VerbandsNachrichten 2 I 2019
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Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
ßer auf die Konzentrationstendenzen in der Branche zurückzuführen<br />
ist, stieg die Anzahl der Kunden um 39.000 auf 301.334<br />
(im Vorjahr waren es 262.075). Als Wachstumstreiber wirkten<br />
sich auch die positive Konjunktur und der Arbeitsmarkt aus.<br />
Nach der im letzten Jahr durchgesetzten und nicht unumstrittenen<br />
Satzungsänderung ist es der DATEV erstmals in der<br />
Geschichte der Genossenschaft möglich, mit ihren Dienstleistungen<br />
direkt an Endkunden heranzutreten. Diesen Paradigmenwechsel<br />
kommentiert Dr. Mayr als einen im Zeitalter der<br />
Internationalisierung wichtigen Schritt in die richtige Richtung.<br />
Bereits Anfang 2020 soll für nicht beratene Steuerpflichtige<br />
die Möglichkeit bestehen, ihre Steuererklärung <strong>2019</strong> über eine<br />
DATEV APP Lösung abzufassen. Die Anbahnungsplattform, die<br />
<strong>2019</strong> freigeschaltet werden soll, soll zudem auf strategischer<br />
Ebene die Funktion erfüllen, dem Steuerbürger bei Bedarf rasch<br />
den geeigneten Berater zuzuführen.<br />
Mit insgesamt 7.606 Mitarbeitern, davon 314 neuen Kräften,<br />
die vorwiegend in den großen Bereichen Entwicklung, Service<br />
und Vertrieb sowie Produktion angestellt wurden, will die<br />
DATEV die Herausforderungen der Zukunft meistern. Ein Cross<br />
Solution Center (XSC) wurde aufgebaut, um Synergieeffekte<br />
zu nutzen. Crossfunktionale Teams sollen strategische Projekte<br />
beschleunigen und die Reaktionsfähigkeit der Organisation auf<br />
Marktveränderungen erhöhen.<br />
43,0 Mio. € sollen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen<br />
Rückvergütung ausgezahlt werden. Im Vergleich<br />
zum Vorjahr (41,2 Mio. €) bleibt die Rückvergütungsquote mit<br />
5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes konstant. Die<br />
Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgt<br />
nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die 50.<br />
ordentliche Vertreterversammlung am 28. Juni <strong>2019</strong>.<br />
Der DATEV Vorstandsvorsitzende prognostizierte abschließend<br />
der Branche ein goldenes Zeitalter, da der Bedarf an kompetenter<br />
Steuerberatung weiter ansteige. Der Blick in die Kristallkugel<br />
verspreche ein erfolgreiches Jahr <strong>2019</strong>, das die Erwartungen<br />
voraussichtlich erneut übertreffen werde.<br />
Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />
Am 16.04.<strong>2019</strong> hat das Europaparlament die Richtlinie zum<br />
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden<br />
(sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun<br />
auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz<br />
von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im<br />
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann<br />
innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />
werden.<br />
„Leider wird die<br />
Whistleblower-Richtlinie die<br />
Verschwiegenheitspflichten<br />
von Steuerberatern und<br />
Wirtschaftsprüfern aushebeln“<br />
Harald Elster<br />
„Die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards<br />
ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern“,<br />
betonte der Präsident des DStV, StB/WP Harald<br />
Elster. Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht hat der<br />
finale Richtlinientext jedoch nur zu Kopfschütteln und Unverständnis<br />
geführt. „Leider wird die Whistleblower-Richtlinie die<br />
Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
aushebeln“, so Elster.<br />
Der Richtlinientext schaffe zwar bewusst eine Ausnahme für<br />
anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten. „Das ist<br />
problematisch, denn Rechtsanwälte können in Deutschland<br />
steuerberatend tätig sein“, stellte Elster fest. „Es ist nicht nachzuvollziehen,<br />
dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung<br />
zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den<br />
Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
eingeführt wird“, erklärte der Präsident des DStV. „Es<br />
liegt auf der Hand, dass dies in Deutschland zu praxisrelevanten<br />
Problemen führen wird“, so Elster. Kleinere Korrekturen im Richtlinientext<br />
hätten hier eine ausgewogene Lösung schaffen können,<br />
welche allen Parteien geholfen hätten.<br />
„In einer Zwei-Personen Kanzlei ist<br />
ein interner Meldekanal schlichtweg<br />
überflüssig“<br />
Harald Elster<br />
Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die übrigen konkreten Anforderungen<br />
der Richtlinie umsetzen sollen. „Besonders die Schaffung<br />
von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie<br />
gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt<br />
Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal<br />
schlichtweg überflüssig“, so Elster weiter.<br />
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