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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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Sonstiges I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

SONSTIGES<br />

Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />

Im FG Köln ist ab sofort kostenloses WLAN für alle Verfahrensbeteiligten<br />

verfügbar. In allen Bereichen der Senatssitzungssäle<br />

sind im Rahmen eines Pilotierungsverfahrens Hotspots eingerichtet.<br />

Über den Zugang „FG_Koeln.hotspot“ können zukünftig<br />

auch Verfahrensbeteiligte in mündlichen Verhandlungen oder<br />

Erörterungsterminen den WLAN-Zugang nutzen. Hierfür ist ein<br />

„Ticketcode“ erforderlich, der für den entsprechenden Sitzungstag<br />

gilt und kostenlos im Vorzimmer des Präsidenten (Zimmer<br />

223) auf der 2. Etage erhältlich ist.<br />

Der Präsident des FG Köln Benno Scharpenberg meint: „Aufgrund<br />

der Digitalisierung der Justiz ist die Möglichkeit eines<br />

kostenlosen WLAN-Zugriffs ein großer Gewinn. Denn hiervon<br />

profitieren alle Beteiligten am Gerichtsverfahren, die darauf<br />

angewiesen sind, auf ihre elektronischen Akten oder Online-Recherchedatenbanken<br />

mittels WLAN zugreifen zu können.“<br />

(Quelle: Pressemitteilung vom 24. Mai <strong>2019</strong>)<br />

Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />

Manuela Fritz, LSWB Magazin<br />

2018 stand ganz im Zeichen des 100-jährigen<br />

Jubiläums der deutschen Steuerrechtsprechung<br />

Auf seiner alljährlichen Pressekonferenz gab der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) einen Rückblick auf das<br />

vergangene Jahr und einen Ausblick auf die im<br />

Jahr <strong>2019</strong> zu erwartenden Entscheidungen.<br />

Das Jubiläum einer selbstständigen Finanzgerichtsbarkeit<br />

bestimmte klar das Jahr 2018. Verschiedene Veranstaltungen<br />

wie eine Ausstellung in den Räumen des BFH, eine wissenschaftliche<br />

Tagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft<br />

und eine Festschrift erinnerten daran, dass der Reichsfinanzhof<br />

seine Arbeit vor 100 Jahren aufgenommen hat. Höhepunkt war<br />

der Festakt am 01. Oktober 2018, auf dem Bundespräsident<br />

Frank-Walter Steinmeier eine vielbeachtete Festrede hielt, in der<br />

er unter Hinweis auf die dunkle Zeit des Nationalsozialismus die<br />

aktuellen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa eindrucksvoll<br />

beschrieb. Sein Hinweis, allen Schwächungen der<br />

Autorität der Justiz frühzeitig entgegenzutreten und seine Mahnung,<br />

dass das Vertrauen in die Justiz und in den Rechtsstaat<br />

immer wieder neu erarbeitet und bestätigt werden muss, ist<br />

den BFH-Richtern eine Verpflichtung bei ihrer täglichen Arbeit.<br />

Verfahrensdauer erneut verkürzt<br />

Auch wenn das Vertrauen in die Finanzrechtsprechung in erster<br />

Linie durch eine ausgewogene, verständliche und überzeugende<br />

Rechtsprechung begründet wird, gehört auch die zeitnahe<br />

Entscheidung zu den Voraussetzungen eines effektiven<br />

Rechtsschutzes. Der BFH konnte in den vergangenen Jahren<br />

die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren<br />

auf sieben Monate verkürzen (acht Monate im Vorjahr). Diese<br />

Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden<br />

und Prozesskostenhilfeanträge. Zwar beträgt<br />

die Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren immer noch<br />

20 Monate (21 Monate in 2017). Nichtzulassungsbeschwerden<br />

werden allerdings durchschnittlich schon innerhalb von sechs<br />

Monaten beschieden.<br />

Die elf Senate haben im Berichtsjahr insgesamt 2.166 Verfahren<br />

erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.344.<br />

Der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2018<br />

liegt auch diesmal deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.<br />

Zugunsten der Steuerzahler<br />

Hervorzuheben ist die weiter unerwartet hohe Erfolgsquote<br />

zugunsten der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren von 46 %,<br />

nach 44 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden<br />

waren die Steuerpflichtigen demgegenüber nur in 12 % der<br />

Verfahren erfolgreich (13 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren<br />

wurden wie im Vorjahr 18 % der Fälle zugunsten der<br />

Steuerpflichtigen entschieden. Der Weg zu den Finanzgerichten<br />

kann sich also lohnen.<br />

Auch 2018 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung<br />

älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 22 der zum Jahresende<br />

offenen Verfahren (1,2 %) vor 2016 beim Bundesfinanzhof<br />

eingegangen.<br />

Ein Überblick über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres<br />

zeigt die ganze Tätigkeitsbandbreite. In jeder Steuerart und zu<br />

vielen Einzelfragen haben die Senate in grundsätzlichen Streit-<br />

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