auszahlen<br />

und sich auch in der täglichen Arbeit sehr positiv bemerkbar<br />

machen.<br />

Das laufende QM-Zertifikat für Verband und Akademie ist im<br />

April <strong>2019</strong> ausgelaufen. Erforderlich war damit eine vollständige<br />

Rezertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001:2015, die wieder<br />

erfolgreich bewerkstelligt werden konnte.<br />

Präsidium und Vorstand des Verbandes und die Geschäftsleitung<br />

der Akademie danken allen Beteiligten herzlich für die hervorragende<br />

Arbeit.<br />

Bereits seit dem Jahr 2010 sind Akademie und Verband nach der<br />

DIN ISO 9001, seinerzeit noch nach der Norm 2008, zertifiziert.<br />

Zahlreiche Verbesserungen und effektivere Strukturen konnten<br />

so durch das Team der Geschäftsstelle etabliert werden, das<br />

Arbeiten nach der Norm prägt viele Praxisprozesse und Weiterentwicklungen,<br />

z.B. im Bereich der Digitalisierung.<br />

Der Auditor der DQS bescheinigt Verband und Akademie eine<br />

sehr gute Qualitätslage und eine hohe Zufriedenheit der Kunden<br />

und Teilnehmer. Auch die Ergebnisse der Dienstleistungsprozesse<br />

sind als sehr positiv zu bewerten, die Kompetenz und<br />

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