VerbandsNachrichten 2 I 2019
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Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter MinDir Dr. Möhlenbrock<br />
Am 17.04.<strong>2019</strong> traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV,<br />
mit dem neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums<br />
der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor (MinDir) Dr. Rolf<br />
Möhlenbrock, zu einem ersten fachlichen Austausch.<br />
Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere aktuelle steuerpolitische<br />
Herausforderungen wie die vom BMF geplante Einführung<br />
von Anzeigepflichten für grenzüberschreitende und<br />
innerstaatliche Steuergestaltungen und die Grundsteuerreform.<br />
Auch in berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und<br />
Möhlenbrock am Puls der Zeit. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren<br />
der EU-Kommission gegen die Vorbehaltsaufgaben<br />
betrifft den Berufsstand in seinen Grundfesten. Elster<br />
sensibilisierte Möhlenbrock eingehend für die Bedeutung dieses<br />
Regelungsbereichs unter anderem für den Verbraucherschutz<br />
und damit für das Gemeinwohl.<br />
Präsident WP/StB Harald Elster und MinDir Dr. Rolf Möhlenbrock<br />
Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanzminister<br />
Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen worden. Zuvor war<br />
er als Leiter der Unterabteilung IV C des BMF mit den Fragen<br />
rund um die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik<br />
sowie die Erbschaft- und Grundsteuer betraut.<br />
Möhlenbrock folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters<br />
der Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.<br />
Das Gespräch war durch eine konstruktive und zugleich vertrauensvolle<br />
Atmosphäre geprägt. Elster unterstrich die Bereitschaft<br />
des DStV, die Arbeit des Ministeriums mit seinem Blick für die<br />
Praxisbelange von kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise<br />
weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fachlich<br />
versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner. Zwischen<br />
den Gesprächspartnern bestand Einigkeit, den Austausch bei<br />
nächster Gelegenheit fortzusetzen und damit an die Tradition<br />
der guten Verbindung zwischen Sell und Elster anzuknüpfen.<br />
Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch auch RDin<br />
Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a. für das Steuerberatungsrecht,<br />
und MR Dr. Michael Myßen, Leiter des Referats u.a.<br />
für steuerliches Verfahrensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde<br />
von dem DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman<br />
Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia<br />
Mein begleitet.<br />
Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />
Am 13.03.<strong>2019</strong> trafen Präsident StB/WP Harald Elster und der<br />
seinerzeitige Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke,<br />
zu einem Gespräch mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (DRV), Brigitte Gross, in Berlin zusammen. Gross<br />
wurde dabei von dem Leiter der Grundsatzabteilung der DRV,<br />
Christoph Skipka, und dem Referatsleiter Allgemeine Rechts- und<br />
Verfahrensfragen, Frank Rupprecht, begleitet.<br />
Präsident Elster nahm zunächst die Gelegenheit wahr, den Gastgebern<br />
die Aufgaben und die Struktur des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />
und seiner Mitgliedsverbände zu schildern.<br />
Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es dann u. a. um das<br />
breite Anforderungsspektrum, dem sich Steuerberaterinnen und<br />
Steuerberater heute auch und gerade im Hinblick auf das sozialversicherungsrechtliche<br />
Beitragsverfahren gegenübergestellt<br />
sehen. So geben sie jeden Monat über 12,5 Mio. Lohn- und<br />
Gehaltsabrechnungen ab, in denen sozialversicherungsrechtliche<br />
Fragen eine Rolle spielen. Außenprüfungen durch die<br />
Sozialversicherungsträger finden regelmäßig in den Kanzleien<br />
von Steuerberatern statt. Unter anderem hierdurch leistet der<br />
steuerberatende Beruf – auch nach Ansicht der Deutschen<br />
Rentenversicherung – eine bedeutende Unterstützung, um ein<br />
ordnungsgemäßes und effizientes Beitragserhebungsverfahren<br />
zu gewährleisten.<br />
Weiterer Gesprächsgegenstand war der bekannte Wunsch von<br />
Steuerberatern, dass ihnen eine Vertretungsbefugnis in sozialversicherungsrechtlichen<br />
Statusfeststellungsverfahren eingeräumt<br />
werde. Eine dahingehende Rechtsänderung läge nach Ansicht<br />
des DStV auch im Interesse der beteiligten Bürger, Unternehmen<br />
und des gesamten Beitragserhebungsverfahrens. Demgegenüber<br />
sieht sich die Deutsche Rentenversicherung bisher an das eine<br />
Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in derartigen Verfahren<br />
verneinende Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014<br />
gebunden (BSG v. 05.03.2014, B 12 R 4/12 R). An dem Thema<br />
muss deshalb von Seiten der Steuerberater weiter gearbeitet<br />
werden.<br />
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