07.06.2019 Aufrufe

VerbandsNachrichten 2 I 2019

VerbandsNachrichten 2 I 2019

VerbandsNachrichten 2 I 2019

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auch wenn das Kalenderjahr <strong>2019</strong> noch nicht den Scheitelpunkt<br />

erreicht hat, darf ich bereits hier auf das Kassengesetz hinweisen,<br />

das ab dem 01.01.2020 zwingend anzuwenden ist. Unsere Mandanten<br />

und damit auch wir müssen uns intensiv mit dem neuen<br />

Gesetz beschäftigen, obwohl immer noch Fragen offen sind. So<br />

wird mit dem BMF darüber diskutiert, inwieweit die notwendige<br />

zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zur<br />

Verfügung steht. Diese soll Manipulationen der digitalen Grundaufzeichnungen<br />

an elektronischen Registrierkassen verhindern.<br />

Nach Informationen aus dem BMF ist im November <strong>2019</strong> mit der<br />

Fertigstellung zu rechnen. Sollten nicht alle Kassenhersteller in der<br />

Lage sein, diese Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zu installieren,<br />

müsste eine Übergangsregelung vereinbart werden.<br />

Ein bisher nicht gelöstes Gesetzgebungsverfahren betrifft die<br />

Grundsteuer. Unterschiedliche Regelungen wie das Flächenmodell<br />

oder das wertabhängige Modell sowie eine Länderöffnungsklausel,<br />

die aber möglicherweise eine Grundgesetzänderung<br />

erfordert, befinden sich in der Diskussion. Eine Einigung<br />

ist derzeit nicht absehbar. Fakt ist, dass das neue Gesetz zum<br />

31.12.<strong>2019</strong> verabschiedet sein muss. Ich stehe mit dem BMF in<br />

persönlichem wie in schriftlichem Kontakt, um die Interessen des<br />

Berufsstandes zu verdeutlichen. Die Grundsteuer ist eine wichtige<br />

Einnahmequelle der Kommunen, und eine Aufgabe infolge<br />

einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung wäre für diese<br />

eine Katastrophe. Die Zeit drängt, wenn an die vor uns liegende<br />

Sommerpause gedacht wird.<br />

Ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben betrifft die Anzeigepflicht<br />

von Steuergestaltungen. Die europäische Regelung, die seit dem<br />

24.06.2018 Gültigkeit hat, muss bis zum 31.12.<strong>2019</strong> in nationales<br />

Recht umgewandelt werden. Bereits mehrfach habe ich darüber<br />

berichtet, dass von einer der beiden Regierungspartner die<br />

europäische Regelung erweitert werden soll durch eine nationale<br />

Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Das BMWi hat sich eindeutig<br />

gegen eine nationale Anzeigepflicht ausgesprochen, mit<br />

der Folge, dass Gespräche zwischen dem BMF und dem BMWi<br />

hierüber stattfinden. Bisher gibt es keine Annäherung, so dass<br />

gegenwärtig nicht vorhergesagt werden kann, ob beide Anzeigepflichten<br />

(europäische wie nationale) geregelt oder ob nur die<br />

europäische Regelung umgesetzt werden wird.<br />

Die Digitalisierung ist vielleicht der wichtigste organisatorische<br />

Baustein, der unseren Berufsstand inzwischen bewegt. Es ist<br />

meine Hoffnung, dass Sie sich dieser neuen Aufgabe und Herausforderung<br />

umfassend stellen. Nicht nur das Verhältnis zwischen<br />

unseren Kanzleien und unseren Mandanten wird hierdurch<br />

geprägt, sondern auch die Zusammenarbeit und die Bindung<br />

zu unseren Mitarbeitern. Inzwischen werden Sie auch sicherlich<br />

von den Banken aufgefordert, den Jahresabschluss in Form eines<br />

digitalen Finanzberichtes zur Verfügung zu stellen. Auch diese<br />

Entwicklung wird von mir intensiv begleitet, wobei ich die Zurverfügungstellung<br />

des digitalen Finanzberichtes von der Bedingung<br />

abhängig gemacht habe, dass ein sogenannter Rückkanal, d.h.<br />

die Zurverfügungstellung der Auswertungsergebnisse der Banken<br />

aus dem digitalen Finanzbericht dem Berufsstand zur Verfügung<br />

gestellt wird. Dies erfordert nicht nur Gespräche, sondern auch<br />

einen nicht unwesentlichen Programmieraufwand, an dessen<br />

Umsetzung unsere Technikanbieter bereits arbeiten. Die Banken<br />

müssen sich noch zu einem gemeinsamen Weg durchringen. Bis<br />

zur Entscheidung der Banken sollten Sie mit der Zurverfügungstellung<br />

des digitalen Finanzberichtes noch warten.<br />

Abschließend darf ich Sie noch einladen zum Deutschen Steuerberatertag<br />

vom 20. bis 22.10.<strong>2019</strong> in Berlin. Auch dort wird<br />

sich der Berufsstand neben steuer- und gesellschaftsrechtlichen<br />

Fachveranstaltungen intensiv mit den Konsequenzen der Digitalisierung,<br />

aber auch den Wegen dorthin, beschäftigen. Ein ausgezeichnetes<br />

Begleitprogramm und Fachgespräche von Kollege<br />

zu Kollege helfen uns bei der Erledigung unserer täglichen Aufgaben.<br />

Gerne begrüße ich Sie in Berlin. Alles Gute und weiterhin<br />

viel Erfolg.<br />

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

StB/WP Harald Elster<br />

- Präsident -<br />

03

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!