VerbandsNachrichten 2 I 2019
VerbandsNachrichten 2 I 2019
VerbandsNachrichten 2 I 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sonstiges I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
SONSTIGES<br />
Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />
Im FG Köln ist ab sofort kostenloses WLAN für alle Verfahrensbeteiligten<br />
verfügbar. In allen Bereichen der Senatssitzungssäle<br />
sind im Rahmen eines Pilotierungsverfahrens Hotspots eingerichtet.<br />
Über den Zugang „FG_Koeln.hotspot“ können zukünftig<br />
auch Verfahrensbeteiligte in mündlichen Verhandlungen oder<br />
Erörterungsterminen den WLAN-Zugang nutzen. Hierfür ist ein<br />
„Ticketcode“ erforderlich, der für den entsprechenden Sitzungstag<br />
gilt und kostenlos im Vorzimmer des Präsidenten (Zimmer<br />
223) auf der 2. Etage erhältlich ist.<br />
Der Präsident des FG Köln Benno Scharpenberg meint: „Aufgrund<br />
der Digitalisierung der Justiz ist die Möglichkeit eines<br />
kostenlosen WLAN-Zugriffs ein großer Gewinn. Denn hiervon<br />
profitieren alle Beteiligten am Gerichtsverfahren, die darauf<br />
angewiesen sind, auf ihre elektronischen Akten oder Online-Recherchedatenbanken<br />
mittels WLAN zugreifen zu können.“<br />
(Quelle: Pressemitteilung vom 24. Mai <strong>2019</strong>)<br />
Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />
Manuela Fritz, LSWB Magazin<br />
2018 stand ganz im Zeichen des 100-jährigen<br />
Jubiläums der deutschen Steuerrechtsprechung<br />
Auf seiner alljährlichen Pressekonferenz gab der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) einen Rückblick auf das<br />
vergangene Jahr und einen Ausblick auf die im<br />
Jahr <strong>2019</strong> zu erwartenden Entscheidungen.<br />
Das Jubiläum einer selbstständigen Finanzgerichtsbarkeit<br />
bestimmte klar das Jahr 2018. Verschiedene Veranstaltungen<br />
wie eine Ausstellung in den Räumen des BFH, eine wissenschaftliche<br />
Tagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft<br />
und eine Festschrift erinnerten daran, dass der Reichsfinanzhof<br />
seine Arbeit vor 100 Jahren aufgenommen hat. Höhepunkt war<br />
der Festakt am 01. Oktober 2018, auf dem Bundespräsident<br />
Frank-Walter Steinmeier eine vielbeachtete Festrede hielt, in der<br />
er unter Hinweis auf die dunkle Zeit des Nationalsozialismus die<br />
aktuellen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa eindrucksvoll<br />
beschrieb. Sein Hinweis, allen Schwächungen der<br />
Autorität der Justiz frühzeitig entgegenzutreten und seine Mahnung,<br />
dass das Vertrauen in die Justiz und in den Rechtsstaat<br />
immer wieder neu erarbeitet und bestätigt werden muss, ist<br />
den BFH-Richtern eine Verpflichtung bei ihrer täglichen Arbeit.<br />
Verfahrensdauer erneut verkürzt<br />
Auch wenn das Vertrauen in die Finanzrechtsprechung in erster<br />
Linie durch eine ausgewogene, verständliche und überzeugende<br />
Rechtsprechung begründet wird, gehört auch die zeitnahe<br />
Entscheidung zu den Voraussetzungen eines effektiven<br />
Rechtsschutzes. Der BFH konnte in den vergangenen Jahren<br />
die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren<br />
auf sieben Monate verkürzen (acht Monate im Vorjahr). Diese<br />
Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden<br />
und Prozesskostenhilfeanträge. Zwar beträgt<br />
die Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren immer noch<br />
20 Monate (21 Monate in 2017). Nichtzulassungsbeschwerden<br />
werden allerdings durchschnittlich schon innerhalb von sechs<br />
Monaten beschieden.<br />
Die elf Senate haben im Berichtsjahr insgesamt 2.166 Verfahren<br />
erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.344.<br />
Der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2018<br />
liegt auch diesmal deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.<br />
Zugunsten der Steuerzahler<br />
Hervorzuheben ist die weiter unerwartet hohe Erfolgsquote<br />
zugunsten der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren von 46 %,<br />
nach 44 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden<br />
waren die Steuerpflichtigen demgegenüber nur in 12 % der<br />
Verfahren erfolgreich (13 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren<br />
wurden wie im Vorjahr 18 % der Fälle zugunsten der<br />
Steuerpflichtigen entschieden. Der Weg zu den Finanzgerichten<br />
kann sich also lohnen.<br />
Auch 2018 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung<br />
älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 22 der zum Jahresende<br />
offenen Verfahren (1,2 %) vor 2016 beim Bundesfinanzhof<br />
eingegangen.<br />
Ein Überblick über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres<br />
zeigt die ganze Tätigkeitsbandbreite. In jeder Steuerart und zu<br />
vielen Einzelfragen haben die Senate in grundsätzlichen Streit-<br />
49