VerbandsNachrichten 2 I 2019
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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auch wenn das Kalenderjahr <strong>2019</strong> noch nicht den Scheitelpunkt<br />
erreicht hat, darf ich bereits hier auf das Kassengesetz hinweisen,<br />
das ab dem 01.01.2020 zwingend anzuwenden ist. Unsere Mandanten<br />
und damit auch wir müssen uns intensiv mit dem neuen<br />
Gesetz beschäftigen, obwohl immer noch Fragen offen sind. So<br />
wird mit dem BMF darüber diskutiert, inwieweit die notwendige<br />
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zur<br />
Verfügung steht. Diese soll Manipulationen der digitalen Grundaufzeichnungen<br />
an elektronischen Registrierkassen verhindern.<br />
Nach Informationen aus dem BMF ist im November <strong>2019</strong> mit der<br />
Fertigstellung zu rechnen. Sollten nicht alle Kassenhersteller in der<br />
Lage sein, diese Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zu installieren,<br />
müsste eine Übergangsregelung vereinbart werden.<br />
Ein bisher nicht gelöstes Gesetzgebungsverfahren betrifft die<br />
Grundsteuer. Unterschiedliche Regelungen wie das Flächenmodell<br />
oder das wertabhängige Modell sowie eine Länderöffnungsklausel,<br />
die aber möglicherweise eine Grundgesetzänderung<br />
erfordert, befinden sich in der Diskussion. Eine Einigung<br />
ist derzeit nicht absehbar. Fakt ist, dass das neue Gesetz zum<br />
31.12.<strong>2019</strong> verabschiedet sein muss. Ich stehe mit dem BMF in<br />
persönlichem wie in schriftlichem Kontakt, um die Interessen des<br />
Berufsstandes zu verdeutlichen. Die Grundsteuer ist eine wichtige<br />
Einnahmequelle der Kommunen, und eine Aufgabe infolge<br />
einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung wäre für diese<br />
eine Katastrophe. Die Zeit drängt, wenn an die vor uns liegende<br />
Sommerpause gedacht wird.<br />
Ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben betrifft die Anzeigepflicht<br />
von Steuergestaltungen. Die europäische Regelung, die seit dem<br />
24.06.2018 Gültigkeit hat, muss bis zum 31.12.<strong>2019</strong> in nationales<br />
Recht umgewandelt werden. Bereits mehrfach habe ich darüber<br />
berichtet, dass von einer der beiden Regierungspartner die<br />
europäische Regelung erweitert werden soll durch eine nationale<br />
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Das BMWi hat sich eindeutig<br />
gegen eine nationale Anzeigepflicht ausgesprochen, mit<br />
der Folge, dass Gespräche zwischen dem BMF und dem BMWi<br />
hierüber stattfinden. Bisher gibt es keine Annäherung, so dass<br />
gegenwärtig nicht vorhergesagt werden kann, ob beide Anzeigepflichten<br />
(europäische wie nationale) geregelt oder ob nur die<br />
europäische Regelung umgesetzt werden wird.<br />
Die Digitalisierung ist vielleicht der wichtigste organisatorische<br />
Baustein, der unseren Berufsstand inzwischen bewegt. Es ist<br />
meine Hoffnung, dass Sie sich dieser neuen Aufgabe und Herausforderung<br />
umfassend stellen. Nicht nur das Verhältnis zwischen<br />
unseren Kanzleien und unseren Mandanten wird hierdurch<br />
geprägt, sondern auch die Zusammenarbeit und die Bindung<br />
zu unseren Mitarbeitern. Inzwischen werden Sie auch sicherlich<br />
von den Banken aufgefordert, den Jahresabschluss in Form eines<br />
digitalen Finanzberichtes zur Verfügung zu stellen. Auch diese<br />
Entwicklung wird von mir intensiv begleitet, wobei ich die Zurverfügungstellung<br />
des digitalen Finanzberichtes von der Bedingung<br />
abhängig gemacht habe, dass ein sogenannter Rückkanal, d.h.<br />
die Zurverfügungstellung der Auswertungsergebnisse der Banken<br />
aus dem digitalen Finanzbericht dem Berufsstand zur Verfügung<br />
gestellt wird. Dies erfordert nicht nur Gespräche, sondern auch<br />
einen nicht unwesentlichen Programmieraufwand, an dessen<br />
Umsetzung unsere Technikanbieter bereits arbeiten. Die Banken<br />
müssen sich noch zu einem gemeinsamen Weg durchringen. Bis<br />
zur Entscheidung der Banken sollten Sie mit der Zurverfügungstellung<br />
des digitalen Finanzberichtes noch warten.<br />
Abschließend darf ich Sie noch einladen zum Deutschen Steuerberatertag<br />
vom 20. bis 22.10.<strong>2019</strong> in Berlin. Auch dort wird<br />
sich der Berufsstand neben steuer- und gesellschaftsrechtlichen<br />
Fachveranstaltungen intensiv mit den Konsequenzen der Digitalisierung,<br />
aber auch den Wegen dorthin, beschäftigen. Ein ausgezeichnetes<br />
Begleitprogramm und Fachgespräche von Kollege<br />
zu Kollege helfen uns bei der Erledigung unserer täglichen Aufgaben.<br />
Gerne begrüße ich Sie in Berlin. Alles Gute und weiterhin<br />
viel Erfolg.<br />
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
StB/WP Harald Elster<br />
- Präsident -<br />
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