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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter MinDir Dr. Möhlenbrock<br />

Am 17.04.<strong>2019</strong> traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV,<br />

mit dem neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums<br />

der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor (MinDir) Dr. Rolf<br />

Möhlenbrock, zu einem ersten fachlichen Austausch.<br />

Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere aktuelle steuerpolitische<br />

Herausforderungen wie die vom BMF geplante Einführung<br />

von Anzeigepflichten für grenzüberschreitende und<br />

innerstaatliche Steuergestaltungen und die Grundsteuerreform.<br />

Auch in berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und<br />

Möhlenbrock am Puls der Zeit. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren<br />

der EU-Kommission gegen die Vorbehaltsaufgaben<br />

betrifft den Berufsstand in seinen Grundfesten. Elster<br />

sensibilisierte Möhlenbrock eingehend für die Bedeutung dieses<br />

Regelungsbereichs unter anderem für den Verbraucherschutz<br />

und damit für das Gemeinwohl.<br />

Präsident WP/StB Harald Elster und MinDir Dr. Rolf Möhlenbrock<br />

Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanzminister<br />

Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen worden. Zuvor war<br />

er als Leiter der Unterabteilung IV C des BMF mit den Fragen<br />

rund um die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik<br />

sowie die Erbschaft- und Grundsteuer betraut.<br />

Möhlenbrock folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters<br />

der Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.<br />

Das Gespräch war durch eine konstruktive und zugleich vertrauensvolle<br />

Atmosphäre geprägt. Elster unterstrich die Bereitschaft<br />

des DStV, die Arbeit des Ministeriums mit seinem Blick für die<br />

Praxisbelange von kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise<br />

weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fachlich<br />

versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner. Zwischen<br />

den Gesprächspartnern bestand Einigkeit, den Austausch bei<br />

nächster Gelegenheit fortzusetzen und damit an die Tradition<br />

der guten Verbindung zwischen Sell und Elster anzuknüpfen.<br />

Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch auch RDin<br />

Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a. für das Steuerberatungsrecht,<br />

und MR Dr. Michael Myßen, Leiter des Referats u.a.<br />

für steuerliches Verfahrensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde<br />

von dem DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman<br />

Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia<br />

Mein begleitet.<br />

Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

Am 13.03.<strong>2019</strong> trafen Präsident StB/WP Harald Elster und der<br />

seinerzeitige Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke,<br />

zu einem Gespräch mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (DRV), Brigitte Gross, in Berlin zusammen. Gross<br />

wurde dabei von dem Leiter der Grundsatzabteilung der DRV,<br />

Christoph Skipka, und dem Referatsleiter Allgemeine Rechts- und<br />

Verfahrensfragen, Frank Rupprecht, begleitet.<br />

Präsident Elster nahm zunächst die Gelegenheit wahr, den Gastgebern<br />

die Aufgaben und die Struktur des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />

und seiner Mitgliedsverbände zu schildern.<br />

Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es dann u. a. um das<br />

breite Anforderungsspektrum, dem sich Steuerberaterinnen und<br />

Steuerberater heute auch und gerade im Hinblick auf das sozialversicherungsrechtliche<br />

Beitragsverfahren gegenübergestellt<br />

sehen. So geben sie jeden Monat über 12,5 Mio. Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnungen ab, in denen sozialversicherungsrechtliche<br />

Fragen eine Rolle spielen. Außenprüfungen durch die<br />

Sozialversicherungsträger finden regelmäßig in den Kanzleien<br />

von Steuerberatern statt. Unter anderem hierdurch leistet der<br />

steuerberatende Beruf – auch nach Ansicht der Deutschen<br />

Rentenversicherung – eine bedeutende Unterstützung, um ein<br />

ordnungsgemäßes und effizientes Beitragserhebungsverfahren<br />

zu gewährleisten.<br />

Weiterer Gesprächsgegenstand war der bekannte Wunsch von<br />

Steuerberatern, dass ihnen eine Vertretungsbefugnis in sozialversicherungsrechtlichen<br />

Statusfeststellungsverfahren eingeräumt<br />

werde. Eine dahingehende Rechtsänderung läge nach Ansicht<br />

des DStV auch im Interesse der beteiligten Bürger, Unternehmen<br />

und des gesamten Beitragserhebungsverfahrens. Demgegenüber<br />

sieht sich die Deutsche Rentenversicherung bisher an das eine<br />

Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in derartigen Verfahren<br />

verneinende Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014<br />

gebunden (BSG v. 05.03.2014, B 12 R 4/12 R). An dem Thema<br />

muss deshalb von Seiten der Steuerberater weiter gearbeitet<br />

werden.<br />

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