VerbandsNachrichten 2 I 2019
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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Neben zahlreichen Ausstellern, die Gründern mit Rat und Tat bei<br />
ihrem Vorhaben zur Seite stehen, präsentierten in diesem Jahr<br />
zehn Startups ihre innovativen Geschäftsideen und beantworteten<br />
zahllose Fragen anderer Gründer, die von den Erfahrungen<br />
dieser Vorbilder profitieren möchten.<br />
Für den Steuerberater-Verband e.V. Köln standen wieder die<br />
Vorstandsmitglieder StB Birgit Striegan und StB Dipl.Bw. P. Alexander<br />
Groeger, der erneut als Referent auftrat, als Experten für<br />
die Fragen der Besucher zur Verfügung. Der Stand des Verbandes<br />
war wie in jedem Jahr intensiv frequentiert.<br />
Gründungsinteressierte sowie Jungunternehmer hatten einen<br />
Tag lang die Gelegenheit, sich zum Thema Selbstständigkeit zu<br />
informieren und beraten zu lassen.<br />
Außerdem gab es wieder den Gründertalk, bei dem der Preisträger<br />
der Wirtschaftsjunioren Köln und Jungunternehmer von<br />
ihren Erfahrungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit berichteten.<br />
Neben dem Steuerberater-Verband e.V. Köln gehören insbesondere<br />
die Sparkasse Köln-Bonn, die Volksbank KölnBonn eG, die<br />
IHK Köln, der Startercenter NRW der Stadt Köln, die Förderbanken<br />
NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW sowie HDIGerling<br />
und KölnDesign zu den Mitgliedern. Weitere Mitglieder und<br />
Partner sind auf www.gruendertag-koeln.de<br />
aufgelistet.<br />
Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart<br />
Selbstständigkeit ist ein erstrebenswertes berufliches Ziel und<br />
Lebensziel. Steuerberater wissen das aus eigener Erfahrung.<br />
Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen, der<br />
Risikobereitschaft und dem Pioniergeist von Unternehmensgründern.<br />
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Und<br />
jeder hat einmal klein angefangen.<br />
Suche nach dem „richtigen“ Steuerberater<br />
Wie findet der Existenzgründer den „richtigen“ Steuerberater?<br />
Die Steuerberaterverbände haben dazu schon vor vielen<br />
Jahren die Website www.steuerberater-suchservice.de über<br />
ihren Dachverband, den DStV, aufgebaut. Für Existenzgründer<br />
empfiehlt sich die Suche nach dem Tätigkeitsbereich „Existenzgründung“<br />
sowie einem PLZ-Bereich. Darüber hinaus erhält er<br />
dort Hinweise auf das gesamte sonstige Leistungsspektrum des<br />
Steuerberaters.<br />
Kein Patentrezept<br />
Es gibt kein Patentrezept für den erfolgreichen Unternehmensstart.<br />
Aber oftmals sind schon im Vorfeld Anzeichen für vorhersehbare<br />
Probleme erkennbar. Diese müssen genau geprüft<br />
werden, um negative Entwicklungen zu vermeiden.<br />
Steuerberater können entsprechend ihren Erfahrungen und<br />
Kenntnissen eine umfassende Existenzgründungsberatung vom<br />
Businessplan bis zum Jahresabschluss anbieten.<br />
Rechtsformwahl<br />
Will der Existenzgründer als Einzelunternehmen starten? Oder<br />
gemeinsam mit anderen? Will er seine Haftung beschränken?<br />
Dann muss er sich Gedanken dazu machen, in welcher Rechtsform<br />
er sein Unternehmen führen will.<br />
Die steuerlichen Konsequenzen sind sehr unterschiedlich. Schon<br />
die allgemeine Lebenserfahrung rät, nicht alles an Steuerfragen<br />
zu orientieren. Einzelfragen müssen im persönlichen Gespräch<br />
geklärt werden.<br />
Keine Angst vor dem Finanzamt<br />
Sind die drängenden Geldfragen gelöst, muss sich der Existenzgründer<br />
wohl oder übel der Bürokratie stellen. Keine Angst vor<br />
dem Finanzamt: Unsere Berufsangehörigen begleiten den Gründer<br />
bei Bedarf, sichern ihn ab und begleiten sein Unternehmen<br />
oft ein Leben lang.<br />
Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung<br />
Buchhaltung und Steuerrecht sind für viele Gründer ein Buch<br />
mit sieben Siegeln. Die Kost ist in der Tat oft schwer verdaulich.<br />
Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig.<br />
In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung.<br />
Kaufleute müssen erst Bücher führen, wenn<br />
sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden<br />
Geschäftsjahren (bei Neugründung am ersten Abschlussstichtag<br />
nach der Neugründung) mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse<br />
und 60.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Im<br />
Fall der Neugründung gilt das schon dann, wenn diese Werte<br />
am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten<br />
werden.<br />
In der Regel stellen sich erst bei höheren Umsätzen und Jahresüberschüssen<br />
Fragen der Buchhaltung und des Jahresabschlusses.<br />
Wachstumsstarke Unternehmen werden früher oder<br />
später Arbeitnehmer beschäftigen. Hier stellen sich u.a. Fragen<br />
der Lohnbuchhaltung und der Sozialversicherungspflicht. Letztlich<br />
sollte der Unternehmer nicht warten, bis die Betriebsprüfer<br />
vor der Tür stehen.<br />
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