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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

ßer auf die Konzentrationstendenzen in der Branche zurückzuführen<br />

ist, stieg die Anzahl der Kunden um 39.000 auf 301.334<br />

(im Vorjahr waren es 262.075). Als Wachstumstreiber wirkten<br />

sich auch die positive Konjunktur und der Arbeitsmarkt aus.<br />

Nach der im letzten Jahr durchgesetzten und nicht unumstrittenen<br />

Satzungsänderung ist es der DATEV erstmals in der<br />

Geschichte der Genossenschaft möglich, mit ihren Dienstleistungen<br />

direkt an Endkunden heranzutreten. Diesen Paradigmenwechsel<br />

kommentiert Dr. Mayr als einen im Zeitalter der<br />

Internationalisierung wichtigen Schritt in die richtige Richtung.<br />

Bereits Anfang 2020 soll für nicht beratene Steuerpflichtige<br />

die Möglichkeit bestehen, ihre Steuererklärung <strong>2019</strong> über eine<br />

DATEV APP Lösung abzufassen. Die Anbahnungsplattform, die<br />

<strong>2019</strong> freigeschaltet werden soll, soll zudem auf strategischer<br />

Ebene die Funktion erfüllen, dem Steuerbürger bei Bedarf rasch<br />

den geeigneten Berater zuzuführen.<br />

Mit insgesamt 7.606 Mitarbeitern, davon 314 neuen Kräften,<br />

die vorwiegend in den großen Bereichen Entwicklung, Service<br />

und Vertrieb sowie Produktion angestellt wurden, will die<br />

DATEV die Herausforderungen der Zukunft meistern. Ein Cross<br />

Solution Center (XSC) wurde aufgebaut, um Synergieeffekte<br />

zu nutzen. Crossfunktionale Teams sollen strategische Projekte<br />

beschleunigen und die Reaktionsfähigkeit der Organisation auf<br />

Marktveränderungen erhöhen.<br />

43,0 Mio. € sollen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen<br />

Rückvergütung ausgezahlt werden. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr (41,2 Mio. €) bleibt die Rückvergütungsquote mit<br />

5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes konstant. Die<br />

Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgt<br />

nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die 50.<br />

ordentliche Vertreterversammlung am 28. Juni <strong>2019</strong>.<br />

Der DATEV Vorstandsvorsitzende prognostizierte abschließend<br />

der Branche ein goldenes Zeitalter, da der Bedarf an kompetenter<br />

Steuerberatung weiter ansteige. Der Blick in die Kristallkugel<br />

verspreche ein erfolgreiches Jahr <strong>2019</strong>, das die Erwartungen<br />

voraussichtlich erneut übertreffen werde.<br />

Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />

Am 16.04.<strong>2019</strong> hat das Europaparlament die Richtlinie zum<br />

Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden<br />

(sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun<br />

auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz<br />

von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im<br />

Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann<br />

innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />

werden.<br />

„Leider wird die<br />

Whistleblower-Richtlinie die<br />

Verschwiegenheitspflichten<br />

von Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern aushebeln“<br />

Harald Elster<br />

„Die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards<br />

ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern“,<br />

betonte der Präsident des DStV, StB/WP Harald<br />

Elster. Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht hat der<br />

finale Richtlinientext jedoch nur zu Kopfschütteln und Unverständnis<br />

geführt. „Leider wird die Whistleblower-Richtlinie die<br />

Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

aushebeln“, so Elster.<br />

Der Richtlinientext schaffe zwar bewusst eine Ausnahme für<br />

anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten. „Das ist<br />

problematisch, denn Rechtsanwälte können in Deutschland<br />

steuerberatend tätig sein“, stellte Elster fest. „Es ist nicht nachzuvollziehen,<br />

dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung<br />

zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den<br />

Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

eingeführt wird“, erklärte der Präsident des DStV. „Es<br />

liegt auf der Hand, dass dies in Deutschland zu praxisrelevanten<br />

Problemen führen wird“, so Elster. Kleinere Korrekturen im Richtlinientext<br />

hätten hier eine ausgewogene Lösung schaffen können,<br />

welche allen Parteien geholfen hätten.<br />

„In einer Zwei-Personen Kanzlei ist<br />

ein interner Meldekanal schlichtweg<br />

überflüssig“<br />

Harald Elster<br />

Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die übrigen konkreten Anforderungen<br />

der Richtlinie umsetzen sollen. „Besonders die Schaffung<br />

von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie<br />

gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt<br />

Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal<br />

schlichtweg überflüssig“, so Elster weiter.<br />

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